Wer sein Leben lang hart gearbeitet hat, hat sich seinen Ruhestand redlich verdient und erhält eine entsprechende Rente, die seinen Lebensunterhalt darstellt. Die Rente ist somit die Basis für die Finanzierung des Lebensabends. In Anbetracht der Tatsache, dass man Jahrzehnte berufstätig war und nun im Alter mitunter ohnehin nicht mehr dazu in der Lage ist, eine Vollzeit-Stelle zu übernehmen, ist die Rente von größter Bedeutung und die Voraussetzung für ein sicheres Alter. Die Rente ersetzt so gewissermaßen das vorherige Arbeitseinkommen. Wenn beide Partner das Rentenalter erreicht haben, bedeutet dies eine nicht unerhebliche Umstellung. Einerseits muss man sich erst einmal daran gewöhnen, nicht mehr tagtäglich arbeiten zu gehen, und andererseits ergeben sich auch hinsichtlich der Finanzen durch die Rente Veränderungen.

Rentenansprüche vom Verstorbenen

In Zusammenhang mit der Rente ergeben sich zunächst einige Fragen. So müssen sich die Rentner mit der neuen Situation anfreunden und ihr Leben in vielen Bereichen neu gestalten. Verstirbt ein Rentner, stellt sich für Hinterbliebene mitunter die Frage, ob sie auch die Rentenansprüche des Verstorbenen erben. Diese Annahme liegt nahe, schließlich ist die Erbschaft in der deutschen Gesetzgebung als Rechtsnachfolge gestaltet. § 1922 BGB entsprechend geht das Vermögen des Erblassers als Ganzes in den Besitz der Erben über. Obgleich eine Erbschaft eine Gesamtrechtsnachfolge darstellt, bestehen einige Ausnahmeregelungen. Grundsätzlich gehen alle Rechtsverhältnisse des verstorbenen Erblassers auf dessen Erben über. Höchstpersönliche Rechtsverhältnisse, wie zum Beispiel eine Ehe oder ein Arbeitsvertrag, sind hiervon allerdings ausgenommen. Für juristische Laien stellt sich daher häufig die Frage, ob die Rente des Erblassers vererbt werden kann oder nicht.

Was passiert mit der Rente des Erblassers im Erbfall?

In den meisten Fällen hat der verstorbene Erblasser ein mehr oder weniger hohes Alter erreicht, so dass ein Großteil aller Erblasser in Deutschland zum Zeitpunkt des Erbanfalls Rente bezogen hat. Folglich fragt man sich natürlich, was mit der Rente des Erblassers im Erbfall passiert. Pauschal lässt sich diese Frage nicht beantworten, da es diesbezüglich zu differenzieren gilt. So muss man unterscheiden, ob es sich um die gesetzliche Rente oder eine private Altersvorsorge in Form einer Riester-Rente handelt.

Hat der Erblasser zu Lebzeiten frühzeitig fürs Alter vorgesorgt und eine Riester-Rente abgeschlossen kann diese durchaus vererbt werden. Die eingezahlten Beiträge sind demnach nicht verloren, wenn der Berechtigte verstirbt. In diesem Zusammenhang muss man allerdings einige Punkte beachten und sollte sich mit den entsprechenden Regelungen des Altersvermögensgesetzes befassen. Hierin ist grundsätzlich festgelegt, dass man private Rentenansprüche aus einer Riester-Rente erben kann.

Der Handel mit binären Optionen wird von immer mehr Menschen herangezogen, um sich etwas dazu zu verdienen oder um fürs Alter vorzusorgen. Dabei gestaltet sich der Handel einfach und vielseitig. In Zusammenarbeit mit einem professionellen Broker investiert der Anleger zunächst in diverse Optionen und verkauft diese zum richtigen Zeitpunkt dann weiter. Dabei erzielt er entweder Gewinne oder Verluste.

Zugegebenermaßen ist auch der Handel mit binären Optionen ein spekulatives Geschäft. Das Verlustrisiko wird hier jedoch von verschiedenen Experten deutlich geringer eingeschätzt, als wenn beispielsweise mit anderen Anlagen gehandelt wird.

Doch so einfach und unkompliziert sich der Handel mit binären Optionen im Netz auch gestaltet, so muss zunächst die Frage gestellt werden, ob es für den Anleger rechtlich etwas zu beachten gilt. Um nicht in eine juristische Stolperfalle zu tappen, ist vor allem auf die sichere Datenübertragung Wert zu legen. Da der Handel mit binären Optionen mehr und mehr auch über mobile Geräte genutzt wird, ist die Gefahr eines Hacker-Angriffs hierbei deutlich höher. Der Anleger sollte also darauf achten, dass die Datenübertragung auf dem Handelsportal verschlüsselt vonstattengeht. Nur so kann er sicherstellen, dass keine unbefugten Zugriffe von Dritten auf die eigenen Trading Tätigkeiten erfolgen.

Sich kompetent beraten und unter die Arme greifen lassen

Nutzt der Anleger ausschließlich seriöse Handelsplattformen, um mit binären Optionen zu handeln, so macht er sich weder strafbar, noch hat er eine Ordnungswidrigkeit begangen. Dennoch ist es unabdingbar, dass sich der Anleger stets in professionelle und kompetente Hände begibt. Der Handel mit binären Optionen birgt immer ein gewisses Risiko, denn der Anleger kann hierbei nicht nur reich, sondern auch arm werden.

Bevor aktiv in den Handel eingestiegen wird, sollten daher stets alle nötigen Informationen eingeholt werden. Das Portal Binary24.de ist eine gute Plattform für die Recherche.

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Darüber hinaus sollte stets auch der Broker Vergleich genutzt werden, bevor verbindlich mit einem Profi zusammengearbeitet wird. Ein guter Broker zeichnet sich dadurch aus, dass er über langjährige Erfahrung im Handel mit binären Optionen verfügt. Auch sollte er in der Lage sein, Kursschwankungen richtig einschätzen, um dann entsprechend handeln zu können.

Ob sich der Handel mit binären Optionen lohnt oder ob er zur Stolperfalle wird, hängt im Wesentlichen vom Know-how des gewählten Brokers ab. Der Anleger tut daher nicht schlecht daran, wenn er sich für die Suche Zeit nimmt und seinen Trading Profi mit Bedacht auswählt. Ein guter Broker weiß zudem um die Sicherheitsrisiken, die vor allem beim mobilen Handel mit binären Optionen entstehen können, und geht behutsam mit den sensiblen Daten und Trading Bewegungen seines Auftraggebers um.

In Deutschland ist jeder krankenversichert und das hat unbestreitbare Vorteile. In der gesetzlichen Krankenversicherung werden alle Arbeiter, Angestellten und Arbeitssuchenden aufgenommen, deren Einkommen unterhalb einer bestimmten  Höchstgrenze liegt. Die Pflicht sich zu versichern ist damit die erste Pflicht, die mit der Krankenversicherung verbunden ist.  Damit wird die medizinische Grundversorgung in Deutschland gewährleistet. Selbstständige oder Besserverdiener suchen sich allerdings gern eine private Krankenversicherung, da hier meist bessere Leistungen für die höheren Beiträge erwartet werden können. Doch wie in einer gesetzlichen Krankenversicherung müssen sich auch Privatversicherte an bestimmte Pflichten halten um ihre Rechte wahrnehmen zu können. Die privaten Versicherungen verlangen von ihren Antragstellern jede Menge an persönlichen Angaben bezüglich ihrer Gesundheit und das Verschweigen von Krankheiten kann hier schnell zum Ausschluss führen. Da die Kosten für eine private Krankenversicherung höher liegen als die einer gesetzlichen, kann man natürlich annehmen, dass auch bessere Leistungen gewährt werden. Hier lohnt sich jedoch ein genauer Vergleich, denn nicht alle privaten Krankenversicherungen bieten dieselben Leistungen. Bei Zahnersatz oder der Zimmerwahl im Falle eines Krankenhaus-Aufenthalts können die Leistungen stark variieren  und einige Anbieter bieten sogar eine private Krankenversicherung mit Beitragsrückerstattung. Dabei hat der Versicherte einen Anspruch auf Rückzahlung bestimmter Beitragssummen, wenn die Versicherungsleistung dafür nicht erbracht worden ist. Hier unterscheidet man zwischen einer erfolgsunabhängigen Beitragsrückzahlung, bei der das Geschäftsergebnis des Unternehmens keine Rolle spielt, und der erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung, die auf einem Bonussystem oder einem schadensfreien Vertrag resultieren kann. Welche Versicherung am besten die persönlichen Wünsche erfüllen kann lässt sich nur im Einzelfall beantworten und ein Vergleich der Leistungen lohnt sich in jedem Fall.

Bevor man sich tatsächlich dafür entscheidet, seine Lebensversicherung zu kündigen, um dabei erhebliche Wertverluste in Kauf zu nehmen, sollte man sich gut über andere Optionen informieren. Ist die Entscheidung, aus welchen Gründen auch immer, unumstößlich, bleibt in der Regel nichts anderes übrig, als die finanziellen Einbußen, die durch eine vorzeitige Kündigung entstehen, hinzunehmen. Der Verlust entsteht in erster Linie dadurch, dass die Provisionen für Makler und Vermittler, bezogen auf die komplette Laufzeit, bereits von den ersten Beiträgen abgezogen wurden und durch die Kündigung unwiderruflich verloren gegangen sind. Welche anderen Möglichkeiten bestehen also? Eine Lebensversicherung kann verkauft oder auch beliehen werden. Durch einen Verkauf beispielsweise können die Versicherten bis zu fünfzig Prozent mehr Kapital für die Versicherung erhalten, als es der Rückkaufwert der Versicherung bei dem Institut, das ihn abgeschlossen hat, wäre. Die beiden Optionen Beleihung und Verkauf sind auch möglich, wenn die Rückkaufswerte sehr klein sind. Wenn man die Lebensversicherung beleiht, zahlt man in der Regel sehr niedrige Darlehenszinsen, die Tilgung kann individuell vereinbart werden. Eine zügige Auszahlung kann erfolgen. Ein weiterer Vorteil ist, dass trotz Verkauf oder Beleihung die Möglichkeit besteht, den Todesfallschutz weiter aufrechtzuerhalten. Also ist dieses sogenannte Policendarlehen durchaus auch eine interessante Option, wenn man sich Gedanken über einen herkömmlichen Verbraucherkredit macht, eine äußerst gangbare Alternative zur Kündigung der Lebensversicherung. Fondsgebundene Lebensversicherungen, Direktversicherungen, Rentenversicherungen oder Policen zur betrieblichen Altersvorsorge sind normalerweise nicht beleihbar. Weiter ist zu beachten, dass, bevor man die Versicherung vorschnell kündigt, noch andere Möglichkeiten, mit dem finanziellen Problem umzugehen, existieren. So bewirkt eine Laufzeitverlängerung eine Reduzierung der Beitragslast, eine Laufzeitverkürzung führt zu einer schnelleren Auszahlung. Es ist auch möglich, das gesamte Lebensversicherungspaket, besser gesagt die Versicherungssumme herabzusetzen. Dabei wird das gesamte Paket inklusive der Leistungen und Zahlungen heruntergefahren. Sind Zusatzversicherungen abgeschlossen, kann man diese erst einmal stornieren. Wurde bisher beispielsweise in halbjährlichen oder jährlichen Raten gezahlt, sind viele Versicherer damit einverstanden, die Raten künftig monatlich einzuziehen. Es ist durchaus auch möglich, einen Zahlungsaufschub von der Versicherung zu fordern. Dann werden die Raten für einen bestimmten Zeitraum ausgesetzt. Später muss der Versicherungsnehmer die ausgefallenen Raten mit aufgelaufenen Zinsen wieder zurückzahlen. Es ist, unter Umständen, die einstweilige Reduzierung auf Risikobeiträge möglich. Hier wird der Sparanteil gestundet, man hat ihn später nachzuzahlen, nur der Risikobeitrag bleibt bestehen. Auch eine Beitragsfreistellung ist im Notfall möglich.

Will sich ein Ehepaar scheiden lassen, so müssen die Ehepartner ein Jahr getrennt leben. Das kann sowohl in getrennten Wohnungen als auch in der ehelichen Wohnung vonstattengehen. Die Trennung muss eine “Trennung von Tisch und Bett” sein. Diese Regelung betrifft Ehepaare, die sich über eine Scheidung einig sind. Ist dies nicht der Fall, so greift die gesetzliche Trennungszeit von drei Jahren. Die eigentliche Ehescheidung findet vor dem Familiengericht statt, das in den Amtsgerichten integriert ist. Gemäß § 78, Abs. 2 der ZPO besteht bei Familiensachen, zu denen die Ehescheidung gehört, Anwaltszwang. Bedingt durch diesen Paragrafen ist das scheidungswillige Paar erst einmal dazu verpflichtet, sich nach einem bei Gericht zugelassenen Rechtsanwalt umzusehen. Bei der Suche nach einem Scheidungsanwalt sollte darauf geachtet werden, dass die Anwaltskanzlei auch die Vertretung bei Scheidungen übernimmt bzw. das Ressort Familienrecht im Angebot hat. Wurde ein Ehevertrag geschlossen und beide Parteien sind sich einig über die Folgen nach der Scheidung, wie z. B. Unterhalt für den Ehegatten und die Kinder sowie die Aufteilung des Hausstandes, kann auch ein Anwalt beide Parteien vertreten. Meist ist es jedoch so, dass sich die Parteien ganz und gar nicht einig sind. So muss sich jede Partei nach einem guten Anwalt für das Scheidungsverfahren umsehen. Einen guten Scheidungsanwalt zu finden ist nicht unbedingt leicht. Meist werden Anwälte weiterempfohlen. Wer keine Empfehlung bekommen hat, kann sich im Internet auf den Seiten der örtlichen Rechtsanwaltskammer bzw. des Deutschen Anwaltsvereins umsehen. Im Internet befinden sich viele Webseiten von Anwaltskanzleien, die sich mit Ehescheidungen beschäftigen. Die Auswahl ist groß und so ist es möglich, einen Anwalt für das Scheidungsverfahren zu finden. Das persönliche Gespräch zeigt dann, ob es der Anwalt ist, mit dem man in das Scheidungsverfahren gehen will.

Ein Gerichtsverzeichnis ist zum Beispiel im Internet abrufbar. Die Eingabe des Wortes “Gerichtsverzeichnis” in eine bekannte Suchmaschine führt bereits auf der ersten Seite zur Orts- und Gerichtsdatenbank, aus der das für den gewünschten Ort zuständige Gericht (Amts-, Land- und Oberlandesgericht) ermittelt werden kann. Nach Eingabe der Postleitzahl oder des Ortsnamens werden die Gerichte, sortiert nach den Fachbereichen, in einer Liste mit Postanschrift, Telefon und Telefax, Web- und E-Mail-Adresse angezeigt. Neben dem Gericht kann auch die zuständige Staatsanwaltschaft erfragt werden.

Wie findet man das zuständige Gericht?

Unabhängig davon, ob man das öffentliche Gerichtsverzeichnis nutzt oder auf andere Methoden setzt, stellt sich stets die Frage, welches Gericht zuständig ist. Grundsätzlich sollte man den Gang zum Gericht stets meiden und stattdessen versuchen, sich mit dem jeweiligen Gegner außergerichtlich und einvernehmlich zu einigen. Dies ist allerdings nicht immer möglich, so dass es gegebenenfalls gut ist, die Zuständigkeit des Gerichts zu kennen. Zunächst geht es um den Gerichtsstand, der Auskunft darüber gibt, in welchem Gerichtsbezirk der jeweilige Fall zu verhandeln ist. Darüber hinaus ist die sachliche Zuständigkeit nicht zu vergessen, denn hier existieren zuweilen große Differenzen. Dies zeigt bereits die Tatsache, dass die folgenden Gerichte mit jeweils eigenem Zuständigkeitsbereich im Gerichtsverzeichnis aufgeführt werden:

  • Amtsgerichte
  • Landgerichte
  • Oberlandesgerichte
  • Familiengerichte
  • Insolvenzgerichte
  • Mahngerichte
  • Vereinsgerichte
  • Partnerschaftsregistergerichte
  • Vollstreckungsgerichte
  • Zwangsversteigerungsgerichte
  • Sozialgerichte
  • Verwaltungsgerichte
  • Arbeitsgerichte
  • Finanzgerichte
  • Verfassungsgerichte
  • Bundesgerichtshof

Wissenswert ist in diesem Zusammenhang, dass nicht jedes der genannten Gerichte eine eigene Institution darstellt. Ein gutes Beispiel dafür sind die Amtsgerichte, die unter anderem gleichermaßen in Zivil- und Strafsachen zuständig sein können. Zudem ist zu beachten, dass das Amtsgericht auf zivilrechtlicher Ebene unter anderem als Registergericht, Nachlassgericht, Betreuungsgericht, Insolvenzgericht, Zwangsversteigerungsgericht, Vollstreckungsgericht oder auch Familiengericht fungieren kann. Für die sachliche Zuständigkeit in der ersten Instanz kann zudem der jeweilige Streitwert ebenfalls ausschlaggebend sein.

Das zuständige Gericht zu finden, erweist sich immer wieder aufs Neue als enorme Herausforderung. Mithilfe des Gerichtsverzeichnisses kommen hier auch juristische Laien weiter, sollten aber die Kompetenz eines versierten Anwalts nicht unterschätzen. Ansonsten kann man auch über eine örtliche Rechtsberatungsstelle erfahren, welches Gericht zuständig ist.

Der letzte Wille ist immer dann wichtig, wenn ein kleines oder großes Vermögen verteilt werden soll. Wer nicht die gesetzliche Erbfolge eintreten lassen möchte, sondern sein Vermögen unter bestimmten Personen aufteilen will, kommt um die Erstellung eines Testaments nicht herum. Einfache handschriftliche Testamente kann man gut selbst erstellen und braucht dafür weder Anwalt noch Notar. Natürlich gibt ein beglaubigtes Testament mehr Rechtssicherheit und wer sicher gehen möchte, dass die Nachkommen keinen Grund für einen Erbstreit finden, kann sich vom Fachmann beraten lassen. Alle anderen können einfach ein leeres Blatt Papier nutzen und darauf ihr Testament festhalten.

Immer mehr Unternehmern ist es wichtig, dass Ihre Firma nicht nur wirtschaftliche Gewinne erwirtschaftet und das soziale Engagement bei der Schaffung von Arbeitsplätzen bewenden lässt. Viele Unternehmer sind sich ihrer gesamtsozialen Verantwortung bewusst und gründen eine eigene Firmenstiftung, um gesellschaftlich Verantwortung durch die Unterstützung bestimmter Projekte zu übernehmen. Die Gründe für ein solches soziales Engagement können vielfältig sein und auch die Themenschwerpunkte, die durch die Stiftung unterstützt werden, sind mannigfaltig. So lehnen Firmen ihr gesellschaftliches Engagement eng an den Schwerpunkt ihres Unternehmens an, beispielsweise wenn die Stiftung eines Schulbuchverlages sich für die Bildung in Ländern der Dritten Welt engagiert. Es können jedoch auch Stiftungen gegründet werden, die keinen solchen direkten Bezug haben. Stiftungen dienen nicht nur dazu, soziale Projekte zu gründen oder die Projekte anderer Stiftungen finanziell zu unterstützen. Eine Stiftung ist, trotz der gesellschaftlichen Verantwortung, auch ein Instrument, um rechtssicher Steuern zu sparen. Auf diese Weise kann das Firmenvermögen geschützt und eine soziale Verantwortung als Unternehmer wahrgenommen werden. Die steuerliche Komponente ist oft ein Grund, weshalb Unternehmen die Gründung einer gemeinnützigen Stiftung für ihr Unternehmen erwägen. Viele Firmeninhaber nutzen die Möglichkeiten des CSR Consulting bei der Gründung einer Unternehmensstiftung, die als Firmenphilosophie die Corporate Social Responsibility (CSR) gewählt hat. Da bei der Gründung einer Firmenstiftung verschiedene rechtliche Vorgaben zu erfüllen sind, ist eine anwaltliche Unterstützung bei der Gründung und Durchführung sehr wichtig. Zwar bieten auch Steuerberater die Unterstützung bei einer Gründung an, doch die Zusammenarbeit mit einem Anwalt zahlt sich über viele Jahre der Stiftungsarbeit hinaus aus. Die beste Unterstützung bietet ein fachlich versierter Rechtsanwalt für Stiftungsrecht. Neben der Sinnhaftigkeit der Stiftungsgründung werden hier auch der Sitz der Stiftung, steuerliche Auswirkungen und die Vorgaben des Bundes und der Länder begleitet. Zugleich kann ein Anwalt die Stiftung bei den wichtigen Themen Fundraising und Anlagemöglichkeiten für das Stiftungsvermögen rechtssicher beraten. Auch die Art der Stiftung selbst kann vom Rechtsanwalt für Stiftungsrecht beurteilt werden. So stehen hier neben der Firmen- oder Privatstiftung auch Mischformen zur Verfügung, die sich für ein Unternehmen eignen.

Der Begriff Factoring ist inzwischen häufig in den Medien zu lesen. Dabei überschreibt ein Unternehmen seine Forderungen gegenüber Kunden einem Factor, der den Rechnungsbetrag sofort begleicht und die Forderung anschließend beim Kunden des Unternehmens eintreibt. Damit bleiben Unternehmen solvent, auch wenn Kunden nicht sofort bezahlen oder erst nach Ablauf der Zahlungsfrist ihren Pflichten nachkommen. Doch bei diesem Verfahren gibt es verschiedene Versionen, bei denen die Risiken sehr unterschiedlich verteilt werden. Der Fachmann unterscheidet zwischen echtem und unechtem Factoring denn der Gesetzgeber sieht hier unterschiedliche Rechtslagen. Während beim echten Factoring der Factor die Garantie für die Zahlungsfähigkeit eines Schuldners übernimmt, wird diese Garantie beim unechten Factoring ausgeschlossen. Beim echten Factoring geht der Factor in Vorschussleistung und erhöht damit die Liquidität seines Kunden und gleichzeitig ist der Kunde vor Forderungsausfällen geschützt. Immer mehr kleine und größere Unternehmen setzen inzwischen Factoring ein um selbst liquide zu bleiben und beim echten Factoring sagt der Gesetzgeber auch ganz klar dass es sich um ein Bargeschäft handelt. Das unechte Factoring hingegen ist ein reines Kreditgeschäft, bei dem der Kunde des Factors das Risiko des Forderungsausfalls selbst trägt. Als Unternehmer sollte man genau darauf achten, dass nur echtes Factoring betrieben wird, denn nur dann übernimmt der Factor das Risiko des Forderungsausfalls, der vor allem bei kleinen Unternehmen schnell zur eigenen Insolvenz führen kann. In der Regel erhalten Unternehmen, die sich für echtes Factoring entscheiden, 80 Prozent des Rechnungsbetrages innerhalb weniger Tage und die restlichen 20 Prozent nach drei Monaten. Da diese Zahlungen beim echten Factoring auch geleistet werden, wenn der Kunde inzwischen zahlungsunfähig geworden ist, kann das echte Factoring kleine Betriebe vor einer Insolvenz retten, die durch einen zahlungsunfähigen Kunden verursacht werden könnte.

Hört man den Namen Frankfurt am Main, denkt man wohl sofort an die Hochhäuser der Banken, die hier wie Perlen an einer Schnur nebeneinanderstehen. Arbeitet man dort in einem der oberen Stockwerke, kann man den Blick über die ganze Stadt genießen. Aber Frankfurt hat wesentlich mehr zu bieten. Der Palmengarten bringt den Hobbygärtner zum Schwärmen und der Zoo ist ein Ausflugsziel für die ganze Familie. Der Main ist ein besonderer Anziehungspunkt für Menschen, die gerne ein Museum aufsuchen. Entlang des Ufers wurden diese gebaut und laden den Gast zum Schauen und Staunen ein.