Was hat es mit der Erbschaftssteuererklärung auf sich?

Hat ein Erbe Kenntnis von einer anstehenden Erbschaft erlangt, ist er verpflichtet, dies innerhalb von drei Monaten beim zuständigen Finanzamt anzuzeigen, die Abgabe der Erbschaftssteuererklärung ist jedoch nur nach Aufforderung durch das Finanzamt zwingend. Erfolgt diese Aufforderung, so beginnt die Festsetzungsfrist für die Erbschaftssteuer mit Ablauf des Kalenderjahres, in welchem der Erbe von seiner Erbschaft Kenntnis erlangte.

Erbschaftssteuer bei Nachlassverwaltung

Wurde bei einem deutschen Nachlassgericht, Notar oder Konsul ein Testament hinterlegt, muss der Erbe nicht selbst das zuständige Finanzamt informieren; dies geschieht in solch einem Fall automatisch. Allerdings wird der Erbe dadurch nicht von seinen Verpflichtungen der Nachlassverwaltung und Erbschaftssteuer befreit; dies gilt auch für die Abgabe der Erbschaftssteuererklärung nach Aufforderung durch das Finanzamt.

Anderes sieht es aus, wenn ein Testamentsvollstrecker eingesetzt wurde. In diesem Fall ist der Testamentsvollstrecker allein und voll haftend für alle Belange der Nachlassverwaltung zuständig. Dazu zählt neben der Zahlung der Nachlassverbindlichkeiten auch die Abgabe der fristgereichten Erbschaftssteuererklärung, da er zur Zahlung der Erbschaftssteuer in Vertretung der Erben zuständig ist. Der Testamentsvollstrecker kann den Erben einen Teil der Erbmasse vor Ende der Nachlassverwaltung auszahlen, wenn alle Nachlassverbindlichkeiten bekannt sind; er muss aber einen angemessenen Teil des Erbes zurückzuhalten, bis der endgültige Bescheid über die Höhe der Erbschaftssteuer vorliegt.

Welche Gesetze existieren in Zusammenhang mit der Erbschaftssteuererklärung?

Nach dem Tod eines Verwandten oder Freundes müssen die Hinterbliebenen nicht nur die Trauer verarbeiten, sondern außerdem auch einige rechtliche Dinge bedenken. Die Erbschaftssteuererklärung gehört dazu und bereitet einigen Erben Kopfzerbrechen. Bei Fragen oder Unsicherheiten sollte man eine Beratung beim Notar oder Rechtsanwalt in Anspruch nehmen, um alle relevanten Informationen zu erhalten. Alternativ kann man sich auch an das Finanzamt wenden, sofern dieses nicht ohnehin auf den Erben zukommt und diesen zur Abgabe einer Erbschaftssteuererklärung auffordert. Es kann allerdings nicht schaden, Eigeninitiative zu zeigen und sich auf eigene Faust mit den Gesetzen zur Erbschaftsteuererklärung vertraut zu machen.

Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz enthält alle relevanten Gesetze zur Erbschaftssteuererklärung und ist daher die erste Quelle in Deutschland, wenn es diesbezüglich um verlässliche Informationen geht. Neben Steuerbefreiungen und Freibeträgen ist auch die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung über die Erbschaft Thema des Gesetzes. In § 30 ErbStG ist definiert, dass ein Erwerb von Todes wegen grundsätzlich dem Finanzamt gegenüber erklärt werden muss. In einem solchen Fall spricht man von einer steuerlichen Erwerbsanzeige. Die Abgabe einer Erbschaftssteuererklärung ist dahingegen nur dann verpflichtend, wenn man eine entsprechende Aufforderung erhalten hat. Dies geht aus § 31 ErbStG hervor. Tipps und Hinweise zum Ausfüllen der Erbschaftssteuerklärung halten die Finanzämter üblicherweise bereit, wobei fachlicher Rat dabei in der Regel eine große Hilfe ist.

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