Haften Kinder im Straßenverkehr?

Leider passieren immer wieder Unfälle auf Schulwegen, sei es durch die Unachtsamkeit eines Autofahrers, das Missachten einer roten Ampel oder der fehlende Helm beim Fahrradfahren. Wer aber ist für den Verkehrsunfall auf dem Schulweg überhaupt verantwortlich? Und inwiefern haften Kinder im Straßenverkehr? Alle wichtigen Fakten dazu und in welchem Falle Sie haften müssen, lesen Sie im folgenden Artikel.

Stellen Sie sich einmal das typische Szenario vor: Ein Kind steht am Zebrastreifen, erinnert sich daran, dass der Fußgänger hier Vorrang hat und spaziert einfach los, ohne nochmal nach links oder rechts zu schauen. Ein unachtsamer Autofahrer kann nur noch im letzten Moment bremsen, weicht dem Kind aus und landet im Gartenzaun der Nachbarn. Haftet das Kind in diesem Fall?

Auch Kinder haften im Straßenverkehr

Jeder, der im Straßenverkehr teilnimmt, kann haftbar gemacht werden – auch Kinder. Dies ist im Bürgerlichen Gesetzbuch im Paragraphen 828 festgehalten. Dieser besagt, dass Kinder im Straßenverkehr haften, wenn sie das siebte Lebensjahr vollendet haben. Ist an dem Unfall eine Bahn oder ein Auto beteiligt, haftet das Kind erst ab dem zehnten Lebensjahr. Allerdings gibt es für diese Haftung zahlreiche Sonderregelungen.

Bei vorsätzlichen Beschädigungen im Straßenverkehr haftet das Kind auch schon im Alter von sieben Jahren. Dazu zählen beispielsweise Delikte wie Steine von einer Brücke werfen.

Wenn Kinder nicht im Straßenverkehr haften

Können Kinder nicht für den Verkehrsunfall verantwortlich gemacht werden, so gibt es jedoch noch die Möglichkeit, die Eltern haften zu lassen. Hier liegt dann meist als Begründung eine Verletzung der Aufsichtspflicht vor. Wäre ein Elternteil mit unterwegs gewesen, wäre der Verkehrsunfall vermutlich nie passiert. Diese Aufsichtspflicht kann auch auf die Großeltern übertragen werden, sodass auch diese haften können.

Was bedeutet Aufsichtspflicht im Straßenverkehr?

Wann aber genau verletzen Eltern Ihre Aufsichtspflicht? Immerhin ist es einem 10jährigen Kind zuzutrauen, den Weg alleine zur Schule zu bestreiten, ohne in einen Verkehrsunfall verwickelt zu sein. Hier entscheidet der individuelle Fall. Eltern, die mit einem Schulkind auf dem Lande wohnen, können das Kind eher alleine zur Schule gehen lassen als Eltern, die in der Kölner Innenstadt wohnen. Hier lauern mehr Gefahren und die Aufsichtspflicht wird schneller verletzt.

Für Schäden im Straßenverkehr aufkommen

Hätte der Unfall mit dem Kind vermieden werden können, müssen Sie vermutlich für den entstandenen Schaden aufkommen. Das kann unter Umständen sehr teuer werden, daher ist es empfehlenswert, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen, die auch für die Unfälle Ihrer Kinder eintritt. So eine Familienhaftpflichtversicherung gibt es bereits unter 100 Euro pro Jahr.

Die Experten von monero.de empfehlen daher ein regelmäßiges Training zur Sicherheit im Straßenverkehr. Fragen Sie bei Ihrem örtlichen Straßenverkehrsamt nach. Hier werden Sie mit Sicherheit jede Menge Kurse finden, die die Sicherheit von Kindern im Straßenverkehr trainieren.

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