Nicht nur Arznei und Medizin – auch alternative Behandlungsweisen wie Hypnose fallen unter das Heilmittelwerbegesetz. Das Gesetz gibt klare Richtlinien vor, in welcher Form für Mittel, Gegenstände, Verfahrung und Behandlungen geworben werden darf, die zur Linderung von Krankheiten und Gebrechen eingesetzt werden. Auch Heilpraktiker, die auf ihrer Webseite für Hypnosetherapien werben möchten, sollten aufpassen. Denn wer gegen das Gesetz verstößt, geht eine Ordnungswidrigkeit ein und muss mit einer Geld- oder sogar Freiheitsstrafe rechnen.

Was besagt das Gesetz?

Das Heilmittelwerbegesetz ist ungefähr so lang wie sein Name. Ganze 18 Paragraphen, zuzüglich Anlage, umfasst das Monstrum, das regelt, welche Art von Werbung erlaubt ist und welche nicht.

Es gibt einige Seiten, die in einfachem und nachvollziehbarem Deutsch erklären, was das Gesetz mit dem sperrigen Namen beinhaltet. Dazu zählt beispielsweise Anwalt.de.

Die Seite verrät, was alles unter das Gesetz fällt:

  • Arzneimittel im Sinne des 2 des Arzneimittelgesetzes
  • Medizinprodukte im Sinne des 3 des Medizinproduktgesetzes
  • Andere Mittel, Verfahren, Behandlungen und Gegenstände, wenn sich die Werbeaussage auf die Erkennung, Beseitigung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Mensch oder Tier bezieht
  • Plastisch-chirurgische Eingriffe, wenn sich die Werbeaussage auf die Veränderung des menschlichen Körpers ohne medizinische Notwendigkeit bezieht

Es wurde bereits 1965 unter dem Namen „Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens“ eingeführt. 2012 bekam das Gesetz, das heute besser als Heilmittelwerbegesetz (HWG) bekannt ist, eine Aktualisierung.  

In den Paragraphen 3 und 3a wird darauf hingewiesen, dass irreführende Werbung unzulässig ist. Irreführend wäre es beispielsweise, wenn Arzneimitteln wie auch Behandlungen eine bestimmte Wirkung oder Fähigkeit nachgesagt würde, die sie eigentlich gar nicht besitzt. Auch 100-prozentige Erfolgschancen zu garantieren, Risiken oder Nebenwirkungen zu verschweigen, oder Reklame für nicht zugelassene Arzneimittel ist unzulässig.

Wer dagegen verstößt, kann sogar ins Gefängnis wandern – Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr sowie Geldbußen bis 50.000 Euro können die Folge eines falschen Versprechens sein.

Was hat das alles mit Hypnose zu tun?

Das HWG regelt, dass jede Behauptung mit einem Nachweis belegt werden muss. Insbesondere schulmedizinische Nachweise sind dabei erwünscht. Das gilt auch bei Reklame für Hypnose. Allerdings nur dann, wenn Hypnose zur Heilbehandlung eingesetzt wird.

Möchte man beispielsweise darauf aufmerksam machen, dass Hypnose gegen Übergewicht wirksam sein kann, bewegt man sich in einer Art Grauzone. Laut dem Verband Freier Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie und Psychologischer Berater e.V. (VFP) kommt es auch hier darauf an, in welcher Form wissenschaftlich belegt werden kann, dass Hypnose zum Gewichtsverlust geeignet ist. Laut dem VFP gibt es beispielsweise eine wissenschaftliche Meta-Studie, die besagt, dass Hypnose Linderung bei Fibromyalgie bewirken kann. Laut dem Verband ist es rechtens, auf die Studie in Bezug zu Gewichtsverlust zu verweisen.

Was kann ich auf meine Webseite schreiben?

Die meisten Heilpraktiker haben heutzutage ihre eigene Webseite. Dass auch das Internet kein rechtsfreier Raum ist, ist kein Geheimnis. Daher muss auch beim Onlineauftritt genau abgewogen werden, welche Art von Werbung sich im rechtlichen Rahmen bewegt und was verboten ist.

Wichtig ist dabei, dass auf keinen Fall Heilversprechen gemacht werden dürfen. Slogans wie „Einfach abnehmen durch Hypnose“ oder „Hypnose heilt Sie vor Angst oder Phobien“ ist also verboten. Der Trick ist die Formulierung. Sich auf Potentiale zu fokussieren ist nicht verboten, da sie nichts versprechen. Statt also zu versprechen, dass man durch Hypnose sein Traumgewicht erreicht, sind Formulierungen wie „Hypnose kann Ihnen dabei helfen, den Appetit zu zügeln“ erlaubt.

Vorsicht ist besser als Nachsicht

Wer als Heilpraktiker für Hypnose werben, aber keine Fehler begehen möchte, sollte sich Rat von einem Profi holen. Fachanwälte für Medizinrecht sind hier die passende Wahl. Wer jedoch nicht genau weiß, wie er sich am besten mit einem Anwalt in Verbindung setzt, findet beispielsweise auf der Seite Hypnoseinstitut.de ein vorformuliertes Anschreiben mit allen wichtigen Fragen.

Einige von ihnen sind beispielsweise:

  • Ist es rechtens eine abgeschwächte Aussage zu tätigen, wenn schon keine Heilversprechen gemacht werden dürfen?
  • Darf die Behandlung von verschiedenen Süchten (Spielsucht, Betäubungsmittelsucht) beworben werden?
  • Dürfen wir auf der Webseite Hilfestellung geben, um beispielsweise psychische Probleme wie Burnout zu erkennen?
  • Welche Studien gelten laut Heilmittelwerbegesetz als Wirkungsbeweis?
  • Ist Werbung für Fernbehandlung (beispielsweise am Telefon) erlaubt?
  • Gibt es einen Unterschied bezüglich Werbung von Hypnose durch Heilpraktiker und Psychotherapeuten?

Fazit: Was ist denn jetzt eigentlich erlaubt?

Es ist gar nicht so einfach, in Sachen Heilmittelwerbegesetz den Überblick zu behalten. Wer nicht sicher ist, was er bewerben darf und was nicht, sollte besser einen Fachanwalt zu Rate ziehen. Denn wer Versprechungen macht, die laut HWG nicht zulässig sind, macht sich strafbar und muss im schlimmsten Fall viel Geld bezahlen oder sogar mit einer Freiheitsstrafe rechnen.

Wer einen im Laden gekauften Artikel reklamieren möchte, bringt das Produkt einfach wieder zurück zum Händler und kann so sein Recht als Verbraucher geltend machen. Doch auch im Internet gibt es feste Verbraucherschutzregelungen, die jeden Einkauf absichern. Dazu zählen alle Artikel, die man in einem Shop erwirbt und nur private Anbieter sind von den gesetzlichen Garantiebestimmungen ausgenommen, wenn sie gezielt darauf hinweisen, dass es sich um einen Privatverkauf handelt. Alle Händler im Netz müssen sich an die gesetzlichen Verbraucherschutzregeln halten. Diese garantieren dem Käufer beispielsweise eine 14tägige Rückgabefrist ohne Angabe von Gründen bei jedem Kauf und natürlich gibt es wie überall gesetzliche Garantiebestimmungen für alle Produkte. Die vom Hersteller gewährte Garantiezeit darf auch der Online Shop nicht verweigern oder verringern und auch Schnäppchen lassen sich nicht so einfach davon ausnehmen. Besonders günstige Angebote enthalten die gleichen Garantiebedingungen wie reguläre Ware und wenn ein Verkäufer seine Sonderangebote nicht als defekte Bastlerware oder Vorführware mit eingeschränkten Garantieleistungen ausweist, muss er im Schadensfall im vollen Umfang haften. Auch wenn die Rückgabe eines online gekauften Produkts mit dem Gang zum Logistikunternehmen verbunden ist, sollte man als Verbraucher nicht auf sein Recht verzichten und die Verbraucherschutzregelungen voll ausschöpfen. Dabei sollte man beachten, dass weltweit nicht die gleichen Regelungen gelten und ein Kauf im Ausland oft gleichzeitig ein Verzicht auf bestimmte Leistungen darstellt.  In naher Zukunft wird allerdings das einheitliche Verbraucherrecht in der EU Einzug halten, was den Online Handel über Landesgrenzen hinaus zumindest innerhalb Europas für Verkäufer und Käufer noch sicherer werden lässt.

Es ist tatsächlich gesetzlich so geregelt, dass die Gebühren, die bei der Benutzung eines Girokontos, von der Bank abgerechnet werden, von ihr auch offengelegt werden müssen. Das muss nicht immer durch einen Bankberater passieren, die Preisliste muss aber ausgehängt sein, beziehungsweise wird dem Kunden bei der Konteneröffnung überreicht. Es ist durchaus sinnvoll, diese Listen mit den aktuellen Listen der Bank im Internetauftritt zu vergleichen. Sollte die Bank ihre Preise erhöhen, ist es jedem Kunden möglich, das Konto innerhalb eines Monats mit sofortiger Wirkung zu kündigen – und bis zur Kontoauflösung die alten Gebühren zu zahlen. Es gibt natürlich auch einige kostenpflichtige Leistungen, die nicht zum Tagesgeschäft gehören, die nicht unbedingt aufgeführt sein müssen sondern individuell berechnet werden. So zum Beispiel die nochmalige Übersendung der Kontoauszüge oder eine schriftliche Auskunft über individuelle Kapitalgewinne. Dies gilt für alle Banken, auch die Institutionen im Internet. Selbstverständlich gibt es Banken, die sich sehr kundenfreundlich verhalten, so im Internet zum Beispiel zu finden unter Online-Girokonto.net. In dem Fall, dass die kontoführende Bank Gebühren verlangt, die überhöht erscheinen und die nicht in der Preisliste auftauchen, hat der Kunde die Möglichkeit, von der Verbraucherzentrale bestimmte Entgelte für Bankdienstleistungen gerichtlich überprüfen zu lassen. Kritische Punkte sind unklare Abrechnungen, fehlende Guthabenzinsen, überzogene Entgeltabrechnungen. Die Preissysteme der Banken sind äußerst unterschiedlich. So gibt es Institute, die für die Kontoführung nichts verlangen, welche, die jede einzelne Kontobewegung berechnen, andere führen die Kosten in einem Paket auf. Bei diesen Abrechnungen ist oft nicht sehr deutlich, welche Positionen versteckt sind. Einige Kontenanbieter zahlen hohe Guthabenzinsen, andere niedrigere oder gar keine. Manche Bankhäuser belasten ihren Kunden mit, so sollte man tatsächlich meinen, selbstverständlichen Services, wie das Ausführen von Daueraufträgen oder das Übersenden von Scheckvordrucken. Ein Preisverzeichnis ist nicht wie das andere. Oft bekommen Kunden die detaillierten Preislisten, die aber am Schalter bereitliegen müssen, auch gar nicht zu Gesicht, die Bedingungen, die in den Flyern abgedruckt sind, stellen nur einen Überblick dar. Servicedienste, zum Girovertrag gehören zum Beispiel das Einzahlen des Geldes, die Erstellung eines Kontoauszuges, oder die Auflösung des Kontos, dürfen in der Regel nichts kosten. Beim Homebanking ist es entweder einfacher für die Bank und den User, die Preislisten und Gebühren offenzulegen beziehungsweise zu lesen – oder einfacher für die Bank, die notwendigen Informationen zu verstecken oder gar nicht erscheinen zu lassen und entsprechend schwierig für den User, sie zu finden.

Gerät man in einen Streitfall und verfügt über eine gültige Rechtsschutzversicherung, versuchen einige Versicherungen dem Versicherungsnehmer vorzuschreiben, welchen Anwalt er wählen soll. Das Rationalisierungsabkommen der Rechtsschutzversicherer soll die anfallenden Kosten bei einem Rechtsstreit zu senken. Einige der großen Versicherer versuchen dabei mit möglichst vielen Anwälten gesonderte Verträge abzuschließen, die niedrige Honorarsätze enthalten oder gar kostenlose Leistungen. Daraus resultiert für Versicherte meist leider eine schlechtere Leistung und die Anwälte binden sich mit solchen Knebelverträgen an die Versicherungen. Grundsätzlich kann aber jeder, der eine Rechtsschutzversicherung hat, seinen Anwalt frei wählen. Die Rechtsschutzversicherung darf dem Versicherten zwar mehrere Anwälte vorschlagen, die sie für geeignet hält, doch diese Empfehlungen müssen nicht angenommen werden. Dem Versicherten entsteht dadurch kein Nachteil oder Schaden. Das ist gesetzlich geregelt, denn eine Vertrauensgrundlage kann sich nur dann zwischen Anwalt und Mandant entwickeln, wenn der Mandant seinen Vertreter frei wählen darf. Verträge, die andere Regelungen mit Rechtsschutzversicherungen enthalten, sind nicht gültig. Allerdings muss jeder Anwalt darüber informiert werden, dass er alle Honorarforderungen nur gegenüber der Rechtsschutzversicherung geltend machen kann und das muss bereits beim ersten Beratungsgespräch geschehen. Der Anwalt muss also darüber informiert werden, dass er auf Rechtsschutzversicherung arbeiten soll, wie es auch genannt wird. 2009 entschied der EuGH (Europäische Gerichtshof), dass dieses Recht auch bei Massenklagen nicht eingeschränkt werden kann. Wenn die eigene Rechtsschutzversicherung also einen oder mehrere bestimmte Anwälte vorschlägt, kann der Versicherte diese Empfehlungen ruhigen Gewissens ignorieren und sich einfach einen Rechtsanwalt seiner Wahl aussuchen. Daraus entstehen ihm keinerlei Nachteile und die Versicherungen wissen auch, dass sie hier keine rechtliche Möglichkeit haben, den Versicherten in seiner Wahl zu beeinflussen.

Anwälte und Gerichte sind dem deutschen Recht und damit auch der deutschen Gesetzgebung unterworfen. Dabei wird zwischen Rechtsanwälten, Staatsanwälten und Gerichten unterschieden. Je nach ihrer Funktion sind sie an Strafverfahren bzw. Zivilrechtsverfahren beteiligt. Dabei gibt es zwischen Anwälten und Gerichten einen gravierenden Unterschied: Ein Rechtsanwalt ist seinem Mandanten und dem Recht verpflichtet, während das Gericht dem Deutschen Recht verpflichtet ist. Dass die Gesetzestexte wie z. B. beim Steuerrecht nicht immer einfach zu lesen und zu verstehen sind, weiß man spätestens dann, wenn man selbst ein Gesetzbuch aufschlägt. Es gibt zu jedem Gesetz Unmengen von Kommentaren, die oft auch nicht einheitlich dieses Gesetz definieren. Bei Zivilverfahren stehen sich als Juristen in der Regel Rechtsanwälte und Richter, beide mit bestandenem Juraexamen, gegenüber. Bei Strafverfahren ist das etwas anders: Hier sind Rechtsanwälte, Staatsanwaltschaft und Richter am Verfahren beteiligt. Das Deutsche Richtergesetz regelt die Aufgaben des Richters. Geregelt wird darin, dass der Richter unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen ist. Das BGB regelt im § 839 Abs. 2 S. 1 die Verantwortung des Richters. Der Richter kann für die Folgen seiner Entscheidungen, auch wenn er grobe Fehler gemacht hat z. B. bei der Bestimmung der Zahlung von Unterhalt, nicht zur Verantwortung gezogen werden. Die Staatsanwälte sind auf die Ermittlungsarbeit der Polizei größtenteils angewiesen, während die Rechtsanwälte den Angaben ihres Mandanten Glauben schenken müssen. Oft werden von den Rechtsanwälten auch Detekteien zur Beweisermittlung beauftragt. Um gegen die vorhandenen Missstände bei Anwälten und bei der Justiz vorzugehen und zu informieren gibt es den “Verein gegen Rechtsmissbrauch e.V.”, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, Missstände aufzudecken und auf seiner Webseite darüber zu informieren. Bei der deutschen Gesetzgebung sind Gerichte und Anwälte Hüter von Recht und Gesetz, denn sie müssen sich an die vorhandenen Gesetzesregelungen halten.

Studenten, die einen Anspruch auf BaföG haben, müssen einen Antrag beim zuständigen Amt einreichen. Der Sitz der Hochschule ist dabei ausschlaggebend. Ob ein Anspruch auf BaföG besteht, lässt sich vorab im Internet feststellen, wo unter dem Begriff „BaföG-Rechner“ verschiedene Portale kostenlose ihre Dienste anbieten. Mit jeder Suchmaschine lassen sich die BaföG-Rechner schon mit wenigen Klicks finden und wer hier sorgfältig alle Angaben macht, kann schon nach wenigen Minuten erfahren, ob ein Anspruch auf BaföG besteht. Natürlich liefern die Rechner keine rechtsgültigen Angaben, aber als Anhaltspunkt sind sie sicher sinnvoll. Die Formulare für den Antrag erhält man ebenfalls online. Bis zu acht Formblätter müssen ausgefüllt und eingereicht werden, wobei natürlich die persönliche Situation ausschlaggebend ist. Formblatt Nummer 1 enthält die persönlichen Angaben und muss in jedem Fall ausgefüllt werden. In einer Anlage dieses Formblatts werden schulischer und beruflicher Werdegang abgefragt. Das Einkommen der Eltern wird auf Formblatt 3 festgehalten und hier sind auch einige Nachweise zu erbringen. Formblatt 7 beschäftigt sich mit der Aktualisierung des Einkommens der Eltern und muss nur ausgefüllt werden, wenn sie hier innerhalb eines Bewilligungszeitraums etwas verändert hat. Leistungsnachweise zu Weiterförderung werden in Formblatt 5 des BaföGAntrags verlangt und wenn ein Kind im Haushalt des BaföG-Berechtigten lebt und ein Betreuungszuschlag beantragt werden soll, muss die Anlage 2 von Formblatt 1 ausgefüllt werden. Nur wenn alle notwendigen Formblätter samt Nachweisen eingereicht wurden, kann die staatliche Unterstützung berechnet werden. Daher sollte der Antrag zum jeweils frühestmöglichen Zeitpunkt gestellt werden, um keine finanziellen Lücken entstehen zu lassen. In der Regel gilt, dass Folgeanträge bereits zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums gestellt werden sollten, damit die Zahlungen ohne Unterbrechungen fortlaufen können.

In einem Arbeitsverhältnis kann es zu Spannungen oder Streitigkeiten kommen, die in letzter Konsequenz vor einem Arbeitsgericht ausgetragen werden. Deutsche Arbeitsgerichte können sich über Arbeitsmangel nicht beschweren, sie sind sehr gut beschäftig. Immer häufiger nehmen Arbeitnehmer das Recht wahr, sich gegen ungerechtfertigte Abmahnungen, Kündigungen oder sonstige Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber zur Wehr zu setzen. Nicht immer ist das, was ein Arbeitgeber entscheidet oder im Arbeitsvertrag festgeschrieben ist, auch mit dem Arbeitsrecht konform. Umso wichtiger ist es, dass man seine Rechte als Arbeitnehmer kennt und weiß, wie man sich im Streitfall wehren kann. Auch ein Arbeitsgerichtsverfahren kostet Geld. Neben einer Rechtsberatung sind Gerichtskosten zu entrichten, eventuell Gutachten oder Vertragskopien einzureichen. Selbst Prozesskostenhilfe, die in einigen Fällen beantragt werden kann, verhindert nicht, dass diese Kosten vorgestreckt werden müssen. Diese Kosten werden in der Regel nur dann ersetzt, wenn der Arbeitgeber schuldig gesprochen wird. Im anderen Fall muss der Arbeitnehmer diese Kosten tragen. Da der gerechtfertigte Gang zum Arbeitsgericht nicht an den Kosten scheitern sollte, ist es ratsam, ein wenig Geld an die Seite zu legen, um für solche Notfälle gerüstet zu sein. Das tägliche Leben ermöglicht es jedoch oft nicht, Geld zu sparen. Nicht immer ist beispielsweise das Girokonto kostenlos, oft werden Kontoführungsgebühren erhoben oder Beträge für die Zusendung von Kontoauszügen berechnet. Das eingesparte Geld beispielsweise in eine zuverlässige Rechtsschutzversicherung investiert werden. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die Kosten bei einem Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht übernommen werden. Dabei ist es nicht notwendig, dass ein Arbeitsrechtsstreit von einem Richter entschieden wird. Vor der gerichtlichen Entscheidung arbeitet das Arbeitsgericht an einer gütlichen Einigung der Parteien, an der kein Richter beteiligt ist. Schlägt diese jedoch fehl, wird der Rechtsstreit von einem Richter beurteilt.

Jeder erwachsene Deutsche hat grundsätzlich ein Recht auf ein Girokonto. Viele Zahlungen lassen sich nur per Überweisung abwickeln und dazu gehören grundlegende Dinge wie Mietzahlungen oder Stromkosten und auch wenn ein Schufa-Eintrag vorliegt, darf die Bank ein Girokonto nicht einfach verweigern. Ein Girokonto ist heute die unverzichtbare Grundlage um am normalen Wirtschaftsleben teilzunehmen und auch wenn noch immer einige Banken die Eröffnung eines Girokontos auf Guthabenbasis ablehnen so hat der Verbraucher hier inzwischen gute Chancen sein Recht zu bekommen. Ein Girokonto kostenlos ist das Angebot vieler Kreditinstitute, die keine Schufa-Auskunft einholen und hier kann jeder ein Konto auf Guthabenbasis eröffnen. Die Institute lassen die Eröffnung eines Kontos auf Guthabenbasis zu und damit kann der alltägliche Zahlungsverkehr ganz normal abgewickelt werden. Mit diesem Konto kann man Lohnzahlungen erhalten oder Sozialleistungen und natürlich lässt sich hierüber auch die Miete begleichen oder der Strom bezahlen. Da bisher leider noch kein gesetzlicher Anspruch auf ein Girokonto besteht, weigern sich manche Banken für Kunden mit negativer Bonität ein Girokonto zu eröffnen, doch als Kunde kann man Beschwerde beim Bundesverband deutscher Banken einlegen. Die Adresse der Beschwerdestelle lässt sich leicht im Internet herausfinden. Meist lässt sich das Kreditinstitut jedoch schon durch die Erwähnung der Beschwerdestelle umstimmen, denn schon seit 1995 hat sich die Kreditwirtschaft dazu bereit erklärt, Girokonten auf Guthabenbasis für alle Bevölkerungsgruppen anzubieten. Um sich ein eventuell peinliches Gespräch zu sparen, kann man natürlich vorher Informationen über das gewünschte Kreditinstitut sammeln und im Internet nachsehen, welche Anbieter Konten auf Guthabenbasis in ihrem Angebot ausdrücklich erwähnen.

Gültiges Recht regelt viele Bereiche des Lebens. Auch beim Erbrecht gibt es viele Gesetze, die die Erbfolge regeln und als Laie weiß man nur selten genau, was Sache ist. Fachanwälte und Steuerberate für Erbrecht können hier eine große Hilfe sein und Licht ins Dunkel bringen. Bei größeren Werten lohnt sich in manchen Fällen eine Schenkung zu Lebzeiten und auch die Übertragung von Immobilien kann steuerrechtlich günstiger ausfallen, als sie erst nach dem Tod zu erben. Da hier die individuellen Verhältnisse eine große Rolle spielen, kann nur jeweils im Einzelfall entschieden werden und ein persönliches Beratungsgespräch kann klären welche Vorgehensweise für alle Beteiligten die meisten Vorteile birgt.

Auch die IT-Welt ist kein rechtsfreier Raum. Rechtliche Fragen können sich bei zahlreichen Anlässen ergeben. Lizenzbestimmungen können für ein Unternehmen ebenso zum Problem werden, wie die Einrichtung eines Online-Shops. Auch Fragen des Datenschutzes spielen beim IT eine Rolle. Jede Möglichkeit Daten zu erfassen, zu speichern und weiter zu verarbeiten, ist mit rechtlichen Fragen verbunden, die im Zweifelsfall einer Klärung bedürfen. Risiken bestehen bei der Nutzung nicht lizenzierter Software für kommerzielle Zwecke, unvollständigen rechtlich vorgeschriebenen Angaben beim Handel mit waren und Dienstleistungen, beim Verstoß gegen Urheberrechte und Persönlichkeitsrechte und anderen juristischen Fragen, die im Vorfeld geklärt werden sollten, um unangenehme oder teure Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Unerwünschte Vertragsabschlüsse online

Auch der Abschluss unerwünschter Verträge und die sogenannten Abo-Fallen zählen zu den weit verbreiteten rechtlichen Problemen, die bei der Nutzung von IT auftauchen können. Rechtshinweise auf gutefrage.net sind eine Möglichkeit der Information. Ein einfacher und typischer Rechtsverstoß ist das unvollständige Impressum einer Website. Nach deutschem Recht müssen auf einer Firmen-Hompage der Name des Unternehmens oder Unternehmers, seine vollständige Anschrift, die Steuernummer und die Umsatzsteuer-ID, und der Verantwortliche im Sinne des Telemediengesetzes angegeben werden. Außerdem empfiehlt sich das Anbringen eines sogenannten Disclaimers zur Einschränkung der Haftung für Aktualität und Gültigkeit der Inhalte und für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Kunden die Veröffentlichung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wer sich zu solchen Fragen informieren will, kann zunächst bei einer bekannten Online-Enzyklopädie Rat suchen oder Kanzleien konsultieren, die sich mit dieser Materie auskennen. Es gibt inzwischen eine ganze Reihe von Anwälten, die sich mit diesem Thema befassen. Natürlich sollten bei Abschluss von Verträgen rund um IT und Software auch die Verträge gründlich geprüft und studiert werden und auch bei Lizenzen von Programmen sollte dem Nehmer klar sein, was seine Rechten und Pflichten sind.