Gerade Menschen in jüngeren oder mittleren Jahren sollten eine Versicherung zum Schutz gegen die Berufsunfähigkeit abschließen. Wenn man einen Unfall oder eine schwere Krankheit erleidet, ist man zumindest soweit abgesichert, dass man nicht von der Grundsicherung und damit vom Staat abhängig wird. Wer hier rechtzeitig vorsorgt ist in allen Eventualitäten auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Denn eine Rentenzahlung ist in Ernstfällen des Lebens ein gutes und beruhigendes Hilfsmittel, auch wenn man hierüber in jungen Jahren nicht gerne nachdenkt. 

Reicht die staatliche Versorgung bei Berufsunfähigkeit?

Die staatlichen Stellen können immer nur eine Grundversorgung gewährleisten. Zudem wird auch diese immer stärker abgebaut und ist nur noch für Menschen, die vor dem 2.1.1961 geboren sind versorgend tätig.

Diese Grundsicherung wurde geändert in eine Erwerbsminderungsrente, de ebenfalls große Versorgungslücken hinterlässt. Zudem kann der Staat auf den Eintritt in einen minderwertigen Beruf pochen, um den Lebensunterhalt zu sichern. Dies alles reicht in den allerseltensten Fällen auch für diese Personengruppen überhaupt aus, um den Lebensstatut auch nur annähernd zu sichern. Von einem Erhalt des sozialen Status reden wir hierbei noch überhaupt nicht.

Am Besten berechnet man seine monatlichen Ausgaben und baut gleich auch eine dynamische Erhöhung oder auch für Notfälle die Beitragsfreistellung mit ein. Wer den Betrag weder zu hoch noch zu niedrig ansetzt, kann auch die monatlichen Prämien leisten und sich beruhigt zurücklehnen.

Wer benötigt eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Auch wenn man eine Immobilie anschafft, ist dies ein wichtiger Baustein, um die dauerhaften Zahlungen zu sichern und nicht Gefahr läuft, das Eigentum wegen ausbleibender Ratenzahlungen zu verlieren. Wer also eine Familie abzusichern oder langfristige Verbindlichkeiten, wie zum Beispiel einen Hypothekenkredit abgeschlossen hat der sollte unbedingt auch über den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nachdenken.

Die Leistung der Berufsunfähigkeitsversicherung dieses Anbieters ermöglicht einen umfangreichen finanziellen Schutz, falls es aus gesundheitlichen Gründen unmöglich wird, den erlernten Beruf noch auszuüben.

Tipp: Achten Sie beim Vertragsabschluss darauf, dass eine monatliche Rente garantiert wird. Das ist wichtig, damit man während der vertraglichen Leistungsdauer gut abgesichert ist.

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Ein steuerlich zutreffender Gewinn der Bürger muss in Deutschland ordnungsgemäß versteuert werden. Hierbei haben sowohl die Händler als auch der abhängig beschäftigte oder selbständige Bürger eine wahrheitsgemäße Steuererklärung zu erstellen. Die Abgeltungssteuer wird hierbei in der Anlage Kap angegeben, da diese für Kapitalerträge ausgefüllt werden muss.

Für wen besteht in Deutschland die Steuerpflicht?

Hierbei gilt grundsätzlich, dass steuerpflichtig ist, wer einen Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Die Staatsangehörigkeit des Brokers im Forex-Handel oder ein im Ausland befindlicher Handelsort spielen hierbei keine Rolle, die deutsche Steuerpflicht besteht auch in diesem Fall.

Es gilt für diese Steuerart ein einheitlicher Steuersatz von 25 %. Das Einkommen im Bereich der Abgeltungssteuer wird dem allgemeinen Einkommen demzufolge nicht zugeschlagen sondern gesondert behandelt. Allerdings gilt in jedem Fall die so genannte Günstigerprüfung des Finanzamtes, was insbesondere für Anleger mit einem geringen Erwerbseinkommen interessant ist.

Welche Einkommensarten besteuert die Abgeltungssteuer?

Bei Wertpapieren und Devisengeschäften fällt die Steuerpflicht in den Bereich der Abgeltungssteuer. Ebenso verhält es sich mit Zinserträgen oder Dividendenzahlungen bei Aktien. Auch ein Kursgewinn bei Aktiengeschäften wird durch die Abgeltungssteuer abgedeckt.

Bei Zinserträgen kann durch den Sparer allerdings ein Pauschbetrag in Abzug gebracht werden, welcher im Jahr 2014 mit 801 € für Einzelpersonen und 1.602 € für gemeinsam veranlagte Ehegatten abgezogen werden kann von der Abgeltungssteuer.

Praktische Handhabung der Steuerpflicht

Die Abgeltungssteuer wird von den Banken direkt an das Finanzamt abgeführt, damit wird einer Steuerhinterziehung schon ein Riegel vorgeschoben. Verluste aus dem gleichen Steuerbereich werden hierbei in Abzug gebracht.

Eine steuerliche Bevorzugung durch den einheitlichen Steuersatz ist nicht ganz von der Hand zu weisen. Und auch deshalb ist das Handeln mit Devisen auch nach wie vor ein gutes Geschäft. Voraussetzung ist hierzu, dass man sich auf den Finanzmärkten weltweit gut auskennt. Besonders der Onlinehandel ist ein sehr flexibel aufgestellter Handelsbereich und aufgrund der ständig wachsenden technischen Finessen verbessert sich dies noch ständig. 

Das Vertragsrecht versteht sich als rechtswissenschaftliche Disziplin, die sich dem Vertragsabschluss widmet. In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu wissen, dass es sich um kein eigenständiges Rechtsgebiet handelt. Der Ausdruck Vertragsrecht wird vielmehr als Oberbegriff für all die Gesetze und Rechtsnormen verstanden, die Verträge regeln. Dabei geht es nicht nur um das Zustandekommen vertraglicher Vereinbarungen, sondern ebenfalls um die betreffenden Wirkungen.

Was ist Vertragsrecht?

Das Vertragsrecht spielt in der Gesetzgebung eine zentrale Rolle, da es sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen für Verträge befasst, die wiederum die Grundlage für Rechtsgeschäfte jeglicher Art sind. Von einem Vertrag spricht man immer dann, wenn mindestens zwei Willenserklärungen bezüglich eines Rechtsgeschäfts existieren. Bei den Vertragspartnern kann es sich um Privatpersonen, Unternehmen, Behörden oder auch andere Institutionen handeln. Juristische Laien, die sich erstmals mit dem Vertragsrecht auseinandersetzen, stellen oftmals überrascht fest, dass es dabei nicht zwingend der Schriftform bedarf. Mündliche Vereinbarungen sind ebenso wie zum Beispiel Online-Geschäfte zulässig und rechtskräftig.

Von Gesetzes wegen wird ein Vertrag stets als mindestens zweiseitiges Rechtsgeschäft betrachtet. Zugleich kann man darin ebenfalls eine freiwillige Selbstverpflichtung der Vertragsparteien sehen, denn diese stimmen dem Vertragsabschluss aus freien Stücken zu und können die jeweiligen Vereinbarungen im Rahmen der Vertragsfreiheit individuell festlegen. Der deutsche Gesetzgeber gibt lediglich den rechtlichen Rahmen vor.

Unabhängig davon, ob man sich als Jurastudent, kaufmännischer Angestellter oder anderweitiger Interessierter mit dem Vertragsrecht befasst, sollte man einige grundlegende Begriffe kennen. Nachfolgend finden sich einige wichtige Begriffe aus dem deutschen Vertragsrecht, die essentiell für den Vertragsschluss nach dem deutschen Recht sind:

  • Vertragsfreiheit
    Die Vertragsfreiheit ist die Basis des Vertragsrechts und in der Bundesrepublik Deutschland durch den Grundsatz der Privatautonomie geschützt. Sofern ein Rechtsgeschäft nicht dem geltenden Recht oder der guten Sitte widerspricht oder gesetzlichen Verboten entspricht, kann jedermann Verträge nach eigenem Ermessen schließen.
  • Geschäftsfähigkeit
    Damit ein rechtskräftiger Vertrag zustande kommen kann, müssen die Vertragspartner geschäftsfähig sein. Unter der Geschäftsfähigkeit versteht man die Fähigkeit, am Rechtsverkehr teilzunehmen und die daraus resultierenden Folgen zu erfassen. Wer dazu aufgrund seines geringen Alters oder einer Krankheit nicht in der Lage ist, ist nur eingeschränkt geschäftsfähig oder zuweilen auch geschäftsunfähig. Liegt keine Geschäftsfähigkeit vor, kann kein rechtsgültiger Vertrag geschlossen werden.
  • Zustandekommen von Verträgen
    Ein ganz wesentlicher Aspekt ist das Zustandekommen von Verträgen. Liegen Angebot sowie eine Annahme in übereinstimmender Form vor, kommt ein Vertrag zustande. Dieser muss nicht zwingend schriftlich fixiert werden, sondern kann durchaus auch in mündlicher Form erfolgen.

Wo ist das Vertragsrecht geregelt? – Das Vertragsrecht im BGB

Ein separates und dementsprechend deklariertes Vertragsrecht existiert in der deutschen Gesetzgebung nicht. Stattdessen liefert das Bürgerliche Gesetzbuch alle relevanten Rechtsnormen zum Vertragsrecht in stark abstrahierter Form. Im Bereich der Rechtsgeschäfte geht der allgemeine Teil des BGB auf Verträge ein und schafft so die juristische Basis. Das zweite Buch des BGB widmet sich ebenfalls diesem Themenspektrum, wobei hier stets von Schuldverhältnissen die Rede ist.

Insbesondere juristische Laien, die nicht mit dem Aufbau des Rechtssystems der Bundesrepublik Deutschland vertraut sind, suchen zunächst oftmals vergebens nach einem eigenständigen Vertragsrecht. Erst bei näherer Betrachtung des Themas zeigt sich, dass das hierzulande geltende Vertragsrecht in das Bürgerliche Gesetzbuch eingebettet ist. Dementsprechend ist das Vertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt.

Was ist Vertragsrechtsschutz?

Wenn es um das Vertragsrecht geht, fällt auch immer wieder der Begriff Vertragsrechtsschutz. Dabei handelt es sich um eine auf das Vertragsrecht fokussierte Rechtsschutzversicherung, die immer dann greift, wenn ein Vertrag nicht oder nur unzureichend erfüllt wurde.

Oftmals ist die Freude am frisch renovierten oder neu bezogenen Eigenheim schnell getrübt –nämlich dann wenn sich Baumängel auftun, die der Bauherr vorher nicht gesehen hat. Neben allem Ärger stellt sich nun die Frage: Wie soll man reagieren, wenn die Baufirma alle Fehler von sich weist und für die Behebung der Mängel nicht aufkommen will?

Wer ist Verursacher des Schadens?

Als Erstes sollte untersucht werden, wer tatsächliche für das Gewerk, bei dem der Mangel aufgefallen ist, verantwortlich gemacht werden kann. Hier sollte beachtet werden, dass immer der Vertragspartner selbst und nie dessen Subunternehmer zur Verantwortung gezogen werden müsste. Hat der Subunternehmer den Mangel verursacht, so muss der Vertragspartner den Schaden mit diesem klären und abrechnen und nicht der Bauherr selbst mit dem Subunternehmer.

Klärung der Haftung bei Mängelrügen

In der Regel haftet der Bauträger für alle angefallenen Schäden, es sei denn, der Bauherr hatte bauliche Sonderwünsche, die explizit an einen separaten Handwerksbetrieb weitergereicht wurden. In diesem Fall haftet der jeweilige Handwerksbetrieb für den entstandenen Schaden. Die gesetzlichen und vertraglichen Grundlagen für das richtige Einreichen einer Mängelrüge ergeben sich aus den vorab getätigten Vertragsabschlüssen, wie beispielsweise dem Kaufvertrag, den Bauplänen und allen weiteren behördlichen Bescheiden. Hier greift die aktuelle Rechtslage. Bei Verträgen mit Bauträgern ist es ratsam darauf zu achten, dass explizit auch die bei der Förderungsstelle unterzeichneten Erklärungen ihre vertraglichen Wirkungen entfalten. Hier sollte vorab geklärt werden, ob die Anwendung der Ö-Norm B2110 vereinbart ist, die allerdings für den Konsumenten große Einschränkungen beinhalten.

Nachfrist zur Behebung setzen

Wer Mängelrügen beim Hausbau rechtlich durchsetzen will der kommt nicht umhin, dem Vertragspartner eine angemessene Nachfrist zu setzen, in der er die Mängel beseitigen kann. Werden die Mängel innerhalb dieser Zeit nicht behoben, so kann der Bauherr hier rechtliche Schritte einleiten. Das Einholen von Informationen oder eines anwaltlichen Rats, beispielsweise in Portalen wie einem Ratgeber Recht kann zwar schnell die Möglichkeiten aufdecken, doch bei großen Schäden lohnt es sich auch Geld in die Hand zu nehmen und den Fachmann einzubeziehen.

Ein Unternehmer muss sich nicht nur mit betriebsinternen Abläufen und Problemen beschäftigen, sondern auch jede Menge Zeit in Büroarbeit investieren. Als Unternehmer mit ein paar Angestellten können Buchhaltung, Steuererklärung und Gehaltsabrechnung dafür sorgen, dass nur noch wenig Zeit für die eigentlichen Aufgaben im Betrieb bleiben und viele Firmenchefs überlegen dann, ob sich die Anstellung einer Bürohilfe lohnt. Natürlich verursacht die Anstellung von zusätzlichem Personal enorme Kosten und oft reicht die Arbeit nicht für einen vollen Arbeitsplatz. Flexible Arbeitszeiten und damit flexible Lohnkosten sind aber in der Praxis nur schwer machbar und eine Alternative muss gefunden werden. Die Gehaltsabrechnung kann man auch einfach outsourcen. Das heißt, man gibt die Unterlagen für diese Berechnungen einfach an einen vertrauenswürdigen Dienstleister weiter, der selbstständig die Gehälter errechnet und dafür sorgt, dass alle Abrechnungen pünktlich auf dem Tisch liegen. Durch das Outsourcen dieser stets wiederkehrenden Büroarbeit entsteht viel Zeit, die vom Unternehmer sinnvoller genutzt werden kann. Abläufe lassen sich optimieren, neue Kunden können geworben werden und auch ein paar freie Stunden sind so möglich. Die Kosten für das Outsourcen der Gehaltsabrechnung sind verglichen mit eigenem Personal gering und bei einer guten Kommunikation lassen sich alle eventuell entstehenden Probleme und Veränderungen zeitnah aufarbeiten. Gerade kleine Unternehmen profitieren vom Dienstleistungsbereich bei den gängigen Bürotätigkeiten und inzwischen gibt es viele Dienstleister, die zuverlässig und schnell arbeiten. Online lassen sich schon nach wenigen Minuten mit den bekannten Suchmaschinen verschiedene Anbieter finden und die meisten Dienstleister senden auf Anfrage innerhalb von 24 Stunden ein unverbindliches Angebot zu. Einige Dienstleister arbeiten während der ersten, Probephase der Zusammenarbeit für kleines Geld und so kann sich jeder Unternehmer ein Bild von seinem zukünftigen Geschäftspartner machen, ehe er sich langfristig entscheidet.

Juristisch betrachtet ist eine Kündigung eine einseitige rechtlich gestaltete Willenserklärung, die auf die Beendigung eines Vertragsverhältnisses (Arbeitsverhältnis) in der Zukunft gerichtet ist. Dabei können beide Seiten, sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer eine Kündigung aussprechen. Damit die Kündigung rechtswirksam wird, müssen juristische Formen eingehalten werden. Wegen der Nichtbeachtung dieser Formen oder weil viele Arbeitnehmer den Kündigungsgrund als nicht gerechtfertig ansehen, legen sie Beschwerde beim Arbeitsgericht ein. Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer das Recht, jede Kündigung von einem Arbeitsgericht überprüfen zu lassen. Dazu muss man aber strikte Fristen einhalten, wenn der Widerspruch erfolgreich sein soll. Es gilt eine Widerspruchsfrist von 3 Wochen. Sollten während dieser Zeit keine Einwände erfolgen, wird die Kündigung rechtswirksam. Daher begibt sich ein Arbeitgeber, dem gekündigt wurde, am besten sofort zu einem Rechtsanwalt, um sich über die nötigen Schritte beraten zu lassen. Der Anwalt überprüft zunächst, ob die juristische Form der Kündigung eingehalten wurde. Um gültig zu sein, muss die Kündigung in schriftlicher Form, nicht per E-Mail oder mündlich, erfolgen. Die Kündigung muss unterschrieben sein. Vor der Kündigung muss der Betriebsrat gehört worden sein. Die Personenkreise der Schwerbehinderten oder Schwangeren unterliegen besonderen gesetzlichen Bestimmungen und ihnen darf nicht einfach gekündigt werden. Eine Kündigung ist auch unwirksam, wenn sie gegen das Kündigungsschutzgesetz verstößt, weil sie beispielsweise sittenwidrig ist. Die ordentliche Kündigung beendet das bestehende Arbeitsverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist. Diese Kündigungsfristen sind häufig in den betreffenden Tarifverträgen festgelegt. Im Bereich des Arbeitsrechts wird zwischen drei Arten von Kündigungsgründen unterschieden: die personenbedingte, die betriebsbedingte und die verhaltensbedingte Kündigung. Je nach der Sachlage sind die Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine fristgerechte Kündigung sehr unterschiedlich. Darum prüft der Anwalt am besten die betreffende Kündigung und unternimmt die erforderlichen Schritte. Selbst gegen eine außerordentliche Kündigung kann geklagt werden.

Beim Arbeitslosengeld 1 handelt es sich um einen sozialversicherungsrechtlichen Anspruch, den jeder Arbeitnehmer hat, der über einen bestimmten Zeitraum Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entrichtet hat. Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld 1 hängt von der Beschäftigungsdauer vor der Arbeitslosigkeit ab und die Höhe des Anspruchs ist abhängig vom durchschnittlichen Gehalt, das zuletzt erzielt wurde. Während man Arbeitslosengeld bezieht, ist man verpflichtet, sich um einen neuen Arbeitsplatz zu bemühen und das muss auch gegenüber der Agentur für Arbeit nachgewiesen werden. Kürzungen des Arbeitslosengelds können erfolgen, wenn der Arbeitslose seine Mitwirkungspflicht verletzt und eine vorgeschlagene, zumutbare Arbeitsaufnahme verweigert. Sogar eine Sperre der Leistung ist möglich, wenn der Arbeitslose nicht aktiv nach einem neuen Beschäftigungsverhältnis sucht.

Das Arbeitslosengeld 2, auch unter dem Begriff Hartz IV bekannt, ist im Gegensatz zum Arbeitslosengeld 1 eine Sozialleistung, die dazu dient, das Existenzminium abzudecken. In der Regel erhalten Arbeitslose, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld erloschen ist, Arbeitslosengeld 2 und auch andere hilfebedürftige, erwerbsfähige Personen, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 haben, können in Deutschland diese Sozialleistung beziehen. Anspruch auf ALO II hat, wer erwerbsfähig ist und seinen Unterhalt nicht durch  eigenes Vermögen bestreiten und auch von Angehörigen keine Unterstützung erhalten kann. Natürlich sollen alle Erwerbsfähigen, die Arbeitslosengeld II beziehen, wieder in die Arbeitswelt integriert werden und ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können. Daher gewährt der Staat nur Arbeitslosengeld 2, wenn der Bezugsberechtigte sich stetig um einen neuen Arbeitsplatz bemüht. Auch Minijobs oder Teilzeitstellen sind hier zumutbar und wer die Aufnahme einer ihm zumutbaren Arbeit verweigert, muss mit Kürzungen oder gar eine Sperre der Sozialleistung rechnen. Ein Informationsgespräch bei der Agentur für Arbeit hilft bei allen Fragen rund um ALO I und II weiter und auch im Internet kann man die genauen gesetzlichen Bestimmungen zu den staatlichen Leistungen nachlesen.

Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 beziehungsweise Arbeitslosengeld 2?

Die grundlegenden Differenzen zwischen Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II werden unter anderem anhand der Gruppe der Anspruchsberechtigten deutlich. Trotz der sehr ähnlichen Bezeichnungen handelt es sich um zwei vollkommen unterschiedliche Leistungen, die sich dementsprechend an unterschiedliche Zielgruppen richten. Nachfolgend findet sich ein Überblick über die Anspruchsberechtigten von ALG 1 und ALG 2:

  • Arbeitslosengeld 1
    anspruchsberechtigt sind Arbeitslose, die die Anwartschaftszeit erfüllen
  • Arbeitslosengeld 2
    anspruchsberechtigt sind alle Personen, die älter als 15 Jahre sind, das Rentenalter noch nicht erreicht haben, ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland haben und zudem bedürftig sind

Der wesentliche Unterschied besteht demnach in der Erfüllung der Anwartschaftszeit, die für den Bezug von ALG I unerlässlich ist. Folglich muss man in den vorherigen zwei Jahren mindestens zwölf Monate lang einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sein. Darüber hinaus wird ALG I nur zeitweise gewährt, während für das Arbeitslosengeld II keine maximale Bezugsdauer existiert.

Trotz Job Arbeitslosengeld? – Wie ist das möglich?

Grundsätzlich richtet sich das Arbeitslosengeld an Menschen, die arbeitslos sind und dementsprechend über kein Einkommen zur Finanzierung ihres Lebensunterhalts verfügen. Ausnahmen bestätigen jedoch die Regel, denn zuweilen haben auch Erwerbstätige einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dies ist immer dann der Fall, wenn das Gehalt zum Leben nicht ausreicht. Besteht eine Bedürftigkeit trotz Job, springt folglich der deutsche Sozialstaat ein. Als sogenannter Aufstocker kann man demnach trotz Job Arbeitslosengeld beziehen. Dass dies nicht Sinn und Zweck der Sache ist, liegt wohl auf der Hand, denn Menschen deren Einkommen nicht zum Leben reicht, befinden sich in einer äußerst prekären Situation.

Wie läuft der Übergang von Arbeitslosengeld 1 zu Arbeitslosengeld 2 ab?

Wer Arbeitslosengeld I bezieht, muss nach dem Ende der maximalen Bezugsdauer nicht um seine Existenz fürchten. Falls man zwischenzeitlich keinen neuen Job finden konnte, erfolgt ein Übergang zu Arbeitslosengeld II, das auch als Hartz IV bezeichnet wird. Dies geschieht allerdings nicht automatisch, sondern erfordert einen entsprechenden Antrag.

Wer kennt nicht folgende Situation. Man plant eine größere Anschaffung, etwa ein neues Auto, eine Heimkinoanlage, eine neue Küche oder neue Möbel fürs Wohnzimmer oder man möchte gerne einmal für zwei Wochen richtig Urlaub machen. All diese Wünsche erfordern zumeist langfristige Sparmaßnahmen, es sei denn, man nutzt die Möglichkeit der Finanzierung durch einen Kredit. Kredite werden von nahezu allen Banken zu unterschiedlichsten Konditionen angeboten, die allerdings in den meisten Fällen mit einer Schufa-Auskunft verbunden sind. Mittlerweile werden aber auch Ratenkredite ohne Schufa-Auskunft angeboten. Doch wann kommt ein solcher Ratenkredit überhaupt infrage und was sollte man bei dessen Beantragung unbedingt beachten? Beantragt man einen Kredit bei einer Bank, holt diese in den meisten Fällen eine Schufa-Auskunft ein, um Rückschlüsse über die Zahlungsmoral sowie möglicher Schulden durch andere Verbindlichkeiten des Kreditnehmers zu erhalten. Liegen keine negativen Einträge vor, steht dem Kredit auch meistens nichts mehr im Wege. Doch, was ist, wenn etwa durch eine gekündigte Ratenzahlungsvereinbarung oder eine nicht vollständig beglichene Rechnung negative Einträge in der Schufa existieren. In den meisten Fällen wird dann der Kredit von der Bank mit einem meist freundlichen Schreiben abgelehnt. Oftmals hat es dann auch wenig Zweck, es bei einer anderen Bank zu versuchen, da diese ebenfalls eine Schufa-Auskunft einholen wird. Der einzige Ausweg aus dieser Situation ist dann ein Kredit ohne Schufa-Auskunft. Kreditangebote ohne Schufa-Auskunft sind unter anderem zahlreich im Internet zu finden. Doch Vorsicht. Nicht alle Angebote, die auf dem ersten Blick als lukrativ erscheinen, erweisen sich auch als günstig. In jedem Fall sollte man die Angebote mehrerer Kreditgeber gründlich miteinander vergleichen und vor allem auch das Kleingedruckte studieren. Kredite ohne Schufa-Auskunft sind nicht selten mit schlechten Zinsen oder hohen Bearbeitungsgebühren verbunden, in einigen Fällen müssen im Zuge der Antragstellung weitere Finanzprodukte gekauft oder Versicherungen abgeschlossen werden. Zudem ist die Vergabe eines Schufa-freien Kredites an eine feste Anstellung gebunden, die nicht kürzer als 6 oder sogar 12 Monate sein darf. Freiberufler und Selbstständige bekommen meistens keinen Kredit ohne Schufa, da hierbei mit Ausfällen gerechnet werden muss. Positiv ist dagegen, dass die Einholung eines unverbindlichen Kreditangebotes meistens online erfolgen kann. So kann man ohne Laufereien oder festen Terminen sich mehrere Angebote unterbreiten lassen und diese in Ruhe miteinander vergleichen, bevor man sich dann für einen bestimmten Kreditgeber entscheidet.

Keiner weiß, woran es liegen mag. Heutzutage scheint man gern zu streiten, und zwar nicht nur in den heimischen vier Wänden, sondern vor allem auch vor Gericht. Schneller als man denkt kann man da in eine juristische Auseinandersetzung geraten – und dies vielleicht nur, weil der Hund nach Meinung eines Anwohners zu oft bellt, die Blumen im Garten sich auch auf dem Terrain des Nachbarn aussäen oder eine alte Dame auf dem nicht geräumten, verschneiten Bordstein vor dem eigenen Haus ausgerutscht ist und sich dabei die Hose zerrissen hat. Recht haben und Recht bekommen sind eben zwei Paar Schuhe. Daher gilt es, sich zu verteidigen und um sein Recht zu kämpfen. Das kann indessen ganz fix sehr teuer werden – dasselbe gilt für Streitfälle, in denen man selbst Dinge einklagen möchte. Aus diesem Grunde sollte jeder Bürger, der volljährig ist, über eine Rechtsschutzversicherung verfügen. Diese kann nicht nur bei Streitigkeiten im Privatleben sondern auch bei Zwist im beruflichen Umfeld wertvolle Dienste leisten. Schließlich sorgt sie für eine umfassende finanzielle Absicherung und zahlt die Kosten eines Rechtsstreits – so kann man sich auch gute Anwälte leisten und hat demzufolge auch höhere Chancen, zu gewinnen. Die grundsätzlichen Rahmenbedingungen sind bei eigentlich allen Rechtsschutzversicherungen identisch, Unterscheidungen ergeben sich nur im Detail. So sichert eine Rechtsschutzversicherung immer nicht nur den Versicherungsnehmer selbst ab, sondern auch den Lebens- beziehungsweise Ehepartner als auch deren Kinder – sofern diese im Haushalt der Eltern wohnen, dabei noch nicht volljährig sind oder sich noch in beruflicher Ausbildung befinden. Die finanzielle Abdeckung umfasst alle Kosten, die durch Gericht oder Anwalt entstehen – und falls man verlieren sollte, nötigenfalls auch jene des Gegners. Da sich die meisten Rechtsschutzversicherungen nicht nur hinsichtlich ihrer Leistungen unterscheiden, sondern auch im Hinblick auf ihre Tarife, lohnt sich ein sorgfältiger Vorab-Vergleich der einzelnen Anbieter. Am besten geht das im Internet – so zum Beispiel über die Website www.rechtsschutzversicherung.org. 

Hatte man schon einmal mit der Rentenversicherung zu tun, weiß man, dass hier “gut Ding viel Weile” hat. Der Antrag auf Erwerbsminderungsrente mit den ärztlichen Gutachten, die die Berufsunfähigkeit bescheinigen sollen, dauert meist mehr als vier Monate. Kommt dann der Bescheid endlich ins Haus, fällt der Betroffene meist aus allen Wolken. Die Bewilligung der Rente für Erwerbsminderung reicht nämlich im Normfall kaum zum Leben aus. Diejenigen, die nicht für diesen Fall Vorsorge getroffen haben, werden nicht selten zum Sozialfall. Es ist ratsam, Vorsorge für den Fall der Berufsunfähigkeit schon in jungen Jahren zu treffen, denn die Berufsunfähigkeit kennt keine Altersbeschränkung. Absichern kann man sich über die Berufsunfähigkeitsversicherung, die von allen Versicherungsgesellschaften angeboten wird. Will man bei den Beiträgen sparen, aber trotzdem in den Genuss von guten Konditionen und Leistungen kommen, vergleicht man über den Berufsunfähigkeitsversicherung Rechner, der im Internet auf vielen Webseiten zu finden ist, die verschiedenen Anbieter miteinander. Zurück zur gesetzlichen Rentenversicherung: Gegen den Rentenbescheid der gesetzlichen Rente darf man natürlich Widerspruch einlegen. Die Frist dafür ist ein Monat nach Erhalt des Bescheids. Auf der Rückseite ist die Rechtsbehelfsbelehrung aufgedruckt, die darüber informiert, wo und mit welcher Frist der Widerspruch einzulegen ist. Hat der Versicherte Recht, so erhält er einen Abhilfebescheid. Meist ist es jedoch so, dass die Rentenversicherung mit dem Widerspruch nicht einverstanden ist und so gibt sie diesen an einen Ausschuss weiter. Dieser Widerspruchsausschuss entscheidet dann. Bekommt der Versicherte einen negativen Widerspruchsbescheid, so hat er die Möglichkeit, eine Klage vor dem zuständigen Sozialgericht anzustreben. Die Klage lässt sich sowohl schriftlich als auch mündlich bei der Geschäftsstelle des zuständigen Sozialgerichts einreichen. Die Fristen müssen selbstverständlich eingehalten werden. Ist auch das zuständige Sozialgericht mit der Rentenversicherung einer Meinung, gibt es die Option, in Berufung zu gehen. Dieses Verfahren findet vor dem Landessozialgericht statt. Beide Verfahren sind für den Kläger kostenlos. Nach einem dort gefassten Urteil kann der Versicherte in Revision vor das Bundessozialgericht gehen. Hierfür braucht er allerdings einen Rechtsanwalt, der die Revision einlegt. Das Urteil des Bundessozialgerichts ist endgültig – es gibt keine weitere Möglichkeit, gegen das Urteil Rechtsmittel anzuwenden.