Wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine fristlose Kündigung überreicht, ohne dass es vorher eine Abmahnung gegeben hat, halten die meisten Arbeitnehmer sie für unwirksam und wollen die fristlose Kündigung anfechten.
Um einen Vertrag abzuschließen, bedarf es nicht automatisch der Schriftform. Ein Vertrag kommt auch auf Basis einer Absprache oder einer mündlichen Vereinbarung zustande, also auch per Handschlag. Danach gelten die allgemeinen rechtlichen Rahmenbedingungen. Ein Vertrag per Handschlag schließt also Sondervereinbarungen in der Regel aus und setzt voraus, dass die Vertragspartner die Regeln und ihre Pflichten kennen. Es handelt sich um eine rechtsgültige Vereinbarung und im Schadenfall können die Vertragspartner ihre Forderungen auch vor Gericht einklagen.
Verträge per Handschlag sind branchenabhängig. Sie werden manchmal auf dem Bau, im Handel oder im Dienstleistungsgewerbe eingegangen etwa bei der Bestellung eines Essens und sollten im Zweifelsfalle, das heißt, wenn es um höhere Summen geht, immer in Anwesenheit von Zeugen abgeschlossen werden. Sie ersparen Zeit und Aufwand, setzen aber auch hohes Maß an rechtlicher Integrität der Vertragspartner voraus. Ein typischer Vertrag per Handschlag ist der Anschlussauftrag eines Kunden, der bereits Leistungen bezogen und bezahlt hat. Wird eine ähnliche Arbeit erneut geordert, genügt der einfache Hinweis auf den letzten Vertrag und die Konditionen. Lediglich eine kurze Beschreibung oder der Fertigstellungstermin müssen erneut mitgeteilt werden.
Der Handschlagvertrag dient also hauptsächlich dazu, den Bedürfnissen einer bestimmten Branche Rechnung zu tragen und überflüssigen Aufwand zu ersparen, wie bei Sportwetten. Es wäre etwas absurd, wenn der Kellner einer Pizzeria von einem Kunden erst eine schriftliche Bestätigung seiner Bestellung fordern würde oder ein freier Mitarbeiter einer Agentur einen anwaltlichen Vertrag bei jedem erneuten Auftrag. Schriftlichkeit dient der Absicherung, zeigt aber auch die Reserve, die der Auftragnehmer dem Auftraggeber entgegenbringt.
Ein berufsbegleitendes Studium in Wirtschaftsrecht ist für viele Angestellte eine Zukunftsinvestition, die es möglich macht, Versäumtes nachzuholen und sich für Aufgaben zu qualifizieren, die eine bessere Bezahlung verheißen und mehr Entscheidungsspielraum. Bevor eine Entscheidung fällt, müssen einige Fragen geklärt werden, von denen der Erfolg des Studiums abhängt. Denn das Scheitern eines berufsbegleitenden Studiums wiegt manchmal schwerer, als eine vermasselte Prüfung, die sich unter Umständen nachholen lässt. Der erste Schritt ist die Frage nach dem Bildungsträger. Es kommen öffentliche und private Schulen infrage. Wer hier Informationen sucht, wird unter Fernstudium Jura fündig. Da private Schulen zwar oft ein gutes Angebot haben, aber wenige oder keine Fördermittel erhalten, fallen hier in der Regel höhere Studiengebühren an, als bei öffentlichen Schulen. Außerdem muss unbedingt gewährleistet sein, dass die erfolgreiche Teilnahme an einem privaten Studium anschließend zur Prüfungsteilnahme bei einem staatlich anerkannten Prüfer qualifiziert.
Bergunfälle werfen zahlreiche Rechtsfragen auf. Denn sie sind manchmal mit hohen Folgekosten verbunden. Konkret stellen sich Fragen der Bergung, der Gesundheitsversorgung, des Schadens im Todesfall, der Haftung und zahlreiche andere Probleme, die auch von Juristen bereits gewürdigt worden sind. Wer eine Bergwanderung unternimmt oder an Klettertouren teilnimmt, sollte sich mit diesen Fragen befassen. Denn jedes Risiko wirft die Frage nach der geeigneten Absicherung auf. Das sind: Neben der gesundheitlichen Verfassung, der Umsicht und der richtigen Einschätzung des eigenen Könnens, auch die Absicherung im Ernstfall. Natürlich gehört zur Absicherung auch die richtige Ausrüstung wie sie bei Shops wie www.gipfelrausch.com angeboten wird.
Rechtlicher Schutz der Rettungsteams in den Bergen
Bei einem Bergunfall eines internationalen Teams von Alpinisten am Nanga Parbat hat nicht nur der Führer sein Leben verloren. Bei der Bergung der anderen Teilnehmer der Expedition entstanden außerdem Kosten von 53.000 Euro. In diesem Fall hat sich die Versicherung vorläufig geweigert, die Kosten zu übernehmen. Teils, weil die Durchführung der Rettungsaktion und ihr Nutzen in die Kritik geraten sind, teilweise, weil der Hergang des tödlichen Unfalls nicht ausreichend geklärt werden konnte. Auch eine Untersuchung möglicher Versäumnisse und Unterlassungen müssen die Alpinisten über sich ergehen lassen. Außerdem hinterlässt der verunglückte Bergsteiger eine Frau und zwei Kinder. Dieses Beispiel stellt die Frage, wie sich Bergsteiger und Wanderer, ganz allgemein Bergsportler absichern müssen, damit die möglichen Folgen eines Unfalls nicht die ganze wirtschaftliche Existenz infrage stellen. Haftpflicht-, Unfall-, Lebensrisiko- und andere Möglichkeiten der Versicherung müssen in Betracht gezogen werden, bevor anspruchsvolle und riskante Aufstiege in Angriff genommen werden können. Wer sich in diesen Punkten unsicher ist, sollte sich nach einem Versicherungspaket speziell für die Absicherung von Risikosportarten kümmern. Eine Mindestabsicherung in Hinblick auf das in Kauf zu nehmende Risiko sollte in jedem Fall eingerichtet werden.
Könnte eine einzige Gewalt Gesetze erlassen, sie vollziehen und gleichzeitig die Rechtsprechung dazu übernehmen, wäre das eine uneingeschränkte Machtposition, die in einer Demokratie nicht viel verloren hat. Daher gibt es in Deutschland und auch in anderen Demokratien die Gewaltenteilung. Ihr Prinzip geht auf einen Engländer und einen Franzosen zurück und ist heute in unserem Grundgesetz so fest verankert, dass nichts mehr verändert werden kann. Die gesetzgebende Gewalt (Legislative) in Deutschland ist neben der Exekutive (Vollziehung) und der Rechtsprechung (Judikative) der dritte Teil der Gewaltenteilung, die durch ihre Machtbegrenzung Gleichheit und Freiheit sichern sollen.
Die Ausübung der Legislative
In Deutschland wird die gesetzgebende Gewalt auf zwei Ebenen ausgeübt. Die Bundesebene ist dabei unterteilt in Bundestag und Bundesrat und es besteht zusätzlich die Möglichkeit einen gemeinsamen Ausschuss zu bilden. Auf Länderebene kann das jeweilige Landesparlament die Legislative ausüben und auch die Wahlberechtigten selbst, wenn das in der Landesverfassung vorgesehen ist. Dabei muss sich die Gesetzgebung immer an die verfassungsmäßige Ordnung halten, denn sie ist daran gebunden. Entscheidungen, die aufgrund verschiedener Gegebenheiten lediglich auf Länderebene interessant sind, werden durch die geteilte Ausübung der Legislative vereinfacht und Bundesrat und Bundestag beschäftigen sich nur im Streitfall mit Entscheidungen, die normalerweise auf Länderebene getroffen werden.
Gemeinden und Kreise sind nicht gesetzgebend
Aus staatsrechtlicher Sicht handelt es sich bei den Gemeinden und Kreisen lediglich um Selbstverwaltungskörperschaften, die sich innerhalb der Landesexekutive bewegen. Daher gibt es dort keine Legislative und die Gemeinderäte sind auch nicht mit Parlamenten gleichzusetzen. Damit genießen die Organe der Gemeinderäte auch keinen verfassungsmäßig garantierten Schutz und ihre Entscheidungen können sogar relativ einfach aufgehoben werden. Die Kommunalaufsicht hat nämlich hier das letzte Wort in Streitfällen.
Die Aufgaben der Legislative Im Überblick
• Wahl des Bundeskanzlers
• Entscheidung über Einsätze der Bundeswehr im Ausland
• Entscheidung über den Bundeshaushalt
• Gesetzgebung
• Kontrolle der Regierungsarbeit
