Welche Einnahmen fallen unter die Abgeltungssteuer?

Betrachtet man die Einnahmen, für die Abgeltungssteuer fällig wird, unterscheidet man hier zwei Arten: Betroffen sind Einnahmen, die man aus dem angelegten Vermögen bekommt. Dabei kann es sich zum Beispiel um Zinsen von der Bank handeln, aber auch um Dividenden aus Aktiengeschäften und weitere kleine Zahlungen, die im Zusammenhang mit dem Kapitalvermögen stehen. Die andere Art von Einnahmen, auf die man Abgeltungssteuer zahlen muss, sind Einnahmen, die sich durch Verkauf ergeben. Stößt man beispielsweise alle Aktien eines Unternehmens ab, so wird der Erlös aus diesem Verkauf über die Abgeltungssteuer versteuert. Die Höhe der Steuer liegt dabei immer gleichbleibend bei 25% des Einkommens. Hinzu kommen ein Solidaritätszuschlag von 5,5% und die Kirchensteuer, sofern man Mitglied einer Kirche ist.

Wann muss keine Abgeltungssteuer gezahlt werden?

Bei der Abgeltungssteuer ist es nicht möglich, den zu zahlenden Betrag durch Werbungskosten zu senken. Es gibt aber einen pauschalen Freibetrag von 801 Euro (Stand: Dezember 2010) pro Person, der auf das Kapitalvermögen angerechnet wird. Außerdem gibt es die Möglichkeit, eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung abzugeben. Mit dieser Bescheinigung erklärt man, dass das zu erwartende Einkommen aus dem Kapitalvermögen niedrig sein wird. In einem solchen Fall kann auf die Abgeltungssteuer bei den Einnahmen verzichtet werden.

Kapitalanlagen, die nicht unter die Abgeltungssteuer fallen

Auch wenn man seinen Freibetrag ausnutzt und etwaige Verluste verrechnet, kann oftmals Abgeltungssteuer fällig werden. Kaum jemand zahlt gerne Steuern, so dass der Wunsch nach einer Senkung der zu zahlenden Abgeltungssteuer durchaus groß ist. In Anbetracht dessen erscheint es sehr erfreulich, dass auch Kapitalanlagen existieren, die nicht unter die Abgeltungssteuer fallen. Insbesondere natürliche Personen, die noch nach der richtigen Kapitalanlage suchen, sollten diesen Aspekt nicht außer Acht lassen.

Bei Riester- und Rürup-Verträgen, Lebensversicherungen, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, sowie Einkünften aus dem Verkauf von Gold, Münzen, Kunst und Immobilien wird in Deutschland von der Abgeltungssteuer abgesehen. Während für alle anderen Einkünfte aus Kapitalvermögen diese Steuer zu zahlen ist, können Anleger so in den Genuss einer entsprechenden Steuerfreiheit kommen.

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