Wie muss man Gewinne aus dem Devisenhandel versteuern?

Wer aktiv den Devisenhandel betreibt, der erhofft sich in der Regel, große Gewinne zu erzielen. So dient der Wertpapierhandel nicht selten der Sicherung des Wohlstandes im Alter. Werden beim Devisenhandel jedoch Gewinne erzielt, dann sind diese genauso zu versteuern, wie jedes andere Einkommen auch. Leider gibt es für den Forex-Handel noch keine eigene Forex-Steuer, was die Versteuerung oftmals verkompliziert. Da es sich bei Devisen um eigenständige Wirtschaftsgüter handelt, fällt die Versteuerung der Forex Gewinne nicht unter die Abgeltungssteuer. Der Forex Händler muss seine Gewinne bei der Einkommensteuer angeben und mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern.

Es kommt bei dieser Versteuerung jedoch explizit auf Details an. So muss zunächst sichergestellt werden, ob es sich um ein Währungsgeschäft handelt oder nicht. Maßgeblich bei dieser Frage ist, ob der Steuerzahler wirklich Devisen besitzt oder ob er nur anteilig an Kursveränderungen beteiligt werden kann. 

Wann muss über welche Steuer versteuert werden?

Besitzt der Trader keine tatsächlichen Devisen, sondern nur einen vertraglich festgelegten Anspruch auf Gewinnbeteiligungen bei Wechselkursveränderungen, dann müssen die Gewinne über die Abgeltungssteuer versteuert werden. Hier gilt ein Steuersatz von 25 Prozent, zuzüglich des Solidaritätszuschlages und eventuell der Kirchensteuer. Befindet sich der Broker in Deutschland, dann wird die Steuer automatisch eingehalten und an die Finanzbehörden gemeldet. Nutzt der Trader hingegen ein ausländisches System, dann ist er selbst dafür verantwortlich, die Steuer abzuziehen. Bei ausländischen Anbietern muss die Gewinnversteuerung zwingend über die Einkommenssteuer erfolgen. Was den Steuersatz angeht, so unterscheiden sich beide Verfahrensweisen nicht voneinander. Auch, wenn über die Einkommenssteurer versteuert werden muss, gilt ein Steuersatz in Höhe von 25 Prozent. Nun gibt es jedoch immer auch Devisenkäufer und Devisenverkäufer, die ihre erzielten Gewinne gern für sich selbst behalten möchten und deshalb versuchen, die Steuer zu umgehen. Doch nicht nur dass derjenige sich damit strafbar macht. Am Ende ist der Verlust des Devisengeschäftes deutlich höher, als der Gewinn einst gewesen war.

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