Wann verjährt die Erbschaftssteuer?

Die Erbschaftssteuer ist wie jede andere Steuer eine sogenannte Bringschuld, das heißt, der Erbe ist zur Abgabe einer Erbschaftssteuererklärung und zur Zahlung der anfallenden Erbschaftssteuer verpflichtet. In der Abgabenordnung (AO) werden die Fristen zur Abgabe einer Steuererklärung in den §§ 169 ff geregelt. Die Verjährungsfrist der Festsetzung beginnt nach vier Jahren, bei leichtfertiger Steuerverkürzung nach fünf Jahren und bei Steuerhinterziehung nach zehn Jahren. Sollte der Erbe seine Erbschaftssteuererklärung nicht abgeben, so erfolgt in der Regel eine Steuerschätzung des Finanzamtes. Eine Nichtabgabe der Steuererklärung entbindet ihn nicht von seiner Steuerpflicht.

Rechtliche Folgen bei Überschreitung der Verjährung

Wird eine Steuererklärung verspätet abgeben, prüft das Finanzamt, ob es sich dabei eventuell um eine leichtfertige Steuerverkürzung oder den Versuch der Steuerhinterziehung handelt. Die leichtfertige Steuerhinterziehung liegt vor, wenn der Erbe bei seiner Erbschaftssteuererklärung nicht die notwendige Sorgfalt hat walten lassen, die Steuerhinterziehung, wenn wissentlich positive Erbmasse in der Steuererklärung verschwiegen wurde, um Erbschaftssteuer zu sparen. Die leichtfertige Steuerverkürzung stellt gemäß § 378 AO eine Ordnungswidrigkeit dar, die lediglich mit einem Bußgeld geahndet wird, während die Steuerhinterziehung eine Straftat ist und eine Haftstrafe bis zu fünf Jahren oder eine hohe Geldstrafe zur Folge hat.

Wie kann man die Verjährungsfrist der Erbschaftsteuer ausnutzen?

Die Erbschaftsteuer ist für viele Erben und Erblasser gleichermaßen ein großes Ärgernis, schließlich führt sie dazu, dass man einen Teil der Erbschaft an das Finanzamt abtreten muss. Gegen die geltende Steuerpflicht kann man allerdings nichts machen, so dass man sich in sein Schicksal fügen und die Erbschaftsteuer akzeptieren muss. Die Aussicht auf die Verjährung der Erbschaftssteuer erscheint dennoch recht verlockend, weshalb die betreffende Frist für Erben oftmals von großem Interesse ist.

Erben fragen sich mitunter, wie sie die Verjährungsfrist der Erbschaftsteuer ausnutzen können. Dabei darf man nicht vergessen, dass eine mutwillige Ausnutzung der Verjährungsfrist als Steuerhinterziehung betrachtet werden kann und daher mit einer deutlich längeren Festsetzungsfrist einhergeht. Auch wenn man sich zunächst ärgert, sollte man es nicht auf einen Betrugsversuch ankommen lassen, sondern stattdessen eher die im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz definierten Freibeträge und Steuerbefreiungen optimal nutzen. Auf diese Art und Weise kann man Steuern sparen, ohne ein rechtliches Risiko eingehen zu müssen.

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