Washington D.C. (Vereinigte Staaten), 03.07.2012 – Mehr als acht Jahre nach der Übertragung des Super-Bowl-Finales 2004 hat der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten einen Schlussstrich unter die juristische Aufarbeitung der „bekleidungstechnischen Fehlfunktion“ von Janet Jackson gezogen. Der Supreme Court lehnte es ab, sich mit dem Einspruch der Aufsichtsbehörde Federal Communications Commission (FCC) gegen die Entscheidung eines früheren Gerichtsverfahrens zu befassen. Im vorangegangenen Verfahren vor dem Bundesberufungsgericht für den dritten Bezirk war die von der FCC verhängte Strafe in Höhe von umgerechnet etwa 550.000 Dollar verworfen worden, weil die Strafe „willkürlich und unberechenbar“ verhängt worden sei.

Der vorsitzende Richter des Obersten Gerichts, John Roberts, der sich der Mehrheitsentscheidung angeschlossen hatte, hob in seiner abweichenden Begründung hervor, dass „künftige ‚bekleidungstechnische Fehlfunktionen‘ durch die Gründe der niederen Instanz nicht geschützt werden“.

Beim Auftritt von Janet Jackson und Justin Timberlake während der Halbzeitpause des Footballfinales war einige Sekunden lang die entblöste Brust Jacksons zu sehen gewesen, als Timberlake am Oberteil ihrer Kleidung hängen geblieben war. Der als „Nipplegate“ bekannt gewordene Zwischenfall führte dazu, dass seitdem Liveübertragungen von Sportereignissen und Preisverleihungen in den USA mit einer Zeitverzögerung von einigen Sekunden übertragen werden, um dem Regisseur Gelegenheit zu geben, anstößiges Verhalten auszublenden.

Wer pflegebedürftige Angehörige betreut, der hat in der Regel eine große Verantwortung zu tragen. Der Kranke muss in vielen Fällen rund um die Uhr beaufsichtigt und versorgt werden, sodass ein Berufs- und/oder Privatleben für die Angehörigen kaum mehr stattfinden kann. Dies ist eine extreme Belastung, die sich natürlich auch finanziell auswirkt. Der Arbeitsplatz muss häufig aufgegeben werden, da die Doppelbelastung nicht mehr getragen werden kann.

Vor allem wenn es darum geht, Demenzkranke zu betreuen, stoßen viele Familienmitglieder an ihre Grenzen. Demenzkranke sind oftmals nicht bettlägerig, müssen jedoch trotz allem stets beaufsichtigt werden. Aus diesem Grund ist der Gesetzgeber dazu übergegangen, auch diesen Patientenkreis bzw. deren Angehörige finanziell besserzustellen. Hierfür gibt es ein Gesetz, das sogenannte Pflege-Neuausrichtungsgesetz für das Jahr 2013, mit welchem nun auch die Demenzkranken und deren Angehörige zahlreiche Vergünstigungen und finanzielle Zuwendungen erhalten können.

Transparenz beim Service der Pflegekassen

Mit der Neuausrichtung der Pflegeversicherung sollen die Leistungen für Demenzkranke und ihren Angehörige verbessert werden. Des Weiteren verfolgt das Gesetz das Ziel, die Transparenz und den Service der Pflegekassen zu verbessern. Das Gesetz wurde am 29.06.2012 vom Bundestag beschlossen und die Änderungen werden nun in drei Stufen eingeführt werden. Nachdem die erste Stufe bereits seit 01.10.2012 in Kraft ist, kommt es ab 2013 zu weiteren Änderungen.

Mehr Geld aus der Pflegekasse

Ab sofort haben auch Demenzkranke der Pflegestufe 0 Anspruch auf Sach- oder Geldleistungen aus der Pflegekasse. Betroffene, die von ihren Angehörigen zuhause betreut werden, erhalten zusätzlich zum bereits gezahlten Betreuungsgeld von 100 Euro noch ein Pflegegeld in Höhe von 120 Euro. Bei einem erhöhten Pflegebedarf wird ein Pflegegeld von 200 Euro gezahlt. Für den Fall, dass zur Betreuung ein Pflegedienst in Anspruch genommen wird, besteht Anspruch auf eine Sachleistung von 225 bzw. 325 Euro bei erhöhtem Bedarf. Erhöhungen gibt es zudem auch für pflegebedürftige Menschen der Pflegestufen I und II. In der Pflegestufe I erhöht sich der Betrag für die häusliche Pflege um 70 Euro und bei Inanspruchnahme eines Pflegedienstes um 215 Euro. In der Pflegestufe II werden die Beträge bei einer Betreuung durch Angehörige um 85 und bei einem Pflegedienst um 150 Euro angehoben.

Wohngruppen werden gefördert

Wohngruppen, in denen mindestens drei pflegebedürftige betreut werden, erhalten jetzt einen Zuschlag von 200 Euro pro Monat. Dazu gibt es Zuschüsse bei Umbaumaßnahmen, wie beispielsweise für einen Treppenlift. Für die Neueinrichtung von Wohngruppen erhalten die Betroffenen Geldzuwendungen von bis zu 2.500 Euro pro Person. Hier ist jedoch eine Grenze vorgegeben, die sich auf einen Maximalbetrag von 10.000 Euro beläuft, d. h., die gesamte Wohngruppe erhält eine Förderung von höchstens 10.000 Euro, sofern den Ämtern Rechnungsbelege vorgelegt werden können.

Mehr Beratung für die Versicherten

Die Pflegekassen sind darüber hinaus künftig dazu verpflichtet, ihre Versicherten wie auch die Angehörigen über sämtliche eigene Leistungen sowie auch die anderer Träger und Stellen zu informieren. Hierzu muss direkt nach Eingang eines Antrags ein Termin zu einem ausführlichen Beratungsgespräch vereinbart werden. Wir die Beratung nicht selbst durch die Pflegekasse durchgeführt, erhalten Versicherte einen Beratungsgutschein für ein Informationsgespräch mit einem qualifizierten Dienstleister.

Viele Menschen investieren in der heutigen Zeit in eine Immobilie, um diese als Kapitalanlage zu nutzen. So kann ein Haus oder eine Wohnung zu günstigen Konditionen erworben und gewinnbringend weitervermietet werden, sodass auf diese Weise fürs Alter vorgesorgt und der Lebensstandard erhalten werden kann.

Doch mit der Nutzung einer Immobilie als Kapitalanlage gehen einige rechtliche Aspekte einher, die der Interessierte dringend beachten sollte. Der Gewinn kann nämlich nur dann von Nutzen für den Anleger sein, wenn er sich vorab für das richtige Objekt entschieden hat. Die zur Verfügung stehenden Angebote und die eigenen finanziellen Mittel sind deshalb umfassend zu prüfen.

Nach dem Erwerb der Immobilie muss vor allem die Rendite regelmäßig überprüft werden. Nur so kann herausgefunden werden, ob das Objekt wirklich eine gewinnbringende Kapitalanlage ist. Entwickelt sich die Rendite der Kapitalanlage nicht entsprechend oder wunschgemäß, dann können bei entsprechender Kontrolle rechtzeitig die nötigen Schritte eingeleitet werden.

Wichtige Punkte im Überblick

Entschließt sich der Anleger in eine Immobilie zu investieren und diese als Kapitalanlage zu nutzen, dann muss er jedoch noch einiges mehr beachten. Zum einen sollte sich der Käufer darüber bewusst sein, dass er das Darlehen, welches er zur Finanzierung der Immobilie benötigt, spätestens bis zum Rentenalter getilgt hat. Darüber hinaus sollte im Vorfeld geprüft werden, welche Art von Immobilie den höchsten Ertrag bringen kann. Empfiehlt sich bei geringem Budget die Finanzierungen eine Eigentumswohnung, so kann ein Mehrfamilienhaus, welches vermietet wird, durchaus gewinnbringender sein, vorausgesetzt das nötige finanzielle Budget ist vorhanden.

Da mit der Immobilie jedoch Gewinne erwirtschaftet werden sollen, ist der steuerliche Aspekt nicht zu unterschätzen. Kapitalanleger sollten sich auch diesbezüglich gut informieren, wie viel Geld sie an den Fiskus abtreten müssen.

Immobilien als Kapitalanlage bedürfen den gleichen notariellen Beglaubigungen, wie selbst genutzte Wohnungen oder Häuser. Ein niedergelassener Notar wird den Grundbucheintrag veranlassen und auch die Grundschuld eintragen lassen.

Manchmal muss eine Immobilie, die als Kapitalanlage dient, aber auch weiterverkauft werden. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die erwartete Rendite nicht eintrifft. Der Wiederverkaufswert sollte dabei nicht zu niedrig sein, damit einer neuen Investition nichts im Wege steht und damit keine Verluste verbucht werden müssen.

Tipp: Besuchen Sie den Blog von Thomas Leupin und finden Sie heraus, welche Immobilie für Sie aktuell den besten Gewinn einbringen kann.

Bildquelle: Inmobiliaria-Nova; flickr

Die Cola landet auf dem geliehenen Laptop, beim Umzug der Freunde geht die Lieblingsvase kaputt oder die Waschmaschine in der Ferienwohnung gibt ausgerechnet bei der letzten Ladung Wäsche den Geist auf. Alles Fälle, die tagtäglich passieren können. Doch wer zahlt im Falle eines Falles für den Schaden? In der Regel ist das die Haftpflichtversicherung, doch es kommt darauf an, was genau im Vertrag festgehalten ist. Es lohnt sich deshalb immer, die Police ab und an zu überprüfen und genau zu schauen, welche Schäden eigentlich durch die private Haftpflichtversicherung abgedeckt sind. Gegebenenfalls sollte man den Anbieter wechseln und sich gegen Missgeschicke absichern, aber zu günstigeren Tarifen.

Nachbarschaftshilfe kann teuer werden

Hilfsbereite Menschen sollten grundsätzlich an eine Haftpflichtversicherung denken. Denn ansonsten kann die gutgemeinte Hilfe sehr schnell teuer werden. Gerade beim Umzug gibt es doch immer wieder Probleme. Da ist es gut, wenn man nicht für Schäden haften muss, die dabei versehentlich verursacht werden. Nicht alle Versicherer zahlen allerdings. Deshalb ist es wichtig, die Police möglichst so abzuschließen, dass auch Leistungserweiterungen mit eingeschlossen sind. Diese können beispielsweise geliehene und gemietete Sachen oder auch Gefälligkeiten mit beinhalten. Ebenso möglich ist die Leistungserweiterung für Inventar von Ferienwohnungen im Ausland. Wer häufig Ferienwohnungen im Ausland anmietet, für den lohnt sich sicherlich eine solche Option.

Tipps zur privaten Haftpflichtversicherung

In der Regel geht es bei Nachbarschaftshilfe oder bei Hilfe unter Freunden nicht um Schäden, die in die Millionen gehen können. Damit aber der Nachbar auch in Zukunft noch freundlich grüßt, und die Freundschaft auch nach Umzügen keinen Knacks bekommt, ist es sinnvoll, wenn die private Haftpflichtversicherung für bestimmte Schäden aufkommt. Der Vertrag sollte deshalb solche Extras enthalten. Gerade ältere Verträge sollten in dieser Hinsicht überprüft werden. Ebenso ist es wichtig, die Versicherungssumme ab und an zu prüfen. Empfehlenswert ist eine Versicherungssumme ab drei Millionen Euro. Viele Versicherer bieten bedarfsgerechte Versicherungen für Singles, Familien und Senioren.

Justitia

Justitia ist die Personifikation der Gerechtigkeit; während sie in der alten römischen Mythologie für die ausgleichende Gerechtigkeit steht und damit in Darstellung und Wesen eng mit der Aequitas verwandt ist, wird sie seit der augusteischen Zeit im Rahmen der Interpretatio Romana mit den griechischen mythischen Prosopopoiieen Dike und Themis vermengt. Themis verkörpert bei den Griechen eher die durch althergebrachte, göttliche Ordnung bestehende Gerechtigkeit, Dike dagegen eher die strafende, rächende Gerechtigkeit. Diese letztere Zuschreibung wirkt in das christliche Mittelalter und die Neuzeit nach, wo die Justitia in Kunst und Literatur für die strafende Gerechtigkeit oder das Rechtswesen steht.

Justitia in der römischen Mythologie

In der römischen Mythologie spielt sie nur an einer Stelle eine Rolle, nämlich im Mythos von den Weltaltern. Hier verlässt die mit Astraea identifizierte Justitia als Letzte der Himmlischen die von Verbrechen erfüllte Erde des Eisernen Zeitalters und kehrt in ihre überirdische Heimat zurück bzw. wird als Sternbild der Jungfrau an den Himmel versetzt. Eine direkte Entsprechung hat sie im griechischen Begriff der Dikaiosyne; iustitia wird von einigen Alten zu den Kardinaltugenden gezählt.

Ikonographie

In der Antike entspricht ihre Darstellung derjenigen der Aequitas, d. h. ihre Attribute sind die Waage, mit deren Hilfe jedem das Seine zugemessen wird, und das Füllhorn, das den zu verteilenden Reichtum spendet. Die Formel „Jedem das Seine“ (suum cuique tribuere) geht auf Platons Politeia zurück, der sie von dem Dichter Simonides übernahm. Cicero prägte den Begriff derart entscheidend, dass er in der Rechtsphilosophie des Abendlandes bestimmend werden sollte. Solche Darstellungen der Justitia/Aequitas erscheinen vielfach auf Münzen der Kaiserzeit, wo sie als Teil der politischen Propaganda den Kaiser in seiner Rolle als Spender materieller Sicherheit versinnbildlichen, der niemanden bevorzugt (weshalb der Waagbalken stets in waagrechter Stellung gezeigt wird). Schon Augustus schrieb sich in seinem Tatenbericht Res Gestae iustitia als eine von vier Herrschertugenden zu – neben virtus („Mannhaftigkeit“), clementia „Milde“ und pietas („Frömmigkeit“).

Wie andere Gottheiten wird sie häufig mit einem Diadem gezeigt, wie man auf einer Münze des Nero sieht, auf der Agrippina die Jüngere als Iustitia abgebildet ist.

Ikonographie der Justitia im Mittelalter und in der Neuzeit

Im Mittelalter und in der Neuzeit ist das Bild der Justitia ein vollkommen anderes als im römischen Altertum : nun wird Justitia meist als Jungfrau dargestellt, die in der linken Hand eine Waage, in der Rechten das Richtschwert hält. Dies soll verdeutlichen, dass das Recht ohne Ansehen der Person (Augenbinde), nach sorgfältiger Abwägung der Sachlage (Waage) gesprochen und schließlich mit der nötigen Härte (Richtschwert) durchgesetzt wird.

Seit Ende des 15. Jahrhunderts wird die Justitia aus Spott über die Blindheit der Justiz zuweilen mit einer Augenbinde dargestellt; um 1520 wandelt sich die Interpretation der Binde: sie wird nunmehr als Symbol für die Unparteilichkeit, also das Richten ohne Ansehen der Person gesehen, und wird zum stehenden Attribut der Justitia.

Die Waage der neuzeitlichen Justitia ist die Waage des Richters, mit deren Hilfe Für und Wider gegeneinander abgewogen wird, und deren Rolle letztlich der Rolle der Waage im ägyptischen Totengericht entspricht. Entsprechend dem strafrechtlichen Grundsatz In dubio pro reo („im Zweifel für den Angeklagten“) steht der Waagbalken – anders als in römischen Darstellungen – oft schräg und weil in Zivilverfahren die entgegengesetzten Interessen ausgeglichen werden. In älteren Darstellungen trägt die Göttin des Rechtsfriedens anstatt des Schwertes einen Ölzweig. Dieser symbolisiert den Frieden, der durch den Ausgleich zwischen umstrittenen zivilrechtlichen Interessen – versinnbildlicht durch den schrägen Waagbalken – erreicht werden soll.

Quelle: de.wikipedia.org/wiki/Justitia

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Online-Repetitorien bieten Jurastudenten die Möglichkeit, sich unabhängig von Zeit und Ort auf ihr Examen vorzubereiten. Dazu sind sie im Vergleich zu einem Präsenz-Repetitorium deutlich kostengünstiger. Die meisten Online-Repetitorien bieten sogar eine Garantie auf das Bestehen des Examens. Gelingt dies, kann das Online-Repetitorium kostenfrei verlängert werden.

Den Startpunkt des Repetitoriums können die Studenten frei bestimmen. Dabei gilt natürlich, je früher desto besser. Die einzelnen Lektionen lassen sich ganz nach dem eigenen Lernrhythmus absolvieren und über regelmäßige Klausuren kann der Lernfortschritt jederzeit nachvollzogen werden. Offene Fragen können in den Foren diskutiert oder mit den erfahrenen Dozenten besprochen werden. So haben auch bereits praktizierende Juristen die Möglichkeit, von der Hilfe erfahrener Dozenten zu profitieren.

Das Online-Repetitorium von Lecturio

Im Repetitorium von Lecturio wird der gesamte Stoff des 1. und 2. Staatsexamens abgedeckt. Die einzelnen Vorlesungen können per Video betrachtet werden. Dabei lassen sich alle in den Vorlesungen behandelten Folien herunterladen, sodass in der Regel keine weiteren Bücher benötigt werden. Ein besonderer Service ist die 100 % Geld-zurück-Garantie. Wer mit den gekauften Inhalten nicht zufrieden ist, kann diese innerhalb von 5 Tagen kostenfrei wieder zurückgeben. Dazu bietet das Repetitorium von Lecturio fallen Studenten eine Bestehensgarantie. Sollte trotz Nutzung des Repetitoriums das Examen nicht bestanden werden, wird der gekaufte Kurs kostenlos um weitere sechs Monate verlängert. Tauchen während der Video-Vorlesung Fragen auf, so können diese direkt im Web-Player bestellt werden. Anschließend werden diese von erfahrenen Tutoren beantwortet. Diese Antworten können zudem bereits nach kurzer Zeit im Forum nachgelesen werden.

Nach erfolgter Anmeldung besteht für volle 12 Monate Zugang zu allen Vorlesungen und auch Kursen. Anschließend kann das Repetitorium gegen einen geringen Aufpreis verlängert werden. Besonders praktisch ist hier aber auch die Möglichkeit, einzelne Videos getrennt kaufen zu können. Dies bietet somit auch praktizierenden Juristen die Möglichkeit, vom Online-Angebot zu profitieren. Abgerundet wird das Angebot dann noch durch verschiedene weiterführende Kurse, die als Soft Skills noch zusätzlich angeboten werden. Hierzu gehören beispielsweise Kurse in den Bereichen Rhetorik, Schlagfertigkeit oder Motivationstraining.

Wer sein Fahrzeug auf einem privaten Parkplatz abstellen möchte, der muss hierzu die Erlaubnis des Parkplatzbesitzers einholen. Dies gilt im Übrigen auch für Firmenparkplätze und Parkplätze vor Ladenlokalen. Die Erlaubnis wird hier zumeist durch ein Schild „Parkplatz nur für Kunden“ erteilt. In bestimmten Fällen wird für die erlaubte Nutzung eine bestimmte Zeitdauer festgelegt und oftmals wird dies direkt mit einer Warnung, das unberechtigt abgestellte Fahrzeuge kostenpflichtig entfernt werden verknüpft.

Ein Falschparken auf Privatparkplätzen kann für den Betreffenden teurer werden als bei einem vergehen auf einem öffentlichen Parkplatz. Bei einem Abschleppen durch die Straßenverkehrsbehörde werden die örtlich geltenden Gebührensätze verlangt. Bei Privatparkplätzen entscheidet jedoch das Abschleppunternehmen über den verlangten Preis. Nicht selten kommt es dabei zu einer Verdoppelung der Kosten.

Besitzer von privaten Parkplätzen haben allerdings generell das Recht, unberechtigt abgestellte Fahrzeuge abschleppen zu lassen. Verträge zwischen Parkplatzbesitzern und Abschleppunternehmen, die festlegen, wann ein Fahrzeug abgeschleppt werden soll, sind ebenfalls zulässig.

Bei der unberechtigten Nutzung eines privaten Parkplatzes liegt ein Eingriff in das Besitzrecht des Parkplatzinhabers vor. Das unerlaubte Nutzen stellt eine unerlaubte Eigenmacht dar. Sind die zivilrechtlichen Voraussetzungen für eine Eigentumsstörung vorhanden, so muss der Falschparker für alle entstandenen Kosten aufkommen. Bei Privatparkplätzen ist dies nahezu immer der Fall. Der Eigentümer des privaten Parkplatzes hat dabei zudem ein Selbsthilferecht. Ob das unbefugte Parken zu einer echten Behinderung oder Störung führt, spielt dabei keine Rolle. Auch eine vorhandene Verhältnismäßigkeit muss vom Parkplatzbesitzer nicht geprüft werden. In den meisten Fällen muss der Eigentümer des Parkplatzes zunächst die Abschleppkosten übernehmen. Er kann sich diese jedoch im Nachhinein vom Falschparker zurückholen.

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Eltern eines behinderten Kindes sollten sich frühzeitig zu Lebzeiten um eine adäquate Nachlassvorsorge kümmern und sich intensiv mit dem sogenannten Behindertentestament auseinandersetzen. Hierbei handelt es sich um eine spezielle Form der Verfügung von Todes wegen, die die finanzielle Absicherung des behinderten Kindes sicherstellen soll. Angesichts des geltenden Sozialhilferechts sind hier besondere Maßnahmen unbedingt erforderlich, weil die Erbschaft ansonsten mitunter dem Sozialhilfeträger zufällt, sofern sie den gesetzlich vorgesehenen Schonbetrag übersteigt.

Die Folge wäre, dass das behinderte Kind trotz seiner Erbschaft mittellos dasteht und mit vermögensrechtlichen Problemen zu kämpfen hat. Für die Eltern ist ein solcher Gedanke natürlich undenkbar, weshalb sie mit einem Behindertentestament für ihr schwerbehindertes Kind vorsorgen können und auch sollten. Eine solche letztwillige Verfügung macht sich die Nacherbschaft zunutze, denn durch eine entsprechende Gestaltung des Testaments wird dieses zu einem effektiven Behindertentestament und sichert auch Schwerbehinderten ihre Erbschaft.

Im Rahmen eines Behindertentestaments wird das behinderte Kind des Erblassers lediglich als Vorerbe eingesetzt. Dies hat zur Folge, dass der Behinderte zwar im Rahmen des Testaments berücksichtigt und abgesichert wird, allerdings nur über ein beschränktes Verfügungsrecht über den Nachlass verfügt, da dieser schließlich noch für den Nacherben erhalten werden muss. Dieser Umstand stellt sicher, dass das Erbe nicht an den Sozialhilfeträger fällt. Als Testator eines Behindertentestaments sollte man zugleich eine Testamentsvollstreckung anordnen und festlegen, inwiefern ihrem behinderten Kind Zuwendungen aus dem Nachlassvermögen zugutekommen sollen. Der Dauertestamentsvollstrecker sollte sich der Besonderheiten des Sozialhilferechts bewusst sein und gewährleisten können, dass die Zuwendungen an das behinderte Kind des Erblassers keinem pfändbaren Zugriff unterliegen.

Auf den ersten Blick erscheint die Errichtung eines Behindertentestaments besonders kompliziert und aufwendig. Aus diesem Grund sollten künftige Erblasser nach Möglichkeit einen Rechtsanwalt oder Notar konsultieren und mit diesem gemeinsam die Verfügung von Todes wegen erarbeiten. Auch was die Dauertestamentsvollstreckung betrifft, ist man hier für gewöhnlich an der richtigen Adresse. Das Sozialhilferecht kann im Falle eines Erben mit Schwerbehinderung somit auf legalem Wege umgangen werden, obgleich man im Zuge dessen besonders vorausschauend planen muss.

Vor einer Scheidung steht immer das Trennungsjahr. Die Ehepartner müssen ein Jahr lang in getrennten Haushalten leben, ehe ein Scheidungsantrag eingereicht werden kann. Dieses Trennungsjahr kann auch in der gleichen Wohnung verbracht werden, wenn die Eheleute ihre Leben und auch die Versorgung strikt trennen. In Deutschland muss sich dann mindestens einer der Partner einen Anwalt suchen, der ihn vor Gericht vertritt. Da in vielen Fällen nicht nur eine Ehe geschieden werden soll, sondern auch Kinder betroffen sind und die Vermögensfrage geklärt werden muss, empfiehlt es sich nach einem Vertreter zu suchen, der sich mit der Materie gut auskennt. Ein Anwalt für Familienrecht in Stuttgart oder für jede andere Stadt lässt sich dabei im Branchenbuch oder online finden. Beim ersten Termin werden dann alle wichtigen Punkte besprochen. Der Ehegatte, der die Scheidung einreicht, macht seinen Anwalt zum Prozessbevollmächtigten, damit dieser Anträge bei Gericht stellen kann. Dabei kommt auch ein eventuell abgeschlossener Ehevertrag zur Sprache oder die Frage nach dem Versorgungsausgleich und natürlich muss auch geklärt werden, vor welchem Gericht die Ehe geschieden werden kann.

Notwendige Unterlagen für die Scheidung

Damit ein Anwalt die Scheidung vor Gericht beantragen kann und eventuell Anträge zu den Scheidungsfolgesachen stellen kann, müssen verschiedene Nachweise und Unterlagen vorliegen. Vom Familienstammbuch bis hin zu Offenlegung der Einkommensverhältnisse und des Vermögens müssen Unterlagen vorgelegt werden. Falls die Scheidung nicht im Einvernehmen stattfindet, übernimmt der Anwalt die Kommunikation mit dem anderen Ehegatten und fordert die notwendigen Dokumente ein. Dabei regelt der Anwalt den gesamten Schriftverkehr mit dem Gericht und dem gegnerischen Anwalt.

Das zuständige Gericht & der Versorgungsausgleich

Wenn keine minderjährigen Kinder vorhanden sind, wird die Ehe vor dem Amtsgericht geschieden, in dessen Bezirk die Eheleute zuletzt gemeinsam gelebt haben. Gibt es gemeinsame Kinder, findet die Scheidung vor dem Gericht statt, in dessen Bezirk der Ehegatte mit den gemeinsamen Kindern lebt. Wurde ein Ehevertrag abgeschlossen, regelt er die Besitzverhältnisse im Falle einer Scheidung. Zusätzlich muss der Richter einen Versorgungsausgleich vornehmen. Dabei werden die Rentenanwartschaften ermittelt, die während der Ehe entstanden sind. Nur bei kurzen Ehen, die weniger als drei Jahre Bestand hatten, kann dieser Versorgungsausgleich ausbleiben, wenn kein Ehegatte darauf besteht.

Die Scheidungsfolgesachen

Als Scheidungsfolgesachen bezeichnet man den Zugewinnausgleich, den Kindes- und Ehegattenunterhalt, sowie das Sorge- und Umgangsrecht und die Aufteilung des Hausrats und die Nutzung der Ehewohnung. Das Gericht trifft hier nur auf Antrag eines Ehegatten eine Entscheidung. Daher sollten die Eheleute sich schon während des Trennungsjahrs bemühen, in diesen Punkten eine Einigung zu finden. Nur wenn diese Bemühungen scheitern, kann ein Gericht entscheiden. Dann allerdings kann die Ehe erst geschieden werden, wenn die Scheidungsfolgesachen abschlussreif und damit geklärt sind. Anträge zu den Folgesachen kann nur ein Anwalt stellen, der auch für die Scheidung selbst in Deutschland zwingend notwendig ist.

Ein Richter spricht die Scheidung aus

Wurden alle Fragen zum Zugewinnausgleich, dem Sorgerecht und der ehelichen Wohnung geklärt und der Versorgungsausgleich ist abgeschlossen, kann ein Scheidungstermin angesetzt werden. Dann treffen sich beide Ehegatten zusammen mit ihren Anwälten vor Gericht und der Richter kann die Scheidung aussprechen.

Da der Aufkauf von Steuer-CD`s weiterhin fortgeführt wird haben viele Steuersünder Angst vor einer Aufdeckung. Dies wäre auch fatal, denn der Gesetzgeber sieht die Steuerhinterziehung nicht als Kavaliersdelikt, sondern als Straftatbestand, der im Höchstfall auch mit Gefängnis bestraft wird.

Bei einer Steuerhinterziehung hilft nur eines bei Angst vor einer Bestrafung: Die Selbstanzeige. Eine solche Anzeige sollte nicht eigenständig erstellt werden. Man ist auf jeden Fall gut beraten, einen Fachmann zu Hilfe zu holen.

Wirksame Selbstanzeigen erstellen

Das Steuerrecht kennt zwar das Instrument der Selbstanzeige, doch diese muss richtig formuliert und auf jeden Fall vollständig erstellt werden, damit sie vor einer Gerichtsverhandlung und späteren Strafe schützt.

Lt. § 371 (AO) im Steuerstrafrecht kann man durch die sogenannte tätige Reue, nämlich einer Anzeige der Steuerhinterziehung vor einer Strafe geschützt sein. Ein Strafaufhebungsgrund liegt allerdings nur vor, wenn die Selbstanzeige vollständig ist, nur so kann man rückwirkend einen Schutz vor Strafe haben.

Nach dem Gesetzestext ist folgendes bei der Selbstanzeige zu beachten

Neben der Deklaration, wer wie viele Steuern und dem Hinterziehungsgrund muss man folgende Voraussetzungen zusätzlich in Betracht ziehen:

• Zusätzlich zu den unrichtigen Angaben in der Steuererklärung müssen sämtliche nicht gemeldeten und damit naturgemäß unversteuerten Einkommen nachgemeldet werden.

• Selbstanzeigen sind begrenzt auf Höchstbeträge (§ 398a AO)

• Bekanntgabe der Prüfungsansordnung

• Übergangsregelungen der AO

Die hinterzogene Steuer muss nachentrichtet werden. Zumeist handelt es sich hierbei um verschwiegene Auslandskonten. Nach einer Steuerhinterziehung ist es zudem geboten, tatsächlich alles auf den Tisch zu legen. Eine scheibchenweise Erklärung wird durch eine Berichtigungserklärung in jedem Fall unmöglich.

Zumeist ist ein weiteres Verschleiern problematisch. Aus diesem Grund ist dringend anzuraten, keine Experimente zu machen und alles aber auch wirklich bis auf den kleinsten Tatbestand zu melden.

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