Bei den meisten Betroffenen wird die Nachricht, dass man Erbe ist erst einmal positive Gefühle auslösen. Man denkt erst einmal nicht daran, ein Erbe abzulehnen.

Die Realität stellt sich manchmal allerdings ganz anders dar. Leider kommt es immer wieder vor, dass eine Erbschaft Ärger und Schulden statt Freude bringt. Dies ist besonders dann der Fall, wenn der Verstorbene Schulden hinterlassen hat. Wenn man bei einem nahen Angehörigen von großen Schulden weiß, sollte man das Erbe ablehnen. Obwohl man weiß, dass es manchmal besser ist, sorgt eine solche Erbschaft oft für eine persönliche Überforderung. Die eigene Trauerbewältigung und dazu auch noch Nachlassstreitigkeiten, sorgen für eine häufig auftretende Schwierigkeit. Das deutsche Erbrecht sieht eine Annahme nicht extra vor, sie kann auch „konkludent“, das heißt ganz einfach durch Schweigen erfolgt sein. Der Erbe könnte also einen großen Schuldenberg geerbt haben, ohne jemals etwas dafür gemacht zu haben.

Erbe ablehnen – die Ausschlagung

Wenn man das Erbe ablehnen will, gilt es rasch zu handeln. Die sechs Wochen Ausschlagungsfrist reichen nicht aus, um sich einen vollkommenen wirtschaftlichen Überblick des Nachlasses anzueignen. Dies ist jedoch die Frist, um die Erbschaft auszuschlagen, wenn der Betroffene nämlich sechs Wochen lang das Erbe nicht ablehnt, wird er automatisch Erbe. Mit dem Erbe tritt er zugleich auch in die Haftung für die vorhandenen Schulden und zwar auch mit dem eigenen Vermögen. Um sich vor dieser Eigenhaftung etwaiger Schulden zu schützen, kann man bei der Annahme des Nachlasses diese Haftung auch auf die Höhe des Nachlasses beschränken. Wenn der Erbe diese Vorsorge trifft, zahlt das Nachlassgericht sämtliche Gläubiger aus. Wenn ein Rest übrig bleibt, bekommt ihn der Erbe.

Wenn man ein Erbe ablehnen muss, sollte dies entweder vor einem Notar oder einem Nachlassgerichte öffentlich beurkundet werden. Die Ablehnung muss innerhalb von sechs Wochen nach Erlangung der Kenntnis des Erbfalles beurkundet sein. Wenn ein Testament oder Erbvertrag vorhanden sind, beginnt die Ausschlagungsfrist mit der Eröffnung und es ist nicht erheblich, ob der Erbe zugegen ist.

Es könnte auch die Ausschlagung für minderjährige Kinder bei einer überschuldeten Erbschaft notwendig sein. Diese kann auch durch einen Vormund erfolgen, und hier gelten Sonderregelungen. Wenn die Eltern für minderjährige Kinder das Erbe ablehnen muss zum Teil auch ein zuständiges Vormundschaftsgericht seine Zustimmung geben. Dies ist in der Regel nur dann nicht notwendig, wenn die Eltern dasselbe Erbe schon für sich selbst abgelehnt haben.

Erbe ablehnen – Nachlassverwaltung

Wenn ein Erbe noch nicht klar feststellen kann, wie hoch das Erbe eventuell verschuldet ist, hat er auch die Möglichkeit, die Nachlassverwaltung und unter Umständen sogar die Nachlassinsolvenz zu beantragen. Der Nachlassverwalter klärt die Vermögens- und Schuldenlage kraft seines Amtes. Der Erbe muss durch den Einsatz der Nachlassverwaltung nicht mit dem eigenen, sondern lediglich mit dem geerbten Vermögen haften. Der Schutz des eigenen Vermögens ist hier besonders bei einem geerbten Schuldenberg besonders wichtig.

Erbe ablehnen – Wirkung der Ausschlagung

Wenn das Erbe fristgerecht abgelehnt wurde, ist der Ablehnende auch nicht Erbe geworden. Er ist weder vorläufiger noch endgültiger Erben und wird behandelt, als wäre er nicht vorhanden in der Erbfolge. Der ihm zugestandene Anteil fällt den weiteren Erben zu.

Wenn man ein Erbe ablehnt, darf man auch als vorläufiger Erbe nicht Teile des Nachlasses an sich nehmen. Solch ein Handeln hätte ganz bestimmte Auswirkungen auf das Verhältnis zu den Erben, die den Nachlass endgültig angenommen haben. Sie können den ablehnenden Erben zur Herausgabe der Wertgegenstände auffordern.

Bei der Gestaltung und Formulierung von Stellenanzeigen müssen rechtliche Grundlagen beachtet werden, da sonst nicht berücksichtigte Bewerber Klage einreichen können. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schreibt nämlich vor, dass keine Bevölkerungsgruppe benachteiligt werden darf und inzwischen gibt es auch einige Urteile zu diesem Thema, denn immer wieder ziehen Bewerber vor Gericht, weil sie sich durch einzelne Textpassagen in der Stellenanzeige ausgegrenzt fühlen. In vielen Fällen stellen die Gerichte sich auf die Seite der Bewerber und daher sollten die gewählten Begriffe definitiv keinen Grund zu einer gefühlten Ausgrenzung bieten.

Unzulässige Begriffe

Die Formulierung Junge Bewerber ist nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Stellenanzeigen unzulässig, da eine Diskriminierung des Alters dadurch vorliegt. Generell dürfen in Stellenanzeigen keine Altersbegrenzungen erwähnt werden und Formulierungen wie ideales Alter zwischen 25 und x Jahren sind nicht gestattet. Ein gepflegtes Äußeres ist ebenfalls eine Anforderung, die als Diskriminierung ausgelegt werden könnte, ebenso wie die Forderung nach einem Lichtbild, denn damit ließe sich eventuell die ethische Herkunft ermitteln. Eine gute körperliche Belastbarkeit ist ebenfalls eine Formulierung die nicht verwendet werden sollte und gute Deutschkenntnisse dürfen nur verlangt werden, wenn die Tätigkeit das erfordert.

Mittelbare und unmittelbare Benachteiligungen vermeiden

Firmen, die Jobs in München oder einer anderen Stadt zu vergeben haben, dürfen aber nicht nur bestimmte Gruppen in ihren Stellenanzeigen ausschließen, sondern müssen auch beim Geschlecht an das Gleichbehandlungsgesetz denken. Eine gendergerechte Formulierung ist hier anzuraten. Adjektive, die eher einem Geschlecht zugeordnet werden wie souverän oder energisch sind zu vermeiden, ebenso wie aufgeschlossen und fürsorglich, denn auch hier könnten Frauen oder Männer sich benachteiligt fühlen, weil man beim Begriff energisch eher an einen Mann denkt und fürsorglich eher einer Frau zuschreibt. Sogar Bildelemente in einer Stellenanzeige könnten dazu führen, dass ein Geschlecht sich ausgegrenzt fühlt und daher sollte kein Sportwagen neben dem Text der Stellenausschreibung zu sehen sein, weil man diesen eben eher mit Männern in Verbindung bringt und weniger an Frauen dabei denkt.

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Viele Menschen suchen nach einer lukrativen Möglichkeit, um für das Alter vorzusorgen. Der Börsenhandel birgt solche Möglichkeiten, das nötige Fachwissen und die gefragte Risikobereitschaft jedoch immer vorausgesetzt.

Wer in den Börsenhandel einsteigen möchte, hat verschiedene Optionen. Zum einen ist es möglich, die eigene Hausbank zu nutzen, um Wertpapiere aller Art zu kaufen und gewinnbringend wieder zu verkaufen. Weniger zeitaufwendig und kostengünstiger ist es jedoch, einen Online-Broker mit dem Handel zu beauftragen. Allerdings birgt auch der Handel über einen professionellen Broker Risiken, die verlustreiche Folgen nach sich ziehen können. Gerade, wenn die Kursbewegungen an den Märkten heftig sind und es starke Schwankungen gibt, funktionieren viele Accounts über ein Online-Brokerage-Portal nicht mehr. Die gewünschte Aktion kann dann unter Umständen nicht schnell genug ausgeführt werden, was Schäden für den Anleger zur Folge hat. In diesem Fall fragen sich viele dann, ob sie den Online-Broker dafür haftbar machen und Schadensersatz einfordern können.

Immer eine Einzelfallentscheidung

In der Regel findet der Fachanwalt meist schnell heraus, ob der Broker seine vertraglichen Pflichten verletzt hat. Wurde im Vertrag zum Beispiel festgeschrieben, dass der Broker seine Aufträge sekundenschnell ausführt und der Auftragnehmer erkennt später, dass dieser Prozess jedoch Stunden in Anspruch nimmt, so kann der Broker für diese Pflichtverletzung tatsächlich haftbar gemacht werden.

Online-Broker, die bereits auf dem Prüfstand waren, brachten häufig das Argument, dass die Verzögerung beim Handel nicht durch sie selbst, sondern durch einen der Vertragspartner zustande gekommen sei. Diese Aussage hilft einem Online-Broker im Falle der Verzögerung jedoch nicht, da er nicht nur für sich, sondern auch für seine Erfüllungsgehilfen, also für die Vertragspartner haftet.

Doch kein Online-Broker möchte haftbar gemacht werden und hohe Schadensersatzforderungen leisten müssen. Deshalb versuchen einige Anbieter, sich von diesen Pflichten in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen auszunehmen. Dies ist jedoch untersagt und von Gesetzeswegen her nicht möglich.

Der Gesetzgeber kategorisiert die Hinterbliebenen des verstorbenen Erblassers und weist sie einer bestimmten Ordnung zu, so dass sich hieraus die Erbberechtigung von Gesetzes wegen ergibt. Die engsten Verwandten werden hierbei der ersten Ordnung zugeordnet, weiter entfernte Verwandte finden in höheren Ordnungen Berücksichtigung. Auf diese Art und Weise steht für den deutschen Gesetzgeber eindeutig fest, wer in welchem Umfang am Nachlass eines Verstorbenen beteiligt wird, sofern dieser nicht selbst in einer Verfügung von Todes wegen eine alternative gewillkürte Erbfolge festgelegt hat. Der Verwandtschaftsgrad der Hinterbliebenen wird hierbei im Zuge der gesetzlichen Erbfolge stets aus Sicht des Erblassers betrachtet.

Die Ordnungen des Verwandtenerbrechts in Deutschland

In der ersten Ordnung werden die Abkömmlinge des Erblassers zur Erbfolge berufen und so von Gesetzes wegen zu Erben. Anhand dieser Ordnung lassen sich die einzelnen Prinzipien des gesetzlichen Erbrechts in der Bundesrepublik Deutschland hervorragend veranschaulichen. Innerhalb jeder Ordnung herrscht das Repräsentationsprinzip, so dass die Existenz eines Erben alle anderen Erben dieser Ordnung, die nur über ihn mit dem Erblasser verwandt waren, von der Erbschaft ausschließt. Zugleich sind die erbberechtigten Erben einer Ordnung nebeneinander gleichberechtigt und teilen sich somit das Erbe.

Anhand der ersten Ordnung wird dies leicht deutlich. Sämtliche Kinder des Erblassers erben somit zu gleichen Teilen. Bei den Enkeln des verstorbenen Erblassers handelt es sich zwar auch um dessen Abkömmlinge, sind aber nur über ein Elternteil mit dem Erblasser verwandt. Lebt dieser Elternteil zum Zeitpunkt der Erbschaft, schließt er seine eigenen Nachkommen automatisch aus, so dass diese im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge unberücksichtigt bleiben. Ist ein Kind des Erblassers bereits vorverstorben, werden dessen Abkömmlinge zur gesetzlichen Erbfolge berufen, wodurch beispielsweise auch die Enkelkinder von Gesetzes wegen erben können.

Richtlinien und Prinzipien im BGB

Die gesetzliche Erbfolge folgt somit strengen Richtlinien und Prinzipien, die im Bürgerlichen Gesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland manifestiert sind. Existiert kein Erbe erster Ordnung, ist die zweite Ordnung oder eine noch höhere Ordnung relevant, je nachdem welche Verwandten vorhanden sind. Die zweite Ordnung ist hierbei den Eltern sowie deren Abkömmlingen vorbehalten. In der dritten Ordnung werden die Großeltern und deren Abkömmlinge berücksichtigt und die vierte Ordnung widmet sich den Urgroßeltern und deren Abkömmlingen.

Heutzutage gehört es zu jedem Arbeitsverhältnis dazu, vorab auch einen Arbeitsvertrag abzuschließen bzw. zu unterzeichnen. Dieser Vertrag soll sowohl den Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber schützen und Rechte wie Pflichten in schriftlicher Form fixieren.

Nicht selten werden jedoch aus arbeitsrechtlichen Gründen in Arbeits- als auch Tarifverträgen auch sogenannte Verfallsklauseln bzw. Ausschlussfristen geregelt. Diese bestimmen in erster Linie die unterschiedlichen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis. Werden diese nun beispielsweise binnen einer bestimmen Frist nicht erfüllt, so kann es zu einem sogenannten „Verfall“ oder auch „Ausschluss“ kommen.

Rechtsprechung zu Verfallsklauseln

Damit die Verfallsklauseln Wirkung erlangen, müssen im Arbeitsvertrag einige wichtige Punkte abgeklärt werden. Bei einstufigen Ausschlussfristen ist eine schriftliche Geltendmachung gegenüber dem Vertragspartner binnen einer bestimmten Frist vonnöten. Darüber hinaus muss jedoch stets auch die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren beachtet werden.

Bei der zweistufigen Ausschlussfrist hingegen ist bei einer ersten Frist die schriftliche Anmeldung gegenüber dem Vertragspartner zu tätigen. Wird diese Anmeldung abgelehnt, so muss mithilfe einer anschließenden Frist die gerichtliche Forderung des Anspruches erfolgen, damit diese nicht verfallen kann.

Ein Beispiel aus der Praxis

Der Arbeitnehmer hat laut vertraglicher Vereinbarung Ansprüche auf Überstundenvergütung. Diese Überstunden sind allerdings vom Arbeitgeber weder abgerechnet noch ausgezahlt worden. Damit diese Ansprüche nicht bis zu der im Vertrag vereinbarten Frist verfallen, hat der Arbeitnehmer die Überstundenzuschläge schnellstmöglich geltend zu machen.

Dies ist allerdings nur ein Fall, bei dem die Verfallsklausel zum Einsatz kommt. Tatsächlich gibt es jedoch sehr viele Bereiche im Arbeitsverhältnis, wo die Klausel einbezogen wird. So kann die Verfallsklausel ebenso für Lohn- als auch für Schadensersatzansprüche gelten.

Wichtig ist deshalb, vor einer jeden Vertragsunterzeichnung auch die Ausschlussfristen prüfen zu lassen. Damit diese Fristen und Klauseln wirksam sind, müssen sie für beide Parteien – in diesen Fällen eben für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer – dargelegt sein. Ein wichtiger Punkt für die Regelung der Ausfallklauseln sind natürlich die passenden Fristen, die hier nicht zu kurz sein sollten. Die Regelfrist, so sieht es das Gesetz vor, beläuft sich immerhin auf drei Jahre. Daher ist nach Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes eine Ausschlussfrist von weniger als drei Monaten unwirksam (BAG, Urteil vom 28.09.2005, Az.: 5 AZR 52/05).

Bei Streitigkeiten lieben einen Rechtsbeistand aufsuchen

Doch nicht immer sind in der heutigen Zeit Verfallsklauseln oder Ausschlussklauseln ganz so leicht durchzusetzen, wie es vielleicht scheint. Viele Arbeitnehmer lassen sich daher trotz vertraglicher Regelungen vom Arbeitgeber immer wieder vertrösten. Wer sich hier allerdings im Recht sieht, kann mithilfe eines Rechtsbeistandes seine Rechte geltend machen. So sind zahlreiche Anwälte spezialisiert und versiert im Bereich des Arbeitsrechts und können ihren Mandanten mit Rat und Tat beiseite stehen. Egal, ob ein Anwalt für Arbeitsrecht im Raum Stuttgart gesucht wird oder in einer anderen Stadt. Überall findet sich eine Kanzlei, die den Mandanten adäquat vertreten kann. Und ganz gleich, ob die Fälle Kündigungen, Abmahnungen, Arbeitszeugnisse, Abfindungszahlungen oder Probleme in Form von Ausfallklauseln beinhalten. Stets wird der Mandant hier rechtlich korrekt aufgeklärt und unterstützt werden.

Übrigens: Beratungsgespräche sind oftmals bereits via Telefon möglich!

Für eine ausführliche Beratung ist allerdings ein persönliches Gespräch von Vorteil.

In Zusammenhang mit dem Erbrecht treten regelmäßig die unterschiedlichsten Fragen auf. Juristische Laien, die sich näher mit dem Erbrecht befassen und Interesse daran haben, für den eigenen Erbfall vorzusorgen, stoßen mitunter recht schnell an ihre Grenzen, weil ihnen schlichtweg das Fachwissen fehlt. Gesetzestexte und vor allem das Bürgerliche Gesetzbuch sind zwar allgemein zugänglich, aber für viele Menschen schwer verständlich. Die juristische Fachsprache und überaus komplexe Sachverhalte stiften häufig Verwirrung statt für Klarheit zu sorgen. Fragen, wie zum Beispiel „Was erbt der Schwiegersohn?“, kommen so auf und verunsichern künftige Erblasser, die wissen möchten, was nach ihrem Tod mit ihrem Eigentum geschieht.

Bei sämtlichen Fragen zum Erbrecht ist ein Notar oder Fachanwalt der richtige Ansprechpartner. Hier sollte man gegebenenfalls unbedingt einen Fachmann aufsuchen, denn das Erbrecht ist ein überaus komplexes und zugleich wichtiges Thema. Wer kein juristisches Studium oder eine anderweitige rechtswissenschaftliche Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, ist für gewöhnlich auf die Kompetenz eines Experten angewiesen und sollte sich dies auch eingestehen. Mithilfe entsprechender Literatur kann man sich einen Überblick verschaffen und die grundlegenden Prinzipien des Erbrechts nachvollziehen, diese auf einen konkreten Erbfall unter Berücksichtigung aller Aspekte zu übertragen, erweist sich dahingegen als sehr schwierig.

Gerade Menschen in jüngeren oder mittleren Jahren sollten eine Versicherung zum Schutz gegen die Berufsunfähigkeit abschließen. Wenn man einen Unfall oder eine schwere Krankheit erleidet, ist man zumindest soweit abgesichert, dass man nicht von der Grundsicherung und damit vom Staat abhängig wird. Wer hier rechtzeitig vorsorgt ist in allen Eventualitäten auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Denn eine Rentenzahlung ist in Ernstfällen des Lebens ein gutes und beruhigendes Hilfsmittel, auch wenn man hierüber in jungen Jahren nicht gerne nachdenkt. 

Reicht die staatliche Versorgung bei Berufsunfähigkeit?

Die staatlichen Stellen können immer nur eine Grundversorgung gewährleisten. Zudem wird auch diese immer stärker abgebaut und ist nur noch für Menschen, die vor dem 2.1.1961 geboren sind versorgend tätig.

Diese Grundsicherung wurde geändert in eine Erwerbsminderungsrente, de ebenfalls große Versorgungslücken hinterlässt. Zudem kann der Staat auf den Eintritt in einen minderwertigen Beruf pochen, um den Lebensunterhalt zu sichern. Dies alles reicht in den allerseltensten Fällen auch für diese Personengruppen überhaupt aus, um den Lebensstatut auch nur annähernd zu sichern. Von einem Erhalt des sozialen Status reden wir hierbei noch überhaupt nicht.

Am Besten berechnet man seine monatlichen Ausgaben und baut gleich auch eine dynamische Erhöhung oder auch für Notfälle die Beitragsfreistellung mit ein. Wer den Betrag weder zu hoch noch zu niedrig ansetzt, kann auch die monatlichen Prämien leisten und sich beruhigt zurücklehnen.

Wer benötigt eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Auch wenn man eine Immobilie anschafft, ist dies ein wichtiger Baustein, um die dauerhaften Zahlungen zu sichern und nicht Gefahr läuft, das Eigentum wegen ausbleibender Ratenzahlungen zu verlieren. Wer also eine Familie abzusichern oder langfristige Verbindlichkeiten, wie zum Beispiel einen Hypothekenkredit abgeschlossen hat der sollte unbedingt auch über den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nachdenken.

Die Leistung der Berufsunfähigkeitsversicherung dieses Anbieters ermöglicht einen umfangreichen finanziellen Schutz, falls es aus gesundheitlichen Gründen unmöglich wird, den erlernten Beruf noch auszuüben.

Tipp: Achten Sie beim Vertragsabschluss darauf, dass eine monatliche Rente garantiert wird. Das ist wichtig, damit man während der vertraglichen Leistungsdauer gut abgesichert ist.

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Ein steuerlich zutreffender Gewinn der Bürger muss in Deutschland ordnungsgemäß versteuert werden. Hierbei haben sowohl die Händler als auch der abhängig beschäftigte oder selbständige Bürger eine wahrheitsgemäße Steuererklärung zu erstellen. Die Abgeltungssteuer wird hierbei in der Anlage Kap angegeben, da diese für Kapitalerträge ausgefüllt werden muss.

Für wen besteht in Deutschland die Steuerpflicht?

Hierbei gilt grundsätzlich, dass steuerpflichtig ist, wer einen Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Die Staatsangehörigkeit des Brokers im Forex-Handel oder ein im Ausland befindlicher Handelsort spielen hierbei keine Rolle, die deutsche Steuerpflicht besteht auch in diesem Fall.

Es gilt für diese Steuerart ein einheitlicher Steuersatz von 25 %. Das Einkommen im Bereich der Abgeltungssteuer wird dem allgemeinen Einkommen demzufolge nicht zugeschlagen sondern gesondert behandelt. Allerdings gilt in jedem Fall die so genannte Günstigerprüfung des Finanzamtes, was insbesondere für Anleger mit einem geringen Erwerbseinkommen interessant ist.

Welche Einkommensarten besteuert die Abgeltungssteuer?

Bei Wertpapieren und Devisengeschäften fällt die Steuerpflicht in den Bereich der Abgeltungssteuer. Ebenso verhält es sich mit Zinserträgen oder Dividendenzahlungen bei Aktien. Auch ein Kursgewinn bei Aktiengeschäften wird durch die Abgeltungssteuer abgedeckt.

Bei Zinserträgen kann durch den Sparer allerdings ein Pauschbetrag in Abzug gebracht werden, welcher im Jahr 2014 mit 801 € für Einzelpersonen und 1.602 € für gemeinsam veranlagte Ehegatten abgezogen werden kann von der Abgeltungssteuer.

Praktische Handhabung der Steuerpflicht

Die Abgeltungssteuer wird von den Banken direkt an das Finanzamt abgeführt, damit wird einer Steuerhinterziehung schon ein Riegel vorgeschoben. Verluste aus dem gleichen Steuerbereich werden hierbei in Abzug gebracht.

Eine steuerliche Bevorzugung durch den einheitlichen Steuersatz ist nicht ganz von der Hand zu weisen. Und auch deshalb ist das Handeln mit Devisen auch nach wie vor ein gutes Geschäft. Voraussetzung ist hierzu, dass man sich auf den Finanzmärkten weltweit gut auskennt. Besonders der Onlinehandel ist ein sehr flexibel aufgestellter Handelsbereich und aufgrund der ständig wachsenden technischen Finessen verbessert sich dies noch ständig. 

Das Vertragsrecht versteht sich als rechtswissenschaftliche Disziplin, die sich dem Vertragsabschluss widmet. In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu wissen, dass es sich um kein eigenständiges Rechtsgebiet handelt. Der Ausdruck Vertragsrecht wird vielmehr als Oberbegriff für all die Gesetze und Rechtsnormen verstanden, die Verträge regeln. Dabei geht es nicht nur um das Zustandekommen vertraglicher Vereinbarungen, sondern ebenfalls um die betreffenden Wirkungen.

Was ist Vertragsrecht?

Das Vertragsrecht spielt in der Gesetzgebung eine zentrale Rolle, da es sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen für Verträge befasst, die wiederum die Grundlage für Rechtsgeschäfte jeglicher Art sind. Von einem Vertrag spricht man immer dann, wenn mindestens zwei Willenserklärungen bezüglich eines Rechtsgeschäfts existieren. Bei den Vertragspartnern kann es sich um Privatpersonen, Unternehmen, Behörden oder auch andere Institutionen handeln. Juristische Laien, die sich erstmals mit dem Vertragsrecht auseinandersetzen, stellen oftmals überrascht fest, dass es dabei nicht zwingend der Schriftform bedarf. Mündliche Vereinbarungen sind ebenso wie zum Beispiel Online-Geschäfte zulässig und rechtskräftig.

Von Gesetzes wegen wird ein Vertrag stets als mindestens zweiseitiges Rechtsgeschäft betrachtet. Zugleich kann man darin ebenfalls eine freiwillige Selbstverpflichtung der Vertragsparteien sehen, denn diese stimmen dem Vertragsabschluss aus freien Stücken zu und können die jeweiligen Vereinbarungen im Rahmen der Vertragsfreiheit individuell festlegen. Der deutsche Gesetzgeber gibt lediglich den rechtlichen Rahmen vor.

Unabhängig davon, ob man sich als Jurastudent, kaufmännischer Angestellter oder anderweitiger Interessierter mit dem Vertragsrecht befasst, sollte man einige grundlegende Begriffe kennen. Nachfolgend finden sich einige wichtige Begriffe aus dem deutschen Vertragsrecht, die essentiell für den Vertragsschluss nach dem deutschen Recht sind:

  • Vertragsfreiheit
    Die Vertragsfreiheit ist die Basis des Vertragsrechts und in der Bundesrepublik Deutschland durch den Grundsatz der Privatautonomie geschützt. Sofern ein Rechtsgeschäft nicht dem geltenden Recht oder der guten Sitte widerspricht oder gesetzlichen Verboten entspricht, kann jedermann Verträge nach eigenem Ermessen schließen.
  • Geschäftsfähigkeit
    Damit ein rechtskräftiger Vertrag zustande kommen kann, müssen die Vertragspartner geschäftsfähig sein. Unter der Geschäftsfähigkeit versteht man die Fähigkeit, am Rechtsverkehr teilzunehmen und die daraus resultierenden Folgen zu erfassen. Wer dazu aufgrund seines geringen Alters oder einer Krankheit nicht in der Lage ist, ist nur eingeschränkt geschäftsfähig oder zuweilen auch geschäftsunfähig. Liegt keine Geschäftsfähigkeit vor, kann kein rechtsgültiger Vertrag geschlossen werden.
  • Zustandekommen von Verträgen
    Ein ganz wesentlicher Aspekt ist das Zustandekommen von Verträgen. Liegen Angebot sowie eine Annahme in übereinstimmender Form vor, kommt ein Vertrag zustande. Dieser muss nicht zwingend schriftlich fixiert werden, sondern kann durchaus auch in mündlicher Form erfolgen.

Wo ist das Vertragsrecht geregelt? – Das Vertragsrecht im BGB

Ein separates und dementsprechend deklariertes Vertragsrecht existiert in der deutschen Gesetzgebung nicht. Stattdessen liefert das Bürgerliche Gesetzbuch alle relevanten Rechtsnormen zum Vertragsrecht in stark abstrahierter Form. Im Bereich der Rechtsgeschäfte geht der allgemeine Teil des BGB auf Verträge ein und schafft so die juristische Basis. Das zweite Buch des BGB widmet sich ebenfalls diesem Themenspektrum, wobei hier stets von Schuldverhältnissen die Rede ist.

Insbesondere juristische Laien, die nicht mit dem Aufbau des Rechtssystems der Bundesrepublik Deutschland vertraut sind, suchen zunächst oftmals vergebens nach einem eigenständigen Vertragsrecht. Erst bei näherer Betrachtung des Themas zeigt sich, dass das hierzulande geltende Vertragsrecht in das Bürgerliche Gesetzbuch eingebettet ist. Dementsprechend ist das Vertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt.

Was ist Vertragsrechtsschutz?

Wenn es um das Vertragsrecht geht, fällt auch immer wieder der Begriff Vertragsrechtsschutz. Dabei handelt es sich um eine auf das Vertragsrecht fokussierte Rechtsschutzversicherung, die immer dann greift, wenn ein Vertrag nicht oder nur unzureichend erfüllt wurde.

Oftmals ist die Freude am frisch renovierten oder neu bezogenen Eigenheim schnell getrübt –nämlich dann wenn sich Baumängel auftun, die der Bauherr vorher nicht gesehen hat. Neben allem Ärger stellt sich nun die Frage: Wie soll man reagieren, wenn die Baufirma alle Fehler von sich weist und für die Behebung der Mängel nicht aufkommen will?

Wer ist Verursacher des Schadens?

Als Erstes sollte untersucht werden, wer tatsächliche für das Gewerk, bei dem der Mangel aufgefallen ist, verantwortlich gemacht werden kann. Hier sollte beachtet werden, dass immer der Vertragspartner selbst und nie dessen Subunternehmer zur Verantwortung gezogen werden müsste. Hat der Subunternehmer den Mangel verursacht, so muss der Vertragspartner den Schaden mit diesem klären und abrechnen und nicht der Bauherr selbst mit dem Subunternehmer.

Klärung der Haftung bei Mängelrügen

In der Regel haftet der Bauträger für alle angefallenen Schäden, es sei denn, der Bauherr hatte bauliche Sonderwünsche, die explizit an einen separaten Handwerksbetrieb weitergereicht wurden. In diesem Fall haftet der jeweilige Handwerksbetrieb für den entstandenen Schaden. Die gesetzlichen und vertraglichen Grundlagen für das richtige Einreichen einer Mängelrüge ergeben sich aus den vorab getätigten Vertragsabschlüssen, wie beispielsweise dem Kaufvertrag, den Bauplänen und allen weiteren behördlichen Bescheiden. Hier greift die aktuelle Rechtslage. Bei Verträgen mit Bauträgern ist es ratsam darauf zu achten, dass explizit auch die bei der Förderungsstelle unterzeichneten Erklärungen ihre vertraglichen Wirkungen entfalten. Hier sollte vorab geklärt werden, ob die Anwendung der Ö-Norm B2110 vereinbart ist, die allerdings für den Konsumenten große Einschränkungen beinhalten.

Nachfrist zur Behebung setzen

Wer Mängelrügen beim Hausbau rechtlich durchsetzen will der kommt nicht umhin, dem Vertragspartner eine angemessene Nachfrist zu setzen, in der er die Mängel beseitigen kann. Werden die Mängel innerhalb dieser Zeit nicht behoben, so kann der Bauherr hier rechtliche Schritte einleiten. Das Einholen von Informationen oder eines anwaltlichen Rats, beispielsweise in Portalen wie einem Ratgeber Recht kann zwar schnell die Möglichkeiten aufdecken, doch bei großen Schäden lohnt es sich auch Geld in die Hand zu nehmen und den Fachmann einzubeziehen.