Eine Generalvollmacht erstellt man meist vorab für den Fall der Fälle und wenn die Vollmacht nicht anfechtbar sein soll, muss sie verschiedene Angaben enthalten. Neben Name und Anschrift des Vollmachtgebers, also der Person, die eine Vollmacht ausstellt, müssen auch verschiedene Angaben zum Bevollmächtigten gemacht werden. Mit der Generalvollmacht ermächtigt man eine fremde Person alle Entscheidungen zu treffen, die die eigenen Finanzen betreffen und darüber hinaus auch Entscheidungen in Gesundheitsfragen zu fällen oder den eigenen Aufenthaltsort zu bestimmten. Der Inhalt einer Generalvollmacht sollte also genau an die jeweiligen Bedürfnisse angepasst werden, denn man gibt damit sozusagen sein eigenes Schicksal in fremde Hände.

Die Grundangaben einer Generalvollmacht

Eine Generalvollmacht kann ein formloses Schreiben sein. Als Überschrift reicht der Hinweis „Vollmacht“. Für eine Generalvollmacht muss der Vollmachtgeber neben seinem vollständigen Namen auch Wohnort, Straße und Geburtsdatum angeben. Die gleichen Angaben sind auch auf der Seite des Bevollmächtigten zu machen. Daneben sollte man unbedingt vermerken, dass der Bevollmächtigte das Original der Vollmacht vorlegen muss,  um tätig werden zu können. Sollen Entscheidungen getroffen werden, die nicht im Umfang der Generalvollmacht enthalten sind, sollte man verfügen, dass der Bevollmächtigte zum gesetzlichen Betreuer bestimmt werden soll. Mit diesem Zusatz kann man sich absichern, wenn im Text der Generalvollmacht nicht alle Bereiche des Lebens eingeschlossen wurden. Dies kann notwendig werden, wenn beispielsweise eine Mietwohnung vom Bevollmächtigten gekündigt werden soll oder eine Unterbringung in einem Pflegeheim notwendig wird.

Umfassende Generalvollmacht oder einzeln geregelte Fragen?

Nicht jede Generalvollmacht lässt dem Bevollmächtigten in allen Situationen freie Hand und oft ist es sinnvoll, einzelne Punkte detailliert zu regeln. Vermögensangelegenheiten, Verträge und Anträge, persönliche Angelegenheiten und die Wohnungsangelegenheiten sind die Punkte, die man in einer Generalvollmacht auch einzeln regeln kann. Dabei kann man zum Beispiel festlegen, dass das eigene Vermögen ausgebraucht werden soll, um den Lebensstandard auch im Pflegefall erhalten zu können. Das Entscheidungsrecht bei ärztlichen Behandlungen sollte man dem Bevollmächtigten ebenfalls gesondert übertragen, da sonst ein Betreuungsverfahren erforderlich werden könnte. Für den Fall einer dauernden Bewusstlosigkeit kann man verfügen, nach welchem Zeitraum nur die Schmerztherapie und die Grundpflege fortgesetzt werden sollen. Auch ob lebensverlängernde Maßnahmen durchgeführt oder unterlassen werden sollen, kann man in der Generalvollmacht festhalten. Die Frage ob man einer Organspende zustimmt, kann ebenfalls bereits in der Generalvollmacht geklärt werden und viele andere Details lassen sich damit vorab klären. Beim Erstellen einer Generalvollmacht, die ohne Einzelauflistungen auskommt, sollte man bedenken, dass viele Fragen offen sind und der Bevollmächtigte schnell überfordert sein kann, wenn er lebensbestimmende Entscheidungen allein treffen soll.

Sie sind ein beliebtes Geschenk – Gutscheine. Sei es, weil man Größe (bei Bekleidung) oder Geschmack des Beschenkten nicht so genau kennt, oder weil derjenige sich von mehrere Leuten Gutscheine wünscht, um sich etwas größeres leisten zu können – eigentlich sind sie ein wunderbares Geldgeschenk, das nicht ganz so unpersönlich wirkt, wie ein Geldschein in eine Karte gesteckt. Der Gutschein ist sozusagen ein “Wertpapier”, denn derjenige, der ihn erworben hat, hat ihn ja bezahlt. Im allgemeinen ist die Barauszahlung eines Gutscheines ausgeschlossen – er verpflichtet sozusagen zur Abnahme einer Leistung oder einer Ware, die damit bezahlt wurde. Oft gibt es Probleme mit der Gültigkeit, da die Anbieter von Gutscheinverkäufen eine geringere als die gesetzlich vorgeschriebene Frist verlangen wollen. Aber dafür gibt es gesetzlich eine eindeutige Regelung: Gutscheine sind 3 Jahre lang gültig, und zwar nicht ab Ausstellungsdatum, sondern ab dem 31. 12. des Jahres, an dem sie ausgestellt wurden. Eine geringere Gültigkeit ist nur dann okay, wenn sie von Aussteller und Käufer aufgrund bestimmter Umstände festgelegt und schriftlich fixiert wurde. In Österreich und der Schweiz gibt es wesentlich längere Verfallsklauseln, sofern kein Verfallsdatum auf dem Gutschein angegeben worden ist. Gutscheine kann man auch gut im Internet kaufen und ersteigern. Grundsätzlich gilt hier das Gleiche wie beim Kauf vor Ort im entsprechenden Geschäft. Achten Sie aber hier darauf, dass nicht ohne Ihr Wissen, eine geringere Gültigkeitsdauer aufgedruckt wurde. Ebenfalls sehr beliebt sind Reisegutscheine. Bei diesen verhält es sich natürlich etwas anders, wenn sie für eine bestimmte Reise oder Reiseart gekauft wurden (z.B. eine Fahrt zum Weihnachtsmarkt). Dann ist die Gültigkeit von der Sache her eingeschränkt, und der Kunde hat sich nach den Gegebenheiten zu richten. Aber prinzipiell ist zu sagen, dass ein Gutschein eine hervorragende Art ist, zweckgebunden Geld zu verschenken, dass dem Beschenkten dennoch Freiraum lässt.

Gut versichert zu sein, heißt für Autofahrer auch einen Verkehrsrechtschutz zu haben. Doch dass damit nicht immer alle Probleme gelöst werden können, kommt meist erst im Ernstfall ans Tageslicht. Anders als die meisten vermuten, deckt eine Verkehrsrechtschutz-Versicherung nicht alle Bereiche und es gibt verschiedene Varianten, die unterschiedlich teuer sind und natürlich unterschiedlich greifen. Beim allgemeinen Verkehrsrechtschutz beispielsweise sind die Fahrzeuge eines Versicherungsnehmers durch die Versicherung geschützt. Als Familienversicherung gebucht, greift der Verkehrsrechtschutz bei allen Familienmitgliedern, egal womit sie am Straßenverkehr teilnehmen und auch andere Personen sind geschützt, wenn sie mit den Familienwagen unterwegs sind. Dieses Paket ist jedoch nicht ganz billig und viele entscheiden sich für den Fahrerrechtschutz, da diese Möglichkeit die geringsten Kosten verursacht. Der Versicherte ist bei der Nutzung von fremden Fahrzeugen versichert, also auch bei der Nutzung von Mietwagen. Wird man als Radfahrer und Fußgänger in einen Unfall verwickelt,  ist man mit dem Fahrerrechtschutz ebenfalls versichert. Allerdings sollte man hier wissen, dass das eigene Fahrzeug von dieser Form des Versicherungsschutzes ausgenommen ist. Um den eigenen PKW ebenfalls mit in die Versicherung aufzunehmen, braucht es die Fahrzeugrechtschutz. Hier ist der Versicherungsnehmer bei der Nutzung fremder Fahrzeuge und auch im eigenen Auto versichert. Somit sind Fahrten mit Mietfahrzeugen ebenfalls versichert. Ausführliche Informationen zu den verschiedenen Versicherungsformen erhält man bei den Verkehrsrechtsschutz Informationen im Internet. Dort kann man noch einmal ausführlich nachlesen, wann die verschiedenen Versicherungsvarianten greifen und so entscheiden, welche Versicherungsform am geeignetsten für die eigenen Lebensverhältnisse ist.  Die Rechtschutzversicherungen vergleichen, spart in jedem Fall Geld, denn die großen Versicherungen haben unterschiedliche Konzepte und damit teilweise auch sehr unterschiedliche Tarife.

Rechtsanwälte sind eine bedeutende Grundlage in unserem Rechtssystem. Bei vorhandenen Streitigkeiten oder bei Anklagen ist der Rechtsanwalt für den Beklagten oder den Kläger immer der erste Anlaufpunkt. Im Normalfall ist das Zusammenarbeiten der beiden Parteien harmonisch und ausgeglichen, der Rechtsanwalt wird alles in seiner Kraft stehende tun, um seinen Mandanten zu verteidigen. Jedoch kommt es immer wieder vor, dass es zwischen Mandanten und Anwälten Streit gibt, dass Missverständnisse aufkommen und das Vertrauensverhältnis dauerhaft gestört ist. In diesem Fall kann eine Schlichtungsstelle für Rechtsanwälte behilflich sein. Die Idee der Schlichtungsstelle für Rechtsanwälte fand sogar in der Politik großen Zuspruch, die Bundesjustizministerin lobte die Idee ausdrücklich. In Deutschland gibt es nicht nur eine Schlichtungsstelle für Rechtsanwälte, bei Problemen oder Fragen kann man sich an mehrere Stellen wenden, die jedoch alle nach einem gleichen Prinzip arbeiten. Dabei steht die Unabhängigkeit einer jeder Schlichtungsstelle im Vordergrund. Die Neutralität dieser Schlichtungsstellen geht sogar so weit, dass ein Schlichter selbst kein Rechtsanwalt sein darf. Eine Schlichtung richtet sich dabei immer nach den Vorgaben des § 191f der Bundesrechtsanwaltsordnung und der Satzung der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft. Eine Schlichtung zwischen Mandant und Rechtsanwalt findet immer schriftlich statt, so kann jede Seite ihre Beweise und Tatsachen darlegen und neutral werden sie schriftlich bewertet bzw. eine Entscheidung gefunden. Dabei hat der Schlichter nicht das Recht, eine verbindliche Entscheidung zu treffen, sondern er unterbreitet den Parteien einen Einigungsvorschlag. Die Parteien haben nun die Möglichkeit, diesen Vorschlag der Einigung anzunehmen oder ihn abzulehnen. Die Schlichtungsstelle für Rechtsanwälte bietet im Allgemeinen eine sehr gute Möglichkeit, Differenzen aus dem Weg zu räumen und das Verhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant wieder positiv werden zu lassen.

Einen Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 hat jeder, der das 15. Lebensjahr vollendet hat, erwerbsfähig und hilfebedürftig ist. Hilfebedürftig sind alle Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst sichern können. Dazu zählen auch Personen, die durch ihr erzieltes Einkommen ihren Lebensunterhalt nicht vollständig sichern und auch von Angehörigen oder Trägern anderer Sozialleistungen keine Unterstützung erhalten können. Zusätzlich muss der gewöhnliche Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland liegen, um einen Anspruch auf ALO II zu haben. Lebt ein Bezugsberechtigter mit einem Partner zusammen, fordert der Staat Solidarität und unterstützt die Gemeinschaft nur, wenn ein Bedarf entsteht. Eine solche Bedarfsgemeinschaft kann entstehen, wenn der Selbstbehalt eines Partners nicht gewährleistet werden kann, wenn er den erwerbslosen Partner unterstützen muss. Die Leistungen beim Arbeitslosengeld 2 werden in verschiedene Kategorien eingeteilt. Der Regelsatz sichert den Bedarf an Kleidung, Ernährung, Haushaltsenergie, Hausrat und Körperpflege. Darin nicht enthalten sind die Heizkosten. Auch die Teilnahme am kulturellen Leben wird mit dem Regelsatz abgedeckt. Volljährige haben seit dem 01.01.2011 einen Bedarfssatz von 364.- Euro monatlich. Kindern von sechs bis 13 Jahren stehen 251.- Euro zu und volljährige Personen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft werden 328.- Euro zuerkannt. Zum Regelsatz können noch andere Leistungen gewährt werden. Die Kosten für Heizung und Unterkunft können ebenfalls zusätzlich gewährt werden. Dabei werden nur die Kosten für angemessenen Wohnraum erstattet und der Bezugsberechtigte muss in einigen Fällen damit rechnen, in eine dementsprechende Wohnung ziehen zu müssen. Pauschale Sätze gibt es bei diesem Bezugspunkt nicht, da die tatsächlich entstehenden Kosten übernommen werden. Ein Mehrbedarf kann die zusätzlichen Kosten für Behinderte oder Schwangere decken und auch Alleinerziehende von Minderjährigen können zusätzlich unterstützt werden. Alleinstehende können beispielsweise 17 Prozent von der maßgeblichen Regelleistung als Mehrbedarf erhalten und bei werdenden Müttern kann die Erstausstattung fürs Baby auch als Mehrbedarf geltend gemacht werden.

Der Begriff Einlagensicherung ist für die Anleger spätestens nach der letzten Finanzkrise kein Fremdwort mehr. Gesetzliche und freiwillige Maßnahmen der Kreditinstitute sollen dafür sorgen, dass die Anleger im Falle einer Insolvenz des Instituts geschützt sind und ihre Einlagen nicht verloren gehen oder zumindest Anteile davon erhalten bleiben. Wer sein mühsam erspartes Geld einer Bank anvertraut, möchte natürlich nicht in die Pflicht genommen werden, wenn das Institut Fehlentscheidungen trifft und in die Insolvenz gehen muss. Schon 1937 gab es die ersten Stützungsfonds der genossenschaftlichen Banken und in den Folgejahren wurde immer wieder nachbessert. Lange Zeit jedoch erfolgte das auf freiwilliger Basis und erst 1997 wurde eine verbindliche Richtlinie der EU verabschiedet, die Banken zur Teilnahme an Sicherungssystemen verpflichtet. Seit Dezember 2010 sind 100.000.- Euro Einlage gesetzlich abgesichert und diese Garantie soll verhindern, dass in Krisenzeiten ein Run auf die Banken stattfindet, die natürlich nicht alle Anleger gleichzeitig mit Bargeld versorgen können. Die Auszahlungsfrist wurde auf 30 Tage festgelegt und auch die 10 % Verlustbeteiligung der Anleger wurden abgeschafft. Der Begriff Staatsgarantie in Verbindung mit der Einlagensicherung wurde nach der letzten Finanzkrise überall diskutiert, doch bisher gibt es keine Vereinbarungen für Schutzmaßnahmen, die über die momentanen Einlagensicherungen der Banken hinausgehen. Doch die gesetzlichen Mindestanforderungen reichen nicht allen Anlegern aus und da kommen die Banken ins Spiel, die freiwillige Sicherungsmaßnahmen aktiviert haben. Die private Einlagensicherung der Banken geht über die gesetzlichen Mindestbeträge hinaus und wer größere Summen anlegen möchte, sollte sich vorab über diese individuellen Sicherungssysteme der bevorzugten Bank informieren.

Mit dem Altersvorsorge-Zertifizierungsgesetz (kurz AltZertG) werden die Bedingungen geregelt, nach denen private Altersvorsorgen staatlich gefördert werden können. Anhand dieses Gesetzes muss die Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz BaFin) jeden einzelnen Fall prüfen, ob er die Förderkriterien erfüllt, wie lange und in welcher Höhe der Vorsorgevertrag gefördert werden soll. Genauso, wie man sich beispielsweise auf kostenloses-girokonto.net im Vorfeld über die verschiedenen Angebote und Kosten eines Girokontos informieren kann, ist es sinnvoll, dies auch vor Abschluss privater Altersvorsorgeverträge zu tun, denn mit dem richtigen Produkt lassen sich so hohe Beträge sparen und oft attraktive Förderprämien kassieren. Folgendes ist zu beachten, möchte man Förderungen nach dem Altersvorsorge-Zertifizierungsgesetz beantragen: Man sollte sich ausschließlich an seriöse Anbieter wenden. Zwar muss die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) alle von Versicherungen, Banken oder Investmentgesellschaften angebotenen Produkte prüfen und zertifizieren, jedoch prüft sie nur, ob sie die Kriterien zur staatlichen Förderung erfüllen. Gesichtspunkte und Qualitätsmerkmale wie Höhe der Rendite, Flexibilität und Laufzeit des Sparvertrages werden nicht geprüft und auch nicht bewertet. Um einen seriösen Anbieter zu finden, empfiehlt es sich, einen unabhängigen Berater zu suchen. Meist arbeiten solche Berater entweder für mehrere Gesellschaften (Banken etc.) oder aber vollkommen auf eigener Basis. So bekommt man nicht nur Produkte eines Anbieters, sondern gleich eine ganze Palette angeboten; der Vergleich fällt da natürlich leichter. Aber auch ein Internetvergleich kann schon vor dem persönlichen Beratungsgespräch viel Klarheit bringen. Man sollte sich in jedem Fall das Zertifikat des Produktes zeigen lassen und sich von dessen Echtheit überzeugen. Ein Blick ins Internet unter Eingabe der Produktbezeichnung verhilft zur Klarheit. Auch das Verbrauchertelefon (01805-122346) beantwortet allgemeine Fragen des Sparers.

In Deutschland nimmt die Bürokratie und mit ihr das sogenannte „Beamtendeutsch“ immer mehr zu und so wundert es nicht, dass viele Menschen besonders auch finanzielle Angelegenheiten gerne in die Hände von Fachleuten legen. Briefe von Banken, Ämtern und Behörden werden häufig nicht richtig verstanden, sodass ein Rat vom Fachmann hier stets sehr gefragt ist. Dies gilt vor allem dann, wenn Gelder transferiert werden sollen oder es zu Differenzen mit übergeordneten Instanzen kommt. Wie die Erfahrung immer wieder zeigt, sollten Entscheidungen hinsichtlich von Finanzfragen stets unter Berücksichtigung aller Einflussfaktoren gefällt werden. Dies gilt sowohl für die Absicherung von Lebensrisiken, den zivilrechtlichen -, erbrechtlichen- und steuerlichen Rahmenbedingungen als auch für persönliche und individuelle Finanzangelegenheiten. Da die Finanzthemen kaum unterschiedlicher sein können, empfiehlt es sich bei der Beratung durch den Fachmann auf eine Beständigkeit und auch Transparenz der Arbeitsweise des Experten zu achten. Auf dem Finanzsektor tummeln sich, so zeigt die Erfahrung, mehr und mehr sogenannte schwarze Schafe, die lediglich ihren eigenen finanziellen Vorteil berücksichtigen und niemals den des Klienten. Ein hohes Maß an Vorsicht sollte deshalb stets das oberste Gebot bei finanziellen Transaktionen sein, damit am Ende nicht das böse Erwachen kommt. Eine ausführliche Beratung und der im Anschluss daran erfolgende Vergleich mit anderen Finanzexperten sind deshalb immer angeraten. Eine Rechtsberatung in Finanzfragen kann unterschiedliche Themenbereiche umfassen. Gute Finanzberater vertreten die Interessen ihrer Klienten gegenüber Kreditinstituten und Banken, Behörden und auch Versicherungen. Besonders aber in steuerlicher Hinsicht wird eine Rechtsberatung stark nachgefragt, denn hier kann adäquate Beratung häufig viel Geld sparen. Die örtlichen Steuerberater sind hier in der Regel die erste Anlaufstelle, denn hier gibt es eine gute Beratung für finanzielle und auch rechtliche Belange. Auch die Juristen stehen an vorderster Front, wenn es um eine Rechtsberatung für finanzielle Belange geht. Ob für den familiären Bereich oder den geschäftlichen: Ein guter Jurist steht seinen Klienten in Rechtsfragen stets hilfreich zur Seite.

In Zusammenhang mit der Auseinandersetzung mit dem Insolvenzrecht ist nicht nur detailliertes Detailwissen gefragt, sondern auch eine grobe Kenntnis darüber, womit sich diese juristische Teildisziplin überhaupt befasst. Zu diesem Zweck sollte man die Definition des Begriffs Insolvenzrecht studieren und auf diese Art und Weise in Erfahrung bringen, worum es überhaupt geht. Zunächst sollte man wissen, was eine Insolvenz ist, um abschätzen zu können, was das betreffende Rechtsgebiet regelt. Grundsätzlich versteht man darunter die Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners gegenüber seinen Gläubigern. Diesem fehlt somit die erforderliche Liquidität, um seinen Zahlungsverpflichtungen gerecht werden zu können. Es liegt eine Überschuldung vor, die zu einer drohenden oder akuten Zahlungsunfähigkeit führt.

Definition Insolvenzrecht

Der Umgang mit zahlungsunfähigen Schuldnern wird in jedem Staat individuell von Gesetzes wegen geregelt. Zuweilen kann es recht unterschiedliche Ziele im Zuge eines Insolvenzverfahrens geben. Während für Verbraucher in den USA das so genannte Fresh-Start-Modell Anwendung findet, das einen Neubeginn ermöglichen soll, wird beispielsweise im deutschen Insolvenzverfahren eine gleichmäßige Verteilung auf die Gläubiger angestrebt. Es geht hierzulande folglich vor allem um eine bestmögliche Befriedigung im Falle einer Insolvenz.

Insolvenz, Konkurs, Pleite oder Bankrott

Vor allem juristische Laien, die sich erstmals ausführlich mit dem Insolvenzrecht befassen, begegnen zuweilen einer verwirrenden Vielzahl an Bezeichnungen. So ist nicht nur von der Insolvenz die Rede, sondern ebenfalls vom Konkurs, Bankrott oder der Pleite. So stellt sich die Frage, welche Bezeichnung korrekt ist und inwiefern die anderen Begriffe abzugrenzen sind.

Zunächst ist festzustellen, dass der in Deutschland korrekte Begriff Insolvenz lautet, während in Österreich und der Schweiz von einem Konkurs die Rede ist. Zuweilen spricht man auch von einer Pleite, wobei es sich dabei um einen rein umgangssprachlichen Begriff ohne juristische Bedeutung handelt. Umgangssprachlich wird der Begriff Bankrott ebenfalls als Synonym für eine Insolvenz genutzt. Aus juristischer Sicht macht dies jedoch einen gewaltigen Unterschied, denn der Bankrott beschreibt im deutschen Insolvenzrecht einen Straftatbestand. So findet der Begriff Bankrott im deutschen Strafrecht Verwendung und bezeichnet ein Insolvenzdelikt, das mit einer betrügerischen Überschuldung einhergeht und nach § 283 StGB mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft wird. Strafrechtlich relevant ist in der Bundesrepublik Deutschland in Zusammenhang mit dem Insolvenzrecht ebenfalls die Insolvenzverschleppung.

Wo ist das Insolvenzrecht in Deutschland geregelt?

Dass unter anderem das deutsche Strafgesetz Einzelheiten zur Insolvenz regelt, wird anhand der Tatsache deutlich, dass der Bankrott sowie die Insolvenzverschleppung Straftatbestände darstellen. Die rechtswissenschaftliche Basis des Insolvenzrechts findet sich allerdings nicht im Strafgesetzbuch. Das Insolvenzrecht ist in der Bundesrepublik Deutschland in der Insolvenzordnung, kurz InsO, verankert. Diese tritt als Bundesgesetz in Erscheinung, trat zum 1. Januar des Jahres 1999 in Kraft und setzt sich mit dem Insolvenzverfahren auseinander. Der deutsche Gesetzgeber hat so eine juristische Grundlage für ein spezielles Verfahren geschaffen, dass die einzelnen Gläubiger eines insolventen Schuldners gerecht wird und sie gleichmäßig befriedigen soll.

Das deutsche Insolvenzrecht verfolgt das Ziel, das noch vorhandene Vermögen eines zahlungsunfähigen Schuldners zu verwerten, um die Gläubiger zu befriedigen. Dazu wird neben Vermögenswerten auch das Einkommen des Schuldners herangezogen. Abzüglich der anfallenden Verfahrenskosten wird der im Zuge des Insolvenzverfahrens erzielte Erlös abschließend an die Gläubiger ausgezahlt, wodurch die Insolvenz des Schuldners dann als abgeschlossen gilt.

Wenn es um Regelungen des Insolvenzrechts geht, sollte man einen Blick in die Insolvenzordnung werfen, schließlich dient diese hier als Gesetzesgrundlage. Juristische Laien dürften sich dabei jedoch schwertun, weshalb es ratsam ist, einen Fachanwalt für Insolvenzrecht zu konsultieren. Dies gilt für Gläubiger und Schuldner gleichermaßen.

Welche Insolvenzarten gibt es?

Wer sich eingehend mit dem Insolvenzrecht beschäftigt, stellt fest, dass Insolvenz nicht gleich Insolvenz ist. Der Gesetzgeber kennt verschiedene Insolvenzarten, die zum Teil unterschiedlich geregelt sind. So kann es durchaus Differenzen bezüglich der Verfahrensabläufe geben. Grundsätzlich gibt es hierzulande die folgenden Insolvenzarten:

  • Regelinsolvenzverfahren
    Die Regelinsolvenz findet Anwendung, wenn eine juristische Person als Schuldner in Erscheinung tritt. Zudem kann ein Regelinsolvenzverfahren ebenfalls eröffnet werden, wenn der Schuldner zwar eine natürliche Person ist, jedoch selbständig war beziehungsweise ist und 20 oder mehr Gläubiger vorhanden sind.
  • Verbraucherinsolvenzverfahren
    Für Menschen. die zahlungsunfähig sind und als natürliche Person nicht die Voraussetzungen für ein Regelinsolvenzverfahren erfüllen, findet das Verbraucherinsolvenzverfahren Anwendung, das zuweilen auch als Privatinsolvenz bezeichnet wird.
  • Nachlassinsolvenz
    Eine besondere Stellung innerhalb des Insolvenzrechts nimmt das Nachlassinsolvenzverfahren ein. So geht aus der InsO hervor, dass ein Regelinsolvenzverfahren ebenfalls als Nachlassinsolvenzverfahren in Erscheinung treten kann. Im Zuge dessen wird dafür gesorgt, dass die Erben des Nachlassvermögens nicht mit ihrem Gesamtvermögen, das neben dem Nachlass auch das private Eigenvermögen umfasst, für Nachlassschulden haften. Stattdessen kann zur Befriedigung der Nachlassverbindlichkeiten ausschließlich der Nachlass herangezogen werden, während das private Eigenvermögen der Erben unangetastet bleibt.

Wer eine eigene Webseite betreibt bzw. ein Internetportal bereitstellt, der kommt häufig irgendwann an einen Punkt, an dem das übliche Webspace-Angebot nicht mehr ausreichend ist, um die Seite bestmöglich zu gestalten und zu unterhalten. In den meisten Fällen muss nun ein Server her, der allen Anforderungen gerecht werden kann und dem User die Möglichkeit bietet, die Webseite entsprechend besser betreiben zu können. Doch wer an diesem Punkt angelangt ist, stellt sich gleich auch mehrere Fragen, ob es z. B. sinnvoll ist, einen Server zunächst nur zu mieten oder ob ein Kauf stets die bessere Alternative ist. Hier gibt es jedoch grundsätzlich keine allgemeingültige Antwort, denn entscheidend sind die Wünsche des Seitenbetreibers und dessen Vorstellungen über die benötigten Funktionen. Häufig empfiehlt es sich allerdings, zunächst einmal einen Server zu mieten, um den Erfolg der Seite zu testen.

Gemietete Webserver verursachen weniger Kosten

Wer sich dazu entschlossen hat, einen Server zunächst nur zu mieten, der profitiert in der Regel von vielen Vorteilen, die ein Serverkauf hier nicht bietet. Zum einen entfallen nämlich die Anschaffungskosten für den Kauf des Servers und zum anderen sind auch die Wartungen der gemieteten Server für den User absolut kostenlos. Einer der vielfach genutzten Server ist beispielsweise ein sogenannter Exchange Server. Wer einen Exchange Server mieten will, der erhält ein hochwertiges E-Mail-Programm des Anbieters Mircosoft. Andere Server wiederum werden bereitgestellt, um als Plattform für diverse Onlinegames zu fungieren. Hier ist jedoch darauf zu achten, dass die rechtlichen Bestimmungen stets eingehalten werden. Besonders die gecrackten Server, sprich Server, auf denen der User mit Raubkopien spielen kann, sind illegal und deren Nutzung wird mit einer Geldstrafe geahndet. Wer hier kein Risiko eingehen will, der informiert sich bestenfalls vor der Mietung eines Servers über die Richtlinien, die es zu beachten gilt. Nur so ist gewährleistet, dass sich der Seitenbetreiber am Ende nicht doch strafbar macht.