Nicht nur Arznei und Medizin – auch alternative Behandlungsweisen wie Hypnose fallen unter das Heilmittelwerbegesetz. Das Gesetz gibt klare Richtlinien vor, in welcher Form für Mittel, Gegenstände, Verfahrung und Behandlungen geworben werden darf, die zur Linderung von Krankheiten und Gebrechen eingesetzt werden. Auch Heilpraktiker, die auf ihrer Webseite für Hypnosetherapien werben möchten, sollten aufpassen. Denn wer gegen das Gesetz verstößt, geht eine Ordnungswidrigkeit ein und muss mit einer Geld- oder sogar Freiheitsstrafe rechnen.

Was besagt das Gesetz?

Das Heilmittelwerbegesetz ist ungefähr so lang wie sein Name. Ganze 18 Paragraphen, zuzüglich Anlage, umfasst das Monstrum, das regelt, welche Art von Werbung erlaubt ist und welche nicht.

Es gibt einige Seiten, die in einfachem und nachvollziehbarem Deutsch erklären, was das Gesetz mit dem sperrigen Namen beinhaltet. Dazu zählt beispielsweise Anwalt.de.

Die Seite verrät, was alles unter das Gesetz fällt:

  • Arzneimittel im Sinne des 2 des Arzneimittelgesetzes
  • Medizinprodukte im Sinne des 3 des Medizinproduktgesetzes
  • Andere Mittel, Verfahren, Behandlungen und Gegenstände, wenn sich die Werbeaussage auf die Erkennung, Beseitigung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Mensch oder Tier bezieht
  • Plastisch-chirurgische Eingriffe, wenn sich die Werbeaussage auf die Veränderung des menschlichen Körpers ohne medizinische Notwendigkeit bezieht

Es wurde bereits 1965 unter dem Namen „Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens“ eingeführt. 2012 bekam das Gesetz, das heute besser als Heilmittelwerbegesetz (HWG) bekannt ist, eine Aktualisierung.  

In den Paragraphen 3 und 3a wird darauf hingewiesen, dass irreführende Werbung unzulässig ist. Irreführend wäre es beispielsweise, wenn Arzneimitteln wie auch Behandlungen eine bestimmte Wirkung oder Fähigkeit nachgesagt würde, die sie eigentlich gar nicht besitzt. Auch 100-prozentige Erfolgschancen zu garantieren, Risiken oder Nebenwirkungen zu verschweigen, oder Reklame für nicht zugelassene Arzneimittel ist unzulässig.

Wer dagegen verstößt, kann sogar ins Gefängnis wandern – Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr sowie Geldbußen bis 50.000 Euro können die Folge eines falschen Versprechens sein.

Was hat das alles mit Hypnose zu tun?

Das HWG regelt, dass jede Behauptung mit einem Nachweis belegt werden muss. Insbesondere schulmedizinische Nachweise sind dabei erwünscht. Das gilt auch bei Reklame für Hypnose. Allerdings nur dann, wenn Hypnose zur Heilbehandlung eingesetzt wird.

Möchte man beispielsweise darauf aufmerksam machen, dass Hypnose gegen Übergewicht wirksam sein kann, bewegt man sich in einer Art Grauzone. Laut dem Verband Freier Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie und Psychologischer Berater e.V. (VFP) kommt es auch hier darauf an, in welcher Form wissenschaftlich belegt werden kann, dass Hypnose zum Gewichtsverlust geeignet ist. Laut dem VFP gibt es beispielsweise eine wissenschaftliche Meta-Studie, die besagt, dass Hypnose Linderung bei Fibromyalgie bewirken kann. Laut dem Verband ist es rechtens, auf die Studie in Bezug zu Gewichtsverlust zu verweisen.

Was kann ich auf meine Webseite schreiben?

Die meisten Heilpraktiker haben heutzutage ihre eigene Webseite. Dass auch das Internet kein rechtsfreier Raum ist, ist kein Geheimnis. Daher muss auch beim Onlineauftritt genau abgewogen werden, welche Art von Werbung sich im rechtlichen Rahmen bewegt und was verboten ist.

Wichtig ist dabei, dass auf keinen Fall Heilversprechen gemacht werden dürfen. Slogans wie „Einfach abnehmen durch Hypnose“ oder „Hypnose heilt Sie vor Angst oder Phobien“ ist also verboten. Der Trick ist die Formulierung. Sich auf Potentiale zu fokussieren ist nicht verboten, da sie nichts versprechen. Statt also zu versprechen, dass man durch Hypnose sein Traumgewicht erreicht, sind Formulierungen wie „Hypnose kann Ihnen dabei helfen, den Appetit zu zügeln“ erlaubt.

Vorsicht ist besser als Nachsicht

Wer als Heilpraktiker für Hypnose werben, aber keine Fehler begehen möchte, sollte sich Rat von einem Profi holen. Fachanwälte für Medizinrecht sind hier die passende Wahl. Wer jedoch nicht genau weiß, wie er sich am besten mit einem Anwalt in Verbindung setzt, findet beispielsweise auf der Seite Hypnoseinstitut.de ein vorformuliertes Anschreiben mit allen wichtigen Fragen.

Einige von ihnen sind beispielsweise:

  • Ist es rechtens eine abgeschwächte Aussage zu tätigen, wenn schon keine Heilversprechen gemacht werden dürfen?
  • Darf die Behandlung von verschiedenen Süchten (Spielsucht, Betäubungsmittelsucht) beworben werden?
  • Dürfen wir auf der Webseite Hilfestellung geben, um beispielsweise psychische Probleme wie Burnout zu erkennen?
  • Welche Studien gelten laut Heilmittelwerbegesetz als Wirkungsbeweis?
  • Ist Werbung für Fernbehandlung (beispielsweise am Telefon) erlaubt?
  • Gibt es einen Unterschied bezüglich Werbung von Hypnose durch Heilpraktiker und Psychotherapeuten?

Fazit: Was ist denn jetzt eigentlich erlaubt?

Es ist gar nicht so einfach, in Sachen Heilmittelwerbegesetz den Überblick zu behalten. Wer nicht sicher ist, was er bewerben darf und was nicht, sollte besser einen Fachanwalt zu Rate ziehen. Denn wer Versprechungen macht, die laut HWG nicht zulässig sind, macht sich strafbar und muss im schlimmsten Fall viel Geld bezahlen oder sogar mit einer Freiheitsstrafe rechnen.

Monopolstellungen in der Wirtschaft wirken sich in der Regel äußerst negativ für die Verbraucher aus, sodass alleine schon aus diesem Grund eine Beobachtung des Monopolisten durch das Kartellamt erfolgen wird. Auch das staatliche Wettmonopol gerät mehr und mehr in die Schlagzeilen, da es laut einer Entscheidung des Verwaltungsgericht Gera gegen das EU-Recht verstößt (AZ 5 K 155/09 GE). Das Wettmonopol würde hier explizit zu stark in die Freiheiten der möglichen Dienstleistungen eingreifen und darüber hinaus auch nicht dem Schutz vor Spielsucht dienen. Geklagt hat ein privater Anbieter, das Unternehmen Sportwetten Gera GmbH, der das Glücksspielmonopol des Staates lediglich als Einnahmequelle für weitere Steuern sah. Das ehemalige DDR-Unternehmen verfügte bis dato noch über eine Glücksspiel-Lizenz, musste diese jedoch im Jahre 2009, nach Inkrafttreten des neuen Staatsvertrages in Bezug auch auf das Glückspiel, einstellen. Das Sportwettenmonopol hatte seitdem ausschließlich der Staat.

Europäischer Gerichtshof befasst sich mit dem Wettmonopol

Bereist im vergangenen Jahr hat der Europäische Gerichtshof die Monopolstellung infrage gestellt und auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig kam zu der Meinung, dass das Wettmonopol nur dann fortgeführt werden dürfe, wenn sichergestellt ist, dass mit diesem konsequent auch die Spielsucht bekämpft werden würde. Die Geraer Richter wiederum mahnten an, dass das Wettmonopol in keinster Weise dem Verbraucherschutz dienen würde. Beim Pferderennen sind private Wettanbieter zugelassen. Die Richter, die im Falle des Wettmonopol ihre Urteile gefällt haben bekräftigen ihre Urteile auch aufgrund der Tatsache, dass der gesamte deutsche Glücksspielsektor nicht wirklich einheitlich geregelt ist. Die Tatsache, dass zwar der Spielsucht entgegengewirkt werden solle, lässt nicht verstehen, warum immer mehr Spielkasinos und Spielbanken eröffnet werden dürfen und auch Spielautomaten in Gaststätten eher mehr als weniger werden. Überaus differenziert zu sehen sei darüber hinaus auch die Tatsache, dass es beim Pferderennen keinen einheitlichen Anbieter gibt, sondern hier auch viele private Anbieter zugelassen sind.

Staatliches Lotteriemonopol und private Sportwetten

Obwohl das Urteil des Geraer Gerichts hinsichtlich der Klage der Sportwetten Gera GmbH noch nicht rechtskräftig ist, konnte das Unternehmen doch einen Erfolg erreichen –es wird sein Wettbüro weiter betreiben dürfen. Grundsätzlich wird es jedoch aller Voraussicht nach darauf hinauslaufen, dass am staatlichen Lotteriemonopol festgehalten wird, die Sportwetten allerdings auch von privaten Firmen angeboten werden dürfen. Ob dies sinnvoll ist, darüber lässt sich auch weiterhin streiten. Die Spielsucht wird sich dadurch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eher nicht eindämmen lassen, wohl ist aber zunächst der Übersichtlichkeit Genüge getan. Ob sich aber auch der Europäische Gerichtshof damit zufriedengeben wird, das wird sich in Kürze entscheiden.

Im Internet tummeln sich mittlerweile unzählige Onlineshops, die sich auf den Versand von Kleidung spezialisiert haben. Tatsächlich eröffnet sich dem Nutzer dadurch eine perfekte Option. Denn Onlinemodeshops haben nicht selten Kleidung in den unterschiedlichsten Größen auf Lager, sondern sind auch fähig, Sondergrößen zu bedienen. Sogar ausgefallene Wünsche, wie zum Beispiel Landhausmode, über die man ausführlich unter http://www.landhausmode.biz informiert wird, werden im Internet zahlreich bedient. Tatsächlich ist es in der Praxis allerdings so, dass viele Kunden dem Onlinekauf von Kleidung eher skeptisch gegenüber stehen, obwohl sie es sehr schätzen, ohne zeitlichen Stress und aufdringliche Verkäuferinnen nach Herzenslust zu stöbern. Allerdings fürchten sie das Nichtgefallen oder Nichtpassen der bestellten Ware und haben Angst davor, auf der ungeliebten Kleidung sitzen zu bleiben. Diese Angst ist allerdings unbegründet, denn der Gesetzgeber macht hier klare Vorgaben, wie das Rückgaberecht beim Onlinekauf von Kleidung zu praktizieren ist. Und das Gesetz ist hier eindeutig auf Seiten der Kundschaft und räumt dieser umfangreiche Rechte ein.

§ 312 d BGB zum Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen

Ein Kaufvertrag, der über das Internet geschlossen wurde, gilt rechtlich als so genannter Fernabsatzvertrag und findet bezüglich des Rückgaberechts seine Würdigung im § 312 d des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Hier ist allerdings vom Widerrufsrecht und nicht vom Rückgaberecht die Rede, was den Kunden allerdings eine bessere Rechtsposition eröffnet. Das Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge besagt, dass beide Parteien von einem Kaufvertrag, der elektronisch abgeschlossen wurde, ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen zurücktreten dürfen. Hierüber hat der Verkäufer den Käufer in einer entsprechenden Mitteilung zu unterrichten. Die Fristzeit startet mit Eingang dieser Belehrung beim Kunden.

Besondere Regelung für den Onlinekauf von Kleidung

Lange Zeit wurde die Widerrufsregelung für Fernabsatzverträge kritisch beäugt und zwar vor allem hinsichtlich des Modeshoppings im Internet. Denn nicht selten war die zweiwöchige Frist abgelaufen bevor die Ware geliefert wurde. Dies hätte zur Konsequenz, dass nach Fristablauf zugestellte Ware bei Nichtgefallen oder falscher Größe nicht mehr als Retoure genehmigt ist. Allerdings hat das Gesetz auch hierfür eine Regelung gefunden. Bei online abgeschlossenen Kaufverträgen, die eine Warensendung beinhalten, startet die Widerrufsfrist erst dann, wenn der erste Artikel beim Kunden eingetroffen ist, wodurch die Frist sich mitunter erheblich verlängert. Vorsicht ist in diesem Zusammenhang allerdings bei Teillieferungen geboten. Liegen zwischen dem Erhalt des ersten und letzten Artikels mehr als 14 Tage, so erlischt das Widerrufsrecht dennoch nach Ablauf der angegebenen Frist und die Ware muss behalten werden.

Die Struktur der Gerichte in Deutschland folgt dem Prinzip des Föderalismus. In der Bundesrepublik ist das Amtsgericht die erste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Übergeordnete Instanzen sind das Landesgericht und das Oberlandesgericht. Die meisten Gerichte dieser Art werden von einem Direktor geleitet und sind mit Einzelrichtern besetzt. Der Zuständigkeitsbereich der Amtsgerichte ist eindeutig festgelegt. Er umfasst vor allem zivil- und strafrechtliche Angelegenheiten. Die Zuständigkeit in Zivilsachen betrifft Fälle in erster Instanz mit einem Streitwert bis maximal 5.000 Euro. In Strafsachen liegt die Zuständigkeit des Amtsgerichts als erste Instanz bei allen Straftaten, deren zu erwartendes Strafmaß anhand der Gesetze geringer als 4 Jahre Freiheitsstrafe ist und für die nicht ein Landes- oder Oberlandesgericht zuständig ist. Für Fälle, in denen die zu erwartende Freiheitsstrafe nicht mehr als 2 Jahre beträgt, ist ein Strafrichter zuständig. Liegt das zu erwartende Strafmaß unter 2 Jahren Freiheitsstrafe, entscheidet das Amtsgericht als Schöffengericht mit einem hauptamtlichen Strafrichter als Vorsitzenden und 2 ehrenamtlichen Schöffen. Damit sind die Zuständigkeiten des Amtsgerichts bei Weitem nicht ausgeschöpft. Neben den obengenannten Bereichen führen die Amtsgerichte Ordnungswidrigkeitsverfahren durch. Auch mietrechtliche Fragen fallen in ihren Zuständigkeitsbereich, falls sie Wohnraum betreffen. Ein wichtiger Teil der Amtsgerichte sind die Familiengerichte, in denen sogenannte Kindschafts- und Familiensachen entschieden werden. Dazu gehören beispielsweise Scheidungen, Unterhaltsfragen, Adoptionen und anderes. Die Entscheidungsgewalt der Amtsgerichte erstreckt sich auch auf Zwangsvollstreckungs-, Zwangsversteigerungs- und Insolvenzverfahren. Sie führen Handels- und Vereinsregister und beschäftigen sich mit Betreuungsverfahren im Rahmen der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Gegen Entscheidungen des zuständigen Amtsgerichts kann beim jeweiligen Landesgericht Rechtsmittel (Widerspruch) eingelegt werden. Bei Entscheidungen im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit oder bei Familiensachen ist das Oberlandesgericht die nächsthöhere Instanz.

Die Zivilprozessordnung und die Strafprozessordnung sind für die Zuständigkeit der Gerichte maßgeblich. In beiden Ordnungen ist genau geregelt, welches Gericht für welches Verfahren zuständig ist. Meistens wird die Zuständigkeit der Gerichte von beiden Parteien akzeptiert. Das resultiert daraus, dass entweder der Gerichtsstand klar definiert ist, wie z. B. beim Schuldrecht oder aber sich die Parteien über die Zuständigkeit einig sind. Bei Strafverfahren wird das zuständige Gericht nicht immer akzeptiert. Meist geht vom Verteidiger der Wunsch nach einer Verlegung des Verfahrens und damit des zuständigen Gerichts aus. Die Verteidigung möchte das Verfahren an einen anderen Ort verlegen, da der Mandant bzw. der Angeklagte im Ort des zuständigen Gerichts bereits vorverurteilt worden ist. Das kann daran liegen, dass der Angeklagte eine bekannte Persönlichkeit ist oder aber zuvor bereits negativ im Ort aufgefallen ist. Gem. § 281 ZPO kann eine Verweisung an ein anderes Gericht beantragt werden. Entsprechende Anträge und Erklärungen, die die Zuständigkeit des Gerichts betreffen, können in der Geschäftsstelle bei dem Urkundsbeamten abgegeben werden, so bestimmt es der § 281 Abs. 2 S. 1 ZPO. Der Rechtsstreit wird an das Gericht weitergegeben, das im Beschluss bezeichnet ist. Der Beschluss ist bindend und nicht anfechtbar (§281 Abs. 2 S. 4-5 ZPO). Die daraus erwachsenen Mehrkosten werden als Teil der Gerichtskosten behandelt. Gem. § 281 Abs. 3 letzter Satz werden die Mehrkosten dem Kläger auferlegt, wobei es keine Rolle spielt, ob er den Prozess gewinnt oder nicht. Im § 36 ZPO wird die gerichtliche Bestimmung der Zuständigkeit genau definiert. Eine Klage vor dem Verwaltungsgericht kann man ins Auge fassen, doch sollte dabei bedacht werden, wie das Urteil auch aussehen mag, es ist nicht anzufechten, d. h., Rechtsmittel können nicht eingelegt werden.

Wer eine große Familie und ein ansehnliches Vermögen hat, macht sich frühzeitig Gedanken um die Verteilung des Erbes. Da das Erbrecht viele Regelungen enthält, suchen die meisten Erblasser dann Hilfe bei einem Fachanwalt für Erbrecht. Immer wieder werden Änderungen in die Gesetze eingebracht und der Fachanwalt kann auch Tipps für Steuererleichterungen vermitteln. Fachanwälte haben eine zusätzliche Ausbildung abgeschlossen und jeder Fachanwalt für Erbrecht kann seinen Mandanten umfassend beraten. Die Suche nach einem Anwalt für Erbschaftsfragen kann auf verschiedenen Wegen erfolgen. Im Branchenbuch findet man Kanzleien in der Nähe, aber auch über das Internet lassen sich schnell Adressen finden. Vor einem Besuch beim Fachanwalt sollte man sich allerdings einen ersten Überblick über das aktuelle Erbrecht verschaffen. Auf Erbrecht-heute.de findet man viele nützliche und vor allem kostenlose Informationen zum Thema und hier werden auch gängige Fachbegriffe erläutert. So kann sich jeder die grundsätzlichen Fragen selbst beantworten und beim Anwaltstermin gezielt Fragen zu seiner persönlichen Situation stellen. Vor allem wenn mehrere Erbe bedacht werden sollen und die gesetzliche Erbfolge kein Anwendung finden soll, ist der Beratungstermin beim Fachanwalt unumgänglich, denn wenn der Pflichtteil vergessen wird, ist das Testament anfechtbar und Erbstreitigkeiten sind vorprogrammiert. Fachanwälte rechnen wie alle Anwälte ihre Gebühren über Gebührentabellen ab, die sich am Gegenstandswert orientieren. Schon beim ersten Termin sollte man die Kostenfrage klären, denn eine umfassende, rechtliche Beratung ist nicht billig, aber sie kann sich schnell lohnen. Die Erbschaftssteuer wirkt auf Laien schnell kompliziert und der Fachanwalt kann hier viele Tipps liefern, die enorme Kosten einsparen können. Allein beim Erbschaftssteuersatz, der zwischen 7 und 50 Prozent liegen kann, sieht man welche Unterschiede möglich sind und der Fachmann kann hier die besten Einsparmöglichkeiten aufzeigen.

Haarausfall kann viele Ursachen haben. Menschen verlieren ihre Haare aufgrund einer genetischen oder hormonellen Störung, einer medizinischen Behandlung oder aufgrund einer seelischen Krankheit. In den meisten Fällen wachsen die Haare wieder nach, nach einer Chemotherapie oder wenn die seelischen Gründe behoben sind. Doch bei genetisch bedingtem Haarausfall wachsen Haare nicht wieder nach und es fallen nicht nur die Kopfhaare aus, sondern in vielen Fällen kann auch eine Augenbrauentransplantation. Bei der Transplantation von Haaren handelt es sich um einen kosmetischen bzw. medizinischen Eingriff, der Risiken birgt. Umso wichtiger ist es, sich vor der Behandlung über Rechte und Risiken aufklären zu lassen. Eine Transplantation sollte nur von ausgewiesenen Fachkräften durchgeführt werden. So, wie es spezielle Zentren für Organtransplantationen gibt, so gibt es auch spezielle Haarchirurgen, die die Transplantation von Haaren durchführen. Bei der Organtransplantation sind sich die Patienten bewusst, dass es zu Abstoßungen kommen kann – bei einer Haartransplantation würden die wenigsten Menschen denken, dass es dazu kommen kann. Umso wichtiger ist es, sich über seine Patientenrechte aufklären zu lassen. Bei der rechtlichen Aufklärung bei Transplantationen ist es vor allem das Haftungsrecht, das angesprochen werden sollte. Ein Haarchirurg kann eine vollständige Garantie geben, das ein Transplantat der Haarwurzel auch wirklich anwächst, und über viele Jahre gesundes Haar wachsen lässt. Auch bei der Eigenhaartransplantation ist ein Anwachsen der Haarwurzel nicht garantiert. Auch kann es zu gesundheitlichen Beschwerden im Zusammenhang mit der Transplantation kommen, die bei einer Operation generell nicht ausgeschlossen werden können. Wer daher einen solchen Eingriff plant, sollte auf ein ausführliches Informationsgespräch achten. Je ausführlicher der Arzt über die Risiken und Gefahren eines Eingriffs informiert, umso sicherer kann man sein, den richtigen Arzt zu finden.

In den letzten Jahren hat sich im Internet viel getan. Existenzen wurden gegründet und leider genauso schnell wieder vernichtet. Oftmals nicht, weil die Gründer schlecht gearbeitet haben, sondern weil sie sich mit Recht und Gesetz im Internet nicht auskennen und damit über ihre eigenen Fehler gestolpert sind. Immer mehr Verbraucher wenden sich deshalb inzwischen als Erstes an einen spezialisierten Anwalt, der sich mit den Vorschriften im Internet gut auskennt. Die größten Hürden sind dabei nicht Formsachen auf der eigenen Homepage, sondern oft sind es Markenrechte, die unbeabsichtigt verletzt werden und bei einer Abmahnung richtig ins Geld gehen können. Wirkliche Auskunft kann hier am besten ein Rechtsanwalt Markenrecht geben. Beratungsstunden beim Rechtsanwalt für Markenrecht sollten auf jeden Fall absolviert werden bevor mit dem Geschäft begonnen wird. Nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa und sogar weltweit, werden Marken geschützt. Wer zuerst das Patent auf seine Marke anmeldet, kann sich den Namen damit schützen lassen. Auf der anderen Seite heißt das aber auch, dass niemand mehr diesen Namen verwenden darf, wen er nicht mit einer Abmahnung oder sogar Unterlassungsklage rechnen will. Der Markenanwalt prüft nicht nur, ob der gewünschte Name schon vergeben ist, sondern er lässt den neuen Namen, der sich zu einer wertvollen Marke entwickeln kann, auch an den erforderlichen Stellen eintragen. Geprüft werden muss allerdings im Vorfeld, ob der gewünschte Name Schutzfähigkeit nach dem Markengesetz und der GMVO besitzt. Nicht jeder Name kann auch wirklich geschützt werden. Das gilt vor allem dann, wenn es ein Name ist, der Bestandteil des allgemeinen Sprachgebrauchs ist oder wenn er mit einer bestehenden Marke verwechselt werden könnte. Aber auch das ist dann Sache des Markenanwaltes. Und genau aus diesem Grund sollten Beratungsstunden vereinbart und wahrgenommen werden.

Der rechtliche Aspekt darf bei den Plastikkarten nicht außer Acht gelassen werden. Dies kann nämlich manchmal schon dazu führen, dass vor allem der Datenschutz verletzt wird. Dieser ist wichtig und auch durch bestimmte Regelungen im Gesetz verankert. Wer sich also einen Kartendrucker zulegt und diesen nicht nur für den Eigengebrauch nutzen möchte, der muss sich vorab genau darüber informieren, welche Daten auf den Karten gespeichert werden dürfen und welche nicht. Wichtig dabei ist auch der Kunde selbst, denn oftmals muss dieser auch darüber informiert werden oder gefragt werden, welche Daten auf der Karte zu finden sind. Bankkarten werden mit einem Pin geschützt, bei vielen anderen Karten ist dies aber nicht der Fall. Gehen diese verloren, so landen die Kundendaten überall nur nicht mehr da, wo sie hingehören. Ebenso darf kein Kartendruck-Unternehmen die Kundendaten der eigenen Kunden für andere Zwecke verwenden.

Laut Angaben einer namhaften Internetenzyklopädie (Wikipedia) reichen die Anfänge des Internets bis ins Jahr 1969 zurück. Damals entstanden in den USA die ersten Netzwerke, die Großrechner der Universitäten und militärischer Einrichtungen miteinander verbanden. In den folgenden Jahren breitete sich das Internet über die ganze Welt aus und verbindet heute zum größten Teil zivile bzw. private Computer.