Das Behindertentestament

Eltern eines behinderten Kindes sollten sich frühzeitig zu Lebzeiten um eine adäquate Nachlassvorsorge kümmern und sich intensiv mit dem sogenannten Behindertentestament auseinandersetzen. Hierbei handelt es sich um eine spezielle Form der Verfügung von Todes wegen, die die finanzielle Absicherung des behinderten Kindes sicherstellen soll. Angesichts des geltenden Sozialhilferechts sind hier besondere Maßnahmen unbedingt erforderlich, weil die Erbschaft ansonsten mitunter dem Sozialhilfeträger zufällt, sofern sie den gesetzlich vorgesehenen Schonbetrag übersteigt.

Die Folge wäre, dass das behinderte Kind trotz seiner Erbschaft mittellos dasteht und mit vermögensrechtlichen Problemen zu kämpfen hat. Für die Eltern ist ein solcher Gedanke natürlich undenkbar, weshalb sie mit einem Behindertentestament für ihr schwerbehindertes Kind vorsorgen können und auch sollten. Eine solche letztwillige Verfügung macht sich die Nacherbschaft zunutze, denn durch eine entsprechende Gestaltung des Testaments wird dieses zu einem effektiven Behindertentestament und sichert auch Schwerbehinderten ihre Erbschaft.

Im Rahmen eines Behindertentestaments wird das behinderte Kind des Erblassers lediglich als Vorerbe eingesetzt. Dies hat zur Folge, dass der Behinderte zwar im Rahmen des Testaments berücksichtigt und abgesichert wird, allerdings nur über ein beschränktes Verfügungsrecht über den Nachlass verfügt, da dieser schließlich noch für den Nacherben erhalten werden muss. Dieser Umstand stellt sicher, dass das Erbe nicht an den Sozialhilfeträger fällt. Als Testator eines Behindertentestaments sollte man zugleich eine Testamentsvollstreckung anordnen und festlegen, inwiefern ihrem behinderten Kind Zuwendungen aus dem Nachlassvermögen zugutekommen sollen. Der Dauertestamentsvollstrecker sollte sich der Besonderheiten des Sozialhilferechts bewusst sein und gewährleisten können, dass die Zuwendungen an das behinderte Kind des Erblassers keinem pfändbaren Zugriff unterliegen.

Auf den ersten Blick erscheint die Errichtung eines Behindertentestaments besonders kompliziert und aufwendig. Aus diesem Grund sollten künftige Erblasser nach Möglichkeit einen Rechtsanwalt oder Notar konsultieren und mit diesem gemeinsam die Verfügung von Todes wegen erarbeiten. Auch was die Dauertestamentsvollstreckung betrifft, ist man hier für gewöhnlich an der richtigen Adresse. Das Sozialhilferecht kann im Falle eines Erben mit Schwerbehinderung somit auf legalem Wege umgangen werden, obgleich man im Zuge dessen besonders vorausschauend planen muss.

4.7/568 ratings