Nicht nur Arznei und Medizin – auch alternative Behandlungsweisen wie Hypnose fallen unter das Heilmittelwerbegesetz. Das Gesetz gibt klare Richtlinien vor, in welcher Form für Mittel, Gegenstände, Verfahrung und Behandlungen geworben werden darf, die zur Linderung von Krankheiten und Gebrechen eingesetzt werden. Auch Heilpraktiker, die auf ihrer Webseite für Hypnosetherapien werben möchten, sollten aufpassen. Denn wer gegen das Gesetz verstößt, geht eine Ordnungswidrigkeit ein und muss mit einer Geld- oder sogar Freiheitsstrafe rechnen.

Was besagt das Gesetz?

Das Heilmittelwerbegesetz ist ungefähr so lang wie sein Name. Ganze 18 Paragraphen, zuzüglich Anlage, umfasst das Monstrum, das regelt, welche Art von Werbung erlaubt ist und welche nicht.

Es gibt einige Seiten, die in einfachem und nachvollziehbarem Deutsch erklären, was das Gesetz mit dem sperrigen Namen beinhaltet. Dazu zählt beispielsweise Anwalt.de.

Die Seite verrät, was alles unter das Gesetz fällt:

  • Arzneimittel im Sinne des 2 des Arzneimittelgesetzes
  • Medizinprodukte im Sinne des 3 des Medizinproduktgesetzes
  • Andere Mittel, Verfahren, Behandlungen und Gegenstände, wenn sich die Werbeaussage auf die Erkennung, Beseitigung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Mensch oder Tier bezieht
  • Plastisch-chirurgische Eingriffe, wenn sich die Werbeaussage auf die Veränderung des menschlichen Körpers ohne medizinische Notwendigkeit bezieht

Es wurde bereits 1965 unter dem Namen „Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens“ eingeführt. 2012 bekam das Gesetz, das heute besser als Heilmittelwerbegesetz (HWG) bekannt ist, eine Aktualisierung.  

In den Paragraphen 3 und 3a wird darauf hingewiesen, dass irreführende Werbung unzulässig ist. Irreführend wäre es beispielsweise, wenn Arzneimitteln wie auch Behandlungen eine bestimmte Wirkung oder Fähigkeit nachgesagt würde, die sie eigentlich gar nicht besitzt. Auch 100-prozentige Erfolgschancen zu garantieren, Risiken oder Nebenwirkungen zu verschweigen, oder Reklame für nicht zugelassene Arzneimittel ist unzulässig.

Wer dagegen verstößt, kann sogar ins Gefängnis wandern – Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr sowie Geldbußen bis 50.000 Euro können die Folge eines falschen Versprechens sein.

Was hat das alles mit Hypnose zu tun?

Das HWG regelt, dass jede Behauptung mit einem Nachweis belegt werden muss. Insbesondere schulmedizinische Nachweise sind dabei erwünscht. Das gilt auch bei Reklame für Hypnose. Allerdings nur dann, wenn Hypnose zur Heilbehandlung eingesetzt wird.

Möchte man beispielsweise darauf aufmerksam machen, dass Hypnose gegen Übergewicht wirksam sein kann, bewegt man sich in einer Art Grauzone. Laut dem Verband Freier Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie und Psychologischer Berater e.V. (VFP) kommt es auch hier darauf an, in welcher Form wissenschaftlich belegt werden kann, dass Hypnose zum Gewichtsverlust geeignet ist. Laut dem VFP gibt es beispielsweise eine wissenschaftliche Meta-Studie, die besagt, dass Hypnose Linderung bei Fibromyalgie bewirken kann. Laut dem Verband ist es rechtens, auf die Studie in Bezug zu Gewichtsverlust zu verweisen.

Was kann ich auf meine Webseite schreiben?

Die meisten Heilpraktiker haben heutzutage ihre eigene Webseite. Dass auch das Internet kein rechtsfreier Raum ist, ist kein Geheimnis. Daher muss auch beim Onlineauftritt genau abgewogen werden, welche Art von Werbung sich im rechtlichen Rahmen bewegt und was verboten ist.

Wichtig ist dabei, dass auf keinen Fall Heilversprechen gemacht werden dürfen. Slogans wie „Einfach abnehmen durch Hypnose“ oder „Hypnose heilt Sie vor Angst oder Phobien“ ist also verboten. Der Trick ist die Formulierung. Sich auf Potentiale zu fokussieren ist nicht verboten, da sie nichts versprechen. Statt also zu versprechen, dass man durch Hypnose sein Traumgewicht erreicht, sind Formulierungen wie „Hypnose kann Ihnen dabei helfen, den Appetit zu zügeln“ erlaubt.

Vorsicht ist besser als Nachsicht

Wer als Heilpraktiker für Hypnose werben, aber keine Fehler begehen möchte, sollte sich Rat von einem Profi holen. Fachanwälte für Medizinrecht sind hier die passende Wahl. Wer jedoch nicht genau weiß, wie er sich am besten mit einem Anwalt in Verbindung setzt, findet beispielsweise auf der Seite Hypnoseinstitut.de ein vorformuliertes Anschreiben mit allen wichtigen Fragen.

Einige von ihnen sind beispielsweise:

  • Ist es rechtens eine abgeschwächte Aussage zu tätigen, wenn schon keine Heilversprechen gemacht werden dürfen?
  • Darf die Behandlung von verschiedenen Süchten (Spielsucht, Betäubungsmittelsucht) beworben werden?
  • Dürfen wir auf der Webseite Hilfestellung geben, um beispielsweise psychische Probleme wie Burnout zu erkennen?
  • Welche Studien gelten laut Heilmittelwerbegesetz als Wirkungsbeweis?
  • Ist Werbung für Fernbehandlung (beispielsweise am Telefon) erlaubt?
  • Gibt es einen Unterschied bezüglich Werbung von Hypnose durch Heilpraktiker und Psychotherapeuten?

Fazit: Was ist denn jetzt eigentlich erlaubt?

Es ist gar nicht so einfach, in Sachen Heilmittelwerbegesetz den Überblick zu behalten. Wer nicht sicher ist, was er bewerben darf und was nicht, sollte besser einen Fachanwalt zu Rate ziehen. Denn wer Versprechungen macht, die laut HWG nicht zulässig sind, macht sich strafbar und muss im schlimmsten Fall viel Geld bezahlen oder sogar mit einer Freiheitsstrafe rechnen.

Der Gesetzgeber kategorisiert die Hinterbliebenen des verstorbenen Erblassers und weist sie einer bestimmten Ordnung zu, so dass sich hieraus die Erbberechtigung von Gesetzes wegen ergibt. Die engsten Verwandten werden hierbei der ersten Ordnung zugeordnet, weiter entfernte Verwandte finden in höheren Ordnungen Berücksichtigung. Auf diese Art und Weise steht für den deutschen Gesetzgeber eindeutig fest, wer in welchem Umfang am Nachlass eines Verstorbenen beteiligt wird, sofern dieser nicht selbst in einer Verfügung von Todes wegen eine alternative gewillkürte Erbfolge festgelegt hat. Der Verwandtschaftsgrad der Hinterbliebenen wird hierbei im Zuge der gesetzlichen Erbfolge stets aus Sicht des Erblassers betrachtet.

Die Ordnungen des Verwandtenerbrechts in Deutschland

In der ersten Ordnung werden die Abkömmlinge des Erblassers zur Erbfolge berufen und so von Gesetzes wegen zu Erben. Anhand dieser Ordnung lassen sich die einzelnen Prinzipien des gesetzlichen Erbrechts in der Bundesrepublik Deutschland hervorragend veranschaulichen. Innerhalb jeder Ordnung herrscht das Repräsentationsprinzip, so dass die Existenz eines Erben alle anderen Erben dieser Ordnung, die nur über ihn mit dem Erblasser verwandt waren, von der Erbschaft ausschließt. Zugleich sind die erbberechtigten Erben einer Ordnung nebeneinander gleichberechtigt und teilen sich somit das Erbe.

Anhand der ersten Ordnung wird dies leicht deutlich. Sämtliche Kinder des Erblassers erben somit zu gleichen Teilen. Bei den Enkeln des verstorbenen Erblassers handelt es sich zwar auch um dessen Abkömmlinge, sind aber nur über ein Elternteil mit dem Erblasser verwandt. Lebt dieser Elternteil zum Zeitpunkt der Erbschaft, schließt er seine eigenen Nachkommen automatisch aus, so dass diese im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge unberücksichtigt bleiben. Ist ein Kind des Erblassers bereits vorverstorben, werden dessen Abkömmlinge zur gesetzlichen Erbfolge berufen, wodurch beispielsweise auch die Enkelkinder von Gesetzes wegen erben können.

Richtlinien und Prinzipien im BGB

Die gesetzliche Erbfolge folgt somit strengen Richtlinien und Prinzipien, die im Bürgerlichen Gesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland manifestiert sind. Existiert kein Erbe erster Ordnung, ist die zweite Ordnung oder eine noch höhere Ordnung relevant, je nachdem welche Verwandten vorhanden sind. Die zweite Ordnung ist hierbei den Eltern sowie deren Abkömmlingen vorbehalten. In der dritten Ordnung werden die Großeltern und deren Abkömmlinge berücksichtigt und die vierte Ordnung widmet sich den Urgroßeltern und deren Abkömmlingen.

Heutzutage gehört es zu jedem Arbeitsverhältnis dazu, vorab auch einen Arbeitsvertrag abzuschließen bzw. zu unterzeichnen. Dieser Vertrag soll sowohl den Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber schützen und Rechte wie Pflichten in schriftlicher Form fixieren.

Nicht selten werden jedoch aus arbeitsrechtlichen Gründen in Arbeits- als auch Tarifverträgen auch sogenannte Verfallsklauseln bzw. Ausschlussfristen geregelt. Diese bestimmen in erster Linie die unterschiedlichen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis. Werden diese nun beispielsweise binnen einer bestimmen Frist nicht erfüllt, so kann es zu einem sogenannten „Verfall“ oder auch „Ausschluss“ kommen.

Rechtsprechung zu Verfallsklauseln

Damit die Verfallsklauseln Wirkung erlangen, müssen im Arbeitsvertrag einige wichtige Punkte abgeklärt werden. Bei einstufigen Ausschlussfristen ist eine schriftliche Geltendmachung gegenüber dem Vertragspartner binnen einer bestimmten Frist vonnöten. Darüber hinaus muss jedoch stets auch die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren beachtet werden.

Bei der zweistufigen Ausschlussfrist hingegen ist bei einer ersten Frist die schriftliche Anmeldung gegenüber dem Vertragspartner zu tätigen. Wird diese Anmeldung abgelehnt, so muss mithilfe einer anschließenden Frist die gerichtliche Forderung des Anspruches erfolgen, damit diese nicht verfallen kann.

Ein Beispiel aus der Praxis

Der Arbeitnehmer hat laut vertraglicher Vereinbarung Ansprüche auf Überstundenvergütung. Diese Überstunden sind allerdings vom Arbeitgeber weder abgerechnet noch ausgezahlt worden. Damit diese Ansprüche nicht bis zu der im Vertrag vereinbarten Frist verfallen, hat der Arbeitnehmer die Überstundenzuschläge schnellstmöglich geltend zu machen.

Dies ist allerdings nur ein Fall, bei dem die Verfallsklausel zum Einsatz kommt. Tatsächlich gibt es jedoch sehr viele Bereiche im Arbeitsverhältnis, wo die Klausel einbezogen wird. So kann die Verfallsklausel ebenso für Lohn- als auch für Schadensersatzansprüche gelten.

Wichtig ist deshalb, vor einer jeden Vertragsunterzeichnung auch die Ausschlussfristen prüfen zu lassen. Damit diese Fristen und Klauseln wirksam sind, müssen sie für beide Parteien – in diesen Fällen eben für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer – dargelegt sein. Ein wichtiger Punkt für die Regelung der Ausfallklauseln sind natürlich die passenden Fristen, die hier nicht zu kurz sein sollten. Die Regelfrist, so sieht es das Gesetz vor, beläuft sich immerhin auf drei Jahre. Daher ist nach Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes eine Ausschlussfrist von weniger als drei Monaten unwirksam (BAG, Urteil vom 28.09.2005, Az.: 5 AZR 52/05).

Bei Streitigkeiten lieben einen Rechtsbeistand aufsuchen

Doch nicht immer sind in der heutigen Zeit Verfallsklauseln oder Ausschlussklauseln ganz so leicht durchzusetzen, wie es vielleicht scheint. Viele Arbeitnehmer lassen sich daher trotz vertraglicher Regelungen vom Arbeitgeber immer wieder vertrösten. Wer sich hier allerdings im Recht sieht, kann mithilfe eines Rechtsbeistandes seine Rechte geltend machen. So sind zahlreiche Anwälte spezialisiert und versiert im Bereich des Arbeitsrechts und können ihren Mandanten mit Rat und Tat beiseite stehen. Egal, ob ein Anwalt für Arbeitsrecht im Raum Stuttgart gesucht wird oder in einer anderen Stadt. Überall findet sich eine Kanzlei, die den Mandanten adäquat vertreten kann. Und ganz gleich, ob die Fälle Kündigungen, Abmahnungen, Arbeitszeugnisse, Abfindungszahlungen oder Probleme in Form von Ausfallklauseln beinhalten. Stets wird der Mandant hier rechtlich korrekt aufgeklärt und unterstützt werden.

Übrigens: Beratungsgespräche sind oftmals bereits via Telefon möglich!

Für eine ausführliche Beratung ist allerdings ein persönliches Gespräch von Vorteil.

In Zusammenhang mit dem Erbrecht treten regelmäßig die unterschiedlichsten Fragen auf. Juristische Laien, die sich näher mit dem Erbrecht befassen und Interesse daran haben, für den eigenen Erbfall vorzusorgen, stoßen mitunter recht schnell an ihre Grenzen, weil ihnen schlichtweg das Fachwissen fehlt. Gesetzestexte und vor allem das Bürgerliche Gesetzbuch sind zwar allgemein zugänglich, aber für viele Menschen schwer verständlich. Die juristische Fachsprache und überaus komplexe Sachverhalte stiften häufig Verwirrung statt für Klarheit zu sorgen. Fragen, wie zum Beispiel „Was erbt der Schwiegersohn?“, kommen so auf und verunsichern künftige Erblasser, die wissen möchten, was nach ihrem Tod mit ihrem Eigentum geschieht.

Bei sämtlichen Fragen zum Erbrecht ist ein Notar oder Fachanwalt der richtige Ansprechpartner. Hier sollte man gegebenenfalls unbedingt einen Fachmann aufsuchen, denn das Erbrecht ist ein überaus komplexes und zugleich wichtiges Thema. Wer kein juristisches Studium oder eine anderweitige rechtswissenschaftliche Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, ist für gewöhnlich auf die Kompetenz eines Experten angewiesen und sollte sich dies auch eingestehen. Mithilfe entsprechender Literatur kann man sich einen Überblick verschaffen und die grundlegenden Prinzipien des Erbrechts nachvollziehen, diese auf einen konkreten Erbfall unter Berücksichtigung aller Aspekte zu übertragen, erweist sich dahingegen als sehr schwierig.

Gerade Menschen in jüngeren oder mittleren Jahren sollten eine Versicherung zum Schutz gegen die Berufsunfähigkeit abschließen. Wenn man einen Unfall oder eine schwere Krankheit erleidet, ist man zumindest soweit abgesichert, dass man nicht von der Grundsicherung und damit vom Staat abhängig wird. Wer hier rechtzeitig vorsorgt ist in allen Eventualitäten auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Denn eine Rentenzahlung ist in Ernstfällen des Lebens ein gutes und beruhigendes Hilfsmittel, auch wenn man hierüber in jungen Jahren nicht gerne nachdenkt. 

Reicht die staatliche Versorgung bei Berufsunfähigkeit?

Die staatlichen Stellen können immer nur eine Grundversorgung gewährleisten. Zudem wird auch diese immer stärker abgebaut und ist nur noch für Menschen, die vor dem 2.1.1961 geboren sind versorgend tätig.

Diese Grundsicherung wurde geändert in eine Erwerbsminderungsrente, de ebenfalls große Versorgungslücken hinterlässt. Zudem kann der Staat auf den Eintritt in einen minderwertigen Beruf pochen, um den Lebensunterhalt zu sichern. Dies alles reicht in den allerseltensten Fällen auch für diese Personengruppen überhaupt aus, um den Lebensstatut auch nur annähernd zu sichern. Von einem Erhalt des sozialen Status reden wir hierbei noch überhaupt nicht.

Am Besten berechnet man seine monatlichen Ausgaben und baut gleich auch eine dynamische Erhöhung oder auch für Notfälle die Beitragsfreistellung mit ein. Wer den Betrag weder zu hoch noch zu niedrig ansetzt, kann auch die monatlichen Prämien leisten und sich beruhigt zurücklehnen.

Wer benötigt eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Auch wenn man eine Immobilie anschafft, ist dies ein wichtiger Baustein, um die dauerhaften Zahlungen zu sichern und nicht Gefahr läuft, das Eigentum wegen ausbleibender Ratenzahlungen zu verlieren. Wer also eine Familie abzusichern oder langfristige Verbindlichkeiten, wie zum Beispiel einen Hypothekenkredit abgeschlossen hat der sollte unbedingt auch über den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nachdenken.

Die Leistung der Berufsunfähigkeitsversicherung dieses Anbieters ermöglicht einen umfangreichen finanziellen Schutz, falls es aus gesundheitlichen Gründen unmöglich wird, den erlernten Beruf noch auszuüben.

Tipp: Achten Sie beim Vertragsabschluss darauf, dass eine monatliche Rente garantiert wird. Das ist wichtig, damit man während der vertraglichen Leistungsdauer gut abgesichert ist.

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Ein steuerlich zutreffender Gewinn der Bürger muss in Deutschland ordnungsgemäß versteuert werden. Hierbei haben sowohl die Händler als auch der abhängig beschäftigte oder selbständige Bürger eine wahrheitsgemäße Steuererklärung zu erstellen. Die Abgeltungssteuer wird hierbei in der Anlage Kap angegeben, da diese für Kapitalerträge ausgefüllt werden muss.

Für wen besteht in Deutschland die Steuerpflicht?

Hierbei gilt grundsätzlich, dass steuerpflichtig ist, wer einen Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Die Staatsangehörigkeit des Brokers im Forex-Handel oder ein im Ausland befindlicher Handelsort spielen hierbei keine Rolle, die deutsche Steuerpflicht besteht auch in diesem Fall.

Es gilt für diese Steuerart ein einheitlicher Steuersatz von 25 %. Das Einkommen im Bereich der Abgeltungssteuer wird dem allgemeinen Einkommen demzufolge nicht zugeschlagen sondern gesondert behandelt. Allerdings gilt in jedem Fall die so genannte Günstigerprüfung des Finanzamtes, was insbesondere für Anleger mit einem geringen Erwerbseinkommen interessant ist.

Welche Einkommensarten besteuert die Abgeltungssteuer?

Bei Wertpapieren und Devisengeschäften fällt die Steuerpflicht in den Bereich der Abgeltungssteuer. Ebenso verhält es sich mit Zinserträgen oder Dividendenzahlungen bei Aktien. Auch ein Kursgewinn bei Aktiengeschäften wird durch die Abgeltungssteuer abgedeckt.

Bei Zinserträgen kann durch den Sparer allerdings ein Pauschbetrag in Abzug gebracht werden, welcher im Jahr 2014 mit 801 € für Einzelpersonen und 1.602 € für gemeinsam veranlagte Ehegatten abgezogen werden kann von der Abgeltungssteuer.

Praktische Handhabung der Steuerpflicht

Die Abgeltungssteuer wird von den Banken direkt an das Finanzamt abgeführt, damit wird einer Steuerhinterziehung schon ein Riegel vorgeschoben. Verluste aus dem gleichen Steuerbereich werden hierbei in Abzug gebracht.

Eine steuerliche Bevorzugung durch den einheitlichen Steuersatz ist nicht ganz von der Hand zu weisen. Und auch deshalb ist das Handeln mit Devisen auch nach wie vor ein gutes Geschäft. Voraussetzung ist hierzu, dass man sich auf den Finanzmärkten weltweit gut auskennt. Besonders der Onlinehandel ist ein sehr flexibel aufgestellter Handelsbereich und aufgrund der ständig wachsenden technischen Finessen verbessert sich dies noch ständig. 

Das Vertragsrecht versteht sich als rechtswissenschaftliche Disziplin, die sich dem Vertragsabschluss widmet. In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu wissen, dass es sich um kein eigenständiges Rechtsgebiet handelt. Der Ausdruck Vertragsrecht wird vielmehr als Oberbegriff für all die Gesetze und Rechtsnormen verstanden, die Verträge regeln. Dabei geht es nicht nur um das Zustandekommen vertraglicher Vereinbarungen, sondern ebenfalls um die betreffenden Wirkungen.

Was ist Vertragsrecht?

Das Vertragsrecht spielt in der Gesetzgebung eine zentrale Rolle, da es sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen für Verträge befasst, die wiederum die Grundlage für Rechtsgeschäfte jeglicher Art sind. Von einem Vertrag spricht man immer dann, wenn mindestens zwei Willenserklärungen bezüglich eines Rechtsgeschäfts existieren. Bei den Vertragspartnern kann es sich um Privatpersonen, Unternehmen, Behörden oder auch andere Institutionen handeln. Juristische Laien, die sich erstmals mit dem Vertragsrecht auseinandersetzen, stellen oftmals überrascht fest, dass es dabei nicht zwingend der Schriftform bedarf. Mündliche Vereinbarungen sind ebenso wie zum Beispiel Online-Geschäfte zulässig und rechtskräftig.

Von Gesetzes wegen wird ein Vertrag stets als mindestens zweiseitiges Rechtsgeschäft betrachtet. Zugleich kann man darin ebenfalls eine freiwillige Selbstverpflichtung der Vertragsparteien sehen, denn diese stimmen dem Vertragsabschluss aus freien Stücken zu und können die jeweiligen Vereinbarungen im Rahmen der Vertragsfreiheit individuell festlegen. Der deutsche Gesetzgeber gibt lediglich den rechtlichen Rahmen vor.

Unabhängig davon, ob man sich als Jurastudent, kaufmännischer Angestellter oder anderweitiger Interessierter mit dem Vertragsrecht befasst, sollte man einige grundlegende Begriffe kennen. Nachfolgend finden sich einige wichtige Begriffe aus dem deutschen Vertragsrecht, die essentiell für den Vertragsschluss nach dem deutschen Recht sind:

  • Vertragsfreiheit
    Die Vertragsfreiheit ist die Basis des Vertragsrechts und in der Bundesrepublik Deutschland durch den Grundsatz der Privatautonomie geschützt. Sofern ein Rechtsgeschäft nicht dem geltenden Recht oder der guten Sitte widerspricht oder gesetzlichen Verboten entspricht, kann jedermann Verträge nach eigenem Ermessen schließen.
  • Geschäftsfähigkeit
    Damit ein rechtskräftiger Vertrag zustande kommen kann, müssen die Vertragspartner geschäftsfähig sein. Unter der Geschäftsfähigkeit versteht man die Fähigkeit, am Rechtsverkehr teilzunehmen und die daraus resultierenden Folgen zu erfassen. Wer dazu aufgrund seines geringen Alters oder einer Krankheit nicht in der Lage ist, ist nur eingeschränkt geschäftsfähig oder zuweilen auch geschäftsunfähig. Liegt keine Geschäftsfähigkeit vor, kann kein rechtsgültiger Vertrag geschlossen werden.
  • Zustandekommen von Verträgen
    Ein ganz wesentlicher Aspekt ist das Zustandekommen von Verträgen. Liegen Angebot sowie eine Annahme in übereinstimmender Form vor, kommt ein Vertrag zustande. Dieser muss nicht zwingend schriftlich fixiert werden, sondern kann durchaus auch in mündlicher Form erfolgen.

Wo ist das Vertragsrecht geregelt? – Das Vertragsrecht im BGB

Ein separates und dementsprechend deklariertes Vertragsrecht existiert in der deutschen Gesetzgebung nicht. Stattdessen liefert das Bürgerliche Gesetzbuch alle relevanten Rechtsnormen zum Vertragsrecht in stark abstrahierter Form. Im Bereich der Rechtsgeschäfte geht der allgemeine Teil des BGB auf Verträge ein und schafft so die juristische Basis. Das zweite Buch des BGB widmet sich ebenfalls diesem Themenspektrum, wobei hier stets von Schuldverhältnissen die Rede ist.

Insbesondere juristische Laien, die nicht mit dem Aufbau des Rechtssystems der Bundesrepublik Deutschland vertraut sind, suchen zunächst oftmals vergebens nach einem eigenständigen Vertragsrecht. Erst bei näherer Betrachtung des Themas zeigt sich, dass das hierzulande geltende Vertragsrecht in das Bürgerliche Gesetzbuch eingebettet ist. Dementsprechend ist das Vertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt.

Was ist Vertragsrechtsschutz?

Wenn es um das Vertragsrecht geht, fällt auch immer wieder der Begriff Vertragsrechtsschutz. Dabei handelt es sich um eine auf das Vertragsrecht fokussierte Rechtsschutzversicherung, die immer dann greift, wenn ein Vertrag nicht oder nur unzureichend erfüllt wurde.

Online Marketing ist ein Gebiet, das viel Wissen, Erfahrung und Fingerspitzengefühl verlangt. Das Internet vergisst nie etwas und schlechtes Marketing kann auch bei einem guten Produkt schnell zum Aus führen. Ein komplexes Konstrukt aus Domainname, Werbemaßnahmen und dem Inhalt der Webseiten kann ein Produkt oder eine Dienstleistung innerhalb kürzester Zeit bekannt machen und das im positiven wie im negativen Sinn. Wer hier nicht genau weiß, was er tut, kann sich und seinem Unternehmen mehr Schaden als Nutzen zufügen. Oft kann nur ein Profi dabei helfen, das Online Marketing richtig anzugehen, denn viele Unternehmen sind sich der rechtlichen Konsequenzen bei unausgereiften Maßnahmen nicht bewusst. Dabei ist es zwar nicht zwingend notwendig mit dem Profi am gleichen Tisch zu sitzen, aber ein persönlicher Kontakt kann durchaus hilfreich sein. Eine SEM Agentur in Hamburg findet man beispielsweise einfach und bequem über die gleichen Suchmaschinen, für die man auch die eigenen Inhalte seiner Webpräsenz optimiert. SEM und SEO sind zwei Begriffe, die entscheidend beim Online Marketing mitwirken und ohne Suchmaschinenmarketing und Suchmaschinenoptimierung kann keine Webseite erfolgreich werden. Doch schon vorher bei der Wahl des Domain-Namens kann man einiges falsch machen. Den Namen einer Seite sollten die Besucher schnell mit einer „Marke“ verknüpfen können und natürlich dürfen fremde Markennamen nicht ohne Genehmigung genutzt werden. Danach folgt der Inhalt der Webseite, auch Content genannt. Beim Design darf sich oft ein Profi verwirklichen, aber an den Texten wird gespart. Dabei ist es wichtig, die Regeln der Sorgfalt einzuhalten und sicherzustellen, dass die eigenen Inhalte nicht rechtswidrig sind. Steht die Webseite, geht es an die Werbung. Suchmaschinen-Werbung ist hier ein Stichwort und auch Affiliate-Werbung wird als Online Marketing Maßnahme immer beliebter. Doch auch danach gibt es noch weitere Möglichkeiten und wer sich hier genauer einlesen möchte, kann dies mit dem gut verständlichen Buch Online Markting & Recht von Martin Schirmbacher tun.

Im Zeitalter des World Wide Web werden immer mehr Geschäfte und Transaktionen online abgeschlossen. Der Onlinehandel boomt und auch die mittels Internet angebotenen Dienstleistungen erfreuen sich starker Nachfrage. Was sich für die Unternehmen und auch die Kunden zunächst als sehr praktisch und lukrativ darstellt, birgt oftmals jedoch ein großes Risiko. Wer das Kleingedruckte bei den Onlineverträgen nicht liest, der läuft Gefahr einen Vertrag abzuschließen, den er so und in dieser Form gar nicht abschließen wollte.

Besonders im Internet gibt es zahlreiche „schwarze Schafe“, die gutgläubigen Usern das Geld aus der Tasche ziehen und/oder diese möglichst lange an eigene Verträge binden wollen.

Onlinegeschäfte werden in allen Berufszweigen getätigt. Neben dem Versandhandel, der noch immer einen führenden Platz einnimmt, sind es auch die Handwerksbetriebe, die durch das Internet einen Umsatzzuwachs verzeichnen können. So kann der Kunde beispielsweise einfach nur Tapezierer Köln oder Dachdecker Berlin eingeben, und schon erhält er eine meist lange Liste aller möglichen Betriebe. Um bei Onlineverträgen kein Risiko einzugehen, ist es in einigen Fällen sinnvoll, sich vorab einen Rechtsberater zu Hilfe zu nehmen, der diese Verträge auf ihre Rechtsgültigkeit prüft. Dies sollte jedoch nicht unbedingt immer der nächstgelegene Rechtsanwalt um die Ecke sein, sondern eventuell besser ein Anwalt, der sich auf Internetgeschäfte spezialisiert hat. Auch diese können mittlerweile schon online kontaktiert werden, sodass eine lange Anfahrt hier nicht von Nöten sein wird.

Privatpersonen können sich des Weiteren auch einen Rat bei den zuständigen Verbraucherzentralen holen. In den meisten Fällen reicht hier ein Besuch, um zu prüfen, ob der Vertrag rechtsgültig ist und den Vertragspartner nicht ungerechtfertigt an eine Pflicht bindet, die er selbst so nicht unterzeichnen wollte.

Mit der Agenda 2010, die am 14.3.2003 mit der Regierungserklärung von Gerhard Schröder erstmals in die Öffentlichkeit drang, sollte alles besser werden. Die damalige Bundesregierung, aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen bestehend, wollte damit den Langzeitarbeitslosen helfen, schneller wieder in Brot und Arbeit und weg vom Arbeitslosengeld zu kommen. Dafür sollten die Mitarbeiter der Jobcenter sorgen. Es sollte eine große Reform werden, von der sich Gerhard Schröder einen Befreiungsschlag gegen die Arbeitslosigkeit erhoffte. Die Mitarbeiter der Jobcenter sind überlastet und kaum ein Bescheid ist korrekt. Von Maßnahmen, die dazu dienen, die Leute wieder in Arbeit zu bringen, sind sie weit entfernt. Es ist erschreckend dass sich die Sozialgerichte betreffend, in den Monaten von Januar bis November des Jahres 2010 von einer Klageflut überrollt sahen, die sich auch im Jahre 2011 fortsetzt. Waren es 2010 noch 150.000 neue Klagen, die auf die Sozialgerichte zugekommen waren, wird sich im Jahre 2011 die Zahl der neuen Klagen erhöhen. Beim Sozialgericht Berlin spricht man von 20 % mehr Klagen als im Vorjahr. Damit muss nicht nur das Sozialgericht in Berlin rechnen, davon sind sämtliche Sozialgerichte in allen Bundesländern betroffen. Grund für die Klagen sind meist Bescheide, die nicht stimmen, Zahlungen, die nicht pünktlich eingehen und, was leider sehr oft vorkommt, keine Bearbeitung der Widersprüche. Die Sozialgerichte geben der Mehrzahl der Kläger Recht. Etwa 60–75 % der Klagen werden von den Jobcentern verloren. Die wenigen Rechtsanwälte, die sich auf Sozialrecht spezialisiert haben, sind überlastet. Die Mitarbeiter des JobCenter können sich nicht um den einzelnen Fall bzw. Menschen kümmern, da ein/e Mitarbeiter/in für viele Menschen Ansprechpartner ist. Durch diese Überlastung werden viele Anträge nicht korrekt berechnet und so kann es vorkommen, dass Antragsteller mehrere unterschiedliche Bescheide zu einem Vorgang erhalten.