Kann jeder Student BaföG beantragen?
Nein, nicht jeder Student kann BaföG als Vollzuschuss beantragen und auch ein Staatsdarlehen mit Zuschussanteil wird nicht immer gewährt. Dann kann ein Bankdarlehen gewährt werden, das besonders niedrige Zinssätze vorsieht und die Zinszahlungen bis zur Rückzahlung des Kredits zurückstellt.Bankdarlehen für das Studium
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) kann unter bestimmten Voraussetzungen dieses Bankdarlehen zur Finanzierung eines Studiums gewähren. Anträge dafür nimmt das zuständige BaföG-Amt entgegen, wobei der Sitz der Hochschule ausschlaggebend ist. Das von dort anschließend kommende Angebot muss vom Studierenden innerhalb eines Monats unterschrieben zurückgesendet werden, da die Bewilligung sonst erlischt. Der Bewilligungszeitraum beläuft sich wie in den meisten Fällen einer Ausbildungsförderung auf ein Jahr und die Auszahlung erfolgt in monatlichen Beträgen auf ein inländisches Bankkonto. Grundsätzlich gilt das verzinsliche Bankdarlehen als Fördermöglichkeit, wenn die Förderhöchstdauer überschritten wurde. Es soll Studenten ein zusätzliches Semester ermöglichen, wenn es auch nach Überschreitung des Regelzeitstudiums noch gute Aussichten auf einen erfolgreichen Abschluss gibt. Natürlich kann diese Form der Ausbildungsförderung auch unter anderen Bedingungen gewährt werden, allerdings sollte man bedenken, dass hier alle gewährten Leistungen samt Zinsen zurückbezahlt werden müssen.Rechtliche Fragen bei Schufa-Auskünften
Die Schufa, Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, hat es sich zur Aufgabe gemacht, ihre Mitglieder vor Zahlungsausfällen und die Kreditnehmer vor Überschuldung zu schützen. Platzen Kredite, weil der Schuldner nicht mehr in der Lage war, seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachzukommen, so wird dies mit dem Schufa-Eintrag dokumentiert. Dies bedeutet jedoch, dass die Aufnahme eines weiteren Kredits nun nahezu unmöglich wird. Das ist so weil sich ganz einfach keine Bank und kein Kreditinstitut auf unwägbare Risiken einlassen möchten. Hier kann dann nur noch ein Kredit ohne Schufa beantragt werden, um diese schwierige Situation zu umgehen und um doch noch an entsprechendes Geld kommen zu können. Kredite ohne Schufa sind in der Regel jedoch mit Vorsicht zu genießen, da hier nicht selten Zinsen verlangt werden, die weit über den aktuellen und herkömmlichen Konditionen liegen. Auch treiben sich viele unseriöse Anbieter auf dem Finanzmarkt herum, sodass vor der Kreditaufnahme stets hinreichend geprüft werden sollte, ob der Kreditvertrag überhaupt rechtens ist. Denn auch die Kredite ohne Schufa unterliegen gewissen Vorschriften und Regeln, denen sich niemand widersetzen darf.2011 war das Jahr für Mobilfunknutzer. Neben vielen neuen und weiterentwickelten technischen Errungenschaften, die den Kunden beinahe täglich dazu animierten, sich einen neuen, leistungsfähigeren mobilen Begleiter zuzulegen, hatten bundesdeutsche Gerichte alle Hände voll damit zu tun, Auseinandersetzungen zwischen Mobilfunkanbietern und Nutzern zu klären.
Wohl häufigster Tatbestand vor Gericht, waren überzogene bis nicht mehr nachvollziehbare Rechnungsbeträge, die zu zahlen sich Verbraucher weigerten. Mit Ausbau der Internetnutzung via Handy oder Smartphone stiegen auch die Aktenberge an deutschen Gerichten. Diese sprachen Recht und haben in sehr vielen Fällen zugunsten des Kunden, des Nutzers entschieden.
Vielfalt der Urteile lässt kaum mehr Fragen offen
Die wohl wichtigsten Urteile betreffen die Abrechnungen der Internetnutzung über Mobiltelefone. Erhält der Besitzer eines Smartphones beispielsweise eine, den üblichen Rahmen deutliche übersteigende Rechnung, ist er nicht verpflichtet, gleich zu zahlen. Im Gegenteil. Netzbetreiber müssen ihre Kunden über solche „Auffälligkeiten“ informieren, besonders dann, wenn diese aus hohen Datennutzungen resultieren. Ferner werden die Vertreiber von Smartphones in die Verantwortung genommen. Diese haben den Verbraucher schon beim Kauf eines Smartphones über die Gefahren durch Datenverbindungen aufzuklären. Gleiches gilt für sogenannte GPRS-Verbindungen, die für viele Nutzer gar nicht nachzuvollziehen sind. Sie deaktivieren wissentlich den W-LAN-Gebrauch und merken gar nicht, dass sie über GPRS automatisch verbunden sind. Laut Amtsgericht Hamburg besteht hier für den Verbraucher keine Zahlungspflicht, so er nicht umfassend über diese Technik informiert wurde.
Auch Prepaidkunden profitieren von Rechtsprechungen des vergangenen Jahres. So ist es Anbietern von Prepaidkunden nicht erlaubt, für die Auszahlung, bzw. die Erstattung von Prepaid-Restguthaben Gebühren zu erheben. Das Prepaid-Prinzip bedeutet eine Vorabzahlung für Leistungen. Ist das Guthaben verbraucht, können und dürfen keine weiteren Leistungen in Anspruch genommen werden, geschweige denn, dass diese zur Verfügung stehen dürften. Von daher stellte sich das Landgericht Berlin auf die Seite eines Verbrauchers, der von seiner Telefongesellschaft eine Rechnung in fünfstelliger Höhe erhielt. Für eine Prepaidkarte dürfen nach Abnutzung des Guthabens keinerlei Kosten nachträglich berechnet werden.
Weiteren Rückhalt erfahren Mobilfunknutzer seitens des Landgerichts Kiel in den Bereichen SIM-Kartenpfand und Nichtnutzungsgebühren. Die Erhebung eines Kartenpfands ist laut Urteil ebenso unzulässig, wie gestellte Schadensersatzansprüche für gebrauchte SIM-Karten. Auch eine Nichtnutzungsgebühr darf von Providern nicht erhoben werden, wenn im Vertrag bereits eine monatliche Grundgebühr enthalten ist.
Alles in Allem gilt aber auch weiterhin: „Unwissen schützt vor Strafe nicht!“ Auch wenn die Gesamtheit der hier angesprochenen Gerichtsurteile den Verbraucher stärken, entbindet sie diesen nicht davon, sich selbst umfassend über seinen Vertrag und die Nutzung seines Smartphones oder Handys zu informieren. Einen sehr guten Überblick bieten hier Vergleichsportale. Hier findet der Verbraucher die wichtigsten Informationen rund um den Tarifdschungel in der mobilen Telefonie, wichtige Nutzungsdetails der meisten Provider und Kostenübersichten sowie Rechnungsbeispiele. Der Kunde bekommt dadurch, nachdem er sich selbst als Wenig-, Normal-, oder Vielnutzer eingestuft und seine Vorlieben und Ansprüche eingegeben hat, Vergleichsangebote verschiedener Anbieter, die zu seinem zuvor eingegebenen Profil passen.
Bei Lotterien und Wetten haben die Lotteriegesellschaften der Bundesländer, vereint im Deutschen Toto- und Lottoblock – eine Monopolstellung inne. Zwar ist das OVG – Oberverwaltungsgericht – Münster mit Urteil vom 29.9.2011, Aktenzeichen 4 A 17/08 der Meinung, dass das staatliche Sportwetten-Monopol europarechtswidrig sei, doch das Verbot, im Internet Sportwetten abzuschließen, welches das BVerwG mit Urteil vom 1.6.2011, Aktenzeichen 8 C 5.10 ausgesprochen hat, immer noch wirksam.
Nicht alles was im Internet angeboten wird ist erlaubt
Der Hinweis, dass das Platzieren von Wetten, das über die WHC-Webseite getätigt wird, in Deutschland verboten ist, ist die derzeitige Rechtslage. Hier ist der Staat buchstäblich der Spielverderber, der mit diesen Verboten seine Monopolstellung im Bereich der Sportwetten behalten will. Immerhin sind die Lotto- und Totogesellschaften der Bundesländer 100%ige Töchter der Bundesländer. Andere Wetten dürfen über das Internet getätigt werden. Die Online-Plattform ist noch recht neu, doch immer mehr Wettbegeisterte steigen dort ein.
Die Sportvereine laufen Sturm, denn das Verbot, Sportwetten über die privaten Wettanbieter im Internet zu tätigen, lässt auch die Fußballvereine und andere Sportverbände aufbegehren. Immerhin haben private Wettanbieter hohe Summen in den deutschen Sport investiert – Summen, die nach einem Verbot den Vereinen und Verbänden fehlen. Das Fatale an dem Verbot ist, dass sich nicht nur der private Wettanbieter strafbar macht, wenn er sich über das Urteil des BVerwG hinwegsetzt, sondern auch der Spieler kann strafrechtlich verfolgt werden. Weil die staatlichen Lotterien Ländereigentum sind, prüfen derzeit einige Bundesländer, ob sie nicht doch den Spielern die Möglichkeit bieten, über das Internet den Lottoschein auszufüllen. Bislang hat es nur ein Bundesland – nämlich Schleswig-Holstein – gewagt, seit dem 2.1.2012 den Spielern auch über das Internet das Lottospiel zu ermöglichen.
