Ein Gerichtsverzeichnis ist zum Beispiel im Internet abrufbar. Die Eingabe des Wortes “Gerichtsverzeichnis” in eine bekannte Suchmaschine führt bereits auf der ersten Seite zur Orts- und Gerichtsdatenbank, aus der das für den gewünschten Ort zuständige Gericht (Amts-, Land- und Oberlandesgericht) ermittelt werden kann. Nach Eingabe der Postleitzahl oder des Ortsnamens werden die Gerichte, sortiert nach den Fachbereichen, in einer Liste mit Postanschrift, Telefon und Telefax, Web- und E-Mail-Adresse angezeigt. Neben dem Gericht kann auch die zuständige Staatsanwaltschaft erfragt werden.
Wie findet man das zuständige Gericht?
Unabhängig davon, ob man das öffentliche Gerichtsverzeichnis nutzt oder auf andere Methoden setzt, stellt sich stets die Frage, welches Gericht zuständig ist. Grundsätzlich sollte man den Gang zum Gericht stets meiden und stattdessen versuchen, sich mit dem jeweiligen Gegner außergerichtlich und einvernehmlich zu einigen. Dies ist allerdings nicht immer möglich, so dass es gegebenenfalls gut ist, die Zuständigkeit des Gerichts zu kennen. Zunächst geht es um den Gerichtsstand, der Auskunft darüber gibt, in welchem Gerichtsbezirk der jeweilige Fall zu verhandeln ist. Darüber hinaus ist die sachliche Zuständigkeit nicht zu vergessen, denn hier existieren zuweilen große Differenzen. Dies zeigt bereits die Tatsache, dass die folgenden Gerichte mit jeweils eigenem Zuständigkeitsbereich im Gerichtsverzeichnis aufgeführt werden:
- Amtsgerichte
- Landgerichte
- Oberlandesgerichte
- Familiengerichte
- Insolvenzgerichte
- Mahngerichte
- Vereinsgerichte
- Partnerschaftsregistergerichte
- Vollstreckungsgerichte
- Zwangsversteigerungsgerichte
- Sozialgerichte
- Verwaltungsgerichte
- Arbeitsgerichte
- Finanzgerichte
- Verfassungsgerichte
- Bundesgerichtshof
Wissenswert ist in diesem Zusammenhang, dass nicht jedes der genannten Gerichte eine eigene Institution darstellt. Ein gutes Beispiel dafür sind die Amtsgerichte, die unter anderem gleichermaßen in Zivil- und Strafsachen zuständig sein können. Zudem ist zu beachten, dass das Amtsgericht auf zivilrechtlicher Ebene unter anderem als Registergericht, Nachlassgericht, Betreuungsgericht, Insolvenzgericht, Zwangsversteigerungsgericht, Vollstreckungsgericht oder auch Familiengericht fungieren kann. Für die sachliche Zuständigkeit in der ersten Instanz kann zudem der jeweilige Streitwert ebenfalls ausschlaggebend sein.
Das zuständige Gericht zu finden, erweist sich immer wieder aufs Neue als enorme Herausforderung. Mithilfe des Gerichtsverzeichnisses kommen hier auch juristische Laien weiter, sollten aber die Kompetenz eines versierten Anwalts nicht unterschätzen. Ansonsten kann man auch über eine örtliche Rechtsberatungsstelle erfahren, welches Gericht zuständig ist.
Der letzte Wille ist immer dann wichtig, wenn ein kleines oder großes Vermögen verteilt werden soll. Wer nicht die gesetzliche Erbfolge eintreten lassen möchte, sondern sein Vermögen unter bestimmten Personen aufteilen will, kommt um die Erstellung eines Testaments nicht herum. Einfache handschriftliche Testamente kann man gut selbst erstellen und braucht dafür weder Anwalt noch Notar. Natürlich gibt ein beglaubigtes Testament mehr Rechtssicherheit und wer sicher gehen möchte, dass die Nachkommen keinen Grund für einen Erbstreit finden, kann sich vom Fachmann beraten lassen. Alle anderen können einfach ein leeres Blatt Papier nutzen und darauf ihr Testament festhalten.
Hört man den Namen Frankfurt am Main, denkt man wohl sofort an die Hochhäuser der Banken, die hier wie Perlen an einer Schnur nebeneinanderstehen. Arbeitet man dort in einem der oberen Stockwerke, kann man den Blick über die ganze Stadt genießen. Aber Frankfurt hat wesentlich mehr zu bieten. Der Palmengarten bringt den Hobbygärtner zum Schwärmen und der Zoo ist ein Ausflugsziel für die ganze Familie. Der Main ist ein besonderer Anziehungspunkt für Menschen, die gerne ein Museum aufsuchen. Entlang des Ufers wurden diese gebaut und laden den Gast zum Schauen und Staunen ein.
Der Unterschied zwischen Jahres- und Mietwagen liegt klar auf der Hand. Die Erstzulassung eines Jahreswagens liegt weniger als 12 Monate zurück und meist werden diese Fahrzeuge dann zum Verkauf angeboten. In ihrem ersten Jahr im Verkehr dienen sie als Vorführ- oder Mitarbeiterwagen aber auch als Mietwagen für Kaufinteressenten. Ein reiner Mietwagen hingegen wird vom ersten Tag seiner Zulassung an vermietet und meist nach ein oder zwei Jahren von den Firmen wieder aus dem Fuhrpark genommen. Obwohl beide Fahrzeugtypen vermietet werden, gibt es natürlich rechtliche Unterschiede.
In den Medien wird immer wieder darüber berichtet, dass Kapitalanleger von ihrer Bank falsch beraten wurden. Das kann fatale Folgen haben, die nicht selten den finanziellen Ruin des Anlegers nach sich ziehen. In der nahen Vergangenheit waren es hier beispielsweise die Senioren, denen dazu geraten wurde, in Schiffsfonds mit langer Laufzeit zu investieren. Unbedarft und mit dem Vertrauen zum Anlagenberater der Bank unterschrieben viele, ohne zu überlegen. Die Angehörigen der Senioren gingen jedoch schnell auf die Barrikaden, da die meisten Kapitalanleger die Auszahlung des hier angesparten Kapitals gar nicht mehr erleben werden, da die Fonds eine Laufzeit von bis zu dreißig Jahren haben.
Gibt es Schadensersatz bei Falschberatung durch die Bank?
Wer haftet jetzt für solche oder ähnliche zweifelhaften Beratungen? Die Banker sind sich in den meisten Fällen keiner Schuld bewusst, da sie stets darauf hinweisen, den Anleger im Vorfeld über alle Details zum Vertrag aufgeklärt zu haben. Immer mehr Kapitalanleger, die von ihrer Bank vermeintlich falsch beraten wurden, wollen Schadensersatz geltend machen und reichen eine Klage ein. Ob das jedoch immer Erfolg haben wird ist fraglich, denn die Banken verweisen stets auf die Informationen, die sie dem Kunden vor Vertragsabschluss haben zukommen lassen. So steht vermutlich Aussage gegen Aussage und der Kapitalanleger muss beweisen, dass er falsch beraten wurde.
Auch Richter, die mit diesen Klagen betraut werden, urteilen nicht immer zugunsten der Kapitalanleger, da auch sie vielfach der Meinung sind, als mündiger Bürger müsse man Kapitalanlagen vorab auch selbst prüfen, beispielsweise durch einen Festgeldkonto Vergleich, und sich nicht nur auf die Empfehlungen der Banker verlassen. So wird in den meisten Fällen am Ende der Anleger die Rechnung zu tragen haben, sprich, selbst dafür haften müssen.
