Verkehrsrecht Ratgeber · Stand September 2026
Haften Kinder im Straßenverkehr? Altersgrenzen 7 und 10, Aufsichtspflicht, Versicherung
Kinder unter sieben Jahren haften nie für Schäden; bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug sind sie bis zum zehnten Geburtstag nicht verantwortlich, außer sie handeln vorsätzlich. Ältere Kinder haften, wenn sie die nötige Einsicht in ihre Verantwortung haben, und Eltern haften daneben, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.[1]
Geprüft am 29.09.2026 gegen Gesetzestext und amtliche Angaben · 3 Quellen · 6 Min. Lesezeit
Ab welchem Alter haften Kinder im Straßenverkehr?
Jeder, der am Straßenverkehr teilnimmt, kann haftbar gemacht werden, auch Kinder. Dies ist im Bürgerlichen Gesetzbuch im Paragraphen 828 festgehalten. Dieser besagt, dass Kinder haften können, wenn sie das siebte Lebensjahr vollendet haben. Ist an dem Unfall eine Bahn oder ein Auto beteiligt, haftet das Kind erst ab dem zehnten Lebensjahr.[1]
| Alter | Haftung |
|---|---|
| unter 7 Jahren | nie verantwortlich |
| 7 bis 9 Jahre | nicht verantwortlich bei Unfällen mit Kraftfahrzeug, Schienen- oder Schwebebahn, außer bei Vorsatz; sonst wie ab 10 |
| 10 bis 17 Jahre | verantwortlich, wenn das Kind die nötige Einsicht in seine Verantwortung hatte |
| ab 18 Jahren | voll verantwortlich |
Bei vorsätzlichen Beschädigungen haftet das Kind auch mit sieben bis neun Jahren im Verkehr mit Autos und Bahnen. Dazu zählen beispielsweise Delikte wie Steine von einer Brücke werfen.[1]
Haftet ein Kind, das mit dem Fahrrad ein parkendes Auto beschädigt?
Oft ja, wenn es mindestens sieben Jahre alt ist. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass das Haftungsprivileg bis zum zehnten Geburtstag nur eingreift, wenn sich eine typische Überforderungssituation des Kindes durch die spezifischen Gefahren des motorisierten Verkehrs verwirklicht hat. Gemeint sind vor allem Geschwindigkeiten und Entfernungen, die Kinder schwer einschätzen können.[2]
Beim Kratzer im ordnungsgemäß geparkten Auto ist das in aller Regel nicht der Fall. Das Kind haftet dann wie bei jedem anderen Schaden, sofern es die nötige Einsicht hatte. Nur in besonders gelagerten Fällen kann sich die typische Gefahr auch im ruhenden Verkehr verwirklichen.[2]
Beispiel: Der neunjährige Tim fährt mit dem Fahrrad zu schnell um die Kurve und schrammt ein parkendes Auto. Das Haftungsprivileg greift nicht, weil keine Gefahr des fahrenden Verkehrs ihn überfordert hat. Kommt Tim dagegen einem fahrenden Auto in die Quere, das er zu spät bemerkt, haftet er nicht.
Wann haften Eltern für ihre Kinder?
Können Kinder nicht für den Verkehrsunfall verantwortlich gemacht werden, so gibt es jedoch noch die Möglichkeit, die Eltern haften zu lassen. Wer kraft Gesetzes zur Aufsicht über einen Minderjährigen verpflichtet ist, muss den Schaden ersetzen, den dieser einem Dritten widerrechtlich zufügt.[1]
Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn die Eltern ihrer Aufsichtspflicht genügt haben oder der Schaden auch bei gehöriger Aufsicht entstanden wäre. Das Gesetz geht also zunächst von einer Pflichtverletzung aus, und die Eltern müssen sich entlasten. Diese Aufsichtspflicht kann auch auf die Großeltern oder andere Personen übertragen werden, wenn sie die Aufsicht übernehmen, sodass auch diese haften können.[1]
Ist weder das Kind verantwortlich noch eine Aufsichtsperson haftbar, kann das Kind ausnahmsweise aus Billigkeitsgründen trotzdem zum Ersatz verpflichtet sein, etwa wenn es sehr vermögend ist und der Geschädigte sonst leer ausginge.[1]
Was bedeutet Aufsichtspflicht im Straßenverkehr?
Wann aber genau verletzen Eltern ihre Aufsichtspflicht? Immerhin ist es einem zehnjährigen Kind zuzutrauen, den Weg alleine zur Schule zu bestreiten, ohne in einen Verkehrsunfall verwickelt zu sein. Hier entscheidet der individuelle Fall.
Eltern, die mit einem Schulkind auf dem Lande wohnen, können das Kind eher alleine zur Schule gehen lassen als Eltern, die an einer vielbefahrenen Hauptstraße in der Innenstadt wohnen. Hier lauern mehr Gefahren.
Wer nachweisen kann, dass er seiner Aufsichtspflicht genügt hat, haftet nicht.[1]
Welche Ansprüche hat ein Kind gegen den Autofahrer?
Stellen Sie sich einmal das typische Szenario vor: Ein Kind steht am Zebrastreifen und spaziert einfach los, ohne nochmal nach links oder rechts zu schauen. Wird es dabei von einem Auto erfasst, haftet der Halter des Autos schon wegen der Betriebsgefahr, auch ohne eigenes Verschulden. Ausgeschlossen ist das nur bei höherer Gewalt.[3]
Ein Mitverschulden des Geschädigten mindert normalerweise den Anspruch. Nach der Gesetzesbegründung zu § 828 Abs. 2 BGB soll bei Kindern unter zehn Jahren der Einwand des Mitverschuldens im motorisierten Verkehr aber gerade ausgeschlossen sein. Das Kind bekommt dann vollen Schadensersatz und Schmerzensgeld, obwohl es unvorsichtig war.[2]
Ansprüche richten Sie direkt an die Kfz-Haftpflichtversicherung des Autos. Wie Sie nach einem Unfall vorgehen, steht unter Verkehrsunfall: Was tun?.[3]
Wer zahlt, wenn das Kind einen Unfall verursacht?
Ein unachtsamer Autofahrer weicht einem plötzlich auf die Straße laufenden Kind aus und landet im Gartenzaun der Nachbarn. Ist das Kind unter zehn, haftet es für diesen Unfall mit einem Kraftfahrzeug nicht. Den Schaden am Auto trägt dann der Autofahrer selbst oder seine Kaskoversicherung, es sei denn, die Eltern haben ihre Aufsichtspflicht verletzt.[1]
Eine private Haftpflichtversicherung versichert nach den Musterbedingungen der Versicherer die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers, der Kinder und die Haftung als Familien- und Haushaltsvorstand aus der Aufsichtspflicht über Minderjährige. Sie zahlt aber nur, wenn jemand gesetzlich haftet. Schäden durch deliktunfähige Kinder, für die weder Kind noch Eltern haften, sind damit nicht gedeckt. Ob ein Tarif sie trotzdem freiwillig übernimmt, steht in den Versicherungsbedingungen.[3]
Mehr zur Absicherung steht unter Haftpflichtversicherung.
Ist das Kind auf dem Schulweg versichert?
Ja. Schüler sind während des Schulbesuchs gesetzlich unfallversichert, und dazu gehört auch der unmittelbare Weg zur Schule und zurück. Verletzt sich ein Kind auf dem Schulweg, übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Behandlung, unabhängig davon, wer den Unfall verursacht hat. Kinder in Kitas und bei Tagespflegepersonen sind ebenso versichert.[3]
Leider passieren immer wieder Unfälle auf Schulwegen, sei es durch die Unachtsamkeit eines Autofahrers oder das Missachten einer roten Ampel. Ansprüche auf Schmerzensgeld gegen einen schuldigen Autofahrer bleiben daneben bestehen.
Wer ist zuständig?
Zivilgericht: bis 10.000 Euro das Amtsgericht, darüber das Landgericht.
Amtsgerichte in DeutschlandWelche Schäden die Privathaftpflicht übernimmt, regeln die Versicherungsbedingungen.
HaftpflichtversicherungHäufige Fragen
- Haftet ein 8-jähriges Kind, das auf dem Gehweg einen Fußgänger umfährt?
Ja, wenn es die nötige Einsicht hatte. Das Haftungsprivileg bis 10 gilt nur bei Unfällen mit Kraftfahrzeugen und Bahnen, nicht bei einem Zusammenstoß zwischen Fahrrad und Fußgänger.
- Müssen Eltern für den Schaden ihres Kindes immer zahlen?
Nein. Einen Grundsatz, dass Eltern für ihre Kinder haften, gibt es nicht. Sie haften nur bei verletzter Aufsichtspflicht, können sich aber entlasten, wenn sie ausreichend aufgepasst haben.
- Bekommt ein Kind Schmerzensgeld, wenn es selbst unvorsichtig war?
Bei Kindern unter zehn Jahren im motorisierten Verkehr in der Regel ja, weil ihr Mitverschulden nicht angerechnet werden soll. Ältere Kinder müssen sich ein Mitverschulden anrechnen lassen, das den Anspruch kürzt.
- Haften Großeltern, wenn das Enkelkind beim Ausflug einen Schaden verursacht?
Wenn sie die Aufsicht übernommen und diese verletzt haben, ja. Wer die Aufsicht übernimmt, trägt dieselbe Verantwortung wie die Eltern.
Quellen
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): § 828 · § 829 · § 832
- Bundesgerichtshof, Urteil vom 30.11.2004 - VI ZR 335/03 (PDF)
- Straßenverkehrsgesetz, VVG, SGB VII und GDV-Musterbedingungen: § 7 StVG · § 115 VVG · GDV-Musterbedingungen Privathaftpflicht (AVB PHV) · § 2 SGB VII · § 8 SGB VII
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