Nicht nur Arznei und Medizin – auch alternative Behandlungsweisen wie Hypnose fallen unter das Heilmittelwerbegesetz. Das Gesetz gibt klare Richtlinien vor, in welcher Form für Mittel, Gegenstände, Verfahrung und Behandlungen geworben werden darf, die zur Linderung von Krankheiten und Gebrechen eingesetzt werden. Auch Heilpraktiker, die auf ihrer Webseite für Hypnosetherapien werben möchten, sollten aufpassen. Denn wer gegen das Gesetz verstößt, geht eine Ordnungswidrigkeit ein und muss mit einer Geld- oder sogar Freiheitsstrafe rechnen.

Was besagt das Gesetz?

Das Heilmittelwerbegesetz ist ungefähr so lang wie sein Name. Ganze 18 Paragraphen, zuzüglich Anlage, umfasst das Monstrum, das regelt, welche Art von Werbung erlaubt ist und welche nicht.

Es gibt einige Seiten, die in einfachem und nachvollziehbarem Deutsch erklären, was das Gesetz mit dem sperrigen Namen beinhaltet. Dazu zählt beispielsweise Anwalt.de.

Die Seite verrät, was alles unter das Gesetz fällt:

  • Arzneimittel im Sinne des 2 des Arzneimittelgesetzes
  • Medizinprodukte im Sinne des 3 des Medizinproduktgesetzes
  • Andere Mittel, Verfahren, Behandlungen und Gegenstände, wenn sich die Werbeaussage auf die Erkennung, Beseitigung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Mensch oder Tier bezieht
  • Plastisch-chirurgische Eingriffe, wenn sich die Werbeaussage auf die Veränderung des menschlichen Körpers ohne medizinische Notwendigkeit bezieht

Es wurde bereits 1965 unter dem Namen „Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens“ eingeführt. 2012 bekam das Gesetz, das heute besser als Heilmittelwerbegesetz (HWG) bekannt ist, eine Aktualisierung.  

In den Paragraphen 3 und 3a wird darauf hingewiesen, dass irreführende Werbung unzulässig ist. Irreführend wäre es beispielsweise, wenn Arzneimitteln wie auch Behandlungen eine bestimmte Wirkung oder Fähigkeit nachgesagt würde, die sie eigentlich gar nicht besitzt. Auch 100-prozentige Erfolgschancen zu garantieren, Risiken oder Nebenwirkungen zu verschweigen, oder Reklame für nicht zugelassene Arzneimittel ist unzulässig.

Wer dagegen verstößt, kann sogar ins Gefängnis wandern – Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr sowie Geldbußen bis 50.000 Euro können die Folge eines falschen Versprechens sein.

Was hat das alles mit Hypnose zu tun?

Das HWG regelt, dass jede Behauptung mit einem Nachweis belegt werden muss. Insbesondere schulmedizinische Nachweise sind dabei erwünscht. Das gilt auch bei Reklame für Hypnose. Allerdings nur dann, wenn Hypnose zur Heilbehandlung eingesetzt wird.

Möchte man beispielsweise darauf aufmerksam machen, dass Hypnose gegen Übergewicht wirksam sein kann, bewegt man sich in einer Art Grauzone. Laut dem Verband Freier Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie und Psychologischer Berater e.V. (VFP) kommt es auch hier darauf an, in welcher Form wissenschaftlich belegt werden kann, dass Hypnose zum Gewichtsverlust geeignet ist. Laut dem VFP gibt es beispielsweise eine wissenschaftliche Meta-Studie, die besagt, dass Hypnose Linderung bei Fibromyalgie bewirken kann. Laut dem Verband ist es rechtens, auf die Studie in Bezug zu Gewichtsverlust zu verweisen.

Was kann ich auf meine Webseite schreiben?

Die meisten Heilpraktiker haben heutzutage ihre eigene Webseite. Dass auch das Internet kein rechtsfreier Raum ist, ist kein Geheimnis. Daher muss auch beim Onlineauftritt genau abgewogen werden, welche Art von Werbung sich im rechtlichen Rahmen bewegt und was verboten ist.

Wichtig ist dabei, dass auf keinen Fall Heilversprechen gemacht werden dürfen. Slogans wie „Einfach abnehmen durch Hypnose“ oder „Hypnose heilt Sie vor Angst oder Phobien“ ist also verboten. Der Trick ist die Formulierung. Sich auf Potentiale zu fokussieren ist nicht verboten, da sie nichts versprechen. Statt also zu versprechen, dass man durch Hypnose sein Traumgewicht erreicht, sind Formulierungen wie „Hypnose kann Ihnen dabei helfen, den Appetit zu zügeln“ erlaubt.

Vorsicht ist besser als Nachsicht

Wer als Heilpraktiker für Hypnose werben, aber keine Fehler begehen möchte, sollte sich Rat von einem Profi holen. Fachanwälte für Medizinrecht sind hier die passende Wahl. Wer jedoch nicht genau weiß, wie er sich am besten mit einem Anwalt in Verbindung setzt, findet beispielsweise auf der Seite Hypnoseinstitut.de ein vorformuliertes Anschreiben mit allen wichtigen Fragen.

Einige von ihnen sind beispielsweise:

  • Ist es rechtens eine abgeschwächte Aussage zu tätigen, wenn schon keine Heilversprechen gemacht werden dürfen?
  • Darf die Behandlung von verschiedenen Süchten (Spielsucht, Betäubungsmittelsucht) beworben werden?
  • Dürfen wir auf der Webseite Hilfestellung geben, um beispielsweise psychische Probleme wie Burnout zu erkennen?
  • Welche Studien gelten laut Heilmittelwerbegesetz als Wirkungsbeweis?
  • Ist Werbung für Fernbehandlung (beispielsweise am Telefon) erlaubt?
  • Gibt es einen Unterschied bezüglich Werbung von Hypnose durch Heilpraktiker und Psychotherapeuten?

Fazit: Was ist denn jetzt eigentlich erlaubt?

Es ist gar nicht so einfach, in Sachen Heilmittelwerbegesetz den Überblick zu behalten. Wer nicht sicher ist, was er bewerben darf und was nicht, sollte besser einen Fachanwalt zu Rate ziehen. Denn wer Versprechungen macht, die laut HWG nicht zulässig sind, macht sich strafbar und muss im schlimmsten Fall viel Geld bezahlen oder sogar mit einer Freiheitsstrafe rechnen.

Muss ein Vertrag unterzeichnet werden, dann sind sich viele Vertragsnehmer unsicher, ob der Vertrag zum einen rechtens ist und/oder ob zum anderen im sogenannten Kleingedruckten möglicherweise Klauseln stehen die sich nachteilig auswirken. Nur die wenigsten Menschen haben eine juristische Ausbildung genossen, sodass sie vielfach gar nicht in der Lage sind, einen Vertrag auch aus juristischer Sicht zu prüfen. Oftmals wird erst nach Vertragsabschluss klar, was der Vertragsnehmer tatsächlich unterzeichnet hat, aber dann ist es für eine Stornierung meistens schon zu spät.

Kreditverträge bei renommierten Banken

Auch beim Abschluss von Kreditverträgen sind sich viele Bankkunden unsicher. In der Regel besteht ein Kreditvertrag aus mehreren Vertragsseiten, die vom Kunden schon vor Ort, d. h. in den Räumlichkeiten der Bank gelesen werden müssen, um dann im Anschluss daran gleich auch unterzeichnet werden zu können. Neben dem eigentlichen Kreditvertrag sind noch Schufa-Klauseln zu unterzeichnen und oftmals müssen sogar noch Versicherungen abgeschlossen werden, damit der Kreditvertrag auch zu Stande kommen kann. Grundsätzlich kann der Bankkunde davon ausgehen, dass die Kreditverträge bei den örtlichen Banken und Kreditinstituten keine Klauseln enthalten, die dem Kreditnehmer sprichwörtlich „den Hals brechen“. In der Regel bedürfen diese Verträge lediglich eine Prüfung hinsichtlich Zins und Tilgung sowie der zusätzlich ausgehandelten Konditionen bezüglich Tilgungsraten, Disagio und den anderen Kreditnebenkosten. Natürlich sollte nicht versäumt werden, den ganzen Kreditvertrag zu lesen –eine anwaltliche Prüfung ist hier jedoch in der Regel nicht erforderlich.

Kreditverträge, die durch einen Anwalt geprüft werden sollten

Da sich auf dem nationalen und internationalen Kreditmarkt jedoch nicht ausschließlich seriöse Anbieter tummeln, sollten Kreditverträge, die von noch unbekannten Anbietern unterbreitet werden mit größter Vorsicht behandelt werden. Nicht selten kommt es vor, dass die Kunden mit tollen Angeboten gelockt werden, jedoch im Nachhinein aufgrund der vertraglichen Bedingungen finanziell ruiniert sind. Verträge dieser Anbieter sollten vorab immer durch einen Anwalt geprüft werden, da dieser auch das „Kleingedruckte“ versteht und hier beratend tätig werden kann. In vielen Fällen enthalten die Kreditverträge unseriöser Anbieter Klauseln, die sich gegenseitig ausschließen und somit überaus nachteilig für den Kreditnehmer sein können. Auch Kreditverträge von privaten Anbietern bedürfen oftmals einer anwaltlichen Prüfung. In der Regel kann es auch bei dieser Art von Verträgen zu negativen Folgen für den Kreditnehmer kommen, die sich zwar nicht immer aus den Klauseln des Vertrages ergeben, sondern sich hier vielfach schon aus den Gesetzen des BGB ableiten lassen. Selbst wenn dem Kreditgeber keine arglistige Täuschung unterstellt werden kann, können sich für den Kreditnehmer negative Folgen aus diesem Vertrag ergeben. Aus diesem Grund sollte man die Kredite vergleichen und auch Kreditverträge zwischen Privatleuten vorab immer ausreichend prüfen.

Jurist ist, wenn es nach der gesetzlichen Regelung geht, derjenige, der neun Semester Zivil- Straf- und Öffentliches Recht an einer Universität studiert hat. Danach beginnt die Referendarzeit. Mit Abschluss der zweiten juristischen Staatsprüfung, die unter anderem auch Assessorexamen genannt wird, sie wird durchgeführt und abgenommen vom Landesjustizprüfungsamt, ist es dem angehenden Juristen möglich, nun auch die Zulassung als Rechtsanwalt zu erlangen, ferner zum Staatsanwalt zu avancieren oder zahlreiche andere Berufe in der Juristerei auszuüben. Jobangebote für Juristen gibt es zuhauf im Internet. Entscheidend ist die Frage, in welcher Sparte der Jurist tätig sein möchte. Gerade im Bereich der Wirtschaft ist momentan, in den letzten Jahren wohl ein erhöhter Bedarf an Rechtsverständigen vorhanden. Dabei muss für die Landesjustizministerien nach wie vor sehr peinlich sein, dass, nach übereinstimmender Aussage vieler Studierenden, die Vorbereitung in Hinsicht auf die staatlichen Examen während des Studiums absolut unzureichend ist. Viele der Studierenden würden deshalb auf externe, nicht im Universitätsbetrieb integrierte, sogenannte “Repetitoren” ausweichen. Diese erklären die relevanten Themen erneut, vermitteln das eigentliche Examenswissen anders. Ein weiterer Punkt, der bemängelt wird, ist die fehlende Ausbildung in Fremdsprachen wie in Menschenführung und Kommunikation – gerade diese Fähigkeiten, die wichtig für einen späteren Rechtsanwalt, Richter oder Staatsanwalt sind. Ebenso sei das Studium sehr einseitig auf die staatliche Justiz ausgerichtet. Die Mehrheit der Studienabgänger aber würde sich für eine Betätigung als Rechtsanwalt interessieren, wo diese Thematik weniger interessant sei. Eine Bewerbung sieht auch für einen Juristen mit Staatsexamen nicht anders aus, als für einen Normalsterblichen. So ist es durchaus notwendig, die herkömmlichen Maßregeln zu beachten. Das heißt Lebenslauf schreiben, ein ordentliches Bewerbungsfoto, die Unterlagen nicht zerknittern, keine wichtigen Dokumente vergessen. Die Orthografie wird wohl, gerade bei Juristen und Hochschulabsolventen im Allgemeinen, besondere Bedeutung zugemessen werden. Natürlich gibt es hier, im Zuge der Computerisierung auch die Möglichkeit der Onlinebewerbung. Diese sollte genauso pfleglich behandelt werden wie eine herkömmliche Schriftliche, – die Vorzeichen sind nur ein wenig anders. Nach wie vor eminent wichtig, wenn nicht ausschlaggebend ist der persönliche Eindruck, den man hinterlässt. Deswegen ist gerade bei Bewerbungen, die über den Computer stattgefunden haben, das Vorstellungsgespräch von immenser Bedeutung. Sicherlich sind im Internet und auf den sonstigen Arbeitsmärkten auch eine Menge fragwürdiger Angebote zu finden. So finden sich eigentlich ehrbare Juristen plötzlich in Abmahnmaschinerien wieder, die fern von jeder Moral und Menschenwürde handeln. Ein wichtiger Grundsatz also für jeden, der im Bereich Juristerei eine Arbeit sucht, ist genaue Recherche und das Sammeln von Hintergrundinformationen über den potenziellen Arbeitgeber – ganz im Sinne der Justiz.

Es gibt immer wieder Fälle, bei denen ein Elternteil das alleinige Sorgerecht für die Kinder beantragt, weil es der Meinung ist, die Kinder alleine besser erziehen zu können. Um dies durchzusetzen, müssen die Eltern allerdings meistens gerichtlich klären, ob einem Elternteil wirklich das Sorgerecht entzogen werden soll. Dabei muss das Gericht viele verschiedene Kriterien in Betracht ziehen und natürlich das Wichtigste nicht aus den Augen verlieren: die Kinder. Auch nach einer Scheidung entscheiden sich die meisten Eltern dafür, sich das Sorgerecht zu teilen und untereinander zu klären, wo das Kind wohnt und welche Besuchszeiten angemessen sind. Anwälte und Richter müssen erst miteinbezogen werden, wenn ein Elternteil das alleinige Sorgerecht verlangt und der andere damit nicht einverstanden ist. Bei der Entscheidung über das Sorgerecht muss sich das Gericht zwei entscheidende Fragen stellen. Zuerst: Wird das Kind durch die alleinige elterliche Sorge eines Elternteils negativ beeinflusst? Dabei geht es darum, ob das alleinige Sorgerecht überhaupt realisierbar ist oder ob es dem Kind zu sehr schadet, nur bei einem Elternteil aufzuwachsen. Nur wenn diese Frage verneint wird, beschäftigt sich das Gericht auch mit der nächsten: Ist das alleinige Sorgerecht des Antragsstellers die beste Lösung? Hier wird überprüft, welcher Elternteil das alleinige Sorgerecht bekommen sollte. Wie sich zeigt ist es ein längerer Weg bis geklärt ist, wer nach einer Scheidung die Kinder zu sich nimmt. Ein Sorgerechtsstreit kann ein langwieriger Prozess sein, der für alle Beteiligten emotionalen Stress bedeutet. Das Gericht muss darüber entscheiden, wer sich besser als Erziehungsberechtigter für das Kind eignet, was natürlich auch bedeutet, dass die Qualifikationen der Eltern genau geprüft werden. Auch heute noch wird in den meisten Fällen Frauen das alleinige Sorgerecht zugesprochen, obwohl beide Elternteile vor dem Gericht als gleichberechtigt behandelt werden. Gesondert muss allerdings betrachtet werden was hinsichtlich der Zahlung des Unterhalts für das bzw. die Kinder geschieht.

Früher oder später in ihrem Leben müssen die meisten Menschen eine Beratung bei einem Anwalt in Anspruch nehmen. Dabei gilt es, einige Punkte zu beachten, um vor überraschenden Kosten sicher zu sein. Eine Rechtsschutzversicherung zum Beispiel schließt im Leistungsumfang eine Beratung durch einen Vertragsanwalt ein. Allerdings übernimmt die Rechtsschutzversicherung nicht in allen Fällen die Kosten. Der Basis-Rechtsschutz erstreckt sich auf das Zivilrecht. Für arbeitsrechtliche oder das Mietrecht betreffende Fragen benötigt der Versicherungsnehmer eine Zusatzversicherung. Bestimmte Gebiete, zum Beispiel Scheidungsangelegenheiten oder Streitigkeiten beim Hausausbau oder Umbau des Gebäudes sind von der Rechtsschutzversicherung vollständig ausgeschlossen. In einfachen Fällen kann auch schon eine telefonische Beratung durch einen Anwalt genügen. Ein Anwalt praktiziert, um Geld zu verdienen. Darum wäre es gutgläubig, anzunehmen, dass eine juristische Beratung durch einen Anwalt kostenlos sein könnte. In bestimmten Fällen kann eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernehmen. Ein Rechtsanwalt kann aber nicht einfach willkürlich Gebühren berechnen. Die Gebührensätze sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt, das seit dem 1. Juli 2004 in Kraft ist. Demnach darf zum Beispiel eine Erstberatung, unabhängig von der aufgewendeten Zeit, maximal 190 Euro kosten. Diese Gebühr wird mit den anderen Gebühren verrechnet, wenn der Rechtsanwalt den Fall annimmt. Gerade bei komplizierten Fällen empfiehlt sich eine Beratung beim Anwalt, da er aufgrund seiner Ausbildung und beruflichen Erfahrung in der Lage ist, die aktuelle juristische Situation zu beurteilen und sagen kann, ob eine Klage oder ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg hat. Am besten ist es, gleich vor Beginn der Beratung die Höhe der anfallenden Kosten zu erfragen. Für die einzelnen Kategorien sind die Gebühren genau festgelegt und der Anwalt kann angeben, wie hoch die Kosten sein werden. Viele Anwälte kommen ihren Mandanten entgegen und gestatten zum Beispiel eine Ratenzahlung. Bei Vorliegen finanzieller Bedürftigkeit kann der Anwalt für seinen Mandanten Prozesskostenbeihilfe beantragen, wenn der Fall vor Gericht geht.

Erbstreitigkeiten gibt es immer wieder und meist liegt es am Testament des Verstorbenen, denn ein rechtskräftiger letzter Wille muss bestimmte Angaben enthalten und der Inhalt muss sich an den gültigen, gesetzlichen Bestimmungen orientieren. Wenn ein kleines oder großes Vermögen auf die Angehörigen verteilt werden soll und man nicht alle zu gleichen Teilen begünstigen möchte, sondern auf die Pflichtteilregelung zurückgreifen möchte, sollte man sich einen fachlichen Rat vom Anwalt einholen. Dafür fallen natürlich verschiedene Gebühren an, doch wenn der Nachlass größere Summen Bargeld oder wertvolle Güter enthält, kann sich die Rechnung für den Anwalt durchaus als günstige Lösung darstellen.

Anwälte können aus einem großen Erfahrungsschatz schöpfen, was gescheiterte Ehen und deren Begleiterscheinungen betrifft. Wenn eine Ehe zerbricht oder eine Partnerschaft dem Ende zugeht, sind viele Paare oftmals in einem, dem Krieg ähnlichem Zustand. Da wird bis auf das Blut gestritten und ein gemeinsames Miteinander oder Reden ist kaum mehr möglich. Nähert sich dann noch der Tag, an dem einer der beiden Partner aus der gemeinsamen Wohnung oder dem Eigenheim auszieht, so eskaliert die Situation manchmal. Dies ist besonders dann der Fall, wenn einer der beiden Kontrahenten die Trennung nicht wollte, bzw. wegen eines neuen Partners verlassen wurde.

Straf- sowie Zivilverfahren gehören zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Bei Ersterem findet in erster Instanz das Verfahren vor dem Strafrichter statt; die erste Instanz für eine Berufung ist in diesem Fall das Landgericht, in Revision gegangen werden kann vor dem Oberlandesgericht. Trifft in erster Instanz jedoch das Landgericht eine Entscheidung, so ist eine Revision nur vor dem Bundesgerichtshof möglich und eine Berufung gar nicht zugelassen. Dies gilt auch dann, wenn das Oberlandesgericht in einer Staatsschutzsache ein Urteil verkündet. Beim Zivilrecht ist zunächst das Amtsgericht zuständig, sofern der zu behandelnde Streitwert nicht über 5.000 Euro liegt; darüber hinaus fallen streitwertunabhängige Fälle in den Zuständigkeitsbericht des Amtsgerichtes. Die Berufungsinstanz ist in diesem Fall das Landgericht. Bei einem Streitwert oberhalb der Grenze von 5.000 Euro ist meistens das Landgericht die erste Instanz, das Oberlandesgericht folglich die Berufungsinstanz. Vor dem Bundesgerichtshof kann anschließend in Berufung gegangen werden. Die Rolle des Landgerichts als Berufungsinstanz wird in Kindschaft- oder Familienfällen an das Oberlandesgericht abgegeben, der Bundesgerichtshof ist die Revisionsinstanz. Im Falle eines Rechtsstreits – wie es ihn beispielsweise schon bei Wettanbietern gab, kann vor den deutschen Gerichten Rechtsschutz gesucht und ein mehrstufiger Instanzenweg in Anspruch genommen werden. Dies bedeutet, dass die Möglichkeit der Anfechtung einer getroffenen Entscheidung eines Gerichtes vor einer höheren Instanz besteht. In der Verfassung ist jedoch kein garantierter Anspruch auf mehrere Instanzen festgelegt. Jedes Verfahren ist normalerweise auf höchstens drei Instanzen begrenzt; um nach einer Entscheidung die nächsthöhere Instanz anrufen zu können, muss die formalisierte Anfechtung mit einem Rechtsmittel erfolgen (Revision, Berufung oder Beschwerde). Gegen die Entscheidung der letzten Instanz kann lediglich noch vor dem Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde eingereicht werden. Gleich seriöse Anbieter zu wählen, wie etwa Interwetten wäre hierbei zur Vermeidung des Rechtsstreits die bessere Wahl.

In den vergangenen Jahren hat sich der Finanzmarkt – genauer gesagt, der Kreditmarkt – neue Bereiche erschlossen. Unabhängig davon, dass der Beamtenkredit online größeren Absatz finden dürfte als der gute alte Ratenkredit bei der Hausbank, verleihen zunehmend Privatleute ihr Geld an andere Privatleute; zu guten Zinsen versteht sich. Dieser sogenannte “Privat an Privat”-Bereich findet immer größeren Absatz und reizt vor allem durch eine relative Unkompliziertheit und durch die völlige Unabhängigkeit von Behörden und Kreditinstituten. Selbst manche Internetseiten haben sich der Vermittlung solcher Privatkredite gewidmet. Diese Art der Kreditvergabe hat sowohl für den Kreditgeber wie auch für den Kreditnehmer Vor- und Nachteile. In diesem Zusammenhang kommt dem Pfandrecht eine ganz besondere Bedeutung zu. Da es sich bei den hier erwähnten Krediten meist um kurz- bis mittelfristige Darlehen handelt, welche in Form von Lombardkrediten vergeben werden, stellt sich für den Kreditgeber immer die Frage der Sicherheiten. Wie kann der Kreditgeber sichergehen, dass der Kreditnehmer die vereinbarten Raten auch zahlt? Im Falle des Lombardkredites erfolgt die Stellung von Sicherheiten durch die Verpfändung von Wertpapieren, von Sparbriefen, Sparbüchern oder auch von beweglichen Sachen. Der Schuldner überlässt dem Gläubiger den Besitz an einer Sache (beispielsweise einer wertvollen Uhr) und erhält im Gegenzug einen Geldbetrag, welcher meist dem Wert des Pfandes in etwa entspricht. Hauptmotivation des Kreditgebers ist selbstverständlich die Aussicht auf möglichst gute Zinsen. Im Bereich der kurz- bis mittelfristen Kredite liegen diese bei etwa vier bis fünf Prozent, können jedoch vor allem bei den oben beschriebenen Privatkrediten sowohl sehr viel höher sein als auch weit unter diesem Schnitt liegen. Vorsicht ist bei solchen Geldvergaben unter Privatleuten geboten, da vermehrt “harte” Inkassounternehmen mit der Eintreibung von ausstehenden Raten etc. beauftragt werden. Allerdings haben vorgenannte Kredite für den Kreditnehmer den Vorteil, dass auf Schufa-Einsicht oder sonstige Nachforschungen weitestgehend verzichtet wird. Nicht selten würde der Kreditnehmer bei Banken und Sparkassen auch keinen Kredit mehr bekommen, weshalb er auf Geldvergaben von Privatleuten angewiesen ist.

Die Zwangsversteigerung ist ein staatliches Machtmittel, die dem Gläubiger die Möglichkeit gibt, offene Geldforderungen in ein unbewegliches Vermögen zu vollstrecken, um somit seine Ansprüche zu befriedigen. Die Zwangsversteigerung führt zu der Verwertung der Substanz und zielt nicht auf den Ertrag ab. Ein Verfahren wird beim zuständigen Amtsgericht als Vollstreckungsgericht auf Antrag durchgeführt. Entscheidend für die Zuständigkeit ist die Lage der Immobilie. Aus verwaltungstechnischen Gründen ist die Zuständigkeit aber oft bei einem bestimmten Gericht konzentriert. Die Zwangsversteigerung auf dem Weg der Vollstreckung muss von einem Gläubiger beantragt werden. Dies kann der Gläubiger eines im Grundbuch eingetragenen Rechts oder der Gläubiger einer sonstigen Geldforderung sein. Geld aus Zwangsversteigerungen von Immobilien ist aber in der Regel nicht mehr zu erwarten. Voraussetzungen einer Zwangsversteigerung sind die Vorlage eines Vollstreckungstitels, eine ordnungsgemäße Vollstreckungsklausel sowie die Zustellung beider an den Schuldner.

Gerichtsbeschluss zur Zwangsversteigerung

Der entsprechende Beschluss ist vom Gericht zuzustellen, eventuell auch vom Gläubiger. Am Verfahren sind sowohl der Schuldner und der betreibende Gläubiger beteiligt. Je nach Verfahren können auch weitere Beteiligte hinzukommen. Die Zwangsversteigerung muss auch im Grundbuch eingetragen sein, denn sie zerstört den öffentlichen Glauben an die Richtigkeit des Grundbucheintrags hinsichtlich der Eigentümerstellung. Dem Verfahren können weitere Gläubiger beitreten. Für den Beitritts-Beschluss gelten dieselben Voraussetzungen und Wirkungen. Obwohl es sich um ein Versteigerungsverfahren handelt, sind die betreibenden Gläubiger voneinander unabhängig. Der Schuldner kann gegen eine Zwangsversteigerung vorgehen. Entweder durch sofortigen Widerspruch beim zuständigen Landgericht. Oder indem er die Einstellung beantragt. Einem solchen Antrag kann stattgegeben werden, wenn die Aussicht besteht, dass er die Forderung des Gläubigers innerhalb von sechs Monaten begleicht. Daher wird das Verfahren auch nur für sechs Monate eingestellt und kann nach dem Verfall der Frist fortgesetzt werden.