Fahren ohne Versicherungsschutz

Seitens des deutschen Gesetzgebers ist das Fahren ohne Versicherungsschutz ein absolutes No-Go. Wer ein zulassungspflichtiges Kraftfahrzeug bei der zuständigen Behörde zulassen will, muss unter anderem auch eine vorhandene Kfz-Haftpflichtversicherung vorweisen. Ohne eine solche Police ist die Zulassung nicht möglich. Nichtsdestotrotz kommt es immer wieder zu Fällen des Fahrens ohne Versicherungsschutz.

Fahren ohne Versicherungsschutz – Wie kann es dazu kommen?

In Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs ohne Pflichtversicherung ist oftmals auch von einer Schwarzfahrt die Rede. In Anbetracht der Tatsache, dass die Zulassung nur bei Vorliegen einer Kfz-Haftpflichtversicherung erfolgen kann, stellt sich zuweilen die Frage, wie es überhaupt zum Fahren ohne Versicherungsschutz kommen kann. All diejenigen, die sich näher mit der Thematik befassen, werden überrascht feststellen, dass durchaus einige Situationen zum Fahren ohne Versicherung führen können. Nur wer um die diesbezüglichen Gefahren weiß, kann diese umschiffen und sicher sein, dass er sich nicht durch eine Schwarzfahrt strafbar macht.

Nachfolgend finden sich einige typische Situationen fürs Fahren ohne Versicherungsschutz:

  • Versicherungsschutz erlischt wegen abgelaufener HU
  • abgemeldetes Kraftfahrzeug wird weiter gefahren
  • der Nutzer ist nicht als Fahrer über die Versicherung versichert

Was passiert beim Fahren ohne Versicherungsschutz?

Vielen Menschen ist überhaupt nicht bewusst, dass das Führen eines Kfz ohne Versicherungsschutz eine Straftat darstellt. Wer aber gegen § 1 Pflichtversicherungsgesetz verstößt und somit ein Kraftfahrzeug führt, das trotz Versicherungspflicht über keine Kfz-Haftpflichtversicherung verfügt, macht sich demnach strafbar. Die rechtlichen Konsequenzen können dabei von einer Geldzahlung über ein Fahrverbot bis hin zu einer Freiheitsstrafe reichen.

Bußgeld beim Fahren ohne Versicherungsschutz

Das Fahren ohne Versicherungsschutz ist kein Kavaliersdelikt und auch keine Ordnungswidrigkeit, so dass anstelle eines Bußgeldes eine Geldstrafe verhängt wird. Insbesondere wenn der Beschuldigte kein Wiederholungstäter ist und auch ansonsten keine besondere Schwere festgestellt werden kann, kommt man zumeist mit einer Geldstrafe davon. Zuweilen kann aber auch eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr drohen, was speziell bei einem vorsätzlichen Handeln der Fall ist.

Punkte für das Fahren ohne Versicherungsschutz

Darüber hinaus wird das Führen eines Kraftfahrzeugs ohne Versicherungsschutz üblicherweise ebenfalls mit Punkten in Flensburg sanktioniert. Als Inhaber einer Fahrerlaubnis kassiert man so einige Punkte im Verkehrszentralregister, die ohnehin für einen Entzug der Fahrerlaubnis sorgen können. Zusätzlich kann das Führen eines Kfz ohne gültige Versicherung unabhängig von den Punkten mit einem Fahrverbot als Nebenstrafe einhergehen.

Fahren ohne Versicherungsschutz in der Probezeit

In der Probezeit ist das Fahren ohne Versicherungsschutz ebenso strafbar wie für langjährig erfahrene Fahrer. Grundsätzlich muss man mit den gleichen Strafen rechnen, wobei bei jungen Fahranfängern gegebenenfalls das Jugendstrafrecht greifen könnte. Zusätzlich kann für Fahrer in der Probezeit eine Verlängerung der Probezeit oder auch der Besuch eines Aufbauseminars angeordnet werden. Ebenfalls zu berücksichtigen ist die Tatsache, dass Punkte in Flensburg während der Probezeit besonders gefährlich sein können, so dass man zuweilen leichter den Führerschein verliert.

Mofa fahren ohne Versicherungsschutz – Welche Strafe?

Obwohl das Mofa eine besondere Rolle im Verkehrsrecht einnimmt, darf auch dieses nicht ohne gültige Versicherung betrieben werden. Wer Mofa ohne Versicherungsschutz fährt, macht sich daher ebenso wie beispielsweise Autofahrer in einer solchen Situation strafbar.

Wer haftet beim Fahren ohne Versicherungsschutz? – Wer bezahlt beim Unfall?

Da die Kfz-Versicherung als Pflichtversicherung im Verkehrsrecht vorgesehen ist, ist grundsätzlich sichergestellt, dass im Schadensfall Versicherungsschutz besteht. Ein Unfall ist zwar dennoch ein gravierender Vorfall, doch der Verursacher muss immerhin keine Konsequenzen aus Schadensersatzansprüchen und Schmerzensgeldern fürchten. Der Anspruchsberechtigte kann dahingegen sicher sein, dass er sein Geld über die Versicherung des Unfallgegners erhält. Beim Fahren ohne Versicherungsschutz sieht dies allerdings vollkommen anders aus, schließlich gibt es keine Kfz-Haftpflichtversicherung, die einspringen würde.

So stellt sich unweigerlich die Frage nach der Haftung im Schadensfall. Wer mit einem Kfz ohne gültige Versicherung unterwegs ist und einen Unfall verursacht, kann sich nicht auf die Versicherung verlassen. Stattdessen haften der Nutzer sowie der Fahrzeughalter. In Anbetracht der immensen Ansprüche, die schon durch einen verhältnismäßig kleinen Unfall entstehen können, kann dies den finanziellen Ruin bedeuten. Zusätzlich wird noch eine Strafe fällig, so dass die finanzielle Belastung durch die Haftung nicht zu unterschätzen ist.

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