Kann man eine Rente erben?
Wer sein Leben lang hart gearbeitet hat, hat sich seinen Ruhestand redlich verdient und erhält eine entsprechende Rente, die seinen Lebensunterhalt darstellt. Die Rente ist somit die Basis für die Finanzierung des Lebensabends. In Anbetracht der Tatsache, dass man Jahrzehnte berufstätig war und nun im Alter mitunter ohnehin nicht mehr dazu in der Lage ist, eine Vollzeit-Stelle zu übernehmen, ist die Rente von größter Bedeutung und die Voraussetzung für ein sicheres Alter. Die Rente ersetzt so gewissermaßen das vorherige Arbeitseinkommen. Wenn beide Partner das Rentenalter erreicht haben, bedeutet dies eine nicht unerhebliche Umstellung. Einerseits muss man sich erst einmal daran gewöhnen, nicht mehr tagtäglich arbeiten zu gehen, und andererseits ergeben sich auch hinsichtlich der Finanzen durch die Rente Veränderungen.
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Rentenansprüche vom Verstorbenen
In Zusammenhang mit der Rente ergeben sich zunächst einige Fragen. So müssen sich die Rentner mit der neuen Situation anfreunden und ihr Leben in vielen Bereichen neu gestalten. Verstirbt ein Rentner, stellt sich für Hinterbliebene mitunter die Frage, ob sie auch die Rentenansprüche des Verstorbenen erben. Diese Annahme liegt nahe, schließlich ist die Erbschaft in der deutschen Gesetzgebung als Rechtsnachfolge gestaltet. § 1922 BGB entsprechend geht das Vermögen des Erblassers als Ganzes in den Besitz der Erben über. Obgleich eine Erbschaft eine Gesamtrechtsnachfolge darstellt, bestehen einige Ausnahmeregelungen. Grundsätzlich gehen alle Rechtsverhältnisse des verstorbenen Erblassers auf dessen Erben über. Höchstpersönliche Rechtsverhältnisse, wie zum Beispiel eine Ehe oder ein Arbeitsvertrag, sind hiervon allerdings ausgenommen. Für juristische Laien stellt sich daher häufig die Frage, ob die Rente des Erblassers vererbt werden kann oder nicht.
Was passiert mit der Rente des Erblassers im Erbfall?
In den meisten Fällen hat der verstorbene Erblasser ein mehr oder weniger hohes Alter erreicht, so dass ein Großteil aller Erblasser in Deutschland zum Zeitpunkt des Erbanfalls Rente bezogen hat. Folglich fragt man sich natürlich, was mit der Rente des Erblassers im Erbfall passiert. Pauschal lässt sich diese Frage nicht beantworten, da es diesbezüglich zu differenzieren gilt. So muss man unterscheiden, ob es sich um die gesetzliche Rente oder eine private Altersvorsorge in Form einer Riester-Rente handelt.
Hat der Erblasser zu Lebzeiten frühzeitig fürs Alter vorgesorgt und eine Riester-Rente abgeschlossen kann diese durchaus vererbt werden. Die eingezahlten Beiträge sind demnach nicht verloren, wenn der Berechtigte verstirbt. In diesem Zusammenhang muss man allerdings einige Punkte beachten und sollte sich mit den entsprechenden Regelungen des Altersvermögensgesetzes befassen. Hierin ist grundsätzlich festgelegt, dass man private Rentenansprüche aus einer Riester-Rente erben kann.