Was passiert im Erbfall?

Auch auf Geschenke oder das Erbe muss man in Deutschland Steuern bezahlen. Allerdings sieht der Umgang mit der Abgeltungssteuer im Erbfall ein wenig anders aus als bei einem klassischen Erwerb des Vermögens. Würde man das Kapitalvermögen kaufen, dann würde der aktuelle Kaufpreis die Grundlage für die Berechnung der Abgeltungssteuer darstellen. Im Erbfall wird für die Abgeltungssteuer aber auch berücksichtigt, was der ursprüngliche Wert des Vermögens war. Es werden also ältere Daten zur Berechnung der Steuer verwendet. Außerdem wird die Steuer zum Zeitpunkt der Schenkung erstmalig fällig und nicht im jährlichen Turnus, wie es normalerweise bei der Abgeltungssteuer der Fall ist.

So läuft die Abgeltungssteuer im Erbfall ab

Wenn man Kapitalvermögen erbt, muss man bei der Übernahme der Unterlagen bzw. der finanziellen Werte erklären, dass es sich um eine Schenkung handelte. Die Banken sind in Deutschland verpflichtet, die Daten zum Kapitalvermögen miteinander abzugleichen. So soll verhindert werden, dass es sich lediglich um ein Scheingeschäft handelt, mit dem Abgeltungssteuer gespart werden soll. Wie viel Steuer man dann erstmalig auf das geerbte Vermögen zahlen muss, wird über die Beziehungen zwischen Vererbendem und Erbendem geregelt. Je enger beide Personen miteinander verwandt waren, desto niedriger fällt die Schenkungssteuer auf das Vermögen aus. Die später dann folgende Abgeltungssteuer bleibt unberührt.

Erbschaftsteuer beziehungsweise Schenkungsteuer statt Abgeltungssteuer

Wenn es um eine Erbschaft oder Schenkung geht, geht der Fiskus in Deutschland von keinem Neuerwerb aus, so dass keine Abgeltungssteuer zu zahlen ist. Wer beispielsweise Wertpapiere verschenkt und auf eine nahestehende Person überträgt, muss der jeweiligen Bank mitteilen, dass es sich um eine Schenkung handelt, damit es zu keinem automatischen Abzug der Abgeltungssteuer kommt. Im Falle einer Erbschaft ist dann der Erbschein vorzulegen.

In Sachen Wertpapiere, Immobilien und Fonds bleiben Erben somit üblicherweise von der Abgeltungssteuer verschont, was allerdings nicht bedeutet, dass der Erwerb im Rahmen der Erbschaft vollkommen steuerfrei ist. Erbschaften und Schenkungen unterliegen in der Bundesrepublik Deutschland dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz. Wird der darin definierte Freibetrag überschritten, ist eine Steuerzahlung fällig. Erben sollten sich aus diesem Grund intensiv mit dem Steuerrecht befassen und gegebenenfalls eine professionelle Rechtsberatung in Anspruch nehmen, um alle relevanten Informationen aus erster Hand zu erhalten und dann angemessen handeln zu können.

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