Nicht nur Arznei und Medizin – auch alternative Behandlungsweisen wie Hypnose fallen unter das Heilmittelwerbegesetz. Das Gesetz gibt klare Richtlinien vor, in welcher Form für Mittel, Gegenstände, Verfahrung und Behandlungen geworben werden darf, die zur Linderung von Krankheiten und Gebrechen eingesetzt werden. Auch Heilpraktiker, die auf ihrer Webseite für Hypnosetherapien werben möchten, sollten aufpassen. Denn wer gegen das Gesetz verstößt, geht eine Ordnungswidrigkeit ein und muss mit einer Geld- oder sogar Freiheitsstrafe rechnen.

Was besagt das Gesetz?

Das Heilmittelwerbegesetz ist ungefähr so lang wie sein Name. Ganze 18 Paragraphen, zuzüglich Anlage, umfasst das Monstrum, das regelt, welche Art von Werbung erlaubt ist und welche nicht.

Es gibt einige Seiten, die in einfachem und nachvollziehbarem Deutsch erklären, was das Gesetz mit dem sperrigen Namen beinhaltet. Dazu zählt beispielsweise Anwalt.de.

Die Seite verrät, was alles unter das Gesetz fällt:

  • Arzneimittel im Sinne des 2 des Arzneimittelgesetzes
  • Medizinprodukte im Sinne des 3 des Medizinproduktgesetzes
  • Andere Mittel, Verfahren, Behandlungen und Gegenstände, wenn sich die Werbeaussage auf die Erkennung, Beseitigung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Mensch oder Tier bezieht
  • Plastisch-chirurgische Eingriffe, wenn sich die Werbeaussage auf die Veränderung des menschlichen Körpers ohne medizinische Notwendigkeit bezieht

Es wurde bereits 1965 unter dem Namen „Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens“ eingeführt. 2012 bekam das Gesetz, das heute besser als Heilmittelwerbegesetz (HWG) bekannt ist, eine Aktualisierung.  

In den Paragraphen 3 und 3a wird darauf hingewiesen, dass irreführende Werbung unzulässig ist. Irreführend wäre es beispielsweise, wenn Arzneimitteln wie auch Behandlungen eine bestimmte Wirkung oder Fähigkeit nachgesagt würde, die sie eigentlich gar nicht besitzt. Auch 100-prozentige Erfolgschancen zu garantieren, Risiken oder Nebenwirkungen zu verschweigen, oder Reklame für nicht zugelassene Arzneimittel ist unzulässig.

Wer dagegen verstößt, kann sogar ins Gefängnis wandern – Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr sowie Geldbußen bis 50.000 Euro können die Folge eines falschen Versprechens sein.

Was hat das alles mit Hypnose zu tun?

Das HWG regelt, dass jede Behauptung mit einem Nachweis belegt werden muss. Insbesondere schulmedizinische Nachweise sind dabei erwünscht. Das gilt auch bei Reklame für Hypnose. Allerdings nur dann, wenn Hypnose zur Heilbehandlung eingesetzt wird.

Möchte man beispielsweise darauf aufmerksam machen, dass Hypnose gegen Übergewicht wirksam sein kann, bewegt man sich in einer Art Grauzone. Laut dem Verband Freier Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie und Psychologischer Berater e.V. (VFP) kommt es auch hier darauf an, in welcher Form wissenschaftlich belegt werden kann, dass Hypnose zum Gewichtsverlust geeignet ist. Laut dem VFP gibt es beispielsweise eine wissenschaftliche Meta-Studie, die besagt, dass Hypnose Linderung bei Fibromyalgie bewirken kann. Laut dem Verband ist es rechtens, auf die Studie in Bezug zu Gewichtsverlust zu verweisen.

Was kann ich auf meine Webseite schreiben?

Die meisten Heilpraktiker haben heutzutage ihre eigene Webseite. Dass auch das Internet kein rechtsfreier Raum ist, ist kein Geheimnis. Daher muss auch beim Onlineauftritt genau abgewogen werden, welche Art von Werbung sich im rechtlichen Rahmen bewegt und was verboten ist.

Wichtig ist dabei, dass auf keinen Fall Heilversprechen gemacht werden dürfen. Slogans wie „Einfach abnehmen durch Hypnose“ oder „Hypnose heilt Sie vor Angst oder Phobien“ ist also verboten. Der Trick ist die Formulierung. Sich auf Potentiale zu fokussieren ist nicht verboten, da sie nichts versprechen. Statt also zu versprechen, dass man durch Hypnose sein Traumgewicht erreicht, sind Formulierungen wie „Hypnose kann Ihnen dabei helfen, den Appetit zu zügeln“ erlaubt.

Vorsicht ist besser als Nachsicht

Wer als Heilpraktiker für Hypnose werben, aber keine Fehler begehen möchte, sollte sich Rat von einem Profi holen. Fachanwälte für Medizinrecht sind hier die passende Wahl. Wer jedoch nicht genau weiß, wie er sich am besten mit einem Anwalt in Verbindung setzt, findet beispielsweise auf der Seite Hypnoseinstitut.de ein vorformuliertes Anschreiben mit allen wichtigen Fragen.

Einige von ihnen sind beispielsweise:

  • Ist es rechtens eine abgeschwächte Aussage zu tätigen, wenn schon keine Heilversprechen gemacht werden dürfen?
  • Darf die Behandlung von verschiedenen Süchten (Spielsucht, Betäubungsmittelsucht) beworben werden?
  • Dürfen wir auf der Webseite Hilfestellung geben, um beispielsweise psychische Probleme wie Burnout zu erkennen?
  • Welche Studien gelten laut Heilmittelwerbegesetz als Wirkungsbeweis?
  • Ist Werbung für Fernbehandlung (beispielsweise am Telefon) erlaubt?
  • Gibt es einen Unterschied bezüglich Werbung von Hypnose durch Heilpraktiker und Psychotherapeuten?

Fazit: Was ist denn jetzt eigentlich erlaubt?

Es ist gar nicht so einfach, in Sachen Heilmittelwerbegesetz den Überblick zu behalten. Wer nicht sicher ist, was er bewerben darf und was nicht, sollte besser einen Fachanwalt zu Rate ziehen. Denn wer Versprechungen macht, die laut HWG nicht zulässig sind, macht sich strafbar und muss im schlimmsten Fall viel Geld bezahlen oder sogar mit einer Freiheitsstrafe rechnen.

Beim Gebrauchtwagenkauf als auch beim -verkauf, vor allem durch Privatpersonen, gilt es einige Besonderheiten zu beachten.

Wahrheitsgemäße Angaben zu Mängeln sind Pflicht

Wer sein altes Auto privat mit Hilfe eines Inserats in den gängigen Internetportalen oder auf einem anderen Weg an eine Privatperson verkaufen möchte, sollte sich über folgende Dinge im Klaren sein. So müssen Fragen vom potenziellen Käufer hinsichtlich der Unfallvorgeschichte in jedem Fall und vor allem ausführlich beantwortet werden. Kommt der Verkäufer dieser Pflicht nicht nach, kann der Käufer von einem arglistigen Verschweigen der Mängel ausgehen. Der Verkäufer hat im Vorfeld die Möglichkeit eine Klausel über einen Haftungsausschluss bestimmter Mängel in den Vertrag einzubinden. Diese verliert jedoch mit der bereits erwähnten Arglistigkeit nach §444 des BGB seine Wirkung. Eine langwierige Diskussion, die sogar in einem Rechtsstreit enden kann, bleibt dem Verkäufer somit selten erspart.

Des Weiteren herrscht beim Privatverkauf oft Uneinigkeit darüber, was an dem Fahrzeug als Mangel und was als Verschleiß zu bezeichnen ist. Auch hier entstehen oft hitzige Meinungsverschiedenheiten, die eine problemlose Kaufabwicklung erschweren. Sollte es tatsächlich zu einem Rechtsstreit kommen, sollte man sich darüber bewusst sein, dass beim Zustandekommen eines Kaufvertrages unter Privatpersonen, die Gesetzte des BGB zum Tragen kommen.

Verkauft eine Privatperson ihren Gebrauchtwagen an einen Händler, sieht die Rechtslage für den Verkäufer wesentlich besser aus. Bei einem gewerbsmäßigen Autohändler ist davon auszugehen, dass dieser sich in der Branche auskennt. Er erkennt Mängel demnach zuverlässig und kann dieses Wissen in seine Ankaufsentscheidung einbeziehen. Außerdem ist die Privatperson in Sachen Verschleißmängel dem Händler gegenüber zu keinerlei Gewährleistung oder ähnlichem verpflichtet. Möchte man also ganz sicher gehen, was die Haftbarkeit nach dem Verkauf angeht, sollte man seinen Gebrauchtwagen stets an einen seriösen Händler und nicht an eine Privatperson verkaufen.

Ankaufunternehmen bieten Sicherheit

Um auch beim Verkauf an einen Händler mögliche Missverständnisse zu vermeiden, sollte sich der Autoverkäufer an ein seriöses Ankaufunternehmen wenden. Unternehmen dieser Art sind auf den Ankauf von Gebrauchtwagen spezialisiert. Diese schließen eine Gewährleistung durch eine Privatperson bereits in ihren AGBs aus. Der private Auto Verkauf ist eine sichere Möglichkeit, ein solches Unternehmen bietet den Kunden eine kostenlose und fachkundige Fahrzeugbewertung mit anschließender Ankaufoption.

Ganz gleich, an wen ein Autobesitzer seinen Wagen verkaufen möchte, er sollte sich im Vorfeld genau über die möglichen rechtlichen Konsequenzen informieren.

Die notariellen Belehrungspflichten haben für den Testator den großen Vorteil, dass dieser sich sicher sein kann, bei der Errichtung eines öffentlichen Testaments eine umfassende Beratung zu erhalten. Der Notar unterliegt diesbezüglich strengen Richtlinien, so dass einer angemessenen Gestaltung der Verfügung von Todes wegen nichts im Wege steht. Im Rahmen der notariellen Belehrungen muss der Notar sicher feststellen, dass es sich bei dem letzten Willen um den freien und wahren Willen des Testators handelt. Sollten hieran Zweifel aufkommen, gilt es diese auszuräumen. Der Notar erörtert, § 17 BeurkG entsprechend, seine Zweifel und versucht, diese im Gespräch mit dem Testator zu klären.

Die notariellen Belehrungen stellen zwar einen Mehraufwand im Rahmen der Testamentserrichtung dar, sind aber zugleich Garanten für die hohe Zuverlässigkeit und Sicherheit dieser Verfügungen von Todes wegen. Während des Gesprächs mit dem Notar findet aber natürlich nicht nur die Belehrung statt, denn es bleibt auch genügend Zeit für Fragen. Wer also ein rechtssicheres Testament errichten und hierbei professionelle Hilfe in Anspruch nehmen will, sollte auf ein öffentliches Testament setzen und kann so von den notariellen Belehrungen profitieren.

Die notarielle Beurkundung des öffentlichen Testaments

Viele Menschen fürchten bei der Errichtung ihres Testaments, dass dieses nach ihrem Tod nicht anerkannt wird. Ein öffentliches Testament mit notarieller Beurkundung erscheint hier als optimale Wahl, schließlich stellt der Notar die Testierfähigkeit des Testators fest. Für juristische Laien scheint das Risiko einer erfolgreichen Anfechtung so ausgeschlossen, wodurch sie dem eigenen Erbfall beruhigter entgegensehen können.

Grundsätzlich ist es zutreffend, dass der Notar neben den notariellen Belehrungen auch die Beurkundung des öffentlichen Testaments vornimmt. Unter anderem ist es hierbei seine Aufgabe, die Geschäfts- und Testierfähigkeit des Testators festzustellen. § 28 und § 11 des Beurkundungsgesetzes sind in diesem Zusammenhang entscheidend. Verbraucher sollten sich von diesen Regelungen allerdings nicht blenden lassen, denn der Notar ist zwar angehalten, die Testierfähigkeit festzustellen, allerdings hält seine Einschätzung einer gerichtlichen Auseinandersetzung nicht unbedingt stand. Der Notar ist Jurist und kein Arzt und somit mitunter nicht in der Lage dazu, eine sachverständige Beurteilung der Geschäfts- und Testierfähigkeit vorzunehmen.

Künftige Erblasser müssen sich folglich bewusst machen, dass ein öffentliches Testament eine hohe Sicherheit verspricht, aber dennoch angefochten werden kann. In einem ausführlichen Gespräch mit dem Notar lässt sich dies klären, so dass man durch die notariellen Belehrungen auch als Laie dazu in der Lage ist, die erbrechtliche Situation zu beurteilen.

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In einem Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) heißt es, dass alle EU-Staaten berechtigt sind, beim Verkauf von Druckern eine Urheberrechtsabgabe zu erheben. Der Beschluss aus Luxemburg betrifft alle großen Druckerhersteller. Kunden müssen künftig also nicht nur das Gerät beziehungsweise den Hersteller bezahlen, sondern darüber hinaus die Urheberabgabe.

Der EuGH begründet seine Entscheidung folgendermaßen: Es muss davon ausgegangen werden, dass nach dem Kauf eines Druckers auch urheberrechtlich geschützte Werke vervielfältigt werden. Die Abgabe ist zahlbar an die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort), die stellvertretend autorisiert ist, um die Gebühren für literarische Werke von Verlegern und Journalisten zu erheben. Die Urheberabgabe ist bereits seit 2008 in Kraft. Hersteller wie Canon, Epson oder Brother müssen die Abgabe auch für Geräte ohne integrierten Scanner leisten.

Was bedeutet das Urteil für den Kunden?

Nachdem die Urheberabgabe vom EuGH als rechtens beurteilt wurde, mussten die großen Hersteller sogar Nachzahlungen für die Jahre 2001 bis 2007 an die Verwertungsgesellschaft Wort leisten. Viele Hersteller haben ihre Preise für Drucker und Zubehör daraufhin drastisch erhöht. Doch Kunden bekommen die Preisaufschläge heute nicht mehr zu spüren, denn Tintenstrahldrucker oder Laserdrucker sind generell überaus günstig. Ein Beispiel: Kunden bekommen den 3in1-Multifunktionsdrucker Brother DCP-195C schon für unter 80 Euro. Das Gerät ist besonders leise, erzeugt Drucke in 6-Farbdruckqualität und druckt 33 Seiten pro Minute. Der Tintenstrahldrucker arbeitet mit integriertem Farbscanner und erzeugt Foto-Direktdrucke von Speicherkarten und USB-Sticks.

Wer allerdings auch beim Druckerzubehör sparen will, der entdeckt auf der Website von Tonerdumping die Patronen der LC-980-Serie in erstklassiger Qualität und zu günstigen Preisen.

Im Onlineshop werden neben Originalprodukten auch hochwertige Rebuilt-Tintenpatronen angeboten. Refilpatronen sind wieder befüllbar, bis zu 80 Prozent preiswerter und darüber hinaus natürlich auch umweltschonend. Trotz Urheberabgabe der Druckerhersteller kaufen Kunden zu Top-Preisen.

Wie verhält es sich mit der Druckerherstellergarantie?

Etliche Kunden fragen sich jedoch immer noch, ob die Druckerherstellergarantie erlischt, wenn sie keine Originalpatronen einsetzen. Trotz eifriger Forennutzer, die gerne behaupten, dass der Garantieanspruch weg ist, lautet die Wahrheit: Nein, die benutzte Tinte hat keinen Einfluss auf die Garantie des Druckerherstellers. Viele große Druckeranbieter schreiben den Zusatz, dass nachgefüllte Toner die Garantie nicht berühren, bereits in ihre Garantiebedingungen.

Doch auch wenn häufig eindeutige Hinweise fehlen, lässt sich Rechtslage nicht rütteln. Werden andere Tintenpatronen verwendet, bleibt die Gewährleistung bestehen. Da viele Gerichtsurteile den Garantieanspruch bestätigen, wären derartige Forderungen seitens der Druckerhersteller unlauter.

Doch wie immer gibt es auch hier die berühmte Ausnahme. Weist der Druckerhersteller beispielsweise nach, dass das Gerät Schaden durch Fremdmaterial genommen hat, so kann es Schwierigkeiten geben.

Die meisten Hersteller, wie Brother oder Hewlett-Packard, sind jedoch sehr kulant, wenn es um diesbezügliche Garantieansprüche geht. Dennoch sollten Druckerbesitzer immer sorgsam mit den Produkten umgehen. Egal, ob es sich um Alternativpatronen oder um Originale handelt.

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Hat man einen Kredit bewilligt bekommen, gilt es die Raten pünktlich zu leisten, damit das Geldinstitut den Kredit nicht kündigt. Auch später bekanntgewordene negative Auskünfte von der Schufa können dazu führen, dass ein erst kürzlich gewährter Kredit zurückgezogen wird. Die Institute versuchen sich mit verschiedenen Klauseln zu schützen und in jedem Vertrag stehen leicht abgewandelte Maßnahmen für die verschiedenen Fälle, in denen ein Kredit gekündigt werden soll. Manchmal haben sich lediglich die bankinternen Regeln geändert und der Sachbearbeiter versucht, einen Darlehensvertrag aufzulösen, ohne dass dafür schwerwiegende Gründe wie das Versäumen der Ratenzahlung vorliegen. Nicht immer haben die Banken eine rechtliche Grundlage zur Kündigung von Krediten, doch da diese Unternehmen gewinnorientiert arbeiten, kann es im Einzelfall zu grenzwertigem Verhalten kommen. Erhält man ein Schreiben, in dem steht, dass ein laufender Kredit gekündigt werden soll, sollte man das persönliche Gespräch mit der Bank suchen. Hier kann geklärt werden, aus welchem Grund das Darlehen gekündigt werden soll und mit dieser Information lässt sich auch leicht feststellen, ob die Bank eine rechtliche Grundlage für die Kündigung hat. Oft ist eine nicht bezahlte Versandhausrechnung der Grund für eine negative Schufa-Auskunft und das Problem lässt sich schnell aus der Welt schaffen. Auch dauerhaft überzogene Konten werden gern als Grund für eine Kündigung genannt und im persönlichen Gespräch lassen sich die Probleme meistens  besser klären als am Telefon. Gibt es keine gemeinsame Lösung bleibt oft nur der Weg der Umschuldung und auch das ist schwierig, denn der neue Finanzpartner möchte natürlich wissen, warum ein laufender Kredit übernommen werden soll.

Nachdem die verschiedensten Arten der Energiegenerierung, ohne dass dabei nukleare Stromquellen eine Rolle spielen sollen, immer weiter in den Fokus der Öffentlichkeit rücken, erlangt auch die Versorgung mit Gas neue Wichtigkeit. Da der Gaspreis nach wie vor an den Ölpreis gekoppelt ist, also auch hier mit beträchtlichen Preiserhöhungen zu rechnen ist, bleibt es bei Strom- wie Gasversorgung eminent wichtig, sorgfältig auf die entsprechenden Verträge zu achten. Wie der Strommarkt so wird auch der Gasmarkt mit seinen Tarifen in unterschiedlicher Preislage mit differenziertem Leistungsspektrum immer intransparenter. Ein Gaspreisvergleich im World Wide Web ist eine der hervorragendsten Möglichkeiten, eine kundenfreundliche Übereinkunft abzuschließen. Es existieren auf dem deutschen Gasmarkt verschiedene Vertragsarten. Ein Gasvertrag mit normalen Laufzeiten, also ohne eine ungewöhnlich lange Vertragslaufzeit und ohne irgendwelche Sonderabkommen, wird von den meisten städtischen, lokalen Versorgern angeboten. Diese Verträge arbeiten zwar mit flexiblen Laufzeiten, sind aber in der Regel auf die Dauer recht hochpreisig. Viele Verbraucher steigen aus Bequemlichkeit nicht auf einen anderen Versorger um, davon profitieren die einzelnen Anbieter natürlich teilweise. Bei Verträgen, die eine Preisgarantie beinhalten, in diesen Tagen auf jeden Fall vorzuziehen, gibt es im Gegenzug in den meisten Fällen, die Verpflichtung, sich über mehrere Jahre an den Versorger zu binden. Gerade in solchen Fällen, in denen ein Wechsel nach Unterschrift nicht mehr so ohne Weiteres möglich ist, sollte der Verbraucher besonders auf das sonstige Leistungsspektrum des Gasversorgers und versteckte Kostenfallen achten. Neben den Verträgen mit Preisklausel gibt es noch einige Vertragssonderformen. So werden angeboten oder teilweise auch aufgezwungen: Verträge mit Kaution, Verträge mit einmaligem Bonus und auch, am Unangenehmsten aber manchmal auch durchaus Preiswertesten, Verträge mit Vorauskasse, die sogenannten Prepaidmodelle. Hier wird der zu erwartende Gasverbrauch bereits vorher bezahlt, in jährlichen oder auch halbjährigen Zahlungen abgewickelt. Am Ende des Jahres wird der eigentliche Gasverbrauch vom Versorger abgerechnet.

Eine Brille kann für manche Menschen eine Last sein. Vor allen Dingen dann, wenn die Gläser dick und damit auch die Brille schwer auf der Nase sitzt. Die Wissenschaft hat einen neuen Weg gefunden, mit einem einmaligen Eingriff dieses Problem erfolgreich zu lösen. Lasertechniken, die hoch entwickelt sind, können die Brechkraftfehler des Auges individuell korrigieren und zeichnen sich durch eine hohe Erfolgsquote aus. Der Eingriff ist in der Regel schmerzfrei. Nachkorrekturen sind möglich, wenn diese notwendig sein sollten. Für diesen Eingriff sind die Kosten sehr unterschiedlich. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Behandlung nicht und auch nur einige private Krankenversicherungen haben eine Kostenübernahme als Zusatztarif. So ist es eine Notwendigkeit, vor dem Augen lasern – Preise und Kosten zu vergleichen. Augenlasern ist ein operativer Eingriff. Jeder Patient weiß: eine Operation beinhaltet auch Risiken. Ist ein Patient von einem der Risikofaktoren betroffen und fordert Schadensersatz, werden Rechtsanwälte eingeschaltet. Die Beträge, die von den Patienten gefordert werden, überschreiten meist die Grenze von Euro 5.000 und somit ist das Landgericht zuständig. Nach deutschem Recht besteht dann nach § 71 Abs. 2 Nr. 2 GVG und § 78 Abs. 1 ZPO Anwaltspflicht. Für den, der klagen will, beginnt die Suche nach einem Fachanwalt, der sich in der Thematik “Medizinrecht” auskennt und den Patient vor Gericht kompetent vertreten kann. Die wenigsten Patienten können bei der Suche nach einem spezialisierten Rechtsanwalt auf Erfahrungswerte aus dem Freundes- und Bekanntenkreis zurückgreifen. Das Internet bietet hier eine große Auswahl an Suchmöglichkeiten an. Die Internetauftritte der Rechtsanwaltskammern, des Deutschen Anwaltsvereins, der Gelben Seiten u. a. sind bei der Findung von Fachanwälten sehr hilfreich. Viele Rechtsanwälte haben sich auf bestimmte Gebiete des deutschen Rechtes spezialisiert, sich entsprechend weitergebildet. Fachanwälte sind der Rechtsanwaltskammer beweispflichtig darüber, dass sie sich auf ihrem Fachgebiet fortbilden bzw. fortgebildet haben. Damit erlaubt die Rechtsanwaltskammer dem Fachanwalt, den Titel “Fachanwalt für z. B. Medizinrecht” zu führen. Diese Spezialisierung bezieht sich nicht nur auf das Arzthaftungsrecht, sondern ist viel breiter gefächert. Fachanwälte gibt es für Erbrecht, Strafrecht, Familienrecht, Vertragsrecht und Insolvenzrecht, um nur einige zu nennen. Bei vielen zivilrechtlichen Gerichtsverfahren legt eine der beteiligten Parteien Widerspruch ein. Damit wird das Verfahren an das nächsthöhere Gericht weitergegeben. Deshalb ist es wichtig, bei der Auswahl des Rechtsbeistandes darauf zu achten, dass der Anwalt auch vor dem Landgericht bzw. Oberlandesgericht zugelassen ist, damit der Anwalt des Vertrauens seinen Mandanten bis in die letzte Instanz begleiten und vertreten kann und nicht darauf angewiesen ist, einen weiteren Rechtsanwalt einschalten zu müssen. So kann der Fachanwalt den Mandanten von der Beratung über die Klage und den Prozess bis zum Eingang der Forderung vertreten.

Für Rechtsanwälte wird die Zulassung bei Gericht nur dann erfolgen, wenn sie die Ausbildung zum Volljuristen und somit die Befähigung für ein Richteramt haben. Für Anwälte aus der ehemaligen DDR gilt nach dem Einigungsvertrag eine Ausnahme: Sie müssen als “Diplom-Jurist” bereits zu DDR-Zeiten tätig gewesen sein. Die Zulassung erfolgt durch die Rechtsanwaltskammer des Bezirks, in dem die Rechtsanwälte arbeiten wollen. Sie sind in den Rechtsanwaltslisten des Gerichts bzw. der Gerichte einzutragen. Die Zulassung beinhaltet einen Diensteid, der vor der Rechtsanwaltskammer zu leisten ist. Mit diesem Eid verpflichten sich die Rechtsanwälte, sich an den § 12a BRAO zu halten und die verfassungsmäßige Ordnung zu wahren. Bei groben Verstößen gegen das Berufsrecht oder bei Überschuldung kann die Rechtsanwaltskammer die Zulassung dem Anwalt entziehen. Das wird die Rechtsanwaltskammer auch dann tun, wenn der Anwalt keine Berufshaftpflichtversicherung nach § 14 Abs. 2 Nr. 9 BRAO nachweisen kann bzw. diese gekündigt hat. Bestätigt wurde diese Maßnahme, die die Rechtsanwaltskammer ergriffen hatte, vom Bundesgerichtshof (BGH) mit dem Aktenzeichen Anwz(B) 71/05). Die Berufshaftpflichtversicherung ist eine Haftpflichtversicherung, die bei Vermögensschäden zum Einsatz kommt. Etwa 32 % der bei Gericht zugelassen Anwälte sind Frauen. Dabei wurde es Frauen erstmals im Jahre 1922 nach dem RGBl. 1922, 573 erlaubt, vor Gericht als Anwältin aufzutreten und auch ein Richteramt anzustreben. Nachdem es in Deutschland immer noch so ist, dass von der Examensnote ausgegangen wird, haben junge Juristen schlechte Chancen, ihren Beruf auszuüben. Die besten Chancen haben diejenigen, die sich auch mit dem europäischen bzw. ausländischen Recht durch einen entsprechenden Abschluss qualifiziert haben. In Deutschland kommt ein zugelassener Anwalt auf 525 Einwohner, in den USA z. B. ein Anwalt auf 270 Einwohner und in England auf 490 Einwohner (Stand 2006).

Bildung ist in Deutschland keine Frage des Wohlstandes und wer sein Studium nicht aus eigenen Mitteln finanzieren kann, hat verschiedene Möglichkeiten von staatlicher Seite Hilfe zu erhalten. In der Regel erhalten mittelose Studenten, deren Eltern keine Unterstützung gewähren können, BaföG, die gängigste Art der Ausbildungsförderung. Dabei werden 50 Prozent des Darlehens als Staatsdarlehen gewährt und die andere Hälfte als Zuschuss. Lediglich der Staatsanteil muss nach Beendigung des Studiums zurückbezahlt werden, wobei hier humane Raten die Regel sind. In einigen Fällen kann auch ein Vollzuschuss gewährt werden, der nicht zurückbezahlt werden muss, doch das ist meist bei Schüler-BaföG der Fall.

Kann jeder Student BaföG beantragen?

Nein, nicht jeder Student kann BaföG als Vollzuschuss beantragen und auch ein Staatsdarlehen mit Zuschussanteil wird nicht immer gewährt. Dann kann ein Bankdarlehen gewährt werden, das besonders niedrige Zinssätze vorsieht und die Zinszahlungen bis zur Rückzahlung des Kredits zurückstellt.

Bankdarlehen für das Studium

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) kann unter bestimmten Voraussetzungen dieses Bankdarlehen zur Finanzierung eines Studiums gewähren. Anträge dafür nimmt das zuständige BaföG-Amt entgegen, wobei der Sitz der Hochschule ausschlaggebend ist. Das von dort anschließend kommende Angebot muss vom Studierenden innerhalb eines Monats unterschrieben zurückgesendet werden, da die Bewilligung sonst erlischt. Der Bewilligungszeitraum beläuft sich wie in den meisten Fällen einer Ausbildungsförderung auf ein Jahr und die Auszahlung erfolgt in monatlichen Beträgen auf ein inländisches Bankkonto. Grundsätzlich gilt das verzinsliche Bankdarlehen als Fördermöglichkeit, wenn die Förderhöchstdauer überschritten wurde. Es soll Studenten ein zusätzliches Semester ermöglichen, wenn es auch nach Überschreitung des Regelzeitstudiums noch gute Aussichten auf einen erfolgreichen Abschluss gibt. Natürlich kann diese Form der Ausbildungsförderung auch unter anderen Bedingungen gewährt werden, allerdings sollte man bedenken, dass hier alle gewährten Leistungen samt Zinsen zurückbezahlt werden müssen.

Nicht nur die derzeit stark schwankende Weltwirtschaftslage kann ein Unternehmen in die roten Zahlen rutschen lassen. Manchmal kann bereits eine einzige falsche Entscheidung das Aus bedeuten. Doch nicht in jedem Fall muss eine insolvenzbedrohte Firma auch wirklich ihre Pforten für immer schließen. Mit professioneller Hilfe lassen sich eventuell Sanierungskredite aufnehmen und Gläubiger können von kompetenten Vertretern für einige Monate vertröstet werden. Das kann bedeuten, dass das Unternehmen Zeit gewinnt, um sich wieder zu stabilisieren und im Kern gesunde Firmen schaffen diese Umkehr auch in den meisten Fällen. Die Sanierung insolvenzbedrohter Firmen ist allerdings Profisache und nur Insolvenz Anwälte oder andere Spezialisten sollten diese Aufgabe übernehmen. Meist warten stressige Verhandlungen auf sie und sie werden mit professionellen Ideen als Vermittler zwischen Gläubiger und Firmeninhaber tätig. Dabei müssen sie beiden Seiten gerecht werden und natürlich auch die umfangreichen rechtlichen Konsequenzen immer im Blick haben. Wenn ein Unternehmen in eine akute Schieflage geraten ist, sollte schnell ein Profi gerufen werden, denn wenn unnötig Zeit verstreicht, können einige Probleme nicht mehr gelöst werden. Gläubiger lassen sich auf Stundungen nicht mehr ein und auch die Hausbank stellt sich quer, wenn monatelang der Kopf in den Sand gesteckt wurde. Insolvenz Anwälte haben alle notwendigen Ausbildungen um allen Seiten gerecht werden zu können und mit der Hilfe eines fachkundigen Anwalts kann ein Unternehmen in manchen Fällen vor der gefürchteten Pleite gerettet und das Unternehmen in eine erfolgreichere Zukunft geführt werden.