Dass das Nachlassvermögen eines verstorbenen Erblassers nicht nur aus Aktiva bestehen muss, sondern durchaus auch Verbindlichkeiten beinhalten kann, machen sich viele Menschen nicht bewusst. Das allgemeine Bild einer Erbschaft wird stets mit Reichtum und bedeutenden Vermögenswerten verbunden, was allerdings längst nicht immer der Realität entspricht. Viele Menschen haben Schulden und sind mitunter ein Leben lang damit beschäftigt, diese abzuzahlen. Häufig ist es somit nicht selten der Fall, dass ein Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes keineswegs schuldenfrei war. Folglich umfasst sein Nachlass ebenfalls seine Verbindlichkeiten. Im Rahmen der allgemeinen Erbenhaftung, die aus § 1967 BGB hervorgeht, haftet der Erbe für solche Nachlassverbindlichkeiten.

In der Praxis hat dies zur Folge, dass eine Erbschaft für die Hinterbliebenen keineswegs immer positiv ist. Im schlimmsten Fall kann man als Erbe hierdurch einen immensen Vermögensnachteil erfahren, da die Nachlassverbindlichkeiten die im Nachlass befindlichen Vermögenswerte übersteigen. Ist dies der Fall, spricht man von einer Zahlungsunfähigkeit des Nachlasses. Aufgrund der juristisch verankerten Erbenhaftung haftet der Erbe dann auch mit seinem privaten Eigenvermögen für die mit der Erbschaft verbundenen Schulden. Ein zahlungsunfähiger Nachlass kann demzufolge den Ruin für den Erben bedeuten.

Was tun bei Zahlungsunfähigkeit des Nachlasses?

Für Erben stellt sich angesichts der gesetzlich festgelegten Erbenhaftung die Frage, was bei Zahlungsunfähigkeit des Nachlasses zu tun ist. Zunächst einmal gilt es herauszufinden, ob und inwiefern der Nachlass des verstorbenen Erblassers zahlungsunfähig ist. Oftmals weiß man über die Vermögensverhältnisse des Verstorbenen nicht im Detail Bescheid und muss sich daher erst einmal einen Überblick verschaffen. Für eine etwaige Erbausschlagung räumt der deutsche Gesetzgeber Erben eine Frist von sechs Wochen ein, wie aus § 1944 BGB hervorgeht. Erklärt der Erbe innerhalb dieser Frist nicht die Erbausschlagung, gilt die Erbschaft als angenommen, so dass die Erbenhaftung in Kraft tritt. Als zweiter Wege bleibt auch die Nachlassinsolvenz.

Natürlich ist es eine überaus unangenehme Situation, für den Nachlass eines geliebten Menschen, um den man trauert, Insolvenz anmelden zu müssen. Erben müssen sich aber vor Augen führen, was der überschuldete Nachlass für ihr privates Eigenvermögen bedeuten würde. Zudem ist es laut § 1980 BGB die Pflicht des Erben, der von der Zahlungsunfähigkeit des Nachlasses Kenntnis erlangt, umgehend einen Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens zu stellen.

Menschen die eine Familie gründen haben zumeist auch ein höheres Sicherheitsbedürfnis. Dies ist verständlich und erklärbar, denn schließlich möchten sie den Fortbestand der jungen Familie sichern. Die Versicherungsfragen rund um die Familiengründung sind vielfältig und hängen auch vom Lebensstandard und den Erwartungen in die Zukunft ab.

Welche Risiken sollten bei der Familiengründung beachtet werden?

Für diese Antwort sollte man sich schon einige Zeit nehmen. Die Versicherungspalette der Anbieter ist riesig und das Filtern bezogen auf den eigenen Bedarf ist deshalb wichtig.

Man sollte sich zunächst einige Fragen stellen:

• Benötige ich Versicherungen bezogen auf das Wohnen?

• Sind personenbezogene Versicherungen notwendig?

• Möchte ich mein Leben versichern zugunsten der Familie?

• Benötige ich eine Versicherung für die Mobilität?

Umfangreiche Antworten auf alle Fragen können Interessierte hier nachlesen. Zudem listen wir in einer kurzen Übersicht die drängendsten Themen auf.

Die wichtigsten Versicherungen auf einen Blick

Eine Privathaftpflicht ist mit Kindern der wichtige Schutz vor Schäden bei Dritten. Auch Fahrradschäden sind vielfach mitversichert.

Eine Hausratversicherung findet sich ohnehin fast in jedem Haushalt und Haus- oder Wohnungseigentümer haben zudem Versicherungen für das Gebäude und falls erforderlich für die Bauzeit.

Auch die Krankenversicherung ist in Deutschland Pflicht, es besteht zusätzlich die Möglichkeit, eine private Zusatzversicherung abzuschließen.

Auch eine Erwerbsunfähigkeit bedroht die Sicherheit der Familie ganz enorm. Deshalb gilt es hier finanzielle Engpässe durch den Verdienstausfall abzusichern.

Sehr bekannt sind auch die verschiedenen Möglichkeiten der Lebensversicherungen. Die Todesfallversicherung ist die günstigste Art sich abzusichern. Sollte der Ernährer sterben, so ist die Familie versorgt. Dies ist gerade bei hohen Verpflichtungen, wie einer Hypothek für das Grundeigentum unerlässlich. Eine weitere Option besteht in einer Einsparversicherung in Form einer privaten Zusatzrente, welche monatlich oder auch in einem Einmalbetrag ausbezahlt wird.

Wer ein Motorfahrzeug besitzt, kennt zudem die abgestuften Systeme der Motorrad- oder Autoversicherungen. Von der gesetzlich vorgeschriebenen Variante bis hin zum Vollschutz ist hier alles möglich. Die Versicherer bieten zudem einen Schutz aus einer Hand, das bietet den Vorteil, dass man nur wenige Ansprechpartner hat, falls man Hilfe benötigt.

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Um ein Unternehmen am Markt auf lange Sicht erfolgreich zu etablieren braucht es mehr als Ideenreichtum und Innovationsschübe. Es braucht Menschen die in sozialer Abstimmung zueinander für das gemeinsame Ziel arbeiten. Dazu gehört auch die Bereitschaft, Menschen mit Behinderung einzustellen, die gemäß ihrer fachlichen Qualifikation einen nicht unerheblichen Beitrag zum Gesamterfolg eines Betriebs leisten. Diese sogenannte „Inklusion“, eine Erweiterung der bisherigen Konzeption „Integration“ von Menschen mit einer Behinderung hat sich nicht nur zu einem gesellschaftspolitischen Muss entwickelt, sie birgt auch betriebswirtschaftliche Notwendigkeiten und ist seit März 2009 geltendes Recht in Deutschland. Aber was bedeutet die Behindertenkonvention der UN in der Praxis? Auch gegenüber Schwerbehinderten?

Die UN-Konvention als Maßstab für europäische Behinderten-Politik

Der Begriff „Inklusion“ überschreitet die Grenzen der Integration. Der Gedanke der Integrierung separater kleinerer Gruppen in eine Mehrheitsgruppe wird erweitert durch das selbstverständliche Zusammenleben verschiedener gesellschaftlicher Gruppen. Die Akzeptanz der Unterschiedlichkeit ist die Basis hierfür. Die inklusive Teilhabe richtet sich an den Bedürfnissen aller. Nach dem Beitritt der EU zur „UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ leitet sie hieraus acht eigene Aktionsbereiche ab, die bis 2020 umgesetzt werden sollen. Hierbei soll insbesondere der barrierefreie Zugang von behinderten Menschen zu Waren und Dienstleistungen vorangetrieben sowie die volle Teilhabe an der Gesellschaft, und hier speziell der Arbeitsmarkt, verwirklicht werden. Nachdem die Bundesregierung jedoch 3 Jahre brauchte bis sie 2009 die UN-Konvention aus 2006 ratifizierte, bleibt es abzuwarten, in welchem Umfang die ehrgeizigen und richtigen Ziele umgesetzt werden.

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Die Arbeit ist bereits seit dem Altertum Gegenstand rechtlicher Regelungen. Im römischen Recht hatte der Dienstvertrag (locatio conductio operarum) jedoch aufgrund der weiter verbreiteten Sklavenarbeit nur eine untergeordnete Rolle. Im Deutschland des Mittelalters tragen Dienstverhältnisse oft personalrechtliche Züge. Obgleich es in bestimmten Gebieten bereits eine echte Kapitalisierung der Arbeit gibt, wird heute die Verbreitung der kapitalistischen Verdinglichung der Arbeit ab der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts, als der Beginn der Arbeitsrechtsgeschichte angesehen. Die sozialen Missstände der Industrialisierung im 19. Jahrhundert waren Folge der Privatautonomie trotz Ungleichgewichtigkeit der Macht der Vertragspartner. Das erkennend entwickelte sich zum Beispiel der Jugendarbeitsschutz, das Verbot der Kinderarbeit und das Sozialversicherungsrecht, sowie die Abkehr vom Koalitionsverbot (1869). Dieser Entwicklung trug das BGB von 1896 jedoch nicht Rechnung, der Dienstvertrag (§§ 611 ff. BGB) wird dort als normaler Austauschvertrag mit weitgehender Privatautonomie geregelt, der personenrechtliche Einschlag des Arbeitsverhältnisses wurde nicht anerkannt. Mit dem Stinnes-Legien-Abkommen wurden im November 1918 die Weichen für die weitere Entwicklung der Arbeitsverfassung gestellt. Um eine nach dem Rätesystem gegründete sozialistische Republik zu verhindern, waren die Unternehmer zur Anerkennung der Gewerkschaften bereit. § 1 des Abkommens regelte den Vorrang des Tarifvertrags vor dem einzelnen Arbeitsvertrag. In der Zeit der Weimarer Republik entstanden weitere Arbeitsschutzgesetze und einige entscheidende Weiterentwicklungen des kollektiven Arbeitsrechts, wie die verfassungsmäßig garantierte Koalitionsfreiheit (Art. 159 Weimarer Verfassung). Um „die revolutionären Tendenzen der Rätebewegung aufzufangen“ wurde in die Verfassung ein Räteartikel (§ 165) aufgenommen. Er sah „ein dreistufiges Rätesystem vor, dessen Basis die Betriebsräte bilden sollten. Dadurch war die Rätebewegung, die unter dem Schlagwort ‘Alle Macht den Räten’ die politische und wirtschaftliche Macht im Staat gefordert hatte, in eine wirtschaftliche Interessenvertretung umgewandelt und in die Wirtschaftsverfassung eingebaut worden. Da den Gewerkschaften aber die Kompetenz zur Vereinbarung der Lohn- und Arbeitsbedingungen verfassungsrechtlich garantiert wurde, waren die Arbeiterräte in einem Kernbereich des Arbeitsrechts an den Rand gedrängt. Von dem dreistufigen Rätesystem wurde außerdem nur die unterste Stufe durch das Betriebsrätegesetz vom 4. Februar 1920 verwirklicht.“ 1926 wurde die Arbeitsgerichtsbarkeit als neuer Instanzenzug eingerichtet (Arbeitsgerichtsgesetz). Während der Zeit des Nationalsozialismus (1933–1945) wurde das kollektive Arbeitsrecht wegen Unvereinbarkeit mit dem Führerprinzip abgeschafft, das Arbeitsvertrags- und Arbeitsschutzrecht jedoch weiter ausgebaut. Nach 1945 wurden die Gewerkschaften wieder zugelassen. Das Kontrollratsgesetz Nr. 22 vom 10. April 1946 erlaubte die Bildung von Betriebsräten. Neben diesem Rahmengesetz wurden Landesgesetze erlassen, so dass aufgrund der Zersplitterung eine bundeseinheitliche Regelung notwendig wurde. „Der Kampf um die Ausgestaltung des Betriebsverfassungsgesetzes vom 11. Oktober 1952 wurde mit großer Erbitterung geführt, nachdem schon im Jahr vorher der Kampf um die Mitbestimmung in den Betrieben des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie beinahe zu einer Staatskrise geführt hätte.“ [4] Die Gewerkschaften konnten sich mit ihren Vorstellungen für eine „Wirtschaftsdemokratie“ nicht durchsetzen. Im Mitbestimmungsgesetz von 1976 wurde die Mitbestimmung in Großbetrieben ausgebaut. In der DDR war das Arbeitsrecht u.a. in einem einheitlichen Arbeitsgesetzbuch geregelt. Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsrecht

Das Internet vereinfacht nicht nur die Suche nach einem geeigneten Anwalt, es bietet auch zahlreiche Informationen und Fakten, die bei der Recherche notwendig sind. Auch im Bereich der Kosten haben viele Menschen eine gewisse Scheu, da diese oft relativ hoch sind. Doch nicht jeder Anwalt lässt sich beispielsweise eine einfache Beratung honorieren. Der Vergleich im Netz ist daher von großem Vorteil, wenn man nicht zu viel Geld ausgeben möchte. Auch das klassische Telefonbuch, welches in manchen Haushalten schneller griffbereit ist als das Internet, bietet eine Vielzahl von Rechtsanwaltskanzleien, die mit Adresse und Telefonnummer gekennzeichnet sind. Wer sich also nicht die Mühe machen möchte, um im Internet selbst nach Informationen zu suchen, ruft direkt in der Kanzlei an und lässt sich mündlich beraten. Ein ausschlaggebender Punkt bei der Suche nach einem Anwalt ist die Tatsache, dass man sein Anliegen genau beschreiben kann. Um was für eine Art von Rechtswidrigkeit handelt es sich? Seit wann besteht diese und wer ist darin involviert? Diese und weitere Fragen müssen spätestens in einem persönlichen Gespräch beantwortet werden, vereinfacht aber bereits die Suche um ein Vielfaches. In einer Rechtsnotlage steht man dem Problem anfangs relativ hilflos gegenüber. Um einen Rechtsanwalt in Ihrer Region finden zu können, genügt meistens schon ein Blick in das Telefonbuch oder ins Internet. Der Klick ins Netz ist im Vergleich zum klassischen Telefonbuch jedoch wesentlich informativer. Kleine und große Anwaltskanzleien haben oft einen aufwendig gestalteten Internetauftritt, der über die Angebote und Fachbereiche der jeweiligen Anwälte informiert. Laut einer Studie gehören Nachbarschaftsstreitigkeiten zu den häufigsten Ursachen, warum ein Rechtsanwalt aufgesucht wird. Damit sich dieser auch in der jeweiligen Region befindet, sollte der Ort bei der Suchmaschine mit angegeben werden.

Wer rechtlichen Beistand braucht, sucht sich einen Anwalt. Doch nicht jeder Rechtsanwalt kennt sich mit allen Bereichen des Lebens gleich gut aus. Die meisten Anwälte spezialisieren sich auf bestimmte Gebiete und wer gut beraten werden möchte, sollte auf die Schwerpunkte der Anwälte achten. In Steuerfragen kann ein Rechtsanwalt helfen, der sich auch durch eine Ausbildung zum Steuerberater qualifizieren kann und in Familienfragen hilft ein Anwalt mit dem entsprechenden Fachgebiet. Kanzleimarketing ist ein Begriff, der beschreibt wie Anwälte und Ratsuchende im Internet zusammenfinden können. Anwälte, die sich im Internet gut präsentieren und ihre Kompetenzen und Fachgebiete offenlegen, können davon ebenso profitieren wie Ratsuchende, die online nach Hilfe suchen. Der Anwalt gewinnt neue Mandanten und als Ratsuchender kann man sich bereits vor der ersten Kontaktaufnahme ein Bild vom potenziellen Vertreter in Rechtsdingen machen. Braucht man beispielsweise bei einer Scheidung einen Anwalt oder soll er bei Unterhaltszahlungen den Schriftverkehr übernehmen, reichen den Suchmaschinen drei Wörter um Treffer zu erzeugen. Die Wörter Anwalt Bochum liefern alle Kanzleien in Bochum und wer speziell nach Familienrechtlern sucht, hängt diesen Begriff einfach an seine Suche an. In einigen Fällen werden nur Adressen und Öffnungszeiten der Kanzlei gefunden, in anderen Fällen steht eine komplette Internetpräsenz zur Verfügung, auf der man sich einen guten ersten Eindruck von der Kanzlei verschaffen kann. Per Email lässt sich in ein paar Worten erklären, warum man Rat sucht und oft erhält man bereits am gleichen Tag eine Rückmeldung. Der persönliche Kontakt mit dem eigenen Juristen ist zwar auch heute noch wichtig, doch in reinen Beratungsfällen kann ein Rechtsanwalt auch aus der Ferne helfen und telefonisch die Situation klären und vorhandene Möglichkeiten aufzeigen. Natürlich unterliegen diese Beratungsgespräche bestimmten Kosten, die sich vor dem Gespräch vereinbaren lassen.

Kein anderes Medium kann so viele Informationen auf einmal zur Verfügung stellen wie das Internet. Obwohl es auch für viele andere Dinge benutzt wird, kann man es auch dafür verwenden, sich in Rechtsfragen einen Vorteil zu schaffen. Durch verschiedene Websites kann man sich nicht nur über die Rechtslage informieren, sondern sich auch von Rechtsanwälten beraten lassen. Eine Möglichkeit, das Internet zu nutzen, um sich über eine Rechtsfrage zu informieren, sind die zahlreichen Foren, die sich mit rechtlichen Problemen auseinandersetzen. Hier muss man sich nur anmelden und einen neuen Thread eröffnen, in dem man seinen Fall schildert. Dabei sollte man so präzise wie möglich sein und auch auf mögliche Folgefragen sehr genau antworten, denn nur so können sich die anderen Nutzer ein Bild von der Situation machen. Dann muss man nur noch auf eine Antwort warten und hoffen, dass jemand die Frage liest, der sich mit den bestimmten Gesetzen, die in dieser Situation angewendet werden müssen, auskennt. Auf diese Foren kann man sich meist gut verlassen, denn es ist möglich zuvor zu überprüfen, wie aktiv es noch ist und wie gut anderen Nutzern geholfen wurde. Auch das Verfahren selbst wird heute an manchen Gerichten durch das Internet unterstützt. Man kann zum Beispiel in Rheinland-Pfalz per E-Mail Klage und Schriftsätze samt Anlagen einreichen. Von dem Gericht wird dann online ein Ordner eingerichtet, der nur von Verfahrensbeteiligten gesehen werden kann und in dem sich elektronische Dokumente befinden, die mit dem Gerichtsverfahren zu tun haben. Natürlich wurde bei der Entwicklung des elektronischen Rechtsverkehrs auch auf die Sicherheit geachtet, denn die E-Mails sind verschlüsselt und die Dokumente haben eine elektronische Signatur, die bestätigt, von wem es stammt.

Wer studieren will, muss nicht reich sein, denn der Staat sorgt für eine finanzielle Unterstützung während des Studiums. Studenten können vom Staat allerdings nur dann Unterstützung erhalten, wenn die eigenen finanziellen Mittel für den Lebensunterhalt nicht ausreichen und auch Angehörige keine Unterstützung leisten können. Eltern von Studierenden müssen im Rahmen des BaföG-Antrags ein eigenes Formular ausfüllen, in denen sie zu ihrer Einkommenssituation befragt werden. Der Begriff BaföG bezeichnet die finanzielle, staatliche Leistung, die Studierende für jedes Semester beantragen können. Natürlich gelten auch bei BaföG bestimmte Grenzen und eine Höchstförderungsdauer legt fest, wie lange ein Student BaföG erhalten kann. Schließlich sollen Studenten, die staatliche Unterstützung erhalten, ihr Studium zügig beenden und dafür nicht länger brauchen, als notwendig ist.

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG) legt die Regelstudienzeit ihren Berechnungen zugrunde. Diese Regelstudienzeit ist der Zeitraum, der notwendig ist um den Studiengang bei zügigem Lernen zu absolvieren. Die Hochschulgesetzgebung regelt die Regelstudienzeiten für die verschiedenen Studiengänge. Jurastudenten beispielsweise wird eine Regelstudienzeit von nicht mehr als neun Semestern zugestanden. Innerhalb dieses Zeitraums kann ein Student also BaföG beziehen, danach nicht mehr. Für alle anderen Studiengänge gibt es ebenfalls Regelstudienzeiten, die sich im Internet recherchieren lassen. Aber auch jede Hochschule kann diese Informationen liefern. Muss eine Fremdsprache für das Studium erlernt werden, so kann die Regelstudienzeit um jeweils ein Semester pro Sprache verlängert werden. Nachzulesen sind diese Bestimmungen im Hochschulrahmengesetz §10  Absatz 2. Nicht alle Studenten sind bezugsberechtigt und da der Antrag auf BaföG für jedes Jahr neu gestellt werden muss, gibt es auch keine Garantie auf Leistungen während des gesamten Studiums. Studierende, die BaföG erhalten haben, müssen die Hälfte der Förderungssumme zurückerstatten, wobei die Darlehensschuld maximal 10.000.- Euro betragen kann.

Wie lange gibt es BAföG?

Die Tatsache, dass Schüler/innen sowie Studierende gegebenenfalls staatliche Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erhalten können, erhöht die Bildungschancen vieler junger Menschen enorm. Insbesondere in Familien mit geringem Einkommen muss die höhere Bildung folglich nicht am Geld scheitern, weil mitunter BAföG in Anspruch genommen werden kann. Dies ist allerdings nicht unbegrenzt der Fall, weshalb § 15a des Bundesausbildungsförderungsgesetzes auf die Förderungshöchstdauer eingeht. Diese gibt Auskunft darüber, wie lange man BAföG beziehen kann. Grundsätzlich ist hier § 15a Absatz 1 BAföG zu nennen. Darin definiert der Gesetzgeber, dass die Förderungshöchstdauer der Regelstudienzeit des jeweiligen Studienganges entspricht.

Kann man die BAföG-Förderungshöchstdauer verlängern?

Die Regelstudienzeit nach § 10 Absatz 2 Hochschulrahmengesetz gibt somit § 15a Absatz 1 BAföG entsprechend auch Auskunft über die Bafög-Förderungshöchstdauer. Es ist allerdings zu beachten, dass die Regelstudienzeit von einem optimalen Studienverlauf ausgeht. In der Praxis brauchen Studierende oftmals ein oder mehr Semester länger. BAföG-Empfänger laufen so mitunter Gefahr, dass sie ihr Studium kurz vor dem Abschluss aus finanziellen Gründen abbrechen müssen. Gegebenenfalls lässt sich dies jedoch verhindern, indem man sich um eine Verlängerung der BAföG-Förderungshöchstdauer bemüht. Zu diesem Zweck sollte man sich frühzeitig an das zuständige BAföG-Amt wenden und dort einen entsprechenden Antrag stellen. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass eine Verlängerung der Förderungshöchstdauer nur unter bestimmten Umständen möglich ist. BAföG-Empfänger/innen, die einen entsprechenden Antrag stellen, sollten schwerwiegende Gründe anführen können. Zu nennen sind hier beispielsweise die folgenden Punkte:

  • Krankheit
  • erstmaliges Nichtbestehen einer Prüfung
  • verspätete Zulassung zu erforderlichen Lehrveranstaltungen
  • Behinderung
  • Schwangerschaft
  • Kindererziehung
  • Pflege eines Angehörigen
  • Mitwirkung in gesetzlich vorgesehenen Gremien und satzungsmäßigen Organen der Hochschulen oder in Organen der Selbstverwaltung der Studierenden

Wer Geschäfte über das Internet tätigt, ist grundsätzlich nicht schlechtergestellt – was die Gewährleistungsansprüche angeht – wie der Käufer, der seine Produkte ganz herkömmlich im Einzelhandel ersteht. Auch beim Online-Kauf kann es passieren, dass der Toner nicht die bestellte Farbe hat, die Uhr nicht richtig funktioniert oder die neue Hose zu klein ist. Was kann der Kunde nun tun?

Geldanlagen sind schon lange nicht mehr nur für Großverdiener interessant. Wer ein Haus bauen will oder sein Gespartes nicht mühselig mit den geringen Zinsen des Sparbuchs vermehren möchte, sucht nach Anlagen, die das Kapital schnell vermehren. Dass Geld arbeiten muss, um sich zu vermehren, ist hinlänglich bekannt, doch wer gute Zinsen einnimmt, kann nicht immer jeden Euro davon behalten. Natürlich freut sich jeder Sparer, wenn seine Anlage gut verzinst wird und damit große Erträge anfallen, doch nur bis zu einer bestimmten Grenze sind diese Zinserträge auch steuerfrei. Der Sparerpauschbetrag, wie der Sparerfreibetrag seit dem 1. Januar 2009 genannt wird, liegt für Ledige bei 801 Euro im Jahr. Verheiratete, die zusammen veranlagt werden,  können bis zu 1.602 Euro im Jahr an Zinsen einnehmen ohne dafür Steuern zahlen zu müssen. In diesem Sparerfreibetrag für Eheleute sind allerdings bereits die Werbungskosten von 102 Euro enthalten, die bei der Einkommenssteuererklärung die Steuerlast senken können. Liegen die Zinserträge unter den genannten Grenzen, bleiben sie steuerfrei. Darüber jedoch müssen die Zinserträge von jeder Anlage versteuert werden. Bei der jährlichen Einkommenssteuererklärung werden sämtliche erzielten Zinserträge angegeben und wenn kein Freistellungsantrag vorliegt, muss das Kreditinstitut die Steuern automatisch abführen. Da Kinder ebenfalls einen Freibetrag haben, können Eltern in bestimmten Fällen auch Anlagen auf sie übertragen und so die Steuerlast legal senken. Allerdings sollte man vor jeder Anlage ein ausführliches Gespräch mit dem Anlageberater führen und dabei die persönlichen Fakten komplett durchleuchten. Nur so lassen sich die Steuern auf Zinserträge bereits im Voraus errechnen und man muss nicht mit einem bösen Erwachen rechnen sobald der Einkommenssteuerbescheid vom letzten Jahr im Briefkasten liegt.