Erbrecht Ratgeber · Stand September 2026
Erbschaftsteuererklärung: Wann Sie sie abgeben müssen und welche Fristen gelten
Eine Erbschaftsteuererklärung müssen Sie erst abgeben, wenn das Finanzamt sie von Ihnen verlangt. Den Erwerb selbst müssen Sie dem Finanzamt aber binnen drei Monaten, nachdem Sie davon erfahren haben, schriftlich anzeigen, es sei denn, ein von Gericht oder Notar eröffnetes Testament ersetzt die Anzeige.[1]
Geprüft am 29.09.2026 gegen Gesetzestext und amtliche Angaben · 3 Quellen · 5 Min. Lesezeit
Was ist eine Erbschaftsteuererklärung?
Nach dem Tod eines Verwandten oder Freundes müssen die Hinterbliebenen nicht nur die Trauer verarbeiten, sondern außerdem auch einige rechtliche Dinge bedenken. Die Erbschaftssteuererklärung gehört dazu und bereitet einigen Erben Kopfzerbrechen. Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz enthält alle relevanten Vorschriften zur Erbschaftssteuererklärung und ist daher die erste Quelle in Deutschland, wenn es diesbezüglich um verlässliche Informationen geht.
Das Gesetz unterscheidet zwei Pflichten. In § 30 ErbStG ist definiert, dass ein Erwerb von Todes wegen grundsätzlich dem Finanzamt gegenüber angezeigt werden muss. In einem solchen Fall spricht man von einer steuerlichen Erwerbsanzeige. Die Abgabe einer Erbschaftssteuererklärung ist dahingegen nur dann verpflichtend, wenn man eine entsprechende Aufforderung erhalten hat. Dies geht aus § 31 ErbStG hervor. Die Erklärung enthält ein Verzeichnis der zum Nachlass gehörenden Gegenstände und alle Angaben, die das Finanzamt braucht, um den Wert des Erwerbs festzustellen.[1]
Wer muss dem Finanzamt eine Erbschaft anzeigen?
Hat ein Erbe Kenntnis von einer Erbschaft erlangt, ist er verpflichtet, dies innerhalb von drei Monaten beim zuständigen Finanzamt anzuzeigen, die Abgabe der Erbschaftssteuererklärung ist jedoch nur nach Aufforderung durch das Finanzamt zwingend. Die Anzeige ist schriftlich zu erstatten. Sie soll unter anderem enthalten: Namen, Identifikationsnummer und Wohnung von Erblasser und Erwerber, Todestag und Sterbeort, Gegenstand und Wert des Erwerbs, den Rechtsgrund wie gesetzliche Erbfolge oder Vermächtnis und frühere Zuwendungen des Erblassers.[1]
Eine Anzeige ist nicht nötig, wenn der Erwerb auf einem Testament beruht, das ein deutsches Gericht, ein deutscher Notar oder ein deutscher Konsul eröffnet hat, und sich daraus das Verhältnis zum Erblasser unzweifelhaft ergibt. Frühere Fassungen dieser Seite stellten es so dar, als genüge es, dass ein Testament hinterlegt war. Das greift zu kurz: Maßgeblich ist die Eröffnung, und die Ausnahme gilt nicht, wenn zum Erwerb Grundbesitz, Betriebsvermögen, nicht meldepflichtige Anteile an Kapitalgesellschaften oder Auslandsvermögen gehören.[1]
Unabhängig davon melden andere Stellen den Erbfall: Standesämter die Sterbefälle, Gerichte und Notare Erbscheine und eröffnete Testamente, Banken und Versicherungen die Konten und Versicherungssummen des Verstorbenen.[1]
Wann muss die Erbschaftsteuererklärung abgegeben werden?
Erst wenn das Finanzamt Sie dazu auffordert. Es kann die Erklärung von jedem verlangen, der an einem Erbfall beteiligt ist, ohne Rücksicht darauf, ob er selbst steuerpflichtig ist. Die Frist bestimmt das Finanzamt; sie muss mindestens einen Monat betragen.[1]
Das Finanzamt kann verlangen, dass Sie die Erklärung auf dem amtlichen Vordruck abgeben und die Steuer selbst berechnen. Die selbst berechnete Steuer ist dann innerhalb eines Monats nach Abgabe der Erklärung zu zahlen.[1] Wer merkt, dass die Frist nicht reicht, sollte vor ihrem Ablauf beim Finanzamt um Verlängerung bitten.
Wer gibt die Erklärung bei Erbengemeinschaft oder Testamentsvollstreckung ab?
- Mehrere Erben: Sie sind berechtigt, die Erklärung gemeinsam abzugeben. Dann müssen alle Beteiligten unterschreiben.
- Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter: Die Erklärung ist von ihm abzugeben. Das Finanzamt kann verlangen, dass Erben mitunterschreiben. Der Steuerbescheid geht an ihn, und er hat für die Bezahlung der Erbschaftsteuer zu sorgen.
- Nachlasspfleger: Ist einer bestellt, muss er die Erklärung abgeben.[1]
Wurde bei einem deutschen Nachlassgericht ein Testament eröffnet, wird der Erbe dadurch nicht von seinen Verpflichtungen befreit; das gilt auch für die Abgabe der Erbschaftssteuererklärung nach Aufforderung durch das Finanzamt. Bis zur Auseinandersetzung haftet außerdem der Nachlass für die Steuer aller am Erbfall Beteiligten. Wie Erbengemeinschaften die Steuer untereinander regeln, erklärt der Ratgeber Erbschaftsteuer in der Erbengemeinschaft.[1]
Wie viel bleibt steuerfrei?
Ob am Ende Steuer anfällt, hängt vor allem vom Freibetrag ab. Er richtet sich nach dem Verhältnis zum Verstorbenen:[1]
| Erwerber | Steuerklasse | Freibetrag |
|---|---|---|
| Ehegatte, eingetragener Lebenspartner | I | 500.000 Euro |
| Kinder und Stiefkinder | I | 400.000 Euro |
| Enkel | I | 200.000 Euro |
| Eltern bei Erwerb von Todes wegen | I | 100.000 Euro |
| Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegerkinder | II | 20.000 Euro |
| alle übrigen, etwa Lebensgefährten | III | 20.000 Euro |
Enkel, deren Elternteil schon verstorben ist, erhalten 400.000 Euro. Zu Stiefkindern und Schwiegerkindern gibt es eigene Ratgeber: Erbschaftsteuer der Stiefkinder und Was erbt der Schwiegersohn?[1]
Muss eine Erbschaft in die Einkommensteuererklärung?
Nein. Der Einkommensteuer unterliegen nur sieben Einkunftsarten, etwa Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen oder aus Vermietung und Verpachtung. Eine Erbschaft gehört nicht dazu, sie wird allein über die Erbschaftsteuer erfasst.[2]
Anders ist es mit dem, was das geerbte Vermögen danach abwirft. Zinsen aus geerbtem Geld sind Einkünfte aus Kapitalvermögen, Mieten aus einer geerbten Wohnung Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Diese Einkünfte gehören in Ihre Einkommensteuererklärung.[2]
Wie lange kann das Finanzamt die Erbschaftsteuer festsetzen?
Die Festsetzungsfrist beträgt vier Jahre.[3] Wann sie beginnt, ist bei der Erbschaftsteuer besonders geregelt. Frühere Fassungen dieser Seite verknüpften den Beginn mit der Aufforderung durch das Finanzamt; das stimmt so nicht.
- Ist eine Anzeige oder Erklärung einzureichen, beginnt die Frist mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie eingereicht wird, spätestens mit Ablauf des dritten Kalenderjahres nach Entstehen der Steuer.
- Bei einem Erwerb von Todes wegen beginnt sie aber nicht vor Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Erwerber von dem Erwerb Kenntnis erlangt hat.
- Bei hinterzogener Steuer beträgt die Frist zehn Jahre, bei leichtfertig verkürzter fünf Jahre.[3]
Die Steuer selbst entsteht bei einem Erwerb von Todes wegen grundsätzlich mit dem Tod des Erblassers.[1]
Wer ist zuständig?
Das Finanzamt, das für die Erbschaftsteuer zuständig ist. Es richtet sich in der Regel nach dem letzten Wohnsitz des Verstorbenen.
Erst Einspruch beim Finanzamt, danach Klage beim Finanzgericht Ihres Landes.
Finanzgerichte in DeutschlandHäufige Fragen
- Muss ich die Erklärung auch abgeben, wenn ich unter dem Freibetrag liege?
Ja, wenn das Finanzamt sie anfordert. Es kann die Erklärung von jedem Beteiligten verlangen, ohne Rücksicht darauf, ob er am Ende Steuer zahlen muss.
- Welches Finanzamt ist für die Erbschaftsteuer zuständig?
War der Verstorbene Inländer, das Finanzamt, das sich nach seinem letzten Wohnsitz bestimmt. Das kann ein anderes sein als Ihr eigenes Finanzamt.
- Wann entsteht die Erbschaftsteuer?
Grundsätzlich mit dem Tod des Erblassers. Für einen Pflichtteil entsteht sie erst, wenn er geltend gemacht wird, für den Nacherben erst mit dem Eintritt der Nacherbfolge.
- Wer zahlt die Erbschaftsteuer?
Steuerschuldner ist jeder Erwerber für seinen eigenen Erwerb. Bis zur Auseinandersetzung haftet zusätzlich der Nachlass für die Steuer aller Beteiligten.
Auch interessant: Schenkungssteuererklärung
Quellen
- Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG): § 9 · § 15 · § 16 · § 20 · § 30 · § 31 · § 32 · § 33 · § 34 · § 35
- Einkommensteuergesetz (EStG): § 2
- Abgabenordnung (AO): § 169 · § 170
Prüfvermerk der Redaktion: Alle Beträge, Fristen und Voraussetzungen auf dieser Seite wurden am 29.09.2026 mit dem Wortlaut der Vorschriften auf gesetze-im-internet.de und den Angaben der zuständigen Behörden abgeglichen, auch Fristen und Zuständigkeiten, die hier ohne Fußnote stehen. Gesetze ändern sich; maßgeblich ist die Fassung, die zum Zeitpunkt Ihres Falles gilt.
Diese Seite erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.