Im Zeitalter des World Wide Web werden immer mehr Geschäfte und Transaktionen online abgeschlossen. Der Onlinehandel boomt und auch die mittels Internet angebotenen Dienstleistungen erfreuen sich starker Nachfrage. Was sich für die Unternehmen und auch die Kunden zunächst als sehr praktisch und lukrativ darstellt, birgt oftmals jedoch ein großes Risiko. Wer das Kleingedruckte bei den Onlineverträgen nicht liest, der läuft Gefahr einen Vertrag abzuschließen, den er so und in dieser Form gar nicht abschließen wollte.

Besonders im Internet gibt es zahlreiche „schwarze Schafe“, die gutgläubigen Usern das Geld aus der Tasche ziehen und/oder diese möglichst lange an eigene Verträge binden wollen.

Onlinegeschäfte werden in allen Berufszweigen getätigt. Neben dem Versandhandel, der noch immer einen führenden Platz einnimmt, sind es auch die Handwerksbetriebe, die durch das Internet einen Umsatzzuwachs verzeichnen können. So kann der Kunde beispielsweise einfach nur Tapezierer Köln oder Dachdecker Berlin eingeben, und schon erhält er eine meist lange Liste aller möglichen Betriebe. Um bei Onlineverträgen kein Risiko einzugehen, ist es in einigen Fällen sinnvoll, sich vorab einen Rechtsberater zu Hilfe zu nehmen, der diese Verträge auf ihre Rechtsgültigkeit prüft. Dies sollte jedoch nicht unbedingt immer der nächstgelegene Rechtsanwalt um die Ecke sein, sondern eventuell besser ein Anwalt, der sich auf Internetgeschäfte spezialisiert hat. Auch diese können mittlerweile schon online kontaktiert werden, sodass eine lange Anfahrt hier nicht von Nöten sein wird.

Privatpersonen können sich des Weiteren auch einen Rat bei den zuständigen Verbraucherzentralen holen. In den meisten Fällen reicht hier ein Besuch, um zu prüfen, ob der Vertrag rechtsgültig ist und den Vertragspartner nicht ungerechtfertigt an eine Pflicht bindet, die er selbst so nicht unterzeichnen wollte.

Mit der Agenda 2010, die am 14.3.2003 mit der Regierungserklärung von Gerhard Schröder erstmals in die Öffentlichkeit drang, sollte alles besser werden. Die damalige Bundesregierung, aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen bestehend, wollte damit den Langzeitarbeitslosen helfen, schneller wieder in Brot und Arbeit und weg vom Arbeitslosengeld zu kommen. Dafür sollten die Mitarbeiter der Jobcenter sorgen. Es sollte eine große Reform werden, von der sich Gerhard Schröder einen Befreiungsschlag gegen die Arbeitslosigkeit erhoffte. Die Mitarbeiter der Jobcenter sind überlastet und kaum ein Bescheid ist korrekt. Von Maßnahmen, die dazu dienen, die Leute wieder in Arbeit zu bringen, sind sie weit entfernt. Es ist erschreckend dass sich die Sozialgerichte betreffend, in den Monaten von Januar bis November des Jahres 2010 von einer Klageflut überrollt sahen, die sich auch im Jahre 2011 fortsetzt. Waren es 2010 noch 150.000 neue Klagen, die auf die Sozialgerichte zugekommen waren, wird sich im Jahre 2011 die Zahl der neuen Klagen erhöhen. Beim Sozialgericht Berlin spricht man von 20 % mehr Klagen als im Vorjahr. Damit muss nicht nur das Sozialgericht in Berlin rechnen, davon sind sämtliche Sozialgerichte in allen Bundesländern betroffen. Grund für die Klagen sind meist Bescheide, die nicht stimmen, Zahlungen, die nicht pünktlich eingehen und, was leider sehr oft vorkommt, keine Bearbeitung der Widersprüche. Die Sozialgerichte geben der Mehrzahl der Kläger Recht. Etwa 60–75 % der Klagen werden von den Jobcentern verloren. Die wenigen Rechtsanwälte, die sich auf Sozialrecht spezialisiert haben, sind überlastet. Die Mitarbeiter des JobCenter können sich nicht um den einzelnen Fall bzw. Menschen kümmern, da ein/e Mitarbeiter/in für viele Menschen Ansprechpartner ist. Durch diese Überlastung werden viele Anträge nicht korrekt berechnet und so kann es vorkommen, dass Antragsteller mehrere unterschiedliche Bescheide zu einem Vorgang erhalten.

Arbeitslos werden kann jeder und das auch ohne Eigenverschulden. Daher hat der Staat Leistungen bereitgestellt, die unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden. Allgemein hält sich der Glaube, dass nur ein Anspruch auf Arbeitslosengeld entsteht, wenn 360 Kalendertage Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entrichtet wurden. Doch tatsächlich gelten andere Voraussetzungen.

Natürlich muss man zunächst einmal arbeitslos sein, um überhaupt Arbeitslosengeld beziehen zu können. Dazu muss man sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Dann wird überprüft, ob die Anwartschaftszeit erfüllt wurde. Hier gilt, dass innerhalb der letzten zwei Jahre vor Antragstellung 360 Kalendertage beitragspflichtig gearbeitet oder die verkürzte Anwartschaft erfüllt wurde. Eine verkürzte Anwartschaftszeit kann ebenfalls dazu führen, dass ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht. Sie liegt vor, wenn der Arbeitnehmer in den letzten beiden Jahren vor Antragstellung mindestens 180 Tage in Versicherungspflichtverhältnissen gestanden hat und diese Beschäftigungen überwiegend auf nicht mehr als sechs Wochen begrenzt waren. Wer häufig den Job gewechselt hat, muss nachweisen dass er die Anwartschaftszeit oder die verkürzte Anwartschaftszeit erfüllt hat. Dies wird durch Lohnabrechnungen erreicht und auch Nachweise der Arbeitgeber werden verlangt.

Im Internet findet man verschiedene Arbeitslosengeldrechner die anhand der persönlichen Daten die wahrscheinliche Höhe des Arbeitslosengelds errechnen. So kann man eine erste Summe erhalten, doch natürlich sind die Ergebnisse nicht gesetzlich bindend. Arbeitslosengeld I wird frühestens ab dem Tag der Arbeitslosmeldung bezahlt. Daher sollte man sich möglichst frühzeitig arbeitslos melden und die Kündigungsfrist vom Arbeitgeber nutzen, um alle notwendigen Unterlagen zu beschaffen. Ist man bereits einen Monat arbeitslos und stellt erst dann einen Antrag, so wird eine schnelle Bearbeitung des Antrags auf Arbeitslosengeld nicht mehr gewährleistet.

Das Vertragsrecht war schon immer ein enorm großer Teilbereich des Rechts und auch das Arbeitsrecht füllt viele Seiten in den Gesetzbüchern. Für moderne Manager spielt auch das Internet eine große Rolle und das World Wide Web ist kein rechtsfreier Raum, in dem alles erlaubt ist. Natürlich sollen möglichst viele Probleme schon im Vorfeld vermieden werden und nur wenn rechtliche Konsequenzen drohen dann lässt sich ein Fehlverhalten schon im Keim ersticken. Der Gesetzgeber versucht daher, möglichst viele Einzelpunkte zu regeln. Personen, die im Management tätig sind, müssen täglich wichtige Entscheidungen treffen und nicht immer ist die rechtliche Seite einer Entscheidung auf den ersten Blick sichtbar. Eine rechtliche Beratung für das Management ist daher in allen Branchen schon seit etlichen Jahren üblich und die Anwälte haben immer mehr Aufgaben.

Das Internet hat einen eigenen Geschäftszweig geschaffen und immer wieder werden dem IT-Recht neue Regelungen hinzugefügt, die das Miteinander auf globaler Ebene im World Wide Web einfacher machen sollen. Wenn Arbeitnehmer aufgrund einer schlechten wirtschaftlichen Lage ausgestellt werden müssen, benötigt das Management meist eine rechtliche Beratung und auch das Erstellen der Arbeitsverträge ist ohne Rechtsbeistand eine wackelige Angelegenheit. Größere Umstrukturierungen bei Arbeitsprozessen und Verträge mit Lieferanten enthalten rechtliche Konsequenzen, die ebenfalls mit einem Profi geklärt werden müssen und auch beim Markenrecht oder der Einführung neuer Produkte auf dem Markt ist eine Beratung, die die gesetzliche Seite abdeckt, erforderlich. Ein Manager muss sich auf seinen Rechtsberater verlassen können, da schon eine einzige unglücklich gewählte Formulierung dazu führen kann, dass ein Vertrag komplett oder in Teilen ungültig wird und dann muss das Unternehmen meist tief in die eigene Tasche greifen.

Die Kosten für die Beratung bei einem Rechtsanwalt sind hoch und schon deshalb wird gerne darauf verzichtet – jedenfalls, wenn es möglich ist. Das Internet bietet eine andere, kostengünstigere Form der Rechtsberatung an, nämlich die, dass Rechtstipps von Internet-Anwälten eingeholt werden können und das zu günstigen Preisen. Klar muss jedoch eines sein, auch Internet-Anwälte müssen sich an die Gesetze halten und können auch nur solche Aussagen machen, die gesetzmäßig sind. Internet-Anwälte sind gute Ratgeber für zivilrechtliche Streitigkeiten wie z. B. Mietrecht, Arbeitsrecht u.v.m. bieten aber auch Beratungen für Strafrecht an. Der Ratsuchende kann wählen zwischen der Anfrage an den Anwalt per E-Mail oder über eine kostenpflichtige Telefonnummer wie z. B. eine 0900er-Nummer. Die Rechtsfrage über E-Mail dem Rechtsanwalt zugänglich zu machen, ist sicherlich der beste Weg, so hat der Interessent etwas Schriftliches vorliegen. Noch bequemer geht es direkt über die Webseite der Internet-Anwaltskanzlei, bei der oft bereits ein Eingabefeld für Rechtsfragen vorhanden ist. Meist wird die E-Mail an einen renommierten Anwalt weitergeleitet, der sich auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert hat und so über das notwendige Fachwissen verfügt. Für die Bearbeitung der Rechtsfrage wird ein Angebot erstellt, in der Regel innerhalb von 30 bis 40 Minuten. Der Interessent kann sich das Angebot überlegen, und wenn er mit dem Preis einverstanden ist, dann kann er dem Angebot zustimmen und mit Kreditkarte oder per Lastschriftverfahren vorab bezahlen. Die Beantwortung der Frage wird umgehend bearbeitet, sofern der Ratsuchende innerhalb einer bestimmten Zeit dem Preis zustimmt. Je nach Fragestellung erhält der Interessent seine Informationen, meist noch am selben Tag. Auch wenn der Ratsuchende im Internet über eine Hotline geht, kommt der Vertrag zwischen ihm und dem Anwalt zustande, die Hotline wird vertraglich nicht berührt. Auch haftet der Anwalt für seine Informationen wie jeder andere Anwalt auch.

Das VVG (Versicherungsvertragsgesetz) regelt die Pflichten und Rechte von Versicherungsnehmern und den Versicherungen. Die erste Fassung trat bereits 1908 in Kraft und im Zuge von Reformen wurde es zuletzt zum 1. Januar 2008 geändert. Für Verträge, die vor diesem Datum abgeschlossen wurden, gab es eine Übergangsfrist, die zum 30. Dezember 2008 endete. Verschiedene Punkte wurden bei der Reform grundlegend neu geregelt. Das Recht auf Widerruf beispielsweise gilt für alle Versicherungen für einen Zeitraum von 14 Tagen nach der Unterzeichnung und bei Lebensversicherungen kann der Versicherte sogar bis zu 30 Tage nach Abschluss widerrufen. Die Informationspflicht wurde ebenfalls neu geregelt und die Versicherung oder ihr Vermittler muss jeden Kunden vor Vertragsabschluss umfassend informieren und beraten. Wird das versäumt, entsteht ein Schadensersatzanspruch, den der Kunde geltend machen kann. Bei der Anzeigepflicht wurde vereinbart, dass der Versicherungsnehmer nur Angaben zu Fragen, die in Textform gestellt wurden, beantworten muss. Damit liegt das Risiko einer Fehleinschätzung allein bei der Versicherungsgesellschaft. Die früher geltende Klagefrist wurde gestrichen und jeder Versicherte kann nun innerhalb von sechs Monaten seinen Anspruch auf Versicherungsleistungen, die verwehrt wurden, geltend machen. Auch beim Thema Fahrlässigkeit wurde nachgebessert und eine fahrlässige Handlung des Versicherungsnehmers kann nun nicht mehr zum kompletten Ausschluss aus den Versicherungsleistungen führen. Natürlich gelten diese Regelungen nicht nur für Lebens- oder Haftpflichtversicherungen sondern auch für Autoversicherungen. Nach wie vor lohnt sich allerdings der Preisvergleich der KFZ Versicherung, denn die Beiträge zur Autoversicherung sind zum Teil sehr unterschiedlich und das bei gleichen oder ähnlichen Leistungen. Online kann jeder innerhalb weniger Minuten das persönlich günstigste Angebot finden und so bei den Versicherungsbeiträgen etliche Euros im Jahr sparen.

Der Verbraucherschutz wird in Deutschland sehr groß geschrieben. Viele Institutionen setzen sich Tag für Tag dafür ein, dass der Verbraucher hier sein gutes Recht wahrnehmen kann und nicht durch beispielsweise dubiose Machenschaften einzelner Unternehmen Nachteile erfahren muss. Grundsätzlich wird beim Verbraucherschutz davon ausgegangen, dass nicht jede am Markt beteiligte Person über sämtliche Rechte und Pflichten informiert ist und daher schnell auch überfordert ist, tauchen Probleme auf. Privatpersonen treten in der Regel als Käufer unterschiedlicher Produkte auf, die immer eine gegenseitige Willenserklärung bedürfen. Diese Willenserklärungen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgehalten und nur bei deren adäquater Einhaltung gültig. Einige Unternehmer nutzen es aus, dass der Kunde hier rechtlich oft nicht zu 100 Prozent im Bilde ist, sodass dieser durchaus häufig auch mal Geschäftsbedingungen vermittelt werden, die jedoch keine rechtliche Grundlage haben. Das Widerspruchs- und Umtauschrecht ist hier ein Gebiet, bei dem sich viele Verbraucher unsicher sind. Weigert sich beispielsweise der Verkäufer, die zu klein gekauften Armstulpen im Rahmen der gesetzlichen Frist zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten oder einen Umtausch anzubieten, so kann sich der Kunde hier an eine der niedergelassenen Verbraucherzentralen wenden.

Verbraucherschützer bieten Hilfestellung

Die Mitarbeiter der Verbraucherzentralen sind in der Regel rechtlich immer im Bilde, sodass sie stets auch kompetente Hilfe bieten können. Dies kann durch ein Gespräch erfolgen oder aber in Form eines Schriftverkehrs mit den bezogenen Unternehmen. Wer das Gefühl hat, dass seine Rechte verletzt wurden, weil sich beispielsweise der Verkäufer einer Ware nicht auf das Umtauschrecht einlässt, der muss sich dies nicht widerstandslos gefallen lassen. Im Zweifelsfall ist auch eine Anwaltskanzlei hier die richtige Adresse, wenn das gute Recht des Verbrauchers nicht umgesetzt wurde.

Juristische Übersetzungen können nicht von jedem Übersetzer ausgeführt werden. Deshalb ist es wichtig, sich für eine korrekte Übersetzung an einen speziell ausgebildeten Übersetzer zu wenden. Denn nicht nur die sprachliche Gewandtheit spielt hier eine Rolle, auch die juristischen Kenntnisse müssen bei den Übersetzern vorhanden sein. Damit Übersetzer fachlich richtige juristische Übersetzungen erstellen können, werden fachspezifische Kurse in verschiedenen Sprachen angeboten, die die Teilnehmer befähigen, sich das notwendige Wissen für juristische Übersetzungen anzueignen. Diese Kurse gehen über die bloßen Sprachkenntnisse hinaus und vermitteln zudem auch die Aspekte des juristischen Umfeldes im jeweiligen Land. Inhalte sind unter anderem das Verständnis von juristischen Texten, die ordnungsgemäße Verwendung des Wortschatzes und von Fachtermini sowie das Kennenlernen des Rechtssystems im jeweiligen Sprachland.

In Deutschland gibt es unendlich viele Verordnungen, Gesetze und Rechtsvorschriften, die lange Zeit nur in dicken Büchern nachzuschlagen war. Bisher gab es im Internet lediglich kleine Auszüge des Bundesrechts nachzulesen und sie mussten auf verschiedenen Plattformen mühevoll zusammengesucht werden. Wollte man ein bestimmtes Problem anhand der Gesetzestexte lösen oder nachlesen, wer im Recht ist, mussten viele verschiedene Seiten durchforstet werden auf der Suche nach relevanten Textstellen. Nun steht den Deutschen eine umfassende Onlineversion des deutschen Bundesrechts im Internet zur Verfügung. Hier werden nahezu alle Rechtsverordnungen und Gesetze in ihre aktuellen Form zur Verfügung gestellt und können einfach abgerufen werden. Mittels Titelsuche, Volltextsuche und einigen anderen Funktionen lassen sich fast alle Vorschriften und Regeln online einsehen und auch ausdrucken.

Ein gemeinsames Projekt

Die juris GmbH und das Bundesministerium für Justiz stellen gemeinsam für interessierte Bürgerinnen und Bürger fast das komplette aktuelle Bundesgesetz ins Internet. Alle Rechtsverordnungen und Gesetze können in ihrer aktuell geltenden Fassung abgerufen und für private Zwecke heruntergeladen und ausgedruckt werden. Damit ist diese Sammlung die umfangreichste im Netz, denn etwa 5000 Vorschriften sind barrierefrei einzusehen und damit frei recherchierbar. Allerdings sind noch nicht alle Regelungen zum Bundesrecht online verfügbar und nur die Papierausgabe des Bundesgesetzblattes enthält die amtliche Fassung von Gesetzen und Vorschriften. Eine Lese-Version kann über die Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft angefordert werden.

Einfache Navigation

Dank einfacher Tastenkombinationen ist die Suche nach bestimmten Vorschriften relativ einfach und es kann von jeder Seite aus wieder zur Startseite navigiert oder die Volltextsuchseite aufgesucht werden. Der Aktualitätendienst lässt sich ebenfalls einfach erreichen und natürlich orientiert sich das Angebot an bestehenden Layouts und auch der inhaltliche Zuschnitt richtet sich nach geltenden Gesetzen im Internet. Die Dokumentationsstelle im Bundesamt für Justiz beschäftigt sich außerdem mit der fortlaufenden Konsolidierung, sodass die online gestellten Passagen immer die aktuell gültigen Verordnungen enthalten und keine zusätzliche Suche nach Neuerungen erfolgen muss.

Mit einem Zinsrechner im Internet lässt sich schnell und einfach errechnen, wie viele Zinsen man für einen Kredit zahlen muss oder auch welche Rendite für eine Anlage möglich ist. Um Zinserträge zu ermitteln, bietet sich insbesondere der Cortal Consors Zinsrechner an, da mit diesem eine große Anzahl von unterschiedlichen Szenarien durchgespielt werden können. So können beim Cortal Consors Zinsrechner beispielsweise auch direkt die Sondereinzahlungen und Geldentnahmen berücksichtigt werden.

Vorteile von Zinsrechnern

Bevor man sich für ein Darlehen oder eine bestimmte Anlage entscheidet, lohnt es sich in der Regel immer, mit einem Zinsrechner die vorhandenen Angebote zu vergleichen. Die Bedienung der Rechner gestaltet sich dabei meist sehr einfach. Bei einem Vergleich von Krediten reicht es beispielsweise aus, den benötigten Kreditbetrag sowie die gewünschte Laufzeit in den Zinsrechner einzugeben. Der Zinsrechner ermittelt dann nicht nur die genauen Kosten eines Kredits, sondern vergleicht auch direkt die aktuellen Angebote der Banken miteinander.

Zu jedem Kredit lässt sich dann direkt der effektive Jahreszins sowie die Höhe der monatlichen Rate und die insgesamt anfallenden Zinsen ersehen.

Auf ähnliche Weise funktionieren auch Zinsrechner für Geldanlagen. Hier gibt man den jeweiligen Anlagebetrag und die Anlagezeit ein und erhält mit nur wenigen Klicks ebenfalls direkt einen Vergleich über die attraktivsten Angebote. Ein weiterer Vorteil ist die Möglichkeit, mit einem solchen Zinsrechner einen unverbindlichen und vor allem unabhängigen Vergleich durchzuführen. Zudem lässt sich dies alles ganz bequem vom eigenen Rechner aus und rund um die Uhr erledigen. Dies ist eine deutliche Zeitersparnis im Gegensatz zu früher, als man sich noch persönlich die Angebote der verschiedenen Banken einholen musste.

Weiterhin vorteilhaft ist, dass sich mit einem Zinsrechner sowohl die Angebote der klassischen Filialbanken wie auch die der Direktbanken miteinander vergleichen lassen. Da Direktbanken auf ein kostenintensives Filialnetz verzichten, können diese oftmals besonders günstige Konditionen anbieten. Nach dem Vergleich besteht dann sogar die Möglichkeit, den gewünschten Kredit bzw. die gewählte Geldanlage direkt online zu beauftragen.