Irgendwann muss jeder aus dem Leben scheiden und natürlich macht man sich bereits zu Lebzeiten Gedanken, wie der eigene Nachlass verteilt werden soll. Da das Erbrecht keine einfache Angelegenheit ist, holen sich viele Verbraucher professionelle Hilfe um ihr Testament zu verfassen. Anwälte und Notare helfen bei der Regelung des Erbes und dafür werden bestimmte Gebühren fällig.
Wer sicherstellen möchte, dass sein Testament nach seinem Tod auch gefunden wird, sollte es ohnehin bei einem Notar hinterlegen und auch wenn bestimmte Erben ausgeschlossen oder nur mit dem Pflichtteil bedacht werden sollen, ist eine umfassende Information wichtig um alle gesetzlichen Regelungen einzuhalten. Im Schnitt liegen die Kosten für die Beurkundung eines Einzeltestaments mit einem Geschäftswert von bis zu 10.000.- Euro bei etwa 50.- Euro und wenn es sich bei gleichem Geschäftswert um ein gemeinschaftliches Testament handelt, kann man mit der Verdopplung der Gebühr rechnen. Insgesamt gesehen, lohnt sich also der Besuch beim Notar, denn Streitigkeiten lassen sich so schon vorab vermeiden. Wer sein Testament zusammen mit einem Rechtsanwalt erstellen bzw. aufsetzen möchte, muss ebenfalls mit bestimmten Gebühren rechnen, wobei auch diese einer Gebührenordnung unterliegen und nicht nur im Ermessen des Anwalts liegen.
Die jeweiligen Gebührensätze hängen auch hier vom Gegenstandswert ab und können vorab vereinbart werden. Bei kleineren Vermögen lohnt sich der Gang zum Anwalt nicht immer, da er höhere Kosten als ein Notar verursacht, aber wenn es um Steuererleichterungen geht, kann ein guter Anwalt einige Vorteile erwirtschaften und seine Kosten werden um ein Vielfaches amortisiert. Bei kleineren Vermögen reicht der Weg zum Notar, bei dem das Testament auch gleich hinterlegt werden kann, denn rein handschriftliche Verfügungen können im schlimmsten Fall verlorengehen und dann kann der letzte Wille nicht mehr erfüllt werden.
Was kostet ein Erbschein?
Während der Erblasser vor allem an die Anwalts- und Notargebühren in Verbindung mit der Testamentserrichtung denkt, werden die Hinterbliebenen mit ganz anderen Kosten konfrontiert. Zu nennen ist hier unter anderem der Erbschein, der auf Antrag vom zuständigen Nachlassgericht ausgestellt wird. Dies geschieht keineswegs kostenlos, sondern geht mit Gebühren einher, deren Höhe vom Wert des Nachlasses abhängt. Maßgebend ist dabei das Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare, kurz GNotKG. Sowohl das Verfahren über den Antrag auf Erteilung des Erbscheins als auch die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung, die dabei abzugeben ist, erweisen sich als Kostenfaktoren. § 34 GNotKG gibt Auskunft über die einfache Wertgebühr in Abhängigkeit vom Nachlasswert. Für den Erbschein wird jedoch der zweifache Gebührensatz fällig, so dass die betreffenden Beträge zu verdoppeln sind. Dies bedeutet, dass beispielsweise bei einem Nachlasswert von bis zu 500 Euro Gebühren von 30 Euro für den Erbschein anfallen. Beläuft sich der Nachlasswert dahingegen auf 200.000 Euro, entstehen durch den Erbschein Kosten in Höhe von insgesamt 870 Euro.
Welche Gebühren verursacht ein Testamentsvollstrecker?
Die testamentarisch angeordnete Testamentsvollstreckung kann den künftigen Erblasser beruhigen und den späteren Erben viel Ärger ersparen, weil der Testamentsvollstrecker die Erbauseinandersetzung gewissermaßen leitet und eine unabhängige Vertrauensperson für alle Beteiligten ist. Wer die Testamentsvollstreckung übernimmt, hat aber auch Anspruch auf eine Vergütung. § 2221 BGB sieht eine angemessene Vergütung des Testamentsvollstreckers vor. Sofern kein Honorar im Testament benannt wird, muss im Erbfall anhand des Nachlasswertes, der fachlichen Kompetenz, Dauer der Tätigkeit und etwaiger Besonderheiten eine Vergütung festgesetzt werden. In welcher Höhe Gebühren beziehungsweise Kosten für eine Testamentsvollstreckung anfallen, lässt sich pauschal also nicht sagen und hängt stets vom Einzelfall ab.
Welche Gebühren fallen bei der Testamentseröffnung an?
Auch die Testamentseröffnung gibt dem zuständigen Nachlassgericht Anlass zur Gebührenerhebung. GNotKG entsprechend fallen für ein notarielles oder eigenhändiges Testament pauschal Gebühren in Höhe von 100 Euro an. Darüber hinaus sorgen noch die Auslagen für Porto, Versand usw. für weitere Kosten im Zuge der Testamentseröffnung.
Im seit 1998 geltenden Betäubungsmittelgesetz für Deutschland steht geschrieben, dass der Anbau von Marihuana Samen illegal ist und damit verboten und nicht rechtlich ist. Trotzdem gehen die Behörden davon aus, dass in Deutschland etliche Personen Hanf illegal und unter Kunstlicht anbauen, da der Anbau auf Freiluftflächen durch das spezielle Aussehen der Pflanze schnell entdeckt wird. 2009 wurden mehr als 130.000 Delikte im Zusammenhang mit dem illegalen Anbau von Marihuana festgestellt, wobei diese Zahl im Vergleich mit den Vorjahren leicht rückläufig ist. Das Indoor-Growing im sogenannten Growschrank hat in Deutschland aber offensichtlich in den letzten Jahren zugenommen, auch weil online alle notwendigen Hilfsmittel dafür erhältlich sind. In einem Headshop lassen sich auf legale Weise Verdampfungslampen, Growschränke und Mini-Gewächshäuser erstehen und da der Konsum von Betäubungsmitteln in Deutschland nicht verboten ist, wird hierzulande auch niemand belangt, weil der Drogentest positiv ausgefallen ist. Allerdings kann es zum Führerscheinentzug kommen, denn man erhält einen Eintrag im die Führerscheindatei. Der Anbau von Marihuana ist auch für die Samen mit geringem THC-Gehalt verboten und steht unter Strafe. Dabei ist es egal, ob die Pflanze als Zierpflanze genutzt werden soll oder man eine Weiterverarbeitung und damit einen Konsum verfolgt.
Der Verbraucherschutz steht in immer mehr Bereichen ganz oben auf der Liste von Gesetzlichkeiten. Dafür haben Verbraucherschützer in mehreren Organisationen gesorgt. Das ist auch gut so, nur manchmal gibt es noch immer Lücken im Gesetz oder deren Durchführung. Wie sieht es wirklich mit dem Verbraucherschutz bei Finanzen aus?
Beim Verbraucherschutz in puncto Finanzen ist es nicht immer einfach da fast jeder Fall anders liegt. Aber um bei den allgemeinen Richtlinien zu bleiben – die Fragen des Verbraucherschutzes bekommen auch hier immer mehr Raum. Wenn es um Anlagen und Kredite geht, um Konteneröffnungen oder Beratungen – bei allen Themen rund um die Finanzen wird die Position der Kunden in den letzten Jahren gestärkt.
Stärken Beratungsprotokolle den Verbraucherschutz?
So müssen beispielsweise seit geraumer Zeit bei Kundengesprächen in Banken oder Versicherungen Protokolle der Gespräche angefertigt werden, die zeigen, worum es in dem Gespräch ging und welche Angebote der Kunde eventuell abgelehnt hat. Außerdem gibt es immer mehr Vereinfachungen für die Kunden, die ganze Vorgänge transparenter machen. Beispielsweise wird es ab 2014 Änderungen für Zahlungen internationaler Art geben.
Entscheiden Gerichte zugunsten der Kunden?
Besonders zugunsten der Kunden hat man aber entschieden, als festgelegt wurde, dass Finanzberater ihre Provisionen offen legen müssen. Geht also ein Anleger zu einem Makler oder zu einer Bank, so hat dieser im Normalfall mehrere Angebote zur Verfügung, die er seinem Kunden unterbreiten kann. Besonders bei Versicherungsmaklern ist das der Hintergrund seiner Tätigkeit. Um zu verhindern, dass diese aus eigenem finanziellen Interesse zu dem Anbieter greifen, der die besten Provisionen zahlt, statt zu dem, welcher dem Kunden das beste Produkt anbietet, müssen die Provisionen jetzt dem Kunden kenntlich gemacht werden. Zwar haben die Betroffenen schon wieder Möglichkeiten entwickelt, dies zu umgehen, aber im Großen und Ganzen wurde die Transparenz für die Kunden gestärkt.
Viele Menschen schrecken davor zurück, einen Rechtsanwalt einzuschalten oder Klage bei Gericht zu erheben, weil sie sich vor den drohenden Kosten fürchten. Doch in diesem Fall kann eine Rechtsschutzversicherung Abhilfe schaffen, denn im Idealfall übernimmt diese Versicherung die Anwalts- und Gerichtskosten für die Versicherten. Ob das letztendlich aber wirklich so ist, dazu muss man wissen, dass es grundsätzlich verschiedene Arten der Rechtsschutzversicherung gibt, die alle jeweils einen andren Bereich des täglichen Lebens abdecken. Diese verschiedenen Arten der Rechtsschutzversicherungen lassen sich selbstverständlich auch miteinander kombinieren, d. h., dass bestenfalls noch vor Versicherungsabschluss gut überlegt werden sollte, gegen welche rechtlichen Belange man sich absichern möchte. Die Kosten einer Rechtsschutzversicherung steigen entsprechend mit deren Leistungsumfang.
Wer beispielsweise häufig Auto fährt, der kann sich gegen rechtliche Belange absichern, die den Verkehrsrechtsschutz betreffen. Hat man hingegen einen problematischen Vorgesetzten, dann kann sich der Abschluss einer Berufsrechtschutzversicherung lohnen.
Diese Bausteine der Rechtsschutzversicherung lassen sich auf unterschiedliche Art und Weise miteinander kombinieren. Lohnenswert ist es hier zu wissen, dass einzelne Bausteine meist teurer sind als so genannte Paketlösungen. Und will man dafür sorgen, dass der Partner und die Kinder gleich mit abgesichert sind, so lohnt sich in jedem Fall der Abschluss einer Familienversicherung. Günstigere Beiträge zur Rechtsschutzversicherung kann man erreichen, indem man eine geringe Selbstbeteiligung mit einkalkuliert. Und auch Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes können von niedrigeren Beiträgen profitieren. Mit höheren Beiträgen hingegen müssen Selbstständige rechnen.
Welche Leistungen von der Rechtsschutzversicherung nicht übernommen werden
Vor Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sollte man in jedem Fall bedenken, dass nicht jeder Versicherungsfall mit solch einer Rechtsschutzversicherung abgedeckt ist. Generell von der Leistungspflicht ausgeschlossen sind in der Regel juristische Auseinandersetzungen mit der eigenen Rechtsschutzversicherung, der mitversicherten Personen untereinander und mit dem Versicherungsnehmer selbst. Aber auch wenn es sich um eine vorsätzlich begangene Straftat handelt, greift die Rechtsschutzversicherung nicht. Ebenfalls nicht im Leistungskatalog sind Spiel- und Wettverträge, Spekulationsgeschäfte, Baurecht und Gesellschaftsrecht. Und noch ein Bereich wird von kaum einer Rechtsschutzversicherung abgedeckt, obwohl hier wohl der Bedarf am größten wäre. Die Rede ist vom Familienrecht und hier im Speziellen von Scheidungsangelegenheiten. Zudem behalten sich Rechtsschutzversicherungen eine Art Wartezeit von drei Monaten vor und nur Streitigkeiten, die nach dieser Wartezeit auftreten, werden von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Es lohnt sich also nicht erst eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, wenn schon Ärger ins Haus steht. Hier gibt es allerdings Ausnahmen beim Verkehrsrechtsschutz, über die man sich aber vor Vertragsunterzeichnung gut informieren sollte. Und zusätzlich gilt es zu beachten, dass Streitigkeiten, die von Anfang an keine Aussicht auf Erfolg haben, ebenfalls nicht von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden.
Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll sein kann, wenn die Grundsicherung schon besteht und man sich als Versicherungsnehmer darüber im Klaren ist, welche Bereiche des täglichen Lebens mit der Versicherung abgedeckt werden sollen. Steht hingegen eine Scheidung ins Haus und man hat Angst vor den finanziellen Belastungen, dann nützt eine Rechtsschutzversicherung gar nichts. In diesem Fall lässt sich nur noch Prozesskostenhilfe beantragen.
