Erbrecht: Grundlegendes zum Erben und Vererben

Die wichtigsten Grundlagen zum Erben und Vererben sind im BGB festgelegt. Im Vierten Buch stehen alle elementaren Vorgaben für Erben und Erblasser. Wer frühzeitig für sein Ableben vorsorgen möchte, der sollte unbedingt ein Testament schreiben. Allerdings hat der Gesetzgeber auch für den Fall, dass kein solches existiert oder gefunden wird vorgesorgt. Erblasser sind deshalb gut beraten zu den gesetzlichen und privatrechtlichen Regelungen des BGB die grundlegenden Erbrecht Informationen einzuholen.

Erben mit oder ohne Testament

Die gesetzliche Erbfolge legt im BGB genau fest wer Erben im Falle des Todes des Erblassers sein sollen. Wenn ein Verstorbener Kinder hinterlässt, so sind diese immer im Vorteil und auch der verwitwete Ehepartner bekommt seinen gesetzlichen Erbteil. Hat der Erblasser keine Kinder, so sieht der Gesetzgeber hier die weiteren Verwandten zur Erbfolge berufen.

Falls man mit diesen gesetzlichen Regelungen nicht einverstanden ist, sollte man in jeder Lebensphase ein Testament zurücklassen. Hierbei ist zu bedenken, dass dieses auf jeden Fall handschriftlich verfasst sein muss. Von dieser Regelung wird nur dann abgewichen, wenn ein Notar oder ein Rechtsanwalt dieses Schriftstück aufsetzen. In diesem Fall ist lediglich die eigenhändige Unterschrift unter das Testament zu setzen. Eine weitere Möglichkeit des letzten Willens bietet auch der Erbvertrag.

Testament versus gesetzliche Erbfolge

Wenn eine letztwillige Verfügung dem Nachlassgericht vorliegt, dann haben die darin festgelegten Bestimmungen bis zu einem gewissen Punkt Vorrang vor den gesetzlichen. Denn es ist hierbei wichtig, dass man den Pflichtteil der Pflichterben nicht übergeht. Ein Mindestanteil wurde den Pflichterben von Gesetzes wegen zugesichert und auch das Nachlassgericht darf dies nicht ignorieren.

Erbe ablehnen oder annehmen?

Wenn ein Erbe total überschuldet ist, kann niemand den Erben zwingen, diese Last anzunehmen. Aufgrund der Erbenhaftung sieht sich ein Erbe ansonsten in der Zahlungsfalle. Der Gesetzgeber hat hierfür zum Schutz das Instrument der Erbzurückweisung geschaffen. Der Erbe hat bestimmte Fristen, in denen er entweder die Nachlassinsolvenz beantragen kann zur Einschränkung der Haftung oder gleich die Erbausschlagung gegenüber dem Nachlassgericht erklärt.

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