Muster und Vorlagen für den Erbfall

Entscheidet sich ein Mensch für das Aufsetzen seines Testaments, wird ihm oft bewusst, dass sein Wissen auf diesem Bereich stark beschränkt ist. Das Unwissen in diesem Fall ist nicht ungewöhnlich, da normalerweise nur Menschen, die sich beruflich mit der Dokumentenverfassung beschäftigen, sicher wissen, was ein Testament beinhalten muss. Daher liegt der Gedanke nah, sich zum Schließen der Wissenslücke an einen Notar zu wenden. Mit einfachen Beratungen und Hinweisen zum Verfassen des Legats verdient eine Person mit diesem Amt sein Geld. Wer über ein großes zu vererbendes Vermögen verfügt, der beschreitet mit dem Notar den sichersten Weg. Niedrigere Kosten verursachen schlichte Testament Vorlagen.

Vorlagen können unter anderem aus verschiedenen Büchern bezogen werden. In einer gut ausgestatteten Buchhandlung lassen sich sehr viele Bücher finden, die das deutsche Erbrecht thematisieren. Sie beinhalten nicht nur praktische Tipps, sondern häufig auch konkrete Schreibmuster sowie Vorlagen. Eine weitere Bezugsquelle ist das Internet. Viele Webpräsenzen bieten Tipps und Muster zur Verfassung des Testaments. Häufig können sie kostenlos genutzt werden, allerdings gibt es auch Downloads, für die der Erblasser zahlen muss. Wer im Nachhinein eine Bestätigung wünscht, dass das Dokument ordnungsgemäß verfasst wurde, der sollte einen auf das Erbrecht spezialisierten Anwalt konsultieren. Er ist in der Lage, den Verfasser auf mögliche Unstimmigkeiten in dem Dokument aufmerksam zu machen, sodass dieser sie selbstständig ausbessern kann.

Wer Tipps und Vorlagen aus dem Internet konzentriert studiert, kann sich dadurch ein Wissen aneignen, mit welchem ein rechtskräftiges Testament formuliert werden kann, durch welches das Erbe die gewünschte Regelung erhält. Wichtig ist es in jedem Fall auch, die Förmlichkeiten zu beachten. Das deutsche Gesetz sieht vor, dass der Letzte Wille vom Erblasser handschriftlich verfasst wird (§ 2247 BGB). Egal ob der gesamte oder nur ein Teil des Textes gedruckt vorliegt, in jedem Fall würde das Testament vor dem Gesetz seine Gültigkeit verlieren.. Wer Muster verwendet, sollte die gewünschten Passagen von Hand abschreiben. Auch die Unterschrift am Ende des Legats darf nicht fehlen.

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