In besonders ländlichen Gegenden ist das Autofahren bei Dunkelheit immer ein Risiko. Explizit in den Abendstunden und in der Morgendämmerung kommt es hier gehäuft zu Wildunfällen, die ein Risiko für Leib und Leben bedeuten. Wie die Polizei und auch der ADAC immer wieder mitteilen, sollten Autofahrer bestimmte Verhaltensregeln beherzigen, damit der Wildwechsel nicht tödlich endet. Wer als Autofahrer des Nachts auf Wegen fährt, welche durch ein Waldgebiet führen, muss hier immer damit rechnen, dass Rotwild oder auch Wildschweine die Straße wechseln wollen. Absolute Aufmerksamkeit beim Fahren ist Pflicht, da in nur Sekundenschnelle das Tier vor die Motorhaube laufen kann. Aber selbst wer äußerst vorsichtig fährt, hat oftmals keine Chance dem Wild auszuweichen. Rehe rennen aus dem Wald, werden von den Scheinwerfern des Fahrzeugs geblendet, bleiben dadurch womöglich stehen und schon ist der Wildunfall passiert. Richtig schlimm wird es in der Regel jedoch, wenn der Autofahrer in der Schrecksekunde das Lenkrad herumreißt und dann möglicherweise von der Straße abkommt. Diese Unfälle enden nicht selten tödlich. Bei leichten Wildunfällen taucht allerdings oftmals ein großes versicherungstechnisches Problem auf. Ist das Fahrzeug vom Wildunfall zerstört, muss vom Fahrer der Beweis erbracht werden, dass hier tatsächlich ein Unfall mit Wild stattgefunden hat. Nur so kann auch die Vollkaskoversicherung einspringen und ihrerseits die Leistung erbringen. Kann der Fahrer nicht nachweisen, dass es sich bei dem am Fahrzeug entstandenen Schaden, um die Folgen des Wildunfalls gehandelt hat, wird die Vollkaskoversicherung, in der Regel keinen Schadensersatz leisten. Kfz Versicherungen vergleichen ist zwar sinnvoll, schützt im Endeffekt jedoch nicht vor dem Leistungsausfall. Wer einen Wildunfall gehabt hat, sollte es deshalb nicht versäumen, die Polizei zu rufen. Diese kann den Schaden noch vor Ort aufnehmen und die diesbezüglichen Spuren sichern. In den meisten Fällen wird auch der zuständige Förster informiert, der das verletzte Tier am Unfallort von seinen Schmerzen erlöst, oder dieses, wenn es nur angefahren wurde und weggelaufen ist, in den späteren Tagen suchen wird.

Jedes der 16 Bundesländer Deutschlands hat eine eigene Landesregierung. Die Landesregierung ist gleich aufgebaut wie die Bundesregierung und so hat auch jedes Land sein eigenes Justizministerium. Die Justizministerien der Bundesländer sind für das Landesrecht ihres Bundeslandes aber auch für die Einhaltung von Bundesrecht zuständig. Dabei haben die Justizministerien der Bundesländer mit ihren Ministern und Mitarbeitern die Aufgabe, die Verwaltung der Justiz sowie die Strafverfolgung und die Rechtspflege im eigenen Bundesland selbst in die Hand zu nehmen. In den Justizministerien gibt es eine sogenannte Zentralstelle, die dem Justizminister zugeordnet ist und als Bindeglied zwischen Ministerbüro, Pressestelle aber auch zwischen den Fachabteilungen des Ministeriums und dem Minister fungiert. Auch für den Bundesrat und die Konferenzen der Justizminister ist diese Zentralstelle zuständig. Sie hält Kontakt zu den anderen Vertretungen der Länder in Berlin als auch in Brüssel. Des Weiteren ist der Kontakt zur Bundesregierung, dem Bundestag und den verschiedenen Institutionen der EU ein weiterer Aufgabenbereich. Die Vorschriften des Grundgesetzes regeln die Kompetenzen der Gesetzgebung in Bund und Ländern mit der Zuweisung von Rechtsmaterien, die in die Justizbereiche der Länder und des Bundes fallen. Für die Länder sind die Bereiche u. a. Kommunalrecht, Polizeirecht, Schulrecht, Nachbarrecht und Bauordnungsrecht relevant. Die erlassenen Gesetze von Bund und Länder, aber auch von der EU werden in den Gesetzblättern und im Parlamentsspiegel veröffentlicht. Die Justizministerien der Länder sind in der jeweiligen Landeshauptstadt angesiedelt. Die Strafverfolgung unter anderem durch Gerichte und die Gerichtsbarkeit unterstehen den Justizministerien der einzelnen Bundesländer. Es gibt wie die Anzahl der Bundesländer 16 Landesjustizminister, wobei 5 Frauen das Amt bekleiden. Acht Justizminister gehören der SPD an, vier der CDU, zwei der FDP, einer der Linken und einer ist parteiunabhängig.

Grundsätzlich gilt, dass aus dem Internet keine Dateien heruntergeladen werden dürfen, wenn der Rechteinhaber damit nicht einverstanden ist. Das gilt bei Musik und Filmen genauso wie bei privaten Dateien. Jeder, der ohne das Einverständnis des Rechteinhabers Dateien herunterlädt, macht sich strafbar. Verschiedene Filesharingportale bieten zwar immer wieder den kostenlosen Download von Musik, Filmen oder anderen Dateien an, doch letztendlich machen sich Anbieter und Nutzer strafbar. Erst vor kurzem wurde ein bekanntes Kinoportal geschlossen, weil hier Filme kostenlos online anschaut werden konnten. Dabei werden zurzeit nur die Anbieter strafrechtlich verfolgt, da es für die Nutzer noch keine eindeutige Rechtslage gibt und die Dateien nicht heruntergeladen sondern online genutzt wurden. Private Dateien, die man auf öffentlichen Videoportalen findet, lassen sich hingegen legal downloaden und weiter verbreiten, denn die Uploader sind mit der Verbreitung ihrer Dateien einverstanden. Liegt nun ein Abmahnungsschreiben im Briefkasten, sollte man ruhig bleiben und die Sachlage überprüfen. Nicht jeder Download von privaten Dateien ist illegal und in manchen Fällen mahnen Anwälte Nutzer ab, obwohl sie weder Rechteinhaber sind noch einen Auftrag vom Rechteinhaber erhalten haben. Die Unsicherheit in Bezug auf den Download von Dateien aus dem Internet wird ausgenutzt und wenn der angegebene Streitwert mehrere tausend Euro beträgt, werden abgemahnte User schnell schwach und zahlen einige hundert Euro Strafe, ohne weiter nachzudenken. Dabei sollte man lediglich die Unterlassungserklärung, die einem Abmahnschreiben beigefügt ist, fristgerecht unterschrieben zurücksenden, aber dabei den Zusatz „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ nicht vergessen. So können die Prozesskosten nicht automatisch auf den Abgemahnten abgewälzt werden und man erhält Zeit, um sich in der Angelegenheit beraten zu lassen. Ein eigener Anwalt ist immer sinnvoll, denn das Urheberrecht in Deutschland weist einige Lücken auf und nicht immer hat der Abmahnende automatisch Recht.

Das deutsche Recht umfasst viele Einzelbereiche und natürlich ist das Arbeitsrecht auch ein großer Teilbereich. Viele gesetzliche Regelungen schützen den Arbeitnehmer und ein Arbeitgeber kann einen unliebsam gewordenen Arbeitnehmer nicht einfach kündigen. In den meisten Fällen müssen eine oder mehrere Abmahnungen ausgesprochen worden sein und wer hier genau aufpasst, kann sich vor ungerechtfertigten Abmahnungen schützen. Ein Arbeitgeber muss seinen Arbeitnehmer nach einer vertragswidrigen Handlung mindestens einmal erfolglos abmahnen, bevor er die Kündigung aussprechen kann und der Arbeitnehmer muss von dem Eintrag in seiner Personalakte Kenntnis erhalten. So kann ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer beispielsweise abmahnen, wenn dieser immer wieder die Pausenzeiten überzieht. Wiederholt sich das Überziehen der Pausenzeiten nach der Abmahnung weiter, so kann eine Kündigung ausgesprochen werden. In vielen Fällen versuchen Arbeitgeber mit fadenscheinigen Gründen einen ihrer Arbeitnehmer zu kündigen und wenn die Rechtslage nicht eindeutig ist, sollte man sich Rat beim Fachmann holen. Die Rechtsberatung im Arbeitsrecht nach Abmahnungen kann beim Arbeitsgericht erfolgen aber auch im Internet findet man viele Beispiele und Informationen. Sie helfen dabei die persönliche Sachlage besser einzuschätzen und wer auch hier keine aussagekräftigen Beispiele finden kann, sollte sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. Die Rechtslage unterstützt den Arbeitnehmer in vielen Fällen, aber natürlich muss ein Arbeitnehmer auch seine Pflichten erfüllen und sich an die normalen Umgangsformen halten, wenn er seinen Arbeitsplatz behalten möchte. Oft landen Streitfälle wegen Abmahnungen vor Gericht und nicht immer ist bereits zu Beginn sicher, wer am Ende Recht bekommen wird, denn der Richter bewertet die ganze Situation und nicht nur einzelne Vorfälle. So sollen ungerechtfertigte Abmahnungen, die nur als erster Schritt zu einer vom Arbeitgeber erwünschten Kündigung erfolgen, bereits im Keim erstickt werden, denn viele Arbeitgeber halten sich nicht an die allgemeingültigen Regeln im Bezug auf Abmahnungen.

Dresscodes – sie lockern sich allerorts. Seien es die Ärzte, die in ihrer Praxis ohne weißen Kittel behandeln – oder die Banker, die sich seit mehreren Jahren ihren „casual Friday“ günnen und dann in Jeans und Pullover zur Arbeit erscheinen. Aber eine Domäne war dem Kleiderzwang bisher noch verblieben – nämlich die der Juristen. Bis heute gilt für vor Gericht erscheinende Anwälte nämlich der so genannte Robenzwang. Sie müssen  bis heute bei Verhandlungen eine Robe tragen, sozusagen als Symbol der Zugehörigkeit zu einer juristischen Kaste und zur Erleichterung der Verhandlung mit den ebenso gewandeten Richtern auf Augenhöhe. Indessen lockt mittlerweile Freiheit, nach fast 300 Jahren wohlgemerkt. Die Robenpflicht geht auf Kaiser Wilhelm zurück, welcher im Jahre 1726 verfügte, dass die „…advocati wollene schwarze Mäntel…bis unter das Knie…“ zu tragen hätten. Ein Diktat, das sich recht schnell unter Anwälten, Staatsanwälten und Richtern etablierte und zum Diktat wurde. Erst mit der 68er-Bewegung kam Kritik an der ihrer Meinung nach verstaubten Robe auf und die ersten Anwälte klagten. So ein Jurist, der 1969 die Verpflichtung zur Einhaltung jenes Dresscodes als Eingriff in seine Berufsfreiheit empfand, vor Gericht ohne Robe erschien, daraufhin von den Richtern abgelehnt wurde und nur zuschauen, aber keine Erklärungen für seinen Mandanten abgeben durfte. Die ablehnende Entscheidung jener Richter wurde vom Bundesverfassungsgericht 1970 schließlich bestätigt und damit schien zunächst das Ende der Roben-Diskussion gekommen. Eben nur zunächst, denn seit dem 1.April 2009 müssen Anwälte vor den Berliner Gerichten keine Robe mehr tragen. Erreicht wurde dies durch die Änderung der „Allgemeinen Verfügung über die Amtstracht der Berliner Rechtspflege-Organe“. Somit stellt sich einerseits die Frage, ob die Berliner Anwälte von nun an so wie damals Otto Schily in Jeans vor die hohe Gerichtsbarkeit treten werden, zum Anderen lodert erneut die Diskussion darüber auf, ob die Robenpflicht vielleicht grundsätzlich als überholt anzusehen ist und daher an allen deutschen Gerichten aufgehoben werden sollte.

Ausländische Lebensversicherungen haben ein paar Besonderheiten, die es so bei den deutschen Lebensversicherungen, vor allem bei den Kapitallebensversicherungen, nicht gibt. So muss zum Beispiel bei jeder Kapitallebensversicherung, die von einem Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird, das seinen Sitz in Deutschland hat, ein Betrag einbehalten werden. Die so genannte Kapitalertragssteuer von derzeit 25 Prozent wird von den Versicherungsunternehmen direkt an das Finanzamt weitergeleitet. Für Versicherungsunternehmen, die in Deutschland weder einen Sitz noch eine Geschäftsleitung haben, gibt es diese Vorschriften nicht. Dafür haben sie aber andere rechtliche Grundlagen, die die Versicherungsnehmer kennen sollten. Versicherungsnehmer, die ihre Versicherung bei einem ausländischen Unternehmen abgeschlossen haben, mussten bis zum Jahre 2009 nicht einmal damit rechnen, dass sie von der EU-Zinsrichtlinie erfasst wurden. Es gab keine Kontrollmitteilungen an die Finanzämter und es wurde auch kein Zinssteuer einbehalten. Mit dem Jahressteuergesetz 2009 hat sich das allerdings geändert. Auf http://www.englische-lebensversicherung.org kann unter anderem nachgelesen werden, welche neuen Richtlinien und Gesetze dazu erlassen wurden. So müssen jetzt zum Beispiel alle inländischen Versicherungsvermittler bis spätestens zum 30. März des folgenden Jahres an das Bundeszentralamt für Steuern melden, wer eine kapitalbildende Lebensversicherung mit einem ausländischen Versicherungsunternehmen abgeschlossen hat, und vor allem auch in welcher Höhe. Grundlage dafür ist der § 45d Abs. 3 EStG. Von der Neuregelung betroffen sind alle Versicherungsverträge, die nach dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurden. Für die Meldung gibt es ganz konkrete Formvorschriften, nach denen sie zu erfolgen hat. Die einzige Ausnahme von der Meldepflicht besteht, wenn das ausländische Versicherungsunternehmen bereits freiwillig eine Meldung an das Finanzamt durchgeführt hat und den Vermittler davon in Kenntnis gesetzt. Kommt der Vermittler seiner Meldepflicht nicht nach, kann das für ihn eine Geldbuße in Höhe von bis zu 5000 € bedeuten, denn er begeht damit eine Ordnungswidrigkeit.

Bei allen Veranstaltungen mit Musik wacht die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (kurz: GEMA) über die Vergütung der Urheberrechte der Komponisten und Textdichter. Damit wird sichergestellt, dass die Urheber angemessen an der Nutzung ihrer Leistungen für kommerzielle Zwecke beteiligt werden. Jede Veranstaltung muss bei der GEMA angemeldet werden, ansonsten drohen die doppelten Lizenzgebühren oder weitere Sanktionen.

Bei der Eventplanung ist aber nicht nur die rechtzeitige Meldung der Veranstaltung (spätestens drei Tage im Voraus) zu berücksichtigen, sondern auch die Höhe der Zahlungen, die sich aus dem Charakter der Veranstaltung ergeben. Hier gelten grundsätzliche Kategorien sowie eine Berechnung der Gebühr aus den Eintrittspreisen und der Veranstaltungsgröße, die erhebliche Summen darstellen können. Bei großen Konzerten mit einer Veranstaltungsfläche über 10.000 Quadratmeter fallen oft Tausende von Euros an.

Viele Möglichkeiten, die GEMA-Kosten zu senken, bleiben dem Veranstalter nicht. Bei kleineren Veranstaltungen kann man die Fläche so einrichten, dass sich durch die Einhaltung bestimmter Grenzen nicht gleich 20 oder 30 Euro mehr an Zahlung ergeben. Für Veranstaltungen, die viel mit Hintergrund- oder Inszenierungsmusik arbeiten, kann man GEMA-freie Titel einsetzen. Floppt eine Veranstaltung, gibt es immerhin die Härtefall-Regelung. Hier kann der Veranstalter den GEMA-Anspruch auf eine Größe von 10 % der Eintrittsgelder begrenzen. Zwar wurde dieser Punkt 2007 modifiziert, dafür ist nun aber nur noch von Eintrittsgeldern die Rede und nicht mehr von sonstigen Einnahmen (z. B. von Sponsoren oder aus der Gastronomie). Seit Kurzem erhalten Veranstaltungen von Jugendzentren einen Sondertarif.

Der beste Weg für Veranstalter mit regelmäßiger Veranstaltungstätigkeit, die GEMA-Kosten zu senken, ist eine Langzeitvereinbarung. So kann man bis zu 50 % der Kosten sparen, wenn es sich um mehr als 160 Veranstaltungen handelt. Schon ab der 40. Veranstaltung sind es 20 %. Bedacht werden muss aber auch, dass reine Tonträgerwiedergaben (z. B. in Diskotheken) mit einem Aufschlag von 10 % bis 20 % versehen werden. Trotz Langzeitvereinbarung muss jeder Veranstaltung angemeldet werden. Auch Restaurants oder Geschäfte unterliegen der GEMA-Regelung.

Der Abschluss einer Vollkaskoversicherung ist eine der Bedingungen, die Kreditinstitute stellen, wenn sie ein Auto finanzieren. Dadurch werden beide Vertragspartner abgesichert. Die Vollkaskoversicherung leistet bei einem Unfall, bei Diebstahl oder Zerstörung des Kraftfahrzeugs.

Die Leistungen der Vollkaskoversicherung greifen nicht grundsätzlich

Ein Versicherungsvertrag ist für beide Seiten mit Rechten und Pflichten verbunden. So kommt die Vollkasko Versicherung nur dann für den Schaden auf, wenn der Versicherungsnehmer die vereinbarten Regeln beachtet. Hat er zum Beispiel einen Unfall verursacht und stand er dabei unter Alkoholeinfluss, muss der Versicherer nicht in vollem Umfang leisten. Das gilt auch dann, wenn der Fahrzeugführer zur Zeit des Ereignisses unter Drogen- oder Medikamenteneinfluss stand. Wird ein Fahrzeug durch einen Brand zerstört, leistet die Fahrzeugvollversicherung nur bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Dieser wird durch einen Gutachter der Versicherer bestimmt und häufig müssen die Geschädigten mit einem Verlust rechnen. Der Besitzer des Fahrzeugs hat zwar das Recht, einen eigens bestimmten Gutachter hinzuzuziehen, dieses Urteil muss die Versicherung aber nicht annehmen. Häufig wird bei dem Streit ein Obergutachten durchgeführt und die Kosten dafür tragen je nach Ausgang des Konflikts eine oder beide Parteien. Die Versicherer können auch bei falschen Aussagen des Versicherungsnehmers einen Teil ihrer Leistungen kürzen. Wurden beim Abschluss der Versicherung vom Fahrzeughalter falsche Angaben über den Tachostand gemacht, ist der Versicherungsgeber berechtigt, seine Leistungen zu kürzen. Der Grund liegt darin, dass der Wiederbeschaffungswert mit geringerer Kilometerleistung steigt. Kann der Versicherer nachweisen, dass der Kilometerstand manipuliert wurde, ist es für ihn selbstverständlich, dass er seine Leistungen kürzt. Er wird sie der höheren Kilometerzahl anpassen.

Der Kodex Hammurabi gilt als älteste Sammlung von Rechtssprüchen und wird gern als ältestes Gesetzbuch der Welt bezeichnet. Der Text geht auf den sechsten König der 1. Dynastie von Babylon zurück, König Hammurabi. Er stammt aus dem 18. Jahrhundert vor Christus und er ist nicht nur auf Tontafeln sondern auch auf einer Dioritstele, einem Gestein, erhalten geblieben, der heute im Louvre in Paris zu sehen ist. In Keilschrift wurden ca. 8.000 Wörter in drei Abschnitten niedergeschrieben. Prolog, Hauptteil und Epilog regelten Schuldrecht, Staatrecht, Eherecht, Liegenschaftsrecht, Strafrecht, Mietrecht, Viehzucht und Sklavenrecht und vor allem der königlichen Unantastbarkeit widmete man viel Aufmerksamkeit.

Umfassende Gesetzestexte regelten alle Lebensbereiche

Außervertragliche Schadenshaftung, Vermögensrecht, Familien- und Erbrecht wurden bereits damals in verschiedenen Absätzen geregelt und auch das Erbrecht für uneheliche Kinder war damals bereits ein Thema. Straftatbestände im sexuellen Bereich spielten ebenfalls eine Rolle bei der Niederschrift des Kodex und auch über die Möglichkeiten der Auflösung einer Ehe machte man sich Gedanken. Körperverletzungen und Sachbeschädigungen, Haftungsfragen bei der Schiffsmiete und Regelungen zur Feldbestellung sind ebenfalls im Kodex Hammurabi enthalten, was zeigt, dass die Menschheit bereits damals einen großen Bedarf an Richtlinien hatte.

War der Kodex ein Gesetz oder eine Richtlinie?

Die Annahme, dass es sich bei dem Kodex Hammurabi um das älteste Gesetz der Menschheit handelt, wurde bereits mehrmals widersprochen und mehrere Experten sind sich darin einig, dass es sich lediglich um eine Erkenntnisquelle für Rechtssuchende handelte. Diese These wird auch durch die Inhalte damaliger Verträge unterstützt, denn diese halten sich nicht immer an die Vorgaben des Kodex Hammurabi, der inzwischen auch als Schultext oder königliche Rechtspropaganda dargestellt wird. Fakt ist, dass auch der theologische Teil der Texte für großes Interesse sorgte, denn darin wird die göttliche Legitimation Hammurabis dargelegt. Damit kann die Textansammlung als Kunstwerk oder als eine Sammlung von königlichen Entscheidungen angesehen werden und auch die Funktion als Denkmal wäre damit durchaus zu unterstreichen. Das neue Recht lehnt sich allerdings in vielen Bezeichnungen an alte Entscheidungen an und daher kann der Hammurabi Kodex durchaus als ältester, schriftlicher Beweis für die Rechtswissenschaften angesehen werden.

Fast jeder erinnert sich noch an den Fall aus den USA, bei dem eine Frau viel Geld von einer Fastfoodkette erhielt, weil sie sich mit deren Kaffee verbrüht hatte. Vielleicht war diese Geschichte auch der Grund, warum eine Frau aus Deutschland den gleichen Versuch unternahm. Allerdings erhielt sie nicht wie erwartet Schadenersatz, denn das Landgericht hat anders entschieden.

1.500.- Euro wurden gefordert

Die Klägerin wollte Schadenersatz für Verbrühungen, die sie durch einen zwischen den Oberschenkeln abgestellten Kaffee im Pappbecher erlitten hatte. 1500.- Euro sollte die Fastfoodkette dafür als Schadenersatz bezahlen und natürlich landete der Fall vor Gericht. Das Münchner Landgericht machte sich viel Mühe und testete die Dichtigkeit der Pappbecher mit Deckel und kam dann zu folgendem Schluss:

Der Richter musste davon ausgehen, dass nicht mehr sichergestellt werden kann, dass der Deckel wirklich korrekt auf dem Pappbecher aufgebracht wurde. Schließlich wäre die Beklagte selbst dafür verantwortlich, den korrekten Sitz des Deckels zu prüfen und somit hätte sie auch kein Recht auf Schadenersatz, wenn der Deckel nicht richtig schließt. Ebenso gibt es keinen Anspruch auf Schmerzensgeld.

Amerikanische Verhältnisse wird es in Deutschland nicht geben

In Deutschland wird man sicherlich noch lange auf Urteile warten können, die in den USA für große Schlagzeilen sorgen. Hierzulande mutet man seinen Bürgern mehr Eigenverantwortung zu und das mit Recht. Schließlich gibt es im Alltag unendliche viele Situationen, in denen eine Unaufmerksamkeit Unfälle verursachen kann und wenn dann der Verkäufer oder Hersteller gleich verklagt werden könnte, würde niemand mehr etwas produzieren oder verkaufen wollen. Scharfe Küchenmesser oder heiße Herdplatten sind Unfallquellen, die jeder Erwachsene kennt und es wäre undenkbar, wenn hier die Hersteller nach jedem Unfall zur Verantwortung gezogen werden könnten. Im Land der unbegrenzten Möglichkeiten denkt man allerdings ein wenig anders, wie das Urteil der Richter dort beweist und vielleicht kommt dort schon bald eine Klage wegen zu kalter Eiswürfel auf den Tisch, die dann nach amerikanischem Recht entschieden werden muss.