Wenn man sich als Steuerpflichtiger daran macht, die Steuererklärung selbst zu erstellen, dann ist der erste und fast wichtigste Schritt, dass man sich die Vordrücke gründlich durchliest und die Fristen zur Abgabe der Steuererklärung beachtet. Auch wenn zu vermuten ist, dass man nicht zum Personenkreis derer gehört, die eine Steuererklärung abgeben müssen, so lohnt sich dieser Arbeitsaufwand doch oftmals, denn viele Arbeitnehmer erhalten Geld vom Staat zurück. Fahrten zur Arbeit beispielsweise, Arbeitsmittel, Bewerbungskosten oder doppelte Haushaltsführung – alle diese Posten gehören zu den sogenannten Werbungskosten und können bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Doch es ist gar nicht so leicht, sich mit all diesen Abzugsmöglichkeiten vertraut zu machen und diese dann noch adäquat und richtig umzusetzen. Wer sich extrem unsicher ist, der sollte sich Hilfe für das Ausfüllen der Steuererklärung suchen, beispielsweise auf der Webseite groll-gross-steiner.de. Wer sich dennoch dazu entschließt, die Steuererklärung selbst auszufüllen, der sollte sich darüber im Klaren sein, dass eine knifflige Aufgabe auf ihn zukommt, die zudem noch einiges an zeitlichem Aufwand erfordert.

Onlineausfüllhilfen für die Steuererklärung

Die Ausfüllhilfe gibt zu jeder einzelnen Seite und zu jedem einzelnen Formular der Steuererklärung Hilfestellungen. Schon beim Mantelbogen, in dem die persönlichen Daten, wie zum Beispiel die Bankverbindung und die Art der Einkünfte, erfragt werden, gibt die Ausfüllhilfe Ratschläge, welche Angabe in welches Kästchen gehört. Ebenso weist die Software darauf hin, dass die Anlage N von jedem Arbeitnehmer in Deutschland ausgefüllt werden muss. Hierhin gehören die Angaben zum Bruttoarbeitslohn und die dazugehörigen Abzüge. Um diese Anlage ausfüllen zu können, benötigt der Steuerzahler die Lohnsteuerbescheinigung, die er zum Anfang eines jeden Jahres vom Arbeitgeber erhält. Auch die Anlage Kind ist ein wichtiges Formular der Steuererklärung, denn hier müssen das Alter des Kindes, die Freibeträge und die Ausgaben für die Betreuung eingetragen werden. In den letzten Jahren immer wichtiger geworden sind zudem die Anlagen für die Altersvorsorge und die sogenannten Vermögenswirksamen Leistungen.

Eine Autoversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben, da sie die Schadensersatzansprüche anderer Verkehrsteilnehmer im Schadensfall ausnahmslos deckt. Solch ein Schaden kann beispielsweise durch einen Verkehrsunfall entstehen und der Verursacher des Schadens hat im Anschluss daran für die Folgen finanziell aufzukommen. In der Regel haftet der Schadensverursacher!

Jeder Halter eines Fahrzeugs ist dazu verpflichtet, sein Kfz zu versichern. Bei einer Nichtversicherung droht häufig finanzieller Ruin sowohl für den Schadensverursacher als auch für den Geschädigten. Denn könnte der Schadensverursacher die finanzielle Belastung nicht tragen, so hätte dies ebenfalls gravierende Folgen für den Geschädigten.

Rechtlich ist zu beachten, dass der Versicherungsnehmer seine Beiträge pünktlich zu bezahlen hat. Bei Trunkenheitsfahrten Fahrerflucht oder unbefugter Benutzung kann der Versicherer vom Fahrer bis zu 5000,-€ einfordern. Bei vorsätzlicher Tat kann der Versicherer sogar die Versicherungsleistung verweigern oder vom Verursacher einfordern.

Wichtig ist zudem auch, die zuvor vertraglich vereinbarte Kündigungszeit zu beachten. Eine außerordentliche Kündigung befreit von der Beitragszahlung genauso wie nämlich auch von der Leistung seitens des Versicherers.

Weiter gilt zu beachten, dass das Kfz nicht unterversichert ist, dies ist allerdings vorrangig bei Kaskoschäden. Bei einer ordentlichen Kündigung seitens des Versicherungsnehmers ist der Halter des Fahrzeuges verpflichtet, übergangslos sein Fahrzeug bei einem anderen Versicherer wieder zu versichern.

Die Beiträge einer Autoversicherung sind je nach Versicherer sehr unterschiedlich, hier empfiehlt sich die Verwendung eines Autoversicherungsrechners, zum Beispiel bei Autoversicherungsrechner bei rss-Versicherung. Auch zahlreiche andere Autoversicherungen bieten Autoversicherungsrechner per Internet an.

Beachten sollte man des Weiteren, dass beispielsweise im Ausland andere Gesetze und Vorschriften bezüglich der Straßenverkehrsordnung gelten. Bei Fahrten ins Ausland benötigt man die sogenannte grüne Versicherungskarte, denn die erleichtert die Schadensabwicklung auch außerhalb Deutschlands.

Bei vielen Autoversicherungen sind sogenannte Zusatzleistungen gegen einen kleinen Zusatzbeitrag enthalten, ein sogenannter Schutzbrief. Dieser gilt bei Pannenhilfe, Inanspruchnahme eines Abschleppdienstes oder einem Rücktransport.

Was macht eine gute Autoversicherung aus?

Eine gute Autoversicherung bietet besten Service zu einem guten Preis. Empfehlenswert ist neben einer guten Autoversicherung auch eine sogenannte Kfz-Rechtsschutzversicherung. Manche Versicherer bieten diese Versicherung als Paket an, das heißt, Kfz-Haftpflichtversicherung inklusive Rechtsschutz. Vor Abschluss einer Autoversicherung wird eine ausführliche Beratung seitens der Versicherungsgesellschaften angeraten.

Bei Personenschäden ist eine Einbeziehung seitens der Polizei Vorschrift.

Wer einen großen Teil seiner Freizeit im Gericht verbringt dem wird sicher schon aufgefallen sein, dass sehr viele Anwälte eine weiße Krawatte tragen. Tatsächlich ist es so, dass Anwälte, die eine Strafsache verteidigen in den meisten Fällen eine weiße Krawatte wählen, während Anwälte, die Zivilrechtssachen vertreten, auch gern zu farbigen Krawatten greifen. Das liegt ganz sicher nicht nur daran, dass die weiße Krawatte so gut zur schwarzen Robe passt. Nicht jeder Anwalt hält sich allerdings daran.

Können Anwälte auch kreativ mit der Robe sein?

Zum Teil wird die Krawattenregel sogar unterschiedlich in den einzelnen Bundesländern gehandhabt. Manche Bundesländer achten streng darauf, dass die Krawatte weiß ist, während in anderen Bundesländern die Farbe der Krawatte keine Rolle spielt. Dort muss vielmehr jeder Anwalt für sich selber entscheiden, ob er sich an Traditionen hält, oder lieber die Krawatte nach eigenem Geschmack wählt.

Stil und Geschmack zeigen, denn der Handel bietet die unterschiedlichsten Krawatten in vielen verschiedenen Farben an. Immer noch sehr häufig verwendet werden einfarbige Krawatten, wie zum Beispiel in der Farbe weiß wobei man sagt hingegen die Krawatte anthrazit geht auch. Beide Farben stehen für vornehme Zurückhaltung, sind aber gleichzeitig auch elegant. Der Vorteil bei solchen Farben ist die Tatsache, dass sie zu fast jedem Hemd und zu jedem Outfit passen. Da spielt es keine Rolle, ob das Hemd farbig ist oder vielleicht bunte Muster hat, diese Krawatten passen immer.

Weiße Krawatten sind nicht nur typische Krawatten für den Anwalt, sondern auch im Handarbeitsgeschäft lassen sich weiße Krawatten finden. Ganz beliebt sind sie bei allen, die sich auf Seidenmalerei spezialisiert haben. In dieser Technik entstehen die schönsten Krawatten, die auch noch den Vorteil haben das sie einmalige Unikate sind. Was kann es für einen Krawattenträger für ein schöneres Geschenk geben, als eine Krawatte, die es so auf der ganzen Welt sicher nur einmal gibt.

Bei privaten Urlaubsreisen und bei Geschäftsreisen wird häufig die Übernachtung im Hotel gewählt. Für Geschäftsreisende ist ein Hotelzimmer recht praktisch, vor allem dann, wenn es im Zentrum liegt und der Tagungs- oder Besprechungsort gut erreichbar ist. Auch bei Städtereisen sind Hotels eine gute Option, ebenso für Pauschalurlaube und Wellnessreisen. Für die Dauer des Aufenthalts ist das Zimmer im Hotel praktisch der Ersatz für das Zuhause. Und genau hier liegt manchmal auch ein Problem. Denn während man sein Zuhause in der Regel einbruchsicher geschützt hat, muss man sich im Hotel auf die Sicherheitsvorkehrungen des Hoteliers verlassen. Das gilt auch für die Wertgegenstände im Zimmer.

Diebstahl im Hotel

Tresore sind für viele Menschen in ihrem Haus keine Besonderheit mehr. Sie lagern darin ihr Bargeld, ihren Schmuck, wichtige Dokumente oder auch Waffen. Für die Dauer des Aufenthalts in einem Hotel muss man mit dem Hotelsafe vorliebnehmen, alternativ gibt es im Zimmer einen Zimmertresor oder einen Wandsafe. Doch was ist eigentlich zu tun, wenn Wertgegenstände aus dem Hotel entwendet werden? Grundsätzlich sollten Wertgegenstände immer im Hotelsafe eingeschlossen werden. Das Zimmer muss beim Verlassen geschlossen und darf keinesfalls offen gelassen werden. Sollte dennoch ein Diebstahl geschehen, muss der Hotelgast sofort die Hotelleitung informieren und den Diebstahl bei der Polizei anzeigen. Das Protokoll wird später für die Versicherung benötigt.

Haftung für Wertgegenstände im Hotel

Wenn eine Reisegepäckversicherung abgeschlossen wurde, dann tritt diese ein, wenn aus dem Zimmer- oder Hotelsafe etwas gestohlen wird. Wer keine Versicherung hat, bleibt bei einem einfachen Diebstahl auf dem Schaden sitzen, denn wenn der Dieb nicht ertappt wird, kann man ihn auch nicht haftbar machen. Wenn allerdings das Hotel seine Sicherungspflicht vernachlässigt und damit groß fahrlässig gehandelt hat, muss es haften. Das gilt zum Beispiel dann, wenn der Zimmersafe nicht ausreichend befestigt ist oder wenn der Schlüssel zum Hotelsafe an einer leicht zugänglichen Stelle aufbewahrt wurde. Bei direkter Buchung im Hotel, haftet der Hotelier, handelt es sich um eine Urlaubsreise, die über einen Reiseveranstalter gebucht wurde, dann ist dieser der Vertragspartner.

So vielfältig wie in Deutschland Unternehmen und Jobs sind, so vielfältig sind auch die Probleme, die sich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ergeben können. Nicht selten ist eine Kündigung der Grund warum Arbeitnehmer einen rechtlichen Beistand suchen, aber auch Lohnkürzungen oder Abmahnungen können dazu führen, dass Angestellte wissen wollen, was ihr Boss darf und was nicht.

Das Arbeitsrecht ist eingebettet in mehrere Gesetzbücher

Trotz vielseitiger Bemühungen ist es bisher nicht gelungen, ein Arbeitsgesetzbuch zu schaffen, in dem alle Regelungen zusammengefasst werden können. Deshalb lassen sich Fragen zum Arbeitsrecht nur anhand der anderen Gesetzbücher beantworten und hier beginnt für viele Arbeitnehmer das Problem. Welche Gesetze können in ihrem konkreten Fall angewendet werden und wo kann man sie nachlesen? Auch Rechtsanwälte müssen sich erst durch viele Bücher wühlen, wenn sie keine Spezialisierung haben und daher lohnt sich der Gang zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er kann nach Kenntnis der Fakten oft schnell sagen, welche Paragraphen in einem Problemfall eine Rolle spielen und natürlich weiß er auch, wo die Grenzen von Arbeitgebern liegen, was fristlose Kündigungen oder andere einschneidende Maßnahmen anbelangt. Brauchen Arbeitnehmer einen schnellen Rat, so kann das Internet zwar erste Anhaltspunkte liefern und im Netz gibt es auch Plattformen, auf denen Anwälte Fragen beantworten, aber wenn es um die eigene Existenz geht, lohnt sich der Gang zum nächsten Fachanwalt. Passende Adressen findet jede Suchmaschine und falls im erreichbaren Umkreis kein Spezialist ansässig ist, kann eine Beratung auch über das Telefon erfolgen.

Fristen auf jeden Fall einhalten

Der Gesetzgeber sieht in der Regel verschiedene Fristen vor, innerhalb derer ein Widerspruch erfolgen muss. Wenn Arbeitnehmer also eine fristlose Kündigung erhalten oder andere einschneidende Maßnahmen ergriffen wurden, sollten sie schnell reagieren. Auch wenn es Streit wegen der Anzahl der Urlaubstage gibt oder eine plötzliche Versetzung droht, gilt es die Fristen zu wahren und sich schnell zu informieren.

Wer einen Garten sein Eigen nennen kann, der wird sich in der Regel früher oder später auch für ein Gartenhaus interessieren. Die diesbezüglichen Verwendungsmöglichkeiten sind vielfältig, denn sie reichen vom profanen Schuppen bis hin zur Liebeslaube. Doch wie meistens in Deutschland, steht vor dem Vergnügen die Bürokratie. Bevor man sich also in Kosten stürzt, sollte man sich zunächst genauestens informieren, welche Bedingungen für den Bau eines Gartenhauses vor Ort überhaupt gelten.

Baurecht fällt in den Zuständigkeitsbereich der Länder

Gerade beim Thema Bauen und Baugenehmigung wird jedem Interessenten spätestens bei der Beantragung einer Baugenehmigung klar, dass wir Deutschen in einer föderativen Republik leben, denn das Baurecht ist stets Ländersache!

D. h. aber auch, in jedem Bundesland gelten andere baurechtliche Regelungen, herrscht ein anderes Baugesetz und werden die Bauvorschriften anders ausgelegt. Hinzu kommt, dass manche Gemeinden sprichwörtlich ihr eigenes Süppchen kochen und Verschärfungen oder Erleichterungen des Baurechts für ihre Gemeinde selbst festlegen. Das liegt daran, dass das Baurecht eines der wenigen Gestaltungsrechte ist, dass die Gemeinden haben, um ihr Gemeinwesen vor ausuferndem Bebauen zu stützen. Die Baugenehmigung Gartenhaus von einem Bundesland ist also in der Regel nicht gleichzusetzen mit einer, aus einem anderen Bundesland.

Mitunter möchten einige Bundesländer oder Gemeinden, dass möglichst wenig Fläche mit Beton versiegelt wird. In solchen Fällen wird eine Gartenlaube nur dann genehmigt, wenn sie ohne ein Fundament aus Beton auskommt. Doch es gibt heutzutage genügend Alternativen, wie beispielsweise ein Ringfundament, welches gemauert ist und letztendlich einen genauso stabilen Untergrund schafft.

Andere Baugenehmigungen erfordern wiederum eine maximale Höhe für das Gartenhaus. In jedem Fall wird jedoch eine genaue Aufstellung darüber verlangt, welche Maße das fertige Gartenhaus haben wird, wie viel Kubikmeter umbauter Raum errichtet wird und auch, welches Material die Wände und das Dach haben sollen. All dies im Rahmen des Bauantrages nicht nur abgefragt werden, es kann für das Erteilen der Baugenehmigung auch beaufschlagt werden.

Ein nicht zu unterschätzender Faktor bei der Planung eines Gartenhauses ist auch der Abstand zum Nachbargrundstück. Wer keinen Ärger mit den Nachbarn haben möchte, der tut also gut daran, diese Regelungen einzuhalten. Im Allgemeinen wird ein Mindestabstand von 3 m gefordert. In manchen Bundesländern kann dieser jedoch durchaus auch unterschritten werden.

Bildquelle: Autor: Bjs; CC

Schnell mal ein Bild im Internet klauen, um es auf den eigenen Seiten zu integrieren, kann ganz schön teuer werden. Jetzt endlich hat der Bundesgerichtshof den Bilderklau im Internet erschwert. Wer in Zukunft von anderen Seiten Bilder klaut, muss damit rechnen, dass das ein teurer Spaß wird. Ein veröffentlichtes Urteil besagt, dass jeder, der im Internet Urheberrechtsverletzungen durchführt, Schadensersatz an den Urheber leisten muss. Dieses Urteil betrifft nicht nur Fotos und Bilder, sondern auch Texte oder andere Inhalte. Damit werden Urheber endlich besser geschützt. Mit diesem Urteil wollen die Karlsruher Richter die Internetseitenbetreiber in die Pflicht nehmen.

Wer eine Internetseite betreibt, sollte bei fremden Inhalten ganz genau prüfen, was er veröffentlicht. Generell ist es so, dass die Anbieter der Internetseiten für Verstöße ihrer Nutzer haften. Wie hoch der Schadensersatz ausfällt, liegt natürlich in erster Linie daran, um was für Fotos es sich handelt und wie hochwertig die Inhalte sind.

Vor der Veröffentlichung die Inhalte prüfen

Betreiber einer Internetseite müssen überprüfen, wer die Rechte an den Fotos hat, die auf ihrer Internetpräsenz veröffentlicht werden. Es ist nicht ausreichend, wenn die Nutzer in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen darauf hingewiesen werden, dass sie keine Inhalte auf dieser Seite veröffentlichen dürfen, die urheberrechtlich geschützt sind. Entscheidend ist, nach Auffassung der Richter in Karlsruhe, ob die Fotos wie eigene Inhalte dargestellt werden oder ob darauf hingewiesen wird, wem die Fotos gehören.

Auswirkungen dürfte dieses Gesetz vor allem auch auf große soziale Netzwerke haben. Immer wieder laden Nutzer dort urheberrechtlich geschützte Fotos in den öffentlichen Bereich. Wenn die Urheber dieser Fotos das feststellen, können Sie die Internetanbieter verklagen. Für die Anbieter können damit beträchtliche Schadensersatzzahlungen entstehen.

Manchmal werden Verträge geschlossen, die schon wenige Stunden später nicht mehr so interessant sind. Zum Glück gibt es meistens Mittel und Wege, von einem Vertrag zurückzutreten. Allerdings ist das auch nicht immer ganz einfach, denn es kommt auf beide Vertragspartner und ihr Verhalten an. Wer einen Rücktritt vom Vertrag erreichen will, muss sich dabei eines sogenannten rechtsvernichtenden Gestaltungsrechtes bedienen.

Der Gesetzgeber hat dafür einige Möglichkeiten vorgesehen. Paragraf 130 I des BGB beinhaltet den Widerruf einer Willenserklärung. Der Rücktritt vom Vertrag ist in den Paragrafen 346 ff geregelt. Außerdem gibt es noch den Widerruf nach dem Haustürwiderrufsgesetz und die Kündigung. Am häufigsten wird der Rücktritt vom Vertrag angewendet.

Was muss bei einem Rücktritt vom Vertrag beachtet werden?

Diese Möglichkeit betrifft vor allem einfache Schuldverhältnisse, wie zum Beispiel den Kauf oder Verkauf von beweglichen Sachen. Ganz einfach ist ein Rücktritt, wenn bereits vor dem Vertragsschluss diese Möglichkeit vereinbart wird. Dabei bieten beide Parteien an, unter bestimmten Voraussetzungen vom Vertrag Abstand zu nehmen.

Etwas komplizierter ist der gesetzliche Rücktritt. Der gesetzliche Rücktritt greift dann, wenn es zu bestimmten Leistungsstörungen bei der Vertragserfüllung kommt. Das kann zum Beispiel sein, wenn der versprochene Gegenstand mit Verspätung kommt. Das Gesetz spricht in Paragraf 326 BGB dann von Verzug. Von einer Unmöglichkeit, wie sie im Paragraf 325 BGB beschrieben wird, geht man aus, wenn die Lieferung gar nicht erst erfolgt. Um in diesem Fall vom Vertrag zurückzutreten, muss der Empfänger dem Lieferer eine erneute Frist zur Leistung setzen. Diese Frist beträgt meistens 7-14 Tage. Wird sie wieder nicht eingehalten, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Auf die Fristsetzung kann verzichtet werden, wenn nachgewiesen werden kann, warum inzwischen kein Interesse mehr an der Erfüllung des Vertrages besteht. Erbrachte Leistungen müssen nach dem Rücktritt zurückgegeben werden.

Rein rechtlich gesehen ist das Thema Überstunden klar geregelt. Sofern im Arbeitsvertrag nichts Spezielles fixiert wurde, besteht seitens des Arbeitnehmers keine Verpflichtung zur Leistung von Überstunden. Eine Ausnahme gilt nur beim Eintritt einer Katastrophe, wie Feuer oder Überschwemmung.

Die meisten Arbeitsverträge enthalten jedoch eine Pauschalklausel für Überstunden. Ob diese jedoch gültig ist, hängt immer vom jeweiligen Einzelfall ab. So scheiterte beispielsweise ein Anwalt vor dem Arbeitsgericht beim Versuch, die Bezahlung von mehr als 930 Überstunden einzuklagen. Nach Ansicht des Gerichts wurden die Überstunden mit der Zahlung des Bruttogehalts bereits abgegolten. Das gleiche Gericht verurteilte eine Speditionsfirma zur Zahlung der Überstunden für einen Mitarbeiter aus dem Niedriglohnbereich. Bei diesem hatten sich innerhalb von zwei Jahren sogar mehr als 950 Überstunden angesammelt. Nach der aktuellen Rechtsprechung gibt es allerdings einen direkten Zusammenhang zwischen der Höhe des Gehalts und em Anrecht auf eine Zahlung der Überstunden.

Was zählt als Überstunden?

Als Überstunden werden nur solche Arbeitsstunden gerechnet, welche über die im Vertrag geregelte Arbeitszeit hinausgehen und vom Arbeitgeber angeordnet wurden. Nach dem Arbeitszeitgesetz darf die tägliche Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreiten. In Ausnahmefällen ist auch eine Arbeitszeit von 10 Stunden pro Tag zugelassen, solange die durchschnittliche Arbeitszeit innerhalb von 6 Monaten 8 Stunden pro Tag nicht übersteigt. Zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn muss mindestens ein Zeitraum von 11 Stunden liegen.

In der Praxis sollte die Arbeitszeit nach Möglichkeit immer erfasst werden. Geschieht dies nicht seitens des Unternehmens, so können Arbeitnehmer ihre Überstunden auch selbst aufschreiben. Dabei muss jedoch vermerkt werden, aus welchem Grund die Überstunden erforderlich waren.

 

 

Die wesentliche Rechtsgrundlage für einen Unterhaltsanspruch ist der § 1601 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). In diesem ist geregelt, dass Verwandte in gerader Linie generell zu Unterhalt verpflichtet sind. Dementsprechend liegt die Unterhaltspflicht gegenüber Kindern nicht in der elterlichen Sorge, sondern im Verwandtschaftsverhältnis begründet.

Mit der Unterhaltsreform im Jahre 2008 wurde erstmalig ein fester Unterhaltssatz für minderjährige Kinder festgelegt. Bei Kindern zwischen 0 und 5 Jahren beträgt dieser 317 Euro. Kinder von 7 bis 11 Jahren haben einen Anspruch auf 364 Euro und ab 12 bis 17 Jahren auf 426 Euro pro Monat. Die weiteren Bedarfssätze, beispielsweise für volljährige Kinder mit Unterhaltsanspruch, können der Düsseldorfer Tabelle entnommen werden.

Ehegatten sind einander ebenfalls zum Unterhalt verpflichtet. Dies gilt im Übrigen auch für eingetragene Lebenspartnerschaften. Zudem kann sich nach § 1615 BGB ein Unterhaltsanspruch auch durch die Geburt eines Kindes ergeben. So besitzt die Mutter eines nicht ehelichen Kindes ebenfalls einen eigenen Unterhaltsanspruch gegen den Vater des Kindes. Dieser erlischt in der Regel jedoch, wenn das Kind drei Jahre alt ist. Zu diesem Zeitpunkt muss die Mutter eine Tätigkeit aufnehmen, um selbst für ihren Lebensunterhalt zu sorgen. Neben dem gesetzlichen gibt es noch einen vertraglichen Unterhaltsanspruch. Entsprechende Verträge müssen nach neuestem Recht immer notariell beglaubigt werden.

Damit auch tatsächlich ein Unterhaltsanspruch besteht, müssen zwei grundsätzliche Voraussetzungen erfüllt sein. So muss der Beanspruchende auf den Unterhalt auch tatsächlich angewiesen sein. Diese Bedürftigkeit ist bei minderjährigen Kindern generell gegeben. Zum Zweiten muss der Unterhaltspflichtige auch in der Lage sein, den Unterhalt zu zahlen. Zum Unterhaltsbedarf gehören Aufwendungen für Wohnung, Nahrung, Kleidung, gesellschaftliche Bedürfnisse, Freizeit sowie eine angemessene Schul- und Berufsausbildung.

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