Nicht nur Arznei und Medizin – auch alternative Behandlungsweisen wie Hypnose fallen unter das Heilmittelwerbegesetz. Das Gesetz gibt klare Richtlinien vor, in welcher Form für Mittel, Gegenstände, Verfahrung und Behandlungen geworben werden darf, die zur Linderung von Krankheiten und Gebrechen eingesetzt werden. Auch Heilpraktiker, die auf ihrer Webseite für Hypnosetherapien werben möchten, sollten aufpassen. Denn wer gegen das Gesetz verstößt, geht eine Ordnungswidrigkeit ein und muss mit einer Geld- oder sogar Freiheitsstrafe rechnen.

Was besagt das Gesetz?

Das Heilmittelwerbegesetz ist ungefähr so lang wie sein Name. Ganze 18 Paragraphen, zuzüglich Anlage, umfasst das Monstrum, das regelt, welche Art von Werbung erlaubt ist und welche nicht.

Es gibt einige Seiten, die in einfachem und nachvollziehbarem Deutsch erklären, was das Gesetz mit dem sperrigen Namen beinhaltet. Dazu zählt beispielsweise Anwalt.de.

Die Seite verrät, was alles unter das Gesetz fällt:

  • Arzneimittel im Sinne des 2 des Arzneimittelgesetzes
  • Medizinprodukte im Sinne des 3 des Medizinproduktgesetzes
  • Andere Mittel, Verfahren, Behandlungen und Gegenstände, wenn sich die Werbeaussage auf die Erkennung, Beseitigung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Mensch oder Tier bezieht
  • Plastisch-chirurgische Eingriffe, wenn sich die Werbeaussage auf die Veränderung des menschlichen Körpers ohne medizinische Notwendigkeit bezieht

Es wurde bereits 1965 unter dem Namen „Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens“ eingeführt. 2012 bekam das Gesetz, das heute besser als Heilmittelwerbegesetz (HWG) bekannt ist, eine Aktualisierung.  

In den Paragraphen 3 und 3a wird darauf hingewiesen, dass irreführende Werbung unzulässig ist. Irreführend wäre es beispielsweise, wenn Arzneimitteln wie auch Behandlungen eine bestimmte Wirkung oder Fähigkeit nachgesagt würde, die sie eigentlich gar nicht besitzt. Auch 100-prozentige Erfolgschancen zu garantieren, Risiken oder Nebenwirkungen zu verschweigen, oder Reklame für nicht zugelassene Arzneimittel ist unzulässig.

Wer dagegen verstößt, kann sogar ins Gefängnis wandern – Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr sowie Geldbußen bis 50.000 Euro können die Folge eines falschen Versprechens sein.

Was hat das alles mit Hypnose zu tun?

Das HWG regelt, dass jede Behauptung mit einem Nachweis belegt werden muss. Insbesondere schulmedizinische Nachweise sind dabei erwünscht. Das gilt auch bei Reklame für Hypnose. Allerdings nur dann, wenn Hypnose zur Heilbehandlung eingesetzt wird.

Möchte man beispielsweise darauf aufmerksam machen, dass Hypnose gegen Übergewicht wirksam sein kann, bewegt man sich in einer Art Grauzone. Laut dem Verband Freier Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie und Psychologischer Berater e.V. (VFP) kommt es auch hier darauf an, in welcher Form wissenschaftlich belegt werden kann, dass Hypnose zum Gewichtsverlust geeignet ist. Laut dem VFP gibt es beispielsweise eine wissenschaftliche Meta-Studie, die besagt, dass Hypnose Linderung bei Fibromyalgie bewirken kann. Laut dem Verband ist es rechtens, auf die Studie in Bezug zu Gewichtsverlust zu verweisen.

Was kann ich auf meine Webseite schreiben?

Die meisten Heilpraktiker haben heutzutage ihre eigene Webseite. Dass auch das Internet kein rechtsfreier Raum ist, ist kein Geheimnis. Daher muss auch beim Onlineauftritt genau abgewogen werden, welche Art von Werbung sich im rechtlichen Rahmen bewegt und was verboten ist.

Wichtig ist dabei, dass auf keinen Fall Heilversprechen gemacht werden dürfen. Slogans wie „Einfach abnehmen durch Hypnose“ oder „Hypnose heilt Sie vor Angst oder Phobien“ ist also verboten. Der Trick ist die Formulierung. Sich auf Potentiale zu fokussieren ist nicht verboten, da sie nichts versprechen. Statt also zu versprechen, dass man durch Hypnose sein Traumgewicht erreicht, sind Formulierungen wie „Hypnose kann Ihnen dabei helfen, den Appetit zu zügeln“ erlaubt.

Vorsicht ist besser als Nachsicht

Wer als Heilpraktiker für Hypnose werben, aber keine Fehler begehen möchte, sollte sich Rat von einem Profi holen. Fachanwälte für Medizinrecht sind hier die passende Wahl. Wer jedoch nicht genau weiß, wie er sich am besten mit einem Anwalt in Verbindung setzt, findet beispielsweise auf der Seite Hypnoseinstitut.de ein vorformuliertes Anschreiben mit allen wichtigen Fragen.

Einige von ihnen sind beispielsweise:

  • Ist es rechtens eine abgeschwächte Aussage zu tätigen, wenn schon keine Heilversprechen gemacht werden dürfen?
  • Darf die Behandlung von verschiedenen Süchten (Spielsucht, Betäubungsmittelsucht) beworben werden?
  • Dürfen wir auf der Webseite Hilfestellung geben, um beispielsweise psychische Probleme wie Burnout zu erkennen?
  • Welche Studien gelten laut Heilmittelwerbegesetz als Wirkungsbeweis?
  • Ist Werbung für Fernbehandlung (beispielsweise am Telefon) erlaubt?
  • Gibt es einen Unterschied bezüglich Werbung von Hypnose durch Heilpraktiker und Psychotherapeuten?

Fazit: Was ist denn jetzt eigentlich erlaubt?

Es ist gar nicht so einfach, in Sachen Heilmittelwerbegesetz den Überblick zu behalten. Wer nicht sicher ist, was er bewerben darf und was nicht, sollte besser einen Fachanwalt zu Rate ziehen. Denn wer Versprechungen macht, die laut HWG nicht zulässig sind, macht sich strafbar und muss im schlimmsten Fall viel Geld bezahlen oder sogar mit einer Freiheitsstrafe rechnen.

Das Internet hat zahllose Vorteile für den Einzelnen gebracht, doch wo viel Licht ist, gibt es natürlich auch Schatten. Vor allem mussten eigene Gesetze geschaffen werden, um das virtuelle Miteinander zu regeln. Das fängt beim Umgangston an und hört bei der Nutzung von Fotos auf. Schließlich möchte man ein selbstgemachtes Foto nicht auf anderen Webseiten sehen und  ist auch nicht erbaut, wenn man sich selbst auf Bildern wiederfindet, die man nicht autorisiert hat. Doch nicht nur wegen Fotos von Personen entsteht immer wieder Streit, sondern vor allem die Produktbilder stehen im Zentrum der Aufmerksamkeit. Da Shops im Netz vor allem mit Bildern ihre Produkte bewerben, geraten die bunten Pixel immer wieder in den Fokus von Unternehmen und Anwälten. Unerlaubt Bilder eines Herstellers zu Werbezwecken zu verwenden, kann schnell eine Abmahnung mit saftiger Geldstrafe nach sich ziehen. Grundsätzlich ist es auch durchaus richtig, dass für die Verwendung fremder Bilder eine Lizenz notwendig ist, denn sonst könnte ja jeder Fotos von bestimmten Produkten nach Lust und Laune für seine Zwecke einsetzen. Allerdings treibt der Lizenzwahnsinn auch manchmal sehr merkwürdige Blüten und vielleicht sollte der Gesetzgeber die im Moment vorhandenen Rahmenbedingungen diesbezüglich überdenken. Beispielsweise wurde der Fahrradshop von Toms Bike Corner von einem Reifenhersteller abgemahnt, da er Bilder des Unternehmens zu Werbezwecken verwendete ohne dafür eine Lizenz zu haben. Da der Shop die Produkte des Reifenherstellers im Sortiment hat, könnte man annehmen, dass hier keine eigene Lizenz erforderlich ist, doch die Annahme ist leider falsch. Für jedes online verwendete Bild, das man nicht selbst gemacht hat, muss die Erlaubnis des Bildrechtsinhabers vorliegen. Paradox ist eine solche Situation trotzdem, denn wer die Produkte eines Herstellers vertreibt, braucht natürlich die Bilder um sie gut bewerben zu können. Intelligent wäre es daher, wenn Hersteller und Verkäufer sich bereits zu Beginn ihrer Zusammenarbeit einigen in welcher Form Bilder oder andere Werbematerialien genutzt werden können. Im genannten Fall hat der Hersteller sich vermutlich auf die Informationen seines Anwalts verlassen, der in dieser Angelegenheit sicher auch die eigenen Finanzen im Blick hatte. Für die betroffenen Parteien gestaltet sich nach einer solchen Angelegenheit die Zusammenarbeit natürlich schwieriger als vor dem Streit um die Lizenzen. Daher sollte jeder, der Bilder von Produkten oder Personen öffentlich  online verwenden möchte, für die er nicht selbst die Bildrechte hält, vor der Veröffentlichung klären, ob dies im Sinne des Bildrechtsinhabers ist. Meist reicht eine telefonische Anfrage aus und wer ganz sicher gehen möchte,  sollte sich die Genehmigung schriftlich geben lassen.

Ein Kreditvertrag ist die Basis, die Rechtsgrundlage für ein Kreditgeschäft. In der Regel erfolgt die Kreditvergabe durch ein Kreditinstitut, es existieren aber natürlich auch Kreditverträge zwischen privaten Personen. Immer müssen die Bestandteile Laufzeit, Auszahlung und Rückzahlung sowie die zu hinterlegenden Sicherheiten Inhalt sein. Es gibt verschiedene Arten von Verträgen, die unterschiedliche Bedingungen zur Grundlage machen insbesondere was die Verzinsung anbelangt. Bevor man also einen Kredit abschließt, sollte man sich gründlich über den effektiven Jahreszins informieren, der alle anfallenden Kosten, wie zum Beispiel Disagio Laufzeit und Tilgungs- und Zinszahlungsmodalitäten sowie auch Bearbeitungsgebühren beinhalten muss. Die Basis der veranschlagten Zinsen ist grundsätzlich der von der Europäischen Zentralbank festgelegte Leitzins. Viele Fragen zu diesem Thema und anderen Fragen rund um den Kredit, vor allem aber die Möglichkeit, verschiedene Anbieter zu vergleichen, bietet das Internetportal Online-Kredite.com. Gewöhnlich wird in dem Vertrag eine feste Zinshöhe und Laufzeit vereinbart. Dies bietet für den Kreditnehmer die Möglichkeit einer guten, vorsorglichen Planung. Er weiß genau, welche Belastungen in den folgenden Jahren monatlich auf ihn zukommen. Genauso kann man mit beliebigen Zinssprüngen arbeiten oder aber mit variablen Zinsen. Bei der variablen Lösung werden die Zinssätze nach den jeweils aktuellen Bedingungen des Marktes errechnet. So hat der Kreditnehmer die Möglichkeit, von fallenden Kapitalmarktzinsen zu profitieren. Die Laufzeit eines Kreditvertrages ist die Zeit, in der sich Kreditnehmer und Kreditgeber verpflichten, die im Vertrag ausgehandelten Bedingungen einzuhalten. Die Laufzeiten variieren denn bei Konsumentenkrediten, also Kleinkrediten, liegt die Laufzeit im Allgemeinen bei einem bis sechs Jahren, bei der Finanzierung von Hausbau und Ähnlichem zumeist bei bis zu 15 Jahren. In dieser Phase der Gültigkeit des Vertrages hat der Kreditgeber auch den ersten Anspruch auf hinterlegte Sicherheiten. Beim Eigenheimbau oder dem Kauf eines Grundstückes, eigentlich aber bei jedem Kredit, wird eine Sicherheit verlangt. Die kann bei Kleinkrediten das Schufa-Verzeichnis sein, ein Auto oder die Bestätigung über ein regelmäßiges monatliches Einkommen. Bei Immobiliengeschäften ist es üblich, eine Bürgschaft zu hinterlegen, eine Grundschuld in das Grundbuch eintragen zu lassen. Seit mehreren Jahren sichern sich viele Kreditgeber auch durch eine Kreditversicherung als Vorbedingung für die Vergabe eines Kredites ab.

Die ordentliche Gerichtsbarkeit in Deutschland wird grob unterschieden in Zivilrecht und Strafrecht. Das erste Gericht, das sich mit der Rechtssache befasst, ist das Amtsgericht. Das Amtsgericht ist zuständig für Strafverfahren, für Zivilverfahren und als Familiengericht für Scheidungs- und Sorgerechtsverfahren sowie für Mietsachen. Beim Strafverfahren werden Delikte verhandelt, bei denen ein Urteil mit einer Freiheitsstrafe von höchstens 4 Jahren zu erwarten ist. Geregelt wird die Zuständigkeit des Amtsgerichts im § 24 GVG. Beim Landgericht werden Strafverfahren verhandelt, bei denen mit einer Freiheitsstrafe über 4 Jahren zu rechnen ist. Das Landgericht verhandelt auch Zivilverfahren, meist in zweiter Instanz. Wer mit den Urteilen des Amts- und Landgerichts nicht zufrieden ist, hat die Möglichkeit, das Oberlandesgericht anzurufen. Für zivilrechtliche Streitigkeiten ist der Zivilsenat zuständig, der Strafsenat für strafrechtliche. In den Bundesländern, wie z. B. Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz sind mehrere Oberlandesgerichte vorhanden. Der Bundesgerichtshof ist in Deutschland die höchste Instanz, wenn die Urteile der anderen Gerichte nicht akzeptiert werden. Der Bundesgerichtshof hat die Zuständigkeit der Beschwerdeinstanz des Oberlandesgerichts und Revisionsinstanz des Landgerichts. Gegen die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes können keine Rechtsmittel eingelegt werden. Ausnahme sind Verfassungsangelegenheiten, die in letzter Instanz vom Bundesverfassungsgericht entschieden werden. Beim Amtsgericht besteht in der Regel keine Anwaltspflicht. Ausnahme sind Ehescheidungen und Zivilrechtsverfahren mit einem Streitwert über 5.000 Euro. Bei allen anderen Gerichten besteht Anwaltspflicht. Bei Strafverfahren, die beim Landgericht anhängig sind, muss der Angeklagte einen Anwalt zur Seite haben. Das gilt auch für zivile Rechtsstreitigkeiten, die vor dem Landgericht ausgetragen werden. In den höheren Instanzen ist ebenfalls Anwaltszwang, wobei beim Verwaltungsstrafverfahren kein Anwaltszwang vorgesehen ist. Mit den Sozial-, Arbeits-, Finanz und Verwaltungsgerichten ist die ordentliche Gerichtsbarkeit in Deutschland für alle Verfahren abgedeckt.

Flattert eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung ins Haus, steigt der Stresspegel erst einmal an. Doch in vielen Fällen ist die ganze Aufregung umsonst und das Schreiben hinfällig. Natürlich gibt es auch viele berechtigte Abmahnungen und wer hier auf der sicheren Seite stehen möchte, sollte das Schreiben genau prüfen. Vor allem Internetseitenbetreiber erhalten gern Schreiben von Anwälten bezugnehmend auf z. B. das Medienrecht, die angeben, einen Mandanten zu vertreten, doch auch User, die sich an unzulässigem Filesharing beteiligen, erhalten Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen. Liegt das Schreiben im Postkasten, sollte man ruhig bleiben und alles aufmerksam lesen. Als Seitenbetreiber kann es durchaus vorkommen, dass man Bilder veröffentlicht hat, für die kein Nutzungsrecht vergeben wurde, und in vielen Fällen reicht das Löschen der online gestellten, fremden Inhalte, um einer Geldstrafe aus dem Weg zu gehen. Allerdings bleibt dann noch die Unterschrift auf einer Unterlassungserklärung und hier sollte man genau lesen und nur mit dem Zusatz „ ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ unterschreiben. Trotzdem muss diese strafbewehrte Unterlassungserklärung fristgerecht versendet werden, da ansonsten der Abmahnende ein Recht auf Prozesskostenersatz geltend machen kann. Der Streitwert in einer Urheberechtsangelegenheit wird meist vom Abmahnenden ermittelt und wer glaubt dass hier zu hoch gegriffen wurde, kann sich wehren. Nicht jede Abmahnung ist berechtigt, denn oft versuchen Anwälte ohne Mandantenauftrag Abmahnungen und Geldstrafen geltend zu machen. Dabei muss man wissen, dass ein Anwalt nur handeln darf, wenn er selbst Rechteinhaber ist oder vom Rechteinhaber beauftragt wurde. Willkürliche Abmahnungen sind also generell hinfällig. Ist die Sachlage unklar, sollte man als Abgemahnter einen Anwalt aufsuchen und sich beraten lassen. Wichtig in jedem Falle ist, nicht die Ruhe zu verlieren und alle Fristen zu wahren, denn damit schafft man die besten Voraussetzungen, egal ob die Abmahnung rechtens ist oder nicht.

Wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine fristlose Kündigung überreicht, ohne dass es vorher eine Abmahnung gegeben hat, halten die meisten Arbeitnehmer sie für unwirksam und wollen die fristlose Kündigung anfechten.

Die Chancen, eine getätigte Vorauszahlung wieder zurückzuerhalten, sind nicht sehr gut. Das vom Stromanbieter zurückgelassene Haftungskapital genügt meist nur, um vorrangige Gläubiger, wie zum Beispiel das Finanzamt oder die Angestellten des Unternehmens, zu bezahlen. Der Stromkunde muss im Regelfall hinten anstehen. Trotzdem sollte die Forderung in jedem Fall beim Insolvenzverwalter angemeldet werden – aber allzu große Hoffnungen darf man sich nicht machen. Auch ein Anwalt vermag daran leider im Normalfall nichts zu ändern. Rechtshilfe ist zwar möglich, doch meist nur wenig erfolgreich. Bei Gasversorgern verhält es sich ebenso wie beim Stromanbieter. Der örtliche Versorger springt zwar sofort ein, muss aber bezahlt werden. Der Nachteil an diesem Modell sind die häufig deutlich höheren Preise der örtlichen Versorger. Auch hier haben Kunden mit jährlicher Abrechnung das Nachsehen. Diese Erfahrung wurde auch in Deutschland schon von einigen Kunden des Gasanbieters TelDaFax gemacht, der im Juni 2011 seinen Insolvenzantrag stellte. Geht der eigene Stromversorger in Konkurs, steht man natürlich nicht im Dunkeln da. Der örtliche Versorger übernimmt die Stromversorgung, sodass man sich um eventuelle Lücken in der Stromversorgung keine Sorgen machen muss. Das Problem ist eher finanziell. Wer seinem Anbieter im Voraus die Leistungen des gemeinsamen Vertrags bezahlt hat, anstatt eine monatliche Abrechnung zu bekommen, der hat natürlich ein Problem, sein Geld zurückzubekommen. Schließlich bekommt er dafür keine Leistungen mehr. Wer jährlich abrechnen lässt, muss sich vielleicht Geld leihen und sollte auf günstige Zinsen beim Kredit achten. Um beim Stromanbieter Probleme von Anfang an zu vermeiden, sollte man sich nur auf Tarife mit monatlicher Abschlagszahlung einlassen, so geht man keinerlei Gefahr ein, auch wenn der Anbieter seine Insolvenz anmelden muss.

Um einen Vertrag abzuschließen, bedarf es nicht automatisch der Schriftform. Ein Vertrag kommt auch auf Basis einer Absprache oder einer mündlichen Vereinbarung zustande, also auch per Handschlag. Danach gelten die allgemeinen rechtlichen Rahmenbedingungen. Ein Vertrag per Handschlag schließt also Sondervereinbarungen in der Regel aus und setzt voraus, dass die Vertragspartner die Regeln und ihre Pflichten kennen. Es handelt sich um eine rechtsgültige Vereinbarung und im Schadenfall können die Vertragspartner ihre Forderungen auch vor Gericht einklagen.

Verträge per Handschlag sind branchenabhängig. Sie werden manchmal auf dem Bau, im Handel oder im Dienstleistungsgewerbe eingegangen etwa bei der Bestellung eines Essens und sollten im Zweifelsfalle, das heißt, wenn es um höhere Summen geht, immer in Anwesenheit von Zeugen abgeschlossen werden. Sie ersparen Zeit und Aufwand, setzen aber auch hohes Maß an rechtlicher Integrität der Vertragspartner voraus. Ein typischer Vertrag per Handschlag ist der Anschlussauftrag eines Kunden, der bereits Leistungen bezogen und bezahlt hat. Wird eine ähnliche Arbeit erneut geordert, genügt der einfache Hinweis auf den letzten Vertrag und die Konditionen. Lediglich eine kurze Beschreibung oder der Fertigstellungstermin müssen erneut mitgeteilt werden.

Der Handschlagvertrag dient also hauptsächlich dazu, den Bedürfnissen einer bestimmten Branche Rechnung zu tragen und überflüssigen Aufwand zu ersparen, wie bei Sportwetten. Es wäre etwas absurd, wenn der Kellner einer Pizzeria von einem Kunden erst eine schriftliche Bestätigung seiner Bestellung fordern würde oder ein freier Mitarbeiter einer Agentur einen anwaltlichen Vertrag bei jedem erneuten Auftrag. Schriftlichkeit dient der Absicherung, zeigt aber auch die Reserve, die der Auftragnehmer dem Auftraggeber entgegenbringt.

Ein berufsbegleitendes Studium in Wirtschaftsrecht ist für viele Angestellte eine Zukunftsinvestition, die es möglich macht, Versäumtes nachzuholen und sich für Aufgaben zu qualifizieren, die eine bessere Bezahlung verheißen und mehr Entscheidungsspielraum. Bevor eine Entscheidung fällt, müssen einige Fragen geklärt werden, von denen der Erfolg des Studiums abhängt. Denn das Scheitern eines berufsbegleitenden Studiums wiegt manchmal schwerer, als eine vermasselte Prüfung, die sich unter Umständen nachholen lässt. Der erste Schritt ist die Frage nach dem Bildungsträger. Es kommen öffentliche und private Schulen infrage. Wer hier Informationen sucht, wird unter Fernstudium Jura fündig. Da private Schulen zwar oft ein gutes Angebot haben, aber wenige oder keine Fördermittel erhalten, fallen hier in der Regel höhere Studiengebühren an, als bei öffentlichen Schulen. Außerdem muss unbedingt gewährleistet sein, dass die erfolgreiche Teilnahme an einem privaten Studium anschließend zur Prüfungsteilnahme bei einem staatlich anerkannten Prüfer qualifiziert.

Bergunfälle werfen zahlreiche Rechtsfragen auf. Denn sie sind manchmal mit hohen Folgekosten verbunden. Konkret stellen sich Fragen der Bergung, der Gesundheitsversorgung, des Schadens im Todesfall, der Haftung und zahlreiche andere Probleme, die auch von Juristen bereits gewürdigt worden sind. Wer eine Bergwanderung unternimmt oder an Klettertouren teilnimmt, sollte sich mit diesen Fragen befassen. Denn jedes Risiko wirft die Frage nach der geeigneten Absicherung auf. Das sind: Neben der gesundheitlichen Verfassung, der Umsicht und der richtigen Einschätzung des eigenen Könnens, auch die Absicherung im Ernstfall. Natürlich gehört zur Absicherung auch die richtige Ausrüstung wie sie bei Shops wie www.gipfelrausch.com angeboten wird.

Rechtlicher Schutz der Rettungsteams in den Bergen

Bei einem Bergunfall eines internationalen Teams von Alpinisten am Nanga Parbat hat nicht nur der Führer sein Leben verloren. Bei der Bergung der anderen Teilnehmer der Expedition entstanden außerdem Kosten von 53.000 Euro. In diesem Fall hat sich die Versicherung vorläufig geweigert, die Kosten zu übernehmen. Teils, weil die Durchführung der Rettungsaktion und ihr Nutzen in die Kritik geraten sind, teilweise, weil der Hergang des tödlichen Unfalls nicht ausreichend geklärt werden konnte. Auch eine Untersuchung möglicher Versäumnisse und Unterlassungen müssen die Alpinisten über sich ergehen lassen. Außerdem hinterlässt der verunglückte Bergsteiger eine Frau und zwei Kinder. Dieses Beispiel stellt die Frage, wie sich Bergsteiger und Wanderer, ganz allgemein Bergsportler absichern müssen, damit die möglichen Folgen eines Unfalls nicht die ganze wirtschaftliche Existenz infrage stellen. Haftpflicht-, Unfall-, Lebensrisiko- und andere Möglichkeiten der Versicherung müssen in Betracht gezogen werden, bevor anspruchsvolle und riskante Aufstiege in Angriff genommen werden können. Wer sich in diesen Punkten unsicher ist, sollte sich nach einem Versicherungspaket speziell für die Absicherung von Risikosportarten kümmern. Eine Mindestabsicherung in Hinblick auf das in Kauf zu nehmende Risiko sollte in jedem Fall eingerichtet werden.