Wer studieren will, muss nicht reich sein, denn der Staat sorgt für eine finanzielle Unterstützung während des Studiums. Studenten können vom Staat allerdings nur dann Unterstützung erhalten, wenn die eigenen finanziellen Mittel für den Lebensunterhalt nicht ausreichen und auch Angehörige keine Unterstützung leisten können. Eltern von Studierenden müssen im Rahmen des BaföG-Antrags ein eigenes Formular ausfüllen, in denen sie zu ihrer Einkommenssituation befragt werden. Der Begriff BaföG bezeichnet die finanzielle, staatliche Leistung, die Studierende für jedes Semester beantragen können. Natürlich gelten auch bei BaföG bestimmte Grenzen und eine Höchstförderungsdauer legt fest, wie lange ein Student BaföG erhalten kann. Schließlich sollen Studenten, die staatliche Unterstützung erhalten, ihr Studium zügig beenden und dafür nicht länger brauchen, als notwendig ist.
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG) legt die Regelstudienzeit ihren Berechnungen zugrunde. Diese Regelstudienzeit ist der Zeitraum, der notwendig ist um den Studiengang bei zügigem Lernen zu absolvieren. Die Hochschulgesetzgebung regelt die Regelstudienzeiten für die verschiedenen Studiengänge. Jurastudenten beispielsweise wird eine Regelstudienzeit von nicht mehr als neun Semestern zugestanden. Innerhalb dieses Zeitraums kann ein Student also BaföG beziehen, danach nicht mehr. Für alle anderen Studiengänge gibt es ebenfalls Regelstudienzeiten, die sich im Internet recherchieren lassen. Aber auch jede Hochschule kann diese Informationen liefern. Muss eine Fremdsprache für das Studium erlernt werden, so kann die Regelstudienzeit um jeweils ein Semester pro Sprache verlängert werden. Nachzulesen sind diese Bestimmungen im Hochschulrahmengesetz §10 Absatz 2. Nicht alle Studenten sind bezugsberechtigt und da der Antrag auf BaföG für jedes Jahr neu gestellt werden muss, gibt es auch keine Garantie auf Leistungen während des gesamten Studiums. Studierende, die BaföG erhalten haben, müssen die Hälfte der Förderungssumme zurückerstatten, wobei die Darlehensschuld maximal 10.000.- Euro betragen kann.
Wie lange gibt es BAföG?
Die Tatsache, dass Schüler/innen sowie Studierende gegebenenfalls staatliche Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erhalten können, erhöht die Bildungschancen vieler junger Menschen enorm. Insbesondere in Familien mit geringem Einkommen muss die höhere Bildung folglich nicht am Geld scheitern, weil mitunter BAföG in Anspruch genommen werden kann. Dies ist allerdings nicht unbegrenzt der Fall, weshalb § 15a des Bundesausbildungsförderungsgesetzes auf die Förderungshöchstdauer eingeht. Diese gibt Auskunft darüber, wie lange man BAföG beziehen kann. Grundsätzlich ist hier § 15a Absatz 1 BAföG zu nennen. Darin definiert der Gesetzgeber, dass die Förderungshöchstdauer der Regelstudienzeit des jeweiligen Studienganges entspricht.
Kann man die BAföG-Förderungshöchstdauer verlängern?
Die Regelstudienzeit nach § 10 Absatz 2 Hochschulrahmengesetz gibt somit § 15a Absatz 1 BAföG entsprechend auch Auskunft über die Bafög-Förderungshöchstdauer. Es ist allerdings zu beachten, dass die Regelstudienzeit von einem optimalen Studienverlauf ausgeht. In der Praxis brauchen Studierende oftmals ein oder mehr Semester länger. BAföG-Empfänger laufen so mitunter Gefahr, dass sie ihr Studium kurz vor dem Abschluss aus finanziellen Gründen abbrechen müssen. Gegebenenfalls lässt sich dies jedoch verhindern, indem man sich um eine Verlängerung der BAföG-Förderungshöchstdauer bemüht. Zu diesem Zweck sollte man sich frühzeitig an das zuständige BAföG-Amt wenden und dort einen entsprechenden Antrag stellen. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass eine Verlängerung der Förderungshöchstdauer nur unter bestimmten Umständen möglich ist. BAföG-Empfänger/innen, die einen entsprechenden Antrag stellen, sollten schwerwiegende Gründe anführen können. Zu nennen sind hier beispielsweise die folgenden Punkte:
- Krankheit
- erstmaliges Nichtbestehen einer Prüfung
- verspätete Zulassung zu erforderlichen Lehrveranstaltungen
- Behinderung
- Schwangerschaft
- Kindererziehung
- Pflege eines Angehörigen
- Mitwirkung in gesetzlich vorgesehenen Gremien und satzungsmäßigen Organen der Hochschulen oder in Organen der Selbstverwaltung der Studierenden
Wer Geschäfte über das Internet tätigt, ist grundsätzlich nicht schlechtergestellt – was die Gewährleistungsansprüche angeht – wie der Käufer, der seine Produkte ganz herkömmlich im Einzelhandel ersteht. Auch beim Online-Kauf kann es passieren, dass der Toner nicht die bestellte Farbe hat, die Uhr nicht richtig funktioniert oder die neue Hose zu klein ist. Was kann der Kunde nun tun?
Es gibt ganz sicher nur wenige Berufe, bei denen so genau auf die Kleidung geachtet wird, wie bei einem Anwalt. Ein dunkler, oder wenigstens farblich bedeckter Anzug, ein passenden Businesshemd und eine dezente Krawatte sind das mindeste, was man vom Outfit eines Anwalts erwarten darf. Generell kann man in dem Fall sagen, dass es bedeutend besser ist, overdressed zu sein, als underdressed. Das gilt allerdings nicht nur für Anwälte, sondern auch für Bankangestellte, Versicherungsmitarbeiter oder leitende Angestellte. Je höher ein Mitarbeiter auf der Karriereleiter aufsteigen möchte, desto mehr Wert sollte auch auf die entsprechende Kleidung gelegt werden. Krawatten und gute Businesshemden sind in der Chefetage ein absolutes Muss. Vor allem die Krawatte ist bei der Kleidung ein feines, aber wichtiges Detail. Ganz beliebt ist derzeit die Krawatte aus Seide.
Arbeitgeber rechtzeitig informieren
Müssen Arbeitgeber informiert werden? Diese Frage sollte mit „JA“ beantwortet werden, denn in dem Moment der Arbeitgeber über die Schwangerschaft Bescheid weiß, ändert sich die komplette Rechtsbeziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass die Regelungen aus dem Mutterschutz eingehalten werden. Einige Punkte sind zum Beispiel:- der Schutz vor Kündigungen
- Beschäftigungsverbote
- festgelegte Schutzfrist oder
- Regelungen zur Bezahlung
Schutz bei Schwangerschaften
Der Schutz der Schwangeren und ihres ungeborenen Babys haben einen sehr hohen Stellenwert. Deshalb gibt es ein Beschäftigungsverbot für verschiedene Arbeitsleistungen. Die Arbeitsleistungen, die von der Arbeitnehmerin zu erbringen sind, richten sich nicht mehr nach dem Arbeitsvertrag sondern nach dem Mutterschutzrecht. Für den Arbeitnehmer bedeutet das, dass er mögliche Gefahren ermitteln muss um notwendige Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Dazu gehören zum Beispiel Hitze- und Kälteeinwirkungen, Stöße und Erschütterungen, aber auch der Umgang mit Chemikalien oder Krebs erregenden Stoffen. Schwangere dürfen nicht zu lange stehen und hohe körperliche Belastungen müssen vermieden werden. Dazu gehört auch das Heben von Lasten, die mehr als fünf Kilo wiegen.So gut wie jeder Existenzgründer steht irgendwann vor ungeklärten rechtlichen Fragen, die sich vor allem um die Themen wie beispielsweise die zu wählende Rechtsform, die Firmierung, die damit verbundene Haftung und auch um die diesbezügliche Besteuerung drehen. Vor allem wenn vom Existenzgründer eine Rechtsform gewählt wurde, die eine persönliche Haftung einschließt, sind die Fragen meist sehr umfangreich. Diese frühzeitig zu klären ist äußerst wichtig, da Unwissenheit schnell den geschäftlichen wie auch privaten finanziellen Ruin bedeuten kann.
Es ist nach wie vor ein Irrglaube, dass jeder geschlossene Vertrag nachträglich noch widerrufen werden kann. Wird ein Vertrag geschlossen, dann ist dieser zunächst einmal auch gültig und die Verbraucher können diese nicht einfach widerrufen, nur weil Sie beispielsweise später feststellen, sich einen bestimmten Artikel doch nicht leisten können. Es gibt jedoch Ausnahmen und Sonderregelungen, welche es doch noch möglich machen einen Vertrag nachträglich noch zu widerrufen oder gar zu kündigen. Zudem besteht für alle Vertragsarten die Möglichkeit einer Anfechtung, wenn beispielsweise eine der Vertragsparteien getäuscht oder sogar bedroht worden ist. Dies muss dann natürlich auch bewiesen werden.
Widerrufsmöglichkeiten bei Verträgen
Wer eine Ware direkt im örtlichen Ladenlokal kauft, der hat hier eher schlechte Karten, wenn er sich die Sache bzw. den Kauf später noch einmal anders überlegt. Liegt nämlich kein Mangel bei der Ware vor, so kann der Kaufvertrag nicht ohne Weiteres widerrufen werden. Auch ein persönlich erteilter Reparaturauftrag ist bindend und kann später nicht widerrufen werden.
Etwas anders sieht es bei Verträgen aus, welche zu Hause, am Arbeitsplatz oder bei der Freizeitgestaltung abgeschlossen werden. Diese können in der Regel auch innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss noch widerrufen werden. Für den Fall, dass der Verbraucher keine Widerrufsbelehrung erhalten hat oder diese nicht den gesetzlichen Regelungen entspricht, dann kann der Vertrag sogar innerhalb von 6 Monaten widerrufen werden. Eine zweiwöchige Widerrufsfrist gilt zudem auch bei Geschäften, die über das Internet abgeschlossen wurden. Allerdings muss hier nicht extra eine Widerrufsbelehrung unterschrieben werden. Es reicht aus, wenn diese auf der jeweiligen Webseite vorhanden ist. Kaufverträge mit einem Versandhandel können ebenfalls widerrufen werden, indem der bestellte Artikel innerhalb von 14 Tagen an den Verkäufer zurückgesendet werden.
Widerrufsregelungen bei Internationalen Verträgen
Bei internationalen Verträgen kommt es auf den Gerichtsstand des jeweiligen Unternehmens an. Deshalb können hier keine einheitlichen Aussagen getroffen werden. Eine fachgerechte Beratung über internationale Verträge erhalten Verbraucher unter anderem bei Rechtsanwälten oder Verbraucherberatungen. Diese helfen auch, wenn sich ein Unternehmen weigert, einen rechtmäßigen Widerruf zu akzeptieren. Soll ein Vertrag beispielsweise wegen arglistiger Täuschung angefochten werden, dann empfiehlt sich in jedem Fall eine anwaltliche Beratung.
Häuser, die über einen Ofen oder einen Kamin verfügen, benötigen einen professionell montierten Schornstein. Dieser dient dazu, den Rauch nach außen zu leiten.
Zunächst bleibt festzuhalten, dass der Schornstein zum Kamin, respektive zur Art der Feuerstätte, passen muss. Es ist grundsätzlich nicht jeder Schornstein auch für jede Art von Kamin geeignet. Bevor der Schornstein also montiert wird, sollte der Hausbesitzer Kontakt zu einem fachlich versierten Schornsteinfeger aufnehmen. Der Hausbesitzer muss dem Schornsteinfeger zudem diverse Dokumente vorlegen, welche bequem und schnell aus dem Internet heruntergeladen werden können. Anhand der notierten Informationen ermittelt der Schornsteinfeger dann, ob Kamin und Schornstein überhaupt zueinanderpassen.
Diese Aufgaben erfüllt der Schornsteinfegermeister
Damit der Schornstein fachgerecht montiert werden kann, müssen vom Schornsteinfeger verschiedene Dinge überprüft werden kann. Dabei ist es besonders wichtig, dass die Brandschutzrichtlinien eingehalten werden. Der Zustand und die Zugeigenschaften des Schornsteines müssen einwandfrei sein. Ebenfalls muss sich der Kamineinsatz in einem guten Zustand befinden. Zuluftführung und Belüftungsverhältnisse werden darüber hinaus natürlich ebenso vom Schornsteinfeger überprüft.
Den richtigen Montage-Service beauftragen
Für die ordnungsgemäße Montage eines Schornsteines wird jedoch nicht nur der zuständige Schornsteinfegermeister benötigt. Des Weiteren muss sich der Hausbesitzer um einen Montageservice kümmern. Dieser muss sich den Bericht, den der Schornsteinfeger über den Zustand des Schornsteines erstellt hat, genau ansehen. Eventuell sind weitere bauliche Maßnahmen erforderlich, um gesetzliche Vorschriften einzuhalten.
Der richtige Montage-Service sowie alle Informationen über Montage und Rechtsvorschriften lassen sich schnell und mit nur wenigen Klicks im Internet finden.
Der beauftragte Montageservice sollte jedoch stets über Fachwissen verfügen und seine umfangreichen Leistungen zu fairen Preisen anbieten.
Darüber hinaus lohnt es sich meist, Erfahrungsberichte über verschiedene Unternehmen zu überprüfen bzw. für sich selbst auszuwerten. So ist der Kunde in jedem Fall auf der sicheren Seite.
Doch genauso, wie es eine Vielzahl an Montage-Unternehmen gibt, so gibt es auch eine Vielzahl an unterschiedlichen Schornstein-Modellen. Der Kunde hat somit also einiges zu tun, bevor er sich vor den neu errichteten Kaminofen setzten kann. Erst muss der Schornsteinfeger beauftragt werden, dann müssen diverse Kamin- und Schornsteinmodelle ausgewählt werden, und zu guter Letzt wird dann auch noch der Montageservice benötigt. Das alles dauert seine Zeit und will gut überlegt sein.
Die Wartung des Kamins
Doch nicht nur bei der Montage des Schornsteins muss fachgerecht vorgegangen werden. Genauso wichtig ist es, den Schornstein regelmäßig zu warten. Eventuell müssen im Laufe der Jahre Reparaturen vorgenommen werden, um eine weitere komplikationslose Funktionsweise gewährleisten zu können. In Mietshäusern ist der Vermieter beziehungsweise der Hausbesitzer dafür verantwortlich, dass der Schornstein regelmäßig untersucht wird. Wartungs- und Reparaturkosten können jedoch in den Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden.
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Die Reform des Erbrechts von 2009 trägt den neueren gesellschaftlichen Entwicklungen in der Bundesrepublik Deutschland Rechnung. Im Zentrum steht das Pflichtteil. Dieser Anteil am Erbvermögen, den auch ein testamentarisch enterbter Berechtigter einfordern kann, ist im deutschen Erbrecht nicht neu. Verbessert aber wurden die Möglichkeiten seiner Handhabung. Das Informationsportal www.erbrecht-heute.de gibt einen Überblick, was die neueste Reform in diesen Fragen genau festlegt.
Der Pflichtteil ist die gesetzlich geschützte Beteiligung naher Angehöriger am Vermögen eines Erblassers. Die Reform ändert nicht den Kreis der Berechtigten, wohl aber ihre Gleichstellung. Bisher geltende Unterschiede wurden aufgehoben. Nachkömmlinge, adoptierte Kinder, Eltern, Ehepartner oder Lebenspartner des Erblassers sind nunmehr in gleicher Weise am Erbvermögen zu beteiligen. Auch die Höhe des Pflichtteils wurde nicht verändert. Er beträgt weiterhin die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Darin gehen auch Schenkungen ein, die der Erblasser zu Lebzeiten gemacht hat. Das neue Gesetz hat die Verjährungsfrist auf die allgemein übliche Dauer von 10 Jahren angeglichen und innerhalb dieser Frist eine jährliche Stufenregelung von 10 % eingeführt. Je länger eine Schenkung also her ist, desto geringer wird sie eingerechnet. Bevorzugt werden jetzt nahe Angehörige, die den Verstorbenen gepflegt haben.
Bei der Begründung des Pflichtteilentzugs wurde die bisher gültige Formulierung eines “ehrlosen und unsittlichen Lebenswandel” gestrichen. Was bisher eine Vielzahl von Interpretationsmöglichkeiten offenließ, ist nunmehr an die Konkretheit des Strafrechts gebunden. Ein Pflichtteilentzug wird demnach möglich, wenn der Berechtigte rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wurde. Weiterhin gilt für die Entziehung des Pflichtteils wegen Tätlichkeiten gegenüber Angehörigen nunmehr auch ein erweiterter Personenkreis, darunter auch Stief- und Pflegekinder.
Sehr praktischer Natur sind die Regelungen für die Stundung zur Zahlung des Pflichtteils. Hier wird zukünftig besser darauf geachtet, dass durch die Forderungen der Berechtigten keine Beeinträchtigung des Vermögens zustande kommt. Das schützt z. B. vor Notverkäufen von Immobilen oder schafft bessere Bedingungen für Darlehen. Die Verjährungsfrist für Erbrechtsansprüche wurde auf die übliche Frist von drei Jahren angeglichen.
