Ein Gerichtsverzeichnis ist zum Beispiel im Internet abrufbar. Die Eingabe des Wortes “Gerichtsverzeichnis” in eine bekannte Suchmaschine führt bereits auf der ersten Seite zur Orts- und Gerichtsdatenbank, aus der das für den gewünschten Ort zuständige Gericht (Amts-, Land- und Oberlandesgericht) ermittelt werden kann. Nach Eingabe der Postleitzahl oder des Ortsnamens werden die Gerichte, sortiert nach den Fachbereichen, in einer Liste mit Postanschrift, Telefon und Telefax, Web- und E-Mail-Adresse angezeigt. Neben dem Gericht kann auch die zuständige Staatsanwaltschaft erfragt werden.
Wie findet man das zuständige Gericht?
Unabhängig davon, ob man das öffentliche Gerichtsverzeichnis nutzt oder auf andere Methoden setzt, stellt sich stets die Frage, welches Gericht zuständig ist. Grundsätzlich sollte man den Gang zum Gericht stets meiden und stattdessen versuchen, sich mit dem jeweiligen Gegner außergerichtlich und einvernehmlich zu einigen. Dies ist allerdings nicht immer möglich, so dass es gegebenenfalls gut ist, die Zuständigkeit des Gerichts zu kennen. Zunächst geht es um den Gerichtsstand, der Auskunft darüber gibt, in welchem Gerichtsbezirk der jeweilige Fall zu verhandeln ist. Darüber hinaus ist die sachliche Zuständigkeit nicht zu vergessen, denn hier existieren zuweilen große Differenzen. Dies zeigt bereits die Tatsache, dass die folgenden Gerichte mit jeweils eigenem Zuständigkeitsbereich im Gerichtsverzeichnis aufgeführt werden:
- Amtsgerichte
- Landgerichte
- Oberlandesgerichte
- Familiengerichte
- Insolvenzgerichte
- Mahngerichte
- Vereinsgerichte
- Partnerschaftsregistergerichte
- Vollstreckungsgerichte
- Zwangsversteigerungsgerichte
- Sozialgerichte
- Verwaltungsgerichte
- Arbeitsgerichte
- Finanzgerichte
- Verfassungsgerichte
- Bundesgerichtshof
Wissenswert ist in diesem Zusammenhang, dass nicht jedes der genannten Gerichte eine eigene Institution darstellt. Ein gutes Beispiel dafür sind die Amtsgerichte, die unter anderem gleichermaßen in Zivil- und Strafsachen zuständig sein können. Zudem ist zu beachten, dass das Amtsgericht auf zivilrechtlicher Ebene unter anderem als Registergericht, Nachlassgericht, Betreuungsgericht, Insolvenzgericht, Zwangsversteigerungsgericht, Vollstreckungsgericht oder auch Familiengericht fungieren kann. Für die sachliche Zuständigkeit in der ersten Instanz kann zudem der jeweilige Streitwert ebenfalls ausschlaggebend sein.
Das zuständige Gericht zu finden, erweist sich immer wieder aufs Neue als enorme Herausforderung. Mithilfe des Gerichtsverzeichnisses kommen hier auch juristische Laien weiter, sollten aber die Kompetenz eines versierten Anwalts nicht unterschätzen. Ansonsten kann man auch über eine örtliche Rechtsberatungsstelle erfahren, welches Gericht zuständig ist.
Der letzte Wille ist immer dann wichtig, wenn ein kleines oder großes Vermögen verteilt werden soll. Wer nicht die gesetzliche Erbfolge eintreten lassen möchte, sondern sein Vermögen unter bestimmten Personen aufteilen will, kommt um die Erstellung eines Testaments nicht herum. Einfache handschriftliche Testamente kann man gut selbst erstellen und braucht dafür weder Anwalt noch Notar. Natürlich gibt ein beglaubigtes Testament mehr Rechtssicherheit und wer sicher gehen möchte, dass die Nachkommen keinen Grund für einen Erbstreit finden, kann sich vom Fachmann beraten lassen. Alle anderen können einfach ein leeres Blatt Papier nutzen und darauf ihr Testament festhalten.
Hört man den Namen Frankfurt am Main, denkt man wohl sofort an die Hochhäuser der Banken, die hier wie Perlen an einer Schnur nebeneinanderstehen. Arbeitet man dort in einem der oberen Stockwerke, kann man den Blick über die ganze Stadt genießen. Aber Frankfurt hat wesentlich mehr zu bieten. Der Palmengarten bringt den Hobbygärtner zum Schwärmen und der Zoo ist ein Ausflugsziel für die ganze Familie. Der Main ist ein besonderer Anziehungspunkt für Menschen, die gerne ein Museum aufsuchen. Entlang des Ufers wurden diese gebaut und laden den Gast zum Schauen und Staunen ein.
Der Unterschied zwischen Jahres- und Mietwagen liegt klar auf der Hand. Die Erstzulassung eines Jahreswagens liegt weniger als 12 Monate zurück und meist werden diese Fahrzeuge dann zum Verkauf angeboten. In ihrem ersten Jahr im Verkehr dienen sie als Vorführ- oder Mitarbeiterwagen aber auch als Mietwagen für Kaufinteressenten. Ein reiner Mietwagen hingegen wird vom ersten Tag seiner Zulassung an vermietet und meist nach ein oder zwei Jahren von den Firmen wieder aus dem Fuhrpark genommen. Obwohl beide Fahrzeugtypen vermietet werden, gibt es natürlich rechtliche Unterschiede.
In den Medien wird immer wieder darüber berichtet, dass Kapitalanleger von ihrer Bank falsch beraten wurden. Das kann fatale Folgen haben, die nicht selten den finanziellen Ruin des Anlegers nach sich ziehen. In der nahen Vergangenheit waren es hier beispielsweise die Senioren, denen dazu geraten wurde, in Schiffsfonds mit langer Laufzeit zu investieren. Unbedarft und mit dem Vertrauen zum Anlagenberater der Bank unterschrieben viele, ohne zu überlegen. Die Angehörigen der Senioren gingen jedoch schnell auf die Barrikaden, da die meisten Kapitalanleger die Auszahlung des hier angesparten Kapitals gar nicht mehr erleben werden, da die Fonds eine Laufzeit von bis zu dreißig Jahren haben.
Gibt es Schadensersatz bei Falschberatung durch die Bank?
Wer haftet jetzt für solche oder ähnliche zweifelhaften Beratungen? Die Banker sind sich in den meisten Fällen keiner Schuld bewusst, da sie stets darauf hinweisen, den Anleger im Vorfeld über alle Details zum Vertrag aufgeklärt zu haben. Immer mehr Kapitalanleger, die von ihrer Bank vermeintlich falsch beraten wurden, wollen Schadensersatz geltend machen und reichen eine Klage ein. Ob das jedoch immer Erfolg haben wird ist fraglich, denn die Banken verweisen stets auf die Informationen, die sie dem Kunden vor Vertragsabschluss haben zukommen lassen. So steht vermutlich Aussage gegen Aussage und der Kapitalanleger muss beweisen, dass er falsch beraten wurde.
Auch Richter, die mit diesen Klagen betraut werden, urteilen nicht immer zugunsten der Kapitalanleger, da auch sie vielfach der Meinung sind, als mündiger Bürger müsse man Kapitalanlagen vorab auch selbst prüfen, beispielsweise durch einen Festgeldkonto Vergleich, und sich nicht nur auf die Empfehlungen der Banker verlassen. So wird in den meisten Fällen am Ende der Anleger die Rechnung zu tragen haben, sprich, selbst dafür haften müssen.
Die Gaspreise sind in Deutschland in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen. Allein im Jahr 2011 gab es bundesweit einen durchschnittlichen Anstieg von 8,2 Prozent. In den letzten 15 Jahren ist der Preis um circa 70 Prozent erhöht worden. Zahlte ein Kunde vor dem Jahr 2000 durchschnittlich rund 1000 Euro für 33.540 Kilowattstunden, muss er heute für die gleiche Menge bis zu 1700 Euro bezahlen.
Jährlich mehrere hundert Euro sparen
Dabei unterscheiden sich die Preise der verschiedenen Anbieter zum Teil erheblich. Neben den lokalen Gasversorgern gibt es deutschlandweit rund 25 alternative Gasanbieter. Je nach Region und dem persönlichen Verbrauch kann ein Kunde bei einem Wechsel teilweise mehrere hundert Euro im Jahr sparen.
Den Gasanbieter wechseln ist problemlos möglich. Wer sich ausreichend informiert hat, welcher Gaslieferant für ihn die besten Konditionen bietet, muss in der Regel nur einen Antrag beim neuen Anbieter stellen. Oft geht dies sogar online, sodass auch der Gang zum Briefkasten nicht nötig ist. Alle weiteren Schritte übernimmt dann der neue Gasanbieter für den Kunden.
Durch diverse Neuregelungen hat der Verbraucher seit einiger Zeit noch mehr Rechte auf diesem Gebiet. Ein Wechsel des Gasanbieters ist für ihn unkompliziert und geht meist sehr schnell vonstatten.
Im März 2012 haben die Länder neue Regelungen beschlossen. Unter anderem wird mit den Neuregelungen der Datenschutz für den Verbraucher verbessert. Durch den Beschluss hat er nun weniger Offenbarungspflichten.
Der Bundesrat will so zudem mehr Transparenz für Gaskunden schaffen. Die Lieferanten müssen den Verbrauchern nun mehr Informationen über die Vertragsbedingungen und Tarife zur Verfügung stellen. Damit der Kunde sofort einen Überblick seiner Kosten hat, ist der Gasanbieter verpflichtet, dafür standardisierte Begriffe und Definitionen zu benutzen.
Die Gasversorgung bleibt gewährleistet
Ein weiterer Vorteil für den Verbraucher ist nun, dass die Kündigungsfrist bei Kunden mit Grundversorgungsverträgen verkürzt wird. Durch die neue Verordnung darf die Frist nur noch zwei Wochen umfassen. Außerdem hat er das Recht zur fristlosen Kündigung, wenn sich die Vertragsbedingungen zu seinen Ungunsten ändern. Auf diese Weise können die Gaskunden schneller auf Angebote anderer Lieferanten reagieren und ihren Anbieter wechseln. Auch der Wettbewerb der konkurrierenden Gasversorger soll so weiter angefacht werden, damit die Verbraucher langfristig von günstigeren Preisen profitieren können.
Einige Verbraucher scheuen sich den Gasanbieter zu wechseln, obwohl sie dadurch Geld sparen könnten. Aus Furcht, plötzlich ohne Gas in der Kälte zu sitzen, bleiben sie bei ihrem gewohnten Lieferanten. Dabei kann es gar nicht dazu kommen, dass die Gasversorgung unterbrochen wird. Denn laut Gesetz muss der lokale Versorger die Gasversorgung so lange aufrechterhalten, bis sie durch den neuen Anbieter gewährleistet ist. Dass die Heizung nicht mehr warm wird, weil es einen Fehler beim Wechsel des Anbieters gegeben hat, ist also nur eine Geschichte.
Weder die Gaszähler noch die Leitungen sind von der Umstellung betroffen. Besitzer ist nach wie vor der jeweilige Netzbetreiber. Auch falls es zu Störungen kommt oder Wartungen durchgeführt werden müssen, bleibt dieser zuständig.
Den alten Vertrag zu kündigen übernimmt ebenfalls der neue Anbieter. Nur wenn der Verbraucher das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen möchte, wie zum Beispiel bei einem Anstieg des Preises, ist es ratsam, selbst zu kündigen.
