Grundsätzlich ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag bei keinem Beschäftigungsverhältnis notwendig, egal ob es sich um Vollzeit oder eine geringfügige Beschäftigung handelt. Auch die mündlich getroffenen Absprachen sind wirksam. Allerdings kann man im Streifall dann nur schwer nachweisen, was mündlich vereinbart wurde. Zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses möchte man natürlich nicht an Meinungsverschiedenheiten denken, doch oft ergeben sich bereits innerhalb der ersten Monate verschiedene Standpunkte. Wer nur einen mündlichen Vertrag abgeschlossen hat, hat in diesem Fall meist die schlechteren Karten. Da natürlich völlig verschiedene Standpunkte bezogen werden können, wenn kein schriftlicher Vertrag existiert, empfiehlt es sich bei jedem Arbeitsverhältnis einen schriftlichen Arbeitsvertrag zu schließen.

Darin lassen sich alle Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber festhalten. Urlaubsanspruch, Arbeitszeiten und die Höhe des Arbeitsentgelts sind die wichtigsten Angaben im schriftlichen Arbeitsvertrag, aber auch die Fälligkeit des Arbeitslohns lässt sich festlegen. Auch wenn das Beschäftigungsverhältnis innerhalb der Familie ist und beispielsweise eine Nichte den Haushalt im Rahmen eines Minijobs besorgen soll ist ein schriftlicher Vertrag für beide Seiten von Vorteil. Soll das Beschäftigungsverhältnis zudem zeitlich begrenzt werden, räumt der schriftliche Vertrag auch hier alle Ungereimtheiten aus. Mustervorlagen für Arbeitsverträge kann man in jedem Schreibwarenladen kaufen aber auch online gibt es Möglichkeiten.

Im Netz findet man mit allen gängigen Suchmaschinen kostenlose Mustervorlagen für Arbeitsverträge, die sich einfach kopieren oder downloaden lassen. Dabei kann man auf kostenlose Angebote zurückgreifen, wenn sie alle notwendigen Grundangaben enthalten. Wenn Angaben im Arbeitsvertrag fehlen, so muss der Arbeitgeber diese in einem Bestätigungsschreiben nachreichen. Verändern sich die Arbeitsbedingungen, gilt das ebenso, denn der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer dann innerhalb von vier Wochen eine schriftliche Bestätigung darüber ausstellen.

Wie viele Minijobs darf man haben?

Nicht wenige Menschen in Deutschland kommen mit dem Gehalt aus ihrem Hauptberuf nicht aus oder gehen gleich mehreren geringfügigen Beschäftigungen nach, um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. In diesem Zusammenhang kommt zuweilen die Frage auf, wie viele Minijobs man parallel haben darf. Dahingehend gibt es keine gesetzlichen Regelungen, so dass es nach oben keine Grenzen gibt.

Dies betrifft zumindest die Zahl der Minijobs. Entscheidend ist vielmehr, dass alle Minijobs zusammen den zulässigen Höchstverdienst von 450 Euro nicht überschreiten, denn andernfalls handelt es sich um keine Minijobs mehr. Ebenfalls zu beachten ist, dass neben einer Vollzeitbeschäftigung in der Regel nur ein Minijob zulässig ist.

Wie viel Rente bringt ein Minijob?

Ein Minijob zeichnet sich nicht nur durch seine Geringfügigkeit aus, sondern auch dadurch, dass keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung besteht. Darüber hinaus kann man sich als Minijobber von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.

Dies ist allerdings nicht sinnvoll, obwohl die aus dem Minijob zu erwartende Rente verschwindend gering sein dürfte. Nichtsdestotrotz sammelt man wichtige Pflichtzeiten und kann durch 3,6 Prozent Arbeitnehmeranteil, der zu den 15 Prozent des Arbeitgebers hinzukommt, alle Leistungen der Rentenversicherung in Anspruch nehmen.

Wie sieht es mit Kurzarbeitergeld für Minijobber/innen aus?

Als Minijobber/in geht man einer geringfügigen Beschäftigung nach, die sich unter anderem dadurch auszeichnet, dass sie nicht versicherungspflichtig ist. Doch genau diese Versicherungspflicht ist eine zwingende Voraussetzung für den Bezug von Kurzarbeitergeld.

Dementsprechend kann man als Minijobber/in keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld geltend machen und erlebt eine solche Situation somit besonders dramatisch. Betroffene sollten gegebenenfalls beim Arbeitsamt vorstellig werden und ihre Situation darlegen, um finanzielle Hilfen zum Lebensunterhalt in Anspruch nehmen zu können und so die eigene Existenz zu sichern.

Warum wird der Hinzuverdienst aus einem Minijob auf das Kurzarbeitergeld angerechnet?

Beschäftigte, die in Kurzarbeit geschickt werden, haben dadurch mehr Zeit und weniger Geld. Es liegt also nahe, sich einen Nebenjob zu suchen. Der so erzielte Hinzuverdienst wird allerdings auf das Kurzarbeitergeld angerechnet, so dass sich dieses verringert oder möglicherweise komplett wegfällt.

Auf den ersten Blick ist dies ärgerlich, aber man muss dazu verstehen, dass das Kurzarbeitergeld als existenzsichernde Maßnahme gedacht ist, die die finanziellen Einbußen teilweise auffangen soll. Arbeitnehmer/innen, die aus eigener Kraft Lösungen erreichen, sind darauf nicht angewiesen und erhalten daher verständlicherweise weniger Geld vom Staat.

Wann bleibt der Minijob bei Kurzarbeit unberücksichtigt?

Dass ein Hinzuverdienst aus einem Minijob Auswirkungen auf den Bezug von Kurzarbeitergeld hat und dieses mindert, ist logisch und richtig. Allerdings gibt es auch Fälle, in denen der Minijob für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes keine Rolle spielt. Dies wirkt zunächst sehr ungerecht, ist es aber gar nicht. Dabei geht es nur um geringfügige Beschäftigungen, die bereits vor der Einführung von Kurzarbeit im Hauptjob ausgeübt wurden.

Es handelt sich dann um eine sogenannte fortgesetzte Nebentätigkeit, die in Sachen Kurzarbeitergeld unberücksichtigt bleibt. Dies liegt daran, dass die Kurzarbeit für Betroffene dennoch finanzielle Einbuße ergibt und diese durch die Anrechnung des Minijobs schlechter gestellt würden, was natürlich nicht Sinn und Zweck des Kurzarbeitergeldes ist.

Achtung! Zwei Tipps aus der Redaktion

Wie sich die Kurzarbeit zum Minijob verhält, ist für viele Menschen ein wichtiges Thema, das aber zunächst viele Fragen aufwirft. Um hier Klarheit zu schaffen, gibt es im Folgenden zumindest zwei Tipps aus unserer Redaktion.

Achten Sie auf die Nachweispflichten bei einem Minijob während der Kurzarbeit!

Grundsätzlich ist es eine gute Sache, nicht untätig rumzusitzen, sondern sich gegebenenfalls einen Nebenjob zu suchen, um die Phase der Kurzarbeit zu überbrücken. Beschäftigte müssen dabei allerdings ihre Nachweispflichten kennen und berücksichtigen. So muss die Aufnahme eines Minijobs während des Kurzarbeitergeldes angezeigt werden. Die Agentur für Arbeit stellt dazu spezielle Vordrucke für die Nebeneinkommensbescheinigung zur Verfügung.

Art und Zeiten des Nebenjobs spielen keine Rolle!

Bei einigen Beschäftigten in Kurzarbeit besteht die Annahme, die Arbeitszeiten des Nebenjobs, die Art der Nebenbeschäftigung oder deren Umfang seien relevant, wenn es um die Anrechnung auf das Kurzarbeitergeld geht. Dem ist aber nicht so, denn es werden eigentlich keine Ausnahmen gemacht. Der einzige Ausnahmefall ist die fortgesetzte Nebenbeschäftigung, ansonsten erfolgt eine Anrechnung des erzielten Einkommens in vollem Maße.

Blechschäden sind meist die Folge von kleinen Unfällen, bei denen niemand verletzt wurde. Trotzdem kann die kleine Beule zu einem großen Problem werden, wenn man sich bei einem Unfall nicht richtig verhält. Größere Verkehrsunfälle mit Verletzten sind immer eine große Belastung, doch auch hier gilt es verschiedene Rechtsfragen zu klären. Die Polizei möchte noch vor Ort Angaben zum Unfallhergang haben und natürlich brauchen auch die Versicherungen verschiedene Informationen um einen Schadensfall regeln zu können. Nicht immer kann noch am Unfallort geklärt werden wer als Verursacher eines Unfalls gilt und oft lässt sich auch das Ausmaß des Schadens noch nicht genau bestimmen. Als Unfallopfer mit Blechschaden sollte man ruhig bleiben und darauf bestehen, dass die Polizei den Unfall aufnimmt, wenn der Wagen nicht mehr fahrbereit ist oder der Unfallgegner sich weigert, seine Papiere zu zeigen. Auch wenn eine schwere Verkehrssünde wie das Überfahren einer roten Ampel der Grund des Unfalls war, sollte die Polizei hinzugezogen werden. So lassen sich die wichtigsten Rechtsfragen bereits am Unfallort klären und eine ausführliche Unfallaufnahme seitens der Polizei hilft auch den Versicherungen. Kleinere Blechschäden kann man auch ohne Hilfe regeln, wenn beide Unfallbeteiligten ruhig bleiben. Mit dem Europäischen Unfallbericht, einem Vordruckformular, lassen sich die wichtigsten Fragen schon am Unfallort beantworten, auch wenn die Beteiligten nicht die gleiche Meinung vertreten, denn beide Parteien können hier den Unfallhergang schildern. Fotos helfen dabei, die Sachlage festzuhalten. Die Kraftfahrzeugversicherung kümmert sich anschließend um die Klärung des Vorgangs und prüft die Angaben der Beteiligten auf ihren Wahrheitsgehalt, wobei die am Unfallort gemachten Bilder natürlich helfen können.

Da Computer und Notebooks mittlerweile in fast allen Unternehmen und auch Haushalten Einzug gehalten haben, sind auch die diesbezüglichen Softwareangebote um ein Vielfaches gestiegen. Unzählige Produkte versprechen den Usern kompetente Umsetzung ihrer Anliegen und so wundert es nicht, dass der Markt im Softwarebereich boomt. Neben der käuflich erhältlichen Software, gibt es jedoch auch immer wieder Produkte, die illegal erworben werden. Hier möchte der User in der Regel Geld sparen und kopiert sich lieber das Softwareprodukt von einem Freund, als dass hier ein neues Produkt käuflich erworben wird. Rechtlich gesehen ist dies natürlich nicht tolerierbar und wird entsprechend auch strafrechtlich verfolgt. Nur die so genannte Freeware darf kostenlos herunter geladen werden. Jedes andere Softwareprodukt muss bezahlt und darf keinesfalls vervielfältigt werden. Softwarelizenzen haben mittlerweile Einzug in alle Bereiche des Computers gehalten. Kleine und mittelständische Unternehmen kaufen hier häufig ihre Computerprogramme für alle Unternehmensbereiche und erwerben dann gleich auch die jeweiligen Lizenzen. In großen Firmen ist es hingegen so, dass in diesem Fall eine entsprechende Software erst erstellt werden muss. Dies ist besonders dann der Fall, wenn kein Softwareprogramm auf dem Markt erhältlich ist, welches alle individuellen Bedürfnisse des Betriebes abdecken kann. Natürlich darf auch diese Software nicht kopiert und weiterveräußert werden. Wer sich nicht sicher ist, ob er eine Software kopieren darf, der sollte vorab eine diesbezügliche Rechtsauskunft einholen. Eine Info zur Software gibt es in der Regel auch beim Hersteller direkt oder auf dessen Homepage. So lässt sich schnell herausfinden, ob es sich bei dem angebotenen Produkt um eine Freeware-Version handelt, oder ob hier nicht doch ein Produkt zunächst gekauft werden muss.

In allen deutschen Bundesländern gibt es die sogenannten Versicherungskammern, die den Usern auf ihrer Plattform zahlreiche Informationen zu unterschiedlichen Versicherungsthemen anbieten. Wer sich kompetenten Rat holen will, der ist hier meist richtig, denn alle hier gebotenen Nachrichten sind meist tagesaktuell und auch auf der gesetzlichen Ebene auf dem neuesten Stand. So findet der Interessent beispielsweise Hinweise zu Schadenmeldungen und Schadenverhütung, zum Vertrags- und Premiumservice, zum Leistungsantrag für die Krankenversicherung und immer auch zum Mobilen Service und zur Betreuersuche. Die Versicherungskammern der Länder halten für ihre Mitglieder jedoch immer auch eine Vielzahl an unterschiedlichen Versicherungsangeboten bereit. Wer seine Versicherungsverträge nicht bei unterschiedlichen Gesellschaften abschließen möchte, der ist bei einer Versicherungskammer stets an der richtigen Adresse. Ob Krankenvollversicherung oder Krankenzusatzversicherung, ob Kfz-Versicherung, Haftpflichtversicherung, Private Rechtsschutzversicherung oder Lebensversicherung: Bei der Versicherungskammer gibt es alles unter einem Dach. Wer noch unschlüssig ist, welche Versicherung die persönlich beste ist, der kann sich kompetente Hilfe durch einen Berater holen. Fachlich qualifiziert stehen diese meist mit Rat und Tat zur Seite und unterbreiten den Kunden individuell zugeschnittene Vertragsmodelle. Wie in allen anderen Lebensbereichen auch, so sollten jedoch auch hier vor Vertragsabschluss alle Optionen der jeweiligen Versicherung genauestens geprüft werden. Dies gilt insbesondere für das Preis-Leistungs-Verhältnis, die jeweilige Vertragsdauer und ggf. auch für den Hinterbliebenenschutz. Wie die Medien berichten, sind besonders die deutschen Haushalte häufig deutlich überversichert, daher lohnt auch die Frage, ob die gewünschte Versicherung tatsächlich auch benötigt wird und/oder ob es eventuell Lücken im bisherigen Versicherungsschutz gibt, die schnellstmöglich gedeckt werden müssen. Auch diesbezüglich sind die Mitarbeiter gute Ansprechpartner, die den Interessenten hier ausführlich beraten können. Erst wenn alle Unklarheiten beseitigt sind und alle Fakten zum Versicherungsschutz abgeklärt sind, sollte der Vertrag unterzeichnet werden. Wer ganz auf Nummer sicher gehen will, der kann sich zuvor auch noch an die örtliche Verbraucherzentrale wenden.

Wer einen Onlineshop wie ReMass betreibt, muss sich rechtlich absichern. Beachten Sie folgende Grundregeln: Shop – Betreiber sind verpflichtet, ein Impressum anzugeben, das den vollständigen Namen, Adresse, Handelsregisternummer und gegebenenfalls weitere Angaben enthält. Nach der Zwei-Klick-Rechtsprechung muss es einfach auf der Seite einsehbar sein. Werden Daten erhoben, so muss dies in einer Datenschutzerklärung angegeben werden. Achtung beim Newsletterversand: Ihre Kunden müssen ausdrücklich zugestimmt haben. Sorgen Sie dafür, dass die Datensicherheit durch Verschlüsslungen gewährleistet ist. Nennen Sie die wesentlichen Merkmale z.B. der Massagesessel und seien Sie vorsichtig bei der Verwendung von Bildern: Daran bestehen meist Urheberrechte, die geschützt sind. Achten Sie auch auf die richtige Bezeichnung der Preise und Versandkosten. Versenden Sie ins Ausland, müssen die Versandkosten für jedes Land ermittelbar sein und natürlich gut einsehbar sein; am besten als Link neben dem Produktpreis selbst. Dieser ist korrekt darzustellen. Der Bestellvorgang muss transparent sein und vergessen Sie nicht die Angabe der Lieferzeiten! Informieren Sie Kunden über mögliche Zahlungsmöglichkeiten. Häufige Fehler liegen auch in der Widerrufsbelehrung oder der Rückgabebelehrung. Hier empfiehlt sich die Verwendung des Musters des Bundesjustizministeriums. Was die Allgemeinen Geschäftsbedingungen angeht, ist Vorsicht geboten: Übernehmen Sie keine Klauseln anderer Shops, am besten lassen Sie sich anwaltlich beraten. Durch eine Opt-In-Box gewährleisten Sie, dass der Kunde Ihren AGB´s zustimmt. Nach der Bestellung sollten Sie eine automatisch generiete, vollständige Email verschicken, in der unbedingt die Widerrufsbelehrung einzufügen ist.

Als Mieter muss man sich an die Vorgaben des unterzeichneten Mietvertrags halten und das gilt auch bei Renovierungen in der gemieteten Räumen. Welche Veränderungen vorgenommen werden dürfen und wo eine Genehmigung des Eigentümers notwendig wird, hängt meist von den Bestimmungen im Vertragswerk ab, doch wer hier einen Einheitsmietvertrag unterzeichnet hat, kann folgende Veränderungen auch ohne Genehmigung des Vermieters vornehmen:

  • Wände streichen
  • Bilder aufhängen mittels Nagel oder Schrauben
  • Anbringen von Wandverkleidungen
  • Anbringen von Zierleisten, Tapeten oder Wandtattoos

Diese Veränderungen können zum Teil beim Auszug in der Mietwohnung verbleiben, das hängt davon ab, ob im Mietvertrag beim Ein- oder beim Auszug gestrichen werden muss. In dem meisten modernen Wohnungen streicht der Mieter beim Verlassen eines Mietobjekt die Wände wieder im neutralen Weiß und wenn das der Fall ist, müssen alle genannten Veränderungen beim Auszug wieder einer weißen Wand weichen.

Wann muss der Vermieter gefragt werden?

Bei baulichen Veränderungen, wie dem Aufbringen neuer Fliesen, dem Einreißen einer Wand oder dem Ausbau des Dachbodens muss der Vermieter immer gefragt werden, doch auch bei kleineren Maßnahmen lohnt sich ein Gespräch vorab. Sollen Wandpanele die Wände zieren, kann der Vermieter bereits vorab entscheiden, ob diese Verkleidung beim Auszug zurückgelassen werden kann oder abmontiert werden muss. So erspart man sich viel Ärger und zusätzliche Arbeit. Sind Wandtattoos beim Vermieter vor der Anbringung zu melden? Ein Wand Tattoo darf garantiert ohne Erlaubnis angebracht werden, denn hier findet keine bauliche Veränderung statt und die Folie lässt sich spurlos wieder ablösen.

Was muss ein Vermieter genehmigen?

Beim Einziehen einer zusätzlichen Wand wiederum wird die Genehmigung des Vermieters notwendig, es sei den man nutzt Materialien, die sich ohne Spuren zu hinterlassen, wieder rückbauen lassen. Der Einbau eines Kamins in der Mietwohnung muss ebenfalls genehmigt werden, denn diese Maßnahme fällt unter bauliche Veränderungen, denen der Hausherr zustimmen muss. Mit Modernisierungsmaßnahmen sind die meisten Vermieter einverstanden, da sie den Wert ihrer Immobilie anheben, trotzdem sollte immer eine schriftliche Genehmigung unterzeichnet werden, damit später keine Streitpunkte entstehen.

Viele Menschen sind entweder aus privaten oder aus beruflichen Gründen auf ein eigenes Fahrzeug angewiesen. Der Kauf eines Autos bringt mitunter hohe Kosten mit sich, die nur selten auf einmal aufzubringen sind. Daher hat jeder Interessierte die Möglichkeit, sein Auto über eine Finanzierung zu erwerben. In den meisten Fällen wird diese gemeinsam mit dem Kaufvertrag für das Fahrzeug abgeschlossen.

Dennoch handelt es sich um zwei separate Verträge. Der eine ist der Kaufvertrag, der alle Rechte und Pflichten beider Parteien bezüglich des Autokaufs regelt. Weiterhin bekommt der Käufer einen Darlehensvertrag ausgehändigt, in welchem alle Einzelheiten die Finanzierung betreffend aufgeführt sind. Manchmal passiert es jedoch mitunter, dass der Kunde mit seinem Auto nicht zufrieden ist.

Wer seinen Umzug Heidelberg nicht selbst mit ein paar Helfern durchführen möchte, beauftragt meist ein Umzugsunternehmen. Ratsam ist es hier, zunächst mehrere Kostenangebote einzuholen, um die einzelnen Leistungen vergleichen zu können. In einem Kostenangebot sollten alle Sachverhalte enthalten sein, die dem Kunden einen Vergleich ermöglichen und die ihn genau darüber aufklären, welche Leistungen das Umzugsunternehmen zu welchem Preis bietet. Zwar gelten Kostenangebote nicht als Vorvertrag, sie sollten aber die wichtigsten Bestandteile des späteren Umzugsvertrages enthalten.

Was muss im Umzugsvertrag enthalten sein

Für den Umzugskunden ist der Umzugsvertrag deshalb sehr wichtig, weil in ihm die Rechte und Pflichten zwischen ihm und der Umzugsfirma geregelt sind. Die angegebene Leistungszeit regelt den genauen Tag und den Beginn des Umzugs, das Ende bleibt offen. Wird eine Leistungsdauer im Umzugsvertrag angegeben, wird der Umzug in dieser Zeit – beispielsweise 8 Stunden – über die Bühne gehen. Das gilt allerdings nur dann, wenn keine unerwarteten Ereignisse auftreten. Der Leistungsumfang, der im Vertrag angegeben ist, ist sehr wichtig für den Kunden, regelt dieser doch alle von dem Umzugsunternehmen zu erbringenden Leistungen und Nebenleistungen. Manche Umzugsunternehmen bieten nicht nur den Transport von Möbeln und Umzugskartons, sondern auch den Auf- und Abbau von Möbeln an. Hier würde dann im Leistungsumfang auch die Montage der Küche o.ä. mit aufgelistet sein. Müssen spezielle Halteverbotszonen eingerichtet werden, kümmert sich entweder der Umzugskunde darum oder überlässt das dem Umzugsunternehmen. Auch das wird dann im Umzugsvertrag beim Leistungsumfang geregelt.

Haftungssumme und Haftungsausschlüsse

Die Umzugsgüter sind durch die Umzugsfirma versichert. Der Kunde sollte sich die genauen Haftungslinien vorlegen lassen, damit er genau was, was genau und in welcher Höhe versichert ist. Die Haftungssumme ist in der Regel begrenzt und wird nur auf Antrag höher gesetzt. Haftungsausschlüsse müssen in den Umzugsvertrag mit aufgenommen werden. Das empfiehlt sich insbesondere bei Bildern und Antiquitäten, denn hier sollte eine Extraversicherung abgeschlossen werden. Ist dem Kunden etwas unklar, sollte er sich vor der Unterschrift aufklären lassen, denn durch seine Unterschrift und die Unterschrift des Spediteurs ist der Umzugsvertrag gültig.

Einige Autofahrer fühlen sich mit Drehen des Zündschlüssels als König oder Königin nicht nur der Landstraße. Im allerbesten Fall drehen sie hier und da einfach mal zu sehr auf und überschreiten die Geschwindigkeit oder missachten ein Parkverbot. Im schlimmsten Fall haben die Damen und Herren Fahrzeuglenker eine komplett abweichende Vorstellung von geltendem Recht und setzen ständig für sich die Straßenverkehrsordnung außer Kraft. Es ist also kein Wunder, dass Polizei und Gerichtsbarkeiten über Gebühr für Recht und Ordnung sorgen müssen, was wiederum zu einer ganzen Reihe von interessanten Gerichtsurteilen führt, die auf der folgenden Webseite zusammengestellt sind.

Unwissenheit schützt nicht vor Verurteilung

Diese Zusammenstellung ist nicht nur für akute Fragen informativ. Auch für Autofahrer, die sich keines Fehlverhaltens bewusst sind, die sich stets an alle Verkehrsregeln, die StVO und die Gesetze halten, ist diese Webseite sicher sehr interessanter Lesestoff. Zumal gibt es Umstände, die zu einem Unfall oder Ähnlichem führen, die durchaus nicht sonnenklar sind und über die sich sogar einzelne Gerichte nicht wirklich einig in der Rechtsprechung sind. Ein Autofahrer verwechselt während einer Dienstreise Diesel und Benzin an der Tankstelle. Zwar bemerkt er seinen Fehler und fährt sofort zurück um seine Werkstatt anzurufen, aber in der Zeit brennt das Auto aus. Greift hier die Kasko-Versicherung, war die Frage und das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied schließlich zugunsten des Versicherten. Ein anderer Fall wurde vor dem Oberlandesgericht Celle verhandelt, das 2008 urteilte, wer seinen Kfz-Schein immer im Handschuhfach oder einem anderen Ort im Auto deponiert, damit die sogenannte Gefahrenlage verändere, sei nicht mehr Komponente des vom Versicherer bei Vertragsschluss übernommenen Durchschnittsrisikos. Viele solcher Urteile sind mit Sicherheit mit einem zwinkernden Auge oder einem Schmunzeln zu lesen, alles in allem finden sich aber hier reichlich wohlwollende Tipps, die den Autofahrer näher an die Seite des Gesetzes bringen und damit die Fahrsicherheit erhöhen.

Auf das Erbschaftsteuergesetz aus dem Jahre 1906, das vom Deutschen Reich verabschiedet wurde geht die Erbschaftssteuer zurück. In den vielen Jahren, die zwischen der Verabschiedung des Gesetzes und der Gegenwart liegen, wurde das Gesetz mehrmals reformiert. Die heutige Struktur des Gesetzes beinhaltet noch die Reformen aus den Jahren 1919 und 1922.

Die Steuer, die auf eine Erbschaft zu entrichten ist, unterliegt dem § 1 Abs. 1 ErbStG. Die Rechtsgrundlage für die Erhebung der Steuer resultiert aus dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuer-Gesetz sowie der Erbschaftssteuer-Durchführungsverordnung. Die Steuer ist eine Landessteuer, für jedoch der Bund gem. Art. 105 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 2 Grundgesetz die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit hat. Die Steuer kommt immer dann zum Tragen, wenn es entweder um den Erwerb von Todes wegen wie Erbschaft, Vermächtnis, Legat u. a. oder einer Schenkung unter Lebenden geht. Auch Zweckzuwendungen oder, wenn der Erblasser sein Vermögen einer Stiftung vermacht, unterliegen diese Dinge der Steuer.

Steuerfrei bleiben z. B. der Hausrat, den Personen erben, die die Lohnsteuerklasse I haben und der Wert des Erbgutes nicht mehr als 41.000 Euro ausmacht. Auch Grundbesitz bzw. Teile davon sowie Kunstsammlungen oder Bibliotheken sind steuerfrei, wenn sie wegen ihrer Bedeutung im öffentlichen Interesse liegen. Des Weiteren ist Grundbesitz bzw. Teile davon steuerfrei, wenn die Kosten die Einnahmen übersteigen. Zuwendungen an Kirchen oder gemeinnützige Organisationen und politische Parteien im Sinne von § 2 Parteiengesetz bleiben von der Steuer verschont. Erbt der Ehegatte bzw. Lebenspartner, so bleibt die Immobilie steuerfrei, wenn er diese mindestens 10 Jahre lang selbst nutzt. Kinder und Enkel sind steuerfrei wie Ehegatten, wenn die Immobilie selbst genutzt wird und 200 m2 nicht übersteigt. Siehe hierzu § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG. Das Erbschaftsteuergesetz hat viele Ausnahmen in Bezug auf die Vererbung von betrieblichem Vermögen und Immobilien, die vermietet sind. Nach drei Steuerklassen wird das Verhältnis des Erben und Erblassers gem. § 15 ErbStG unterschieden.