Überstunden

Rein rechtlich gesehen ist das Thema Überstunden klar geregelt. Sofern im Arbeitsvertrag nichts Spezielles fixiert wurde, besteht seitens des Arbeitnehmers keine Verpflichtung zur Leistung von Überstunden. Eine Ausnahme gilt nur beim Eintritt einer Katastrophe, wie Feuer oder Überschwemmung.

Die meisten Arbeitsverträge enthalten jedoch eine Pauschalklausel für Überstunden. Ob diese jedoch gültig ist, hängt immer vom jeweiligen Einzelfall ab. So scheiterte beispielsweise ein Anwalt vor dem Arbeitsgericht beim Versuch, die Bezahlung von mehr als 930 Überstunden einzuklagen. Nach Ansicht des Gerichts wurden die Überstunden mit der Zahlung des Bruttogehalts bereits abgegolten. Das gleiche Gericht verurteilte eine Speditionsfirma zur Zahlung der Überstunden für einen Mitarbeiter aus dem Niedriglohnbereich. Bei diesem hatten sich innerhalb von zwei Jahren sogar mehr als 950 Überstunden angesammelt. Nach der aktuellen Rechtsprechung gibt es allerdings einen direkten Zusammenhang zwischen der Höhe des Gehalts und em Anrecht auf eine Zahlung der Überstunden.

Was zählt als Überstunden?

Als Überstunden werden nur solche Arbeitsstunden gerechnet, welche über die im Vertrag geregelte Arbeitszeit hinausgehen und vom Arbeitgeber angeordnet wurden. Nach dem Arbeitszeitgesetz darf die tägliche Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreiten. In Ausnahmefällen ist auch eine Arbeitszeit von 10 Stunden pro Tag zugelassen, solange die durchschnittliche Arbeitszeit innerhalb von 6 Monaten 8 Stunden pro Tag nicht übersteigt. Zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn muss mindestens ein Zeitraum von 11 Stunden liegen.

In der Praxis sollte die Arbeitszeit nach Möglichkeit immer erfasst werden. Geschieht dies nicht seitens des Unternehmens, so können Arbeitnehmer ihre Überstunden auch selbst aufschreiben. Dabei muss jedoch vermerkt werden, aus welchem Grund die Überstunden erforderlich waren.

 

 

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