Rechtliche Grundlagen für die Gestaltung von Stellenanzeigen

Bei der Gestaltung und Formulierung von Stellenanzeigen müssen rechtliche Grundlagen beachtet werden, da sonst nicht berücksichtigte Bewerber Klage einreichen können. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schreibt nämlich vor, dass keine Bevölkerungsgruppe benachteiligt werden darf und inzwischen gibt es auch einige Urteile zu diesem Thema, denn immer wieder ziehen Bewerber vor Gericht, weil sie sich durch einzelne Textpassagen in der Stellenanzeige ausgegrenzt fühlen. In vielen Fällen stellen die Gerichte sich auf die Seite der Bewerber und daher sollten die gewählten Begriffe definitiv keinen Grund zu einer gefühlten Ausgrenzung bieten.

Unzulässige Begriffe

Die Formulierung Junge Bewerber ist nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Stellenanzeigen unzulässig, da eine Diskriminierung des Alters dadurch vorliegt. Generell dürfen in Stellenanzeigen keine Altersbegrenzungen erwähnt werden und Formulierungen wie ideales Alter zwischen 25 und x Jahren sind nicht gestattet. Ein gepflegtes Äußeres ist ebenfalls eine Anforderung, die als Diskriminierung ausgelegt werden könnte, ebenso wie die Forderung nach einem Lichtbild, denn damit ließe sich eventuell die ethische Herkunft ermitteln. Eine gute körperliche Belastbarkeit ist ebenfalls eine Formulierung die nicht verwendet werden sollte und gute Deutschkenntnisse dürfen nur verlangt werden, wenn die Tätigkeit das erfordert.

Mittelbare und unmittelbare Benachteiligungen vermeiden

Firmen, die Jobs in München oder einer anderen Stadt zu vergeben haben, dürfen aber nicht nur bestimmte Gruppen in ihren Stellenanzeigen ausschließen, sondern müssen auch beim Geschlecht an das Gleichbehandlungsgesetz denken. Eine gendergerechte Formulierung ist hier anzuraten. Adjektive, die eher einem Geschlecht zugeordnet werden wie souverän oder energisch sind zu vermeiden, ebenso wie aufgeschlossen und fürsorglich, denn auch hier könnten Frauen oder Männer sich benachteiligt fühlen, weil man beim Begriff energisch eher an einen Mann denkt und fürsorglich eher einer Frau zuschreibt. Sogar Bildelemente in einer Stellenanzeige könnten dazu führen, dass ein Geschlecht sich ausgegrenzt fühlt und daher sollte kein Sportwagen neben dem Text der Stellenausschreibung zu sehen sein, weil man diesen eben eher mit Männern in Verbindung bringt und weniger an Frauen dabei denkt.

Bildquelle: hebanna; flickr

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