Personenbezogene Datenermittlung für die Erbensuche
Unabhängig davon, wer als Erbenermittler tätig wird, muss sich dieser auf die Suche begeben und mitunter großen Aufwand betreiben, um die nächsten Angehörigen des verstorbenen Erblassers ausfindig zu machen. Ohne personenbezogene Daten kommt man hier allerdings nicht weiter, was oftmals zu Komplikationen im Zusammenhang mit dem Datenschutz führt. In erster Linie dient der Datenschutz, wie bereits der Name aussagt, dem Schutz persönlicher Daten und deren missbräuchlicher Verwendung. Eine unerwünschte Verarbeitung der persönlichen Daten soll so verhindert werden. Um dies sicherzustellen, werden personenbezogene Daten vor Zugriffen Unbefugter geschützt.
Erbensuche in deutschen Behörden
Im Erbfall kollidieren somit zwei Interessen, denn einerseits sollen die Erben ermittelt werden, andererseits gilt es natürlich den Datenschutz zu respektieren. So entsteht im Rahmen der Erbenermittlung ein Konflikt, dem sich Erbenermittler stellen müssen. Diese Problematik beschäftigt unter anderem auch den Verband deutscher Erbenermittler e.V., der sich der Einhaltung von Datenschutzbestimmungen verschrieben hat und zugleich der Erbenermittlung, die nur mithilfe personenbezogener Daten bewerkstelligt werden kann, widmet. Wer als Erbenermittler tätig ist, benötigt zwingend einen Zugang zu personenbezogenen Daten und muss sich somit tagtäglich mit dem Datenschutz auseinandersetzen.
Der Datenschutz hat natürlich seine Daseinsberechtigung und ist vor allem in der heutigen digitalen Welt von großer Bedeutung. Im Bereich der Erbenermittlung erweist er sich allerdings mitunter als Hindernis. Zudem stellen die Einschränkung personenbezogener Daten in Personenstandseinträgen sowie die Verkürzung der Speicherfrist große Probleme dar, die die Arbeit von Erbenermittlern sehr erschweren und mitunter sogar gänzlich verhindern. Aus diesem Grund plädiert der Verband deutscher Erbenermittler für den Erhalt der bislang gängigen Praxis und sieht keine Notwendigkeit darin, die diesbezüglichen Datenschutzbestimmungen zu verschärfen.
In vielen Bereichen des alltäglichen Lebens sind die Diskussionen um den Datenschutz durchaus angebracht und notwendig, in der Erbenermittlung ist dies dem Verband deutscher Erbenermittler zufolge nicht der Fall. Personenstandsurkunden mit möglichst detaillierten Daten, die zudem lange gespeichert werden, sind die Basis für eine erfolgreiche Erbenermittlung. Hierbei muss niemand um seine persönlichen Daten fürchten, denn der Verband deutscher Erbenermittlung unterwirft sich strengsten Bestimmungen. Darüber hinaus ist der Nachweis eines berechtigten Interesses erforderlich, um sich Zugang zu personenbezogenen Daten für die Erbenermittlung zu verschaffen. Dem Datenschutz wird folglich entsprochen. Dass die Arbeit professioneller Erbenermittler erforderlich ist, zeigt sich immer wieder, denn nicht selten kommt es vor, dass ein Erbenermittler Erben ausfindig macht, die dann ihr Erbe antreten können.