Rechtliche Hinweise zur Abgeltungssteuer

Obwohl die finanzielle Lage in den europäischen Staaten aktuell eher als nicht rosig anzusehen ist, gibt es vor allem in Deutschland immer noch sehr viele Menschen, die über ein erhebliches Kapitalvermögen verfügen. Dieses liegt zum Teil als Buchgeld auf unterschiedlichen nationalen oder internationalen Konten und/oder ist in Wertpapieren oder Staatsanleihen angelegt. Um in den Genuss möglichst hoher Renditen zu kommen und auch um einen möglichen Kapitalverlust zu vermeiden, gehen die meisten Kapitalanleger dazu über, ihr Vermögen zu streuen, sprich, in unterschiedlicher Form festzulegen. Risikoreiche Anlageformen, wie beispielsweise ausländische Aktien, bieten hier in der Regel die höchsten Renditen, können jedoch schnell auch dazu führen, dass der Anleger wertlose Papiere in der Hand hält. Die Börsennotierungen unterliegen sowohl wirtschaftlichen als auch politischen Gegebenheiten, sodass ein heute noch gut notiertes Wertpapier morgen eventuell schon nicht mehr den einstigen Kaufpreis wiedergibt.

Tagesgeldkonten für Kinder und die rechtlichen Bestimmungen

Wer Kapital zur Seite legen möchte, um die Kinder gut versorgt zu wissen, der ist mit der Eröffnung eines Tagesgeldkontos in der Regel gut beraten. Hier gibt es vergleichsweise gute Zinsen und das Geld ist trotzdem meist zu jeder Zeit verfügbar. Zusätzlich bietet sich jedoch ebenfalls die Möglichkeit, das Tagesgeldkonto direkt unter dem Namen des Kindes zu eröffnen. Auch das ist eine gute Alternative zu vielen anderen Anlageformen, jedoch müssen hier einige rechtliche Bestimmungen berücksichtigt werden. Zunächst gilt es jedoch, den aktuellen Tagesgeld Zinsvergleich der Anbieter in Anspruch zu nehmen. Nur dann kann gewährleistet werden, dass das Tagesgeldkonto auch die gewünschten Renditen erzielen wird.

Weiterhin gilt es zu beachten, dass das Eröffnen eines Tagesgeld-Kontos für Kinder unter den sogenannten Schenkungs-Paragrafen fällt. Der Schenkungsfreibetrag liegt aktuell bei 205.000 Euro. Wird dieser überschritten, wird auch hier die Abgeltungssteuer fällig. Die Eltern haften dann für ihre Kinder. Wurde ein jeweiliger Tagesgeldartikel ausgewählt, so sollten die Eltern überlegen, ob sie das Tagesgeldkonto auf den eigenen Namen oder den des Kindes eröffnen. Im ersten Fall greift automatisch die Abgeltungssteuer, sofern der Zinsertrag hier nicht durch den Freibetrag gedeckt werden kann.

Kapitalerträge müssen versteuert werden

Zeigt sich eine Kapitalanlage als gewinnbringend, so ist dieser Gewinn grundsätzlich steuerpflichtig. Dies gilt sowohl für die Wertpapiere, wie Aktien, Anleihen oder Derivate, als auch für Buchgeld, welches sich auf dem Sparkonto oder dem Tagesgeldkonto befindet. Auf Kapitalerträge wird grundsätzlich die sogenannte Abgeltungssteuer erhoben, die als sogenannte Quellensteuer als eine Unterform der eigentlichen Einkommensteuer zu sehen ist.

Die Abgeltungssteuer wird stets an der kontoführenden Stelle des Schuldners einbehalten und dort gleich auch anonym an das zuständige Finanzamt abgeführt, sodass die eigene jährliche Einkommensteuererklärung daher von der Abgeltungssteuer unberücksichtigt bleiben kann.

Die jeweilige Steuerberechnung erfolgt mithilfe des festgelegten Steuersatzes, der, anders als bei der Kapitalertragssteuer ohne eine Abgeltungswirkung, nicht abhängig vom persönlichen Steuersatz des Schuldners ist. Somit ist hier auch die ansonsten anfallende Einkommensteuer auf die Kapitalerträge grundsätzlich abgegolten. Steuervorteile durch diese pauschalen Abgeltungen sind möglich –und zwar dann, wenn der Steuerzahler bei der Einkommenssteuer regulär einen höheren Steuersatz zu zahlen hätte.

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